Liebe Bundespolizeidirektion Hannover,
wir sind doch immer wieder erstaunt, dass ihr meint, eine
Allgemeinverfügung zum Verbot von Flaschen, Dosen, Pyrotechnik,
Schutzbewaffnung und Vermummungsgegenständen würde auch nur irgendwas
bezwecken, außer der Politik und Presse zu zeigen, dass ihr die harten
Hunde seid. Und natürlich kann man dem gemeinen Fußballfan die Lust an
einer Anreise im Zug ein Stück weit nehmen, in dem man ihn zwingt, genau
auf seine Getränkeverpackung zu achten. Was uns dann aber doch wundert
ist eure Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten des hannoverschen
Hauptbahnhofs. Unter Punkt 1.1 der Allgemeinverfügung heißt es
beispielsweise, dass der Geltungsbereich den "Bahnsteig Gleis 1/2 und
12/13" umfasst. Wir fragen uns, ob ihr einfach nur mit den Zahlen 13 und
12 etwas spielen wolltet - eine Selbstironie, die wir durchaus amüsant
fänden - oder ob euch tatsächlich noch nicht aufgefallen ist, dass der
hannoversche Hauptbahnhof über keinen gemeinsamen Bahnsteig der Gleise
13 und 12 verfügt. Und im Übrigen auch über keine gemeinsamen Bahnsteige
der Gleise 8/9 und 10/11, wie uns Punkt 1.2 der Allgemeinverfügung
weismachen will. Aber nichts für ungut, beim nächsten Mal macht ihr es
bestimmt wieder richtig. Wünschenswert wäre übrigens auch, wenn sich
eure Einsatzleiter und insbesondere der Leiter der
Bundespolizeiinspektion Hannover Herr Jördening - so er denn am Sonntag
wieder im Einsatz sein sollte - im Vorfeld über die offiziellen
Kapazitäten der eingesetzten Doppelstockzüge, insbesondere die Anzahl
der Stehplätze, informieren würden. So ließe sich vermeiden, dass eure
Kollegen wieder am Bahnsteig behaupten, ein Zug sei voll, obwohl noch
massig Platz ist.
Viele Grüße
Fanhilfe Hannover