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Sonntag, 28. April 2013

Pressemitteilung, 29.04.13


Erfolgreiche Klage gegen Platzverweis


Kurz vor der gerichtlichen Verhandlung, die auf letzten Donnerstag den 25.4. angesetzt worden war, erkannte die Polizeidirektion die Rechtswidrigkeit des Platzverweises an. Somit war die Verhandlung hinfällig.

Was war passiert?

Nach dem Europapokalspiel gegen Standard Lüttich am 15.09.2011 hielt sich eine Gruppe 96-Fans – darunter auch der Kläger - am Platz der Göttinger Sieben auf, um den Abend gemeinsam ausklingen zu lassen. Ungeachtet der Tatsache, dass diese Gruppe nicht deckungsgleich mit den Personen, die kurz zuvor auf dem Schützenplatz von der Polizei zerstreut worden waren, gewesen ist, wurden die Personen eingekesselt.
Nach etlicher Wartezeit überprüfte die Polizei sämtliche Personalien und sprach jedem einen Platzverweis aus – auch Personen, die zuvor gar nicht im Stadion waren.

Zwar hatte der Kläger dem Spiel beigewohnt, aktenkundig war er bis dato jedoch nicht. Die Fanhilfe Hannover unterstützte seine Klage gegen diese polizeiliche Maßnahme. Problematisch war die Rechtmäßigkeit besonders durch die ungenaue Abgrenzung des durch den Platzverweis betroffenen Gebiets und durch den fehlenden Nachweis, dass der Kläger in absehbarer Zeit noch Straftaten hätte begehen wollen.

Die Fanhilfe Hannover legt diesen Fall nun „erfolgreich“ zu den Akten, möchte aber gleichwohl davor warnen, den Erfolg zu groß zu bewerten. Das teilweise willkürliche und unverhältnismäßige Verhalten der Polizei wird sich dadurch vermutlich nicht ändern. Es bleibt also für die Zukunft wichtig, seine Rechte wahrzunehmen, darauf zu bestehen und sich nicht alles bieten zu lassen.


Fanhilfe Hannover, 29.04.2013

Montag, 1. April 2013

Aktionsspieltag Datei „Gewalttäter Sport“ gegen Stuttgart

Was ist die Datei „Gewalttäter Sport“?

Die Datei Gewalttäter Sport ist eine Datensammlung für vermeintlich gewalttätige Fans. Derzeit (Stand November 2011) befinden sich 17.377 Personen in dieser Datei. Hiervon ist allerdings nur ein sehr geringer Bruchteil jemals straffällig geworden und rechtskräftig verurteilt worden. Die überwiegende Mehrheit der gespeicherten Personen sind Fußballfans, deren Daten im Zusammenhang mit Fußballspielen aufgenommen und gespeichert wurden. Bereits eine einfache Personenkontrollen ohne Bezug zu einem Vorfall führen in der Praxis zu einer 5-jährigen Speicherung in der Datei „Gewalttäter Sport“. Viele der Betroffenen sitzen dabei in ihrem Glauben in den Rechtsstaat dem fatalen Irrglauben auf, dass sie nicht in dieser Datei gespeichert sind. Das böse Erwachen folgt in der Regel, wenn es bereits zu spät ist. Stadt-, Reise- oder Betretungsverbote oder Meldeauflagen können die Folgemaßnahme aus den gespeicherten Datensätzen sein. Ein bisher unglaubwürdiges Horrorszenario rückt dabei immer öfter in die Realität, wenn beispielsweise bei Urlaubsreisen eine Ausreiseuntersagung erfolgt oder sogar präventive Maßnahmen wie ein Polizeigewahrsam zur Gefahrenabwehr zu Euren Lasten durchgeführt werden. Eine Aufarbeitung ist oftmals zeit- und kostenintensiv und nur im Nachgang der Maßnahme möglich.

Bis vor kurzem war eine Anfrage zu einer Auskunft noch leicht über die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) möglich. Durch vermehrte Nachfragen und organisatorische Änderungen sind aber nun LKA und BKA über die Verbunddatei (INPOL) für die Daten verantwortlich. Eine Anfrage ist nur noch mit einer behördlich beglaubigten Kopie des Personalausweises oder einer Anfrage über einen Rechtsbeistand möglich. Zudem kommt der Umstand, dass über INPOL jeder Polizeibeamte Zugriff auf Eure Daten hat und Ihr somit bei jeglichem Kontakt mit der Polizei bereits durch nichtssagende Eintragungen stigmatisiert werden könnt. Um für Gewissheit zu sorgen und Euch ein böses Erwachen zu ersparen, bieten wir zum Spiel gegen Stuttgart eine Anfrage für 35€ über unseren Anwalt an. Er wird Euch die relevanten Datensätze und Auskünfte besorgen und zukommen lassen.

Was benötigen wir von Euch?

Alles was wir von Euch benötigen ist die unterschriebene und ausgefüllte Vollmacht, sowie die Pauschale von 35€. Bitte bringt den Betrag in einem offenen, mit Eurer Anschrift versehenen, Umschlag mit. Die Vollmacht erhaltet Ihr bei uns und könnt sie dort ausfüllen. Wir werden alle Anfragen am Folgetag unserem Anwalt zur Bearbeitung übergeben.

Ihr findet uns am 07. April ab 13 Uhr am Fanhaus am Eilenriedestadion, sowie von 16 – 17 Uhr im Zwinger im Niedersachsenstadion. Die Ansprechpartnerin für Euch ist Wiebke.

Sobald unser Anwalt von allen Betroffenen eine Auskunft eingeholt hat, werden wir zeitnah eine Infoveranstaltung einberufen und mögliche Vorgehensweisen erläutern.