Freitag, 25. Juli 2014

Neues AWDK-Urteil gegen Hannover 96 deckt weitere Lügen auf

Inzwischen liegt uns in einem weiteren AWDK-Verfahren hinsichtlich des Braunschweig-Spiels ein Urteil vor. Auch die Richterin in diesem Verfahren kritisiert in ihrem Urteil Hannover 96 scharf.
Während vieles auch schon in der bereits vor einiger Zeit veröffentlichten Entscheidung zu finden war, ist nachfolgender Absatz besonders interessant und war so bisher nicht zu lesen. 

Die Richterin stellt klar, dass es sich bei der Behauptung seitens Hannover 96, der Zutritt zum Gästebereich des Stadions sei ausschließlich durch Nutzung des Bus-Vouchers möglich, um eine Lüge handelt.

"[...]Angesichts des Umstandes, dass die Beklagte (hier: Hannover 96 Sales&Service GmbH & Co. KG) letztendlich die von den Klägern gewünschten (Gäste-)Stehplatzkarten vor dem Spiel an diese übergeben hat - und zwar ohne dass die Kläger zuvor der Benutzung des Busvouchers nachgewiesen hatten -, ist der Vortrag der Beklagten, sie habe das Herausgabeverlangen gar nicht erfüllen können, weil die Bustransferverpflichtung "dem Ticket innewohne" in keiner Weise nachvollziehbar. Im Gegenteil ist dieser Vortrag durch die erfolgte Erfüllung des Anspruchs sogar widerlegt.[...]"

In Anbetracht dessen, dass das Betreten des Stadions nicht nur für den Kläger in diesem Verfahren, sondern auch für Sponsoren ohne Nutzung des Bus-Vouchers möglich gewesen ist (http://www.fanhilfehannover.blogspot.de/2014/04/hat-hannover-96-gastekarten-in.html), stellt sich erneut die Frage, wieso diese Möglichkeit den restlichen AWDK-Inhabern mittels dieser Lüge verwehrt wurde. 

Montag, 14. Juli 2014

Erfolgreiche Beschwerde beim Presserat!

Ein Mitglied der Fanhilfe hat erfolgreich Beschwerde beim Presserat eingelegt.
Gegenstand der Beschwerde war ein Artikel der "Neuen Presse" vom 02.04.2014 (Artikel mittlerweile offline) mit der Überschrift "Stadt Braunschweig verbietet Demo von 96-Fans".


Der Presserat stellte einstimmig fest, dass diese Überschrift ein gänzliches Verbot der Demonstration suggeriere. Tatsächlich sei die Demonstration jedoch nicht verboten worden, sondern könne unter Auflagen durchgeführt werden.


Dies verstößt gegen die im Pressekodex festgeschriebene journalistische Sorgfalt bei der Recherche und die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Berichterstattung.