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Donnerstag, 6. April 2017

Fanhilfen kritisieren Einsatzkonzept beim Heimspiel gegen den 1. FC Union Berlin

Im Qualitätsmedium HAZ konnte man am Samstag bereits vor Anpfiff lesen, dass die Polizei eine so genannte Drittortauseinandersetzung zwischen hannoverschen und berliner Fans verhindert haben soll. Nach Angaben der Polizei hätten sich die Gruppen verabredet.

Nach Informationen der Fanhilfe handelte es sich vielmehr um eine zufällige Begegnung, da die von Aufenthaltsverboten für den Innenstadt- und Stadionbereich betroffenen hannoverschen Fans, so wie die Stadionverbotler der berliner Fans sich den selben Biergarten ausgesucht hatten, um das Spiel im Fernsehen zu verfolgen. Fraglich ist, wieso bei dem immensen Aufgebot an Einsatzkräften während des Spieltags nicht aufgefallen ist, dass sich die Gruppe berliner Stadionverbotler auf den Weg in den selben Biergarten machte.
Nachdem sich beide Gruppen unter den Augen zahlreicher ziviler Einsatzkräfte darüber geeinigt hatten, dass der Besuch beider Gruppen in dem selben Biergarten ein Spannungsfeld darstellen dürfte, entfernte sich die Gruppe der berliner Fans zurück zur Bahnstation, um eine andere Lokalität aufzusuchen.
Im Gegensatz zur von Polizei und Presse dargestellten Version verweilten die hannoverschen Fans vor und während des Zusammentreffens mit den berliner Fans friedlich im Biergarten am Lister Turm, ehe im weiteren Verlauf die Ingewahrsamnahme aller Anwesenden in der Waterloowache angeordnet wurde.
 
Die Kollegen der Eisernen Hilfe von Union Berlin kommentieren den Vorfall unter anderem wie folgt:
 
"Nach Informationen der Eisernen Hilfe hatten sich die Stadionverbotler aus Berlin eine Kneipe ausgesucht, in der dann statt des Spitzenspiels der Zweiten Bundesliga Premier League laufen sollte. Natürlich ist Liverpool gegen Everton durchaus auch spannend, aber dafür war man nicht in Niedersachsens Landeshauptstadt gereist. Kurzfristig wurde eine neue Lokalität gesucht, dass es sich dabei um dieselbe handeln würde, hatte hier keiner auf dem Schirm. 
 
Eine verabredete Drittortauseinandersetzung sieht entsprechend anders aus, puren Zufall nennen wir es.
Nach Kenntnis der Eisernen Hilfe gab es anschließend einen Platzverweis für die Unioner, die sich umgehend auf den Weg nach Berlin machen mussten – wohlgemerkt, ohne eine Minute des Spiels gesehen zu haben. Eine Ausnahme bildeten diejenigen Unioner, die mit dem Auto angereist waren. Diese "durften" auf ihre Mitfahrer aus dem Stadion warten, natürlich gut bewacht von Einsatzkräften."
 

Die Fanhilfe beurteilt diese Maßnahme als unverhältnismäßig. Nach den Grundsätzen des Gefahrenabwehrrechts haben polizeiliche Maßnahmen verhältnismäßig zu sein. Der Freiheitsentzug ist als schwerster möglicher Grundrechtseingriff als ultima ratio anzuwenden. Ein Platzverweis für die berliner Fans, so wie eine professionelle Fantrennung hätten eine mildere und somit verhältnismäßigere Maßnahme dargestellt.

Offensichtlich sind Ingewahrsamnahmen in Gewahrsamszellen auf dem Weg, zur Standardmaßnahme betreffend angeblich verabredeter und kurz bevorstehender Auseinandersetzungen zu werden. Für die von Stadtverboten betroffenen Fans ein Teufelskreis, denn die Argumente für Ingewahrsamnahmen und weitere längerfristige Aufenthaltsverbote schafft sich die Polizei einfach selbst. Aufenthaltsverbote sollten die Betroffenen eigentlich nicht daran hindern, sich in den anderen Teilen der Stadt frei zu bewegen und ihre Freizeit repressionsfrei gestalten zu können. Anscheinend sorgt jedoch die "Brandmarkung: Aufenthaltsverbot" auch ohne besonderen Anlass dafür, Opfer massiver Repressionen zu werden.

 Fraglich ist insofern auch das Einsatzkonzept der hannoverschen Polizei. Während die Gästefans sich offenbar unkontrolliert im gesamten Stadtgebiet bewegten, schienen die eingesetzten drei (!) Wasserwerfer die Situation während des gesamten Spieltags nicht unter Kontrolle zu haben. Ausbaden durften dieses fehlgeschlagene Konzept dann die Heimfans.