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Freitag, 17. November 2017

Fragwürdige Allgemeinverfügung - Ein offener Brief an die Bundespolizeidirektion Hannover

Liebe Bundespolizeidirektion Hannover,

wir sind doch immer wieder erstaunt, dass ihr meint, eine Allgemeinverfügung zum Verbot von Flaschen, Dosen, Pyrotechnik, Schutzbewaffnung und Vermummungsgegenständen würde auch nur irgendwas bezwecken, außer der Politik und Presse zu zeigen, dass ihr die harten Hunde seid. Und natürlich kann man dem gemeinen Fußballfan die Lust an einer Anreise im Zug ein Stück weit nehmen, in dem man ihn zwingt, genau auf seine Getränkeverpackung zu achten. Was uns dann aber doch wundert ist eure Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten des hannoverschen Hauptbahnhofs. Unter Punkt 1.1 der Allgemeinverfügung heißt es beispielsweise, dass der Geltungsbereich den "Bahnsteig Gleis 1/2 und 12/13" umfasst. Wir fragen uns, ob ihr einfach nur mit den Zahlen 13 und 12 etwas spielen wolltet - eine Selbstironie, die wir durchaus amüsant fänden - oder ob euch tatsächlich noch nicht aufgefallen ist, dass der hannoversche Hauptbahnhof über keinen gemeinsamen Bahnsteig der Gleise 13 und 12 verfügt. Und im Übrigen auch über keine gemeinsamen Bahnsteige der Gleise 8/9 und 10/11, wie uns Punkt 1.2 der Allgemeinverfügung weismachen will. Aber nichts für ungut, beim nächsten Mal macht ihr es bestimmt wieder richtig. Wünschenswert wäre übrigens auch, wenn sich eure Einsatzleiter und insbesondere der Leiter der Bundespolizeiinspektion Hannover Herr Jördening - so er denn am Sonntag wieder im Einsatz sein sollte - im Vorfeld über die offiziellen Kapazitäten der eingesetzten Doppelstockzüge, insbesondere die Anzahl der Stehplätze, informieren würden. So ließe sich vermeiden, dass eure Kollegen wieder am Bahnsteig behaupten, ein Zug sei voll, obwohl noch massig Platz ist.

Viele Grüße
Fanhilfe Hannover