Die Fanhilfe Hannover dokumentiert die systematische Suche nach
Strukturerkenntnissen von Polizeibehörden in beruflichen und gewerblich
genutzten XING-Profilen.
„Wir können allen Bürgern, egal ob Fußballfan oder nicht, weiterhin
nur nahelegen, nicht mit Klarnamen im Internet zu agieren. Hier werden
von Ermittlern laienhaft Verknüpfungen konstruiert oder vermeintliche
Strukturerkenntnisse zusammengetragen, die immer öfter in verhältnislose
und verheerende Maßnahmen münden.", empfiehlt ein Sprecher der
Fanhilfe.
Auch ist davon auszugehen, dass die Ermittlungsbehörden
weiterhin Einschüchterungsmaßnahmen gegen Fans auf diesem Wege
initiieren werden. „Schon vermehrt hatten die Ermittler Kenntnis
darüber, dass sie in einer Sackgasse ermitteln oder die Tatbestände
nicht erfüllt sind und haben dennoch versucht, bei den Betroffenen einen
größtmöglichen Schaden zu hinterlassen.", fährt der Sprecher der
Fanhilfe Hannover fort.
Bereits am 25. November 2016 hatte in einem Fall eine Vorladung zur
Vernehmung selektiv nicht mehr schriftlich, sondern telefonisch über
Arbeitgeber stattgefunden, der über eine Karriereplattform (XING)
ermittelt wurde. Die Polizei Hannover begründete Ihr Vorgehen in der
eingeleiteten Dienstaufsichtsbeschwerde als „serviceorientiert“. Eine
schriftliche Vorladung erfolgte dann dennoch. Dieses obwohl bereits im
Vorfeld klar war, dass die vermeintliche Anzeigenstellerin überhaupt
nicht berechtigt gewesen wäre, eine Anzeige zu stellen. Das
Strafantragserfordernis wurde durch die Beamten der Polizei Hannover
nicht geprüft. Das Verfahren wurde nach entsprechendem Hinweis durch den
Beschuldigten sofort eingestellt. Dennoch bleibt die stigmatisierende
Wirkung des Strafverfahrens, insbesondere, da der Arbeitgeber
unberechtigterweise in Kenntnis gesetzt wurde.
Auch Anfang Juni 2017 wurden im Rahmen von Hausdurchsuchungen in
Bezug auf Graffiti-Delikte zahlreiche Personen Opfer von
Ermittlungsmaßnahmen, die der Gruppe „RBH“ in keiner Weise angehörig
sind. Davon, dass auch hier laienhafte Ermittlungen im Vorfeld dazu
geführt haben, dass Personen Opfer falscher Verdächtigungen geworden
sind, ist leider auszugehen. Die Fanhilfe Hannover wird hier rechtliche
Schritte prüfen und die betroffenen Fans juristisch unterstützen.
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Freitag, 30. Juni 2017
Donnerstag, 15. Juni 2017
Hausdurchsuchungen wegen Graffiti bei (angeblichen) Mitgliedern der Gruppe „RBH“
Am gestrigen Morgen fanden bei neun Personen, die angeblich der Gruppe
„Rising Boys Hannover“ zugehörig sein sollen, Hausdurchsuchungen statt.
Nach Aussage eines Presseprechers der Polizei Hannover sei man auf die Spur der Betroffenen gekommen, da sie beim Heimspiel gegen Nürnberg im Frühjahr 2017 ein Banner mit Gruppenaufschrift gezeigt haben sollen. Hiernach sei davon auszugehen, dass all diese Personen der Gruppe „RBH“ zuzuordnen und entsprechend an Sachbeschädigungen und weiteren graffitibezogenen Straftaten (unter anderem Taten, die in einem Video zum zehnjährigen Jubiläum der Gruppe zu sehen sein sollen) beteiligt seien.
Nach gesicherten Informationen der Fanhilfe gehört ein Großteil der Betroffenen jedoch nicht zur Gruppe „RBH“.
Mit massivem Polizeiaufgebot, angeblich wegen der Gewaltbereitschaft der Betroffenen, wurden die Durchsuchungen unter teils rechtswidrigen Bedingungen durchgeführt. So wurde eine Haustür mittels Rammbock zerstört, obwohl ein Schlüsseldienst die Tür hätte öffnen können. Das Eigentum eines Mitbewohners wurde trotz deutlicher Zuordbarkeit und trotz fehlenden entsprechenden Beschlusses beschlagnahmt. Der übernachtende Besuch eines Betroffenen wurde während der Durchsuchung auf einem Bett gefesselt.
Augenzeugenberichten und der entsprechenden Presseberichterstattung war zu entnehmen, dass teilweise ganze Straßen durch eine BFE (Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit) gesperrt worden waren. „Angesichts dessen, dass gegen die Betroffenen nach offiziellen Angaben wegen Sachbeschädigung und Landfriedensbruchs ermittelt wird, halten wir diese Maßnahmen und vor allem das massive Auftreten der Polizei für grob unverhältnismäßig. Es muss die Frage gestellt werden, aufgrund welcher niedrigschwelliger Verdachtsmomente ein Richter Durchsuchungen unter diesen Umständen genehmigt.“, so ein Sprecher der Fanhilfe.
Zudem kritisiert die Fanhilfe, dass offensichtlich schon im Voraus der Durchsuchungen die Presse entsprechend informiert wurde, so dass diese schon bei Durchsuchungsbeginn vor Ort war. Unter anderem in der „Neuen Presse“ findet sich zudem eine entsprechende Fotoserie, die unter reißerischer Aufmachung heimliche Aufnahmen durch ein gekipptes Fenster in das Wohnungsinnere eines Betroffenen enthält. Zudem werden die Betroffenen, obgleich gegen sie nicht wegen Gewaltdelikten ermittelt wird, als „Hooligans“ bezeichnet. Die Betroffenen haben bereits entsprechende Beschwerde beim Presserat eingereicht und werden zivilrechtlich gegen diese Grundrechtsverletzungen vorgehen.
Bei den Durchsuchungen wurde außerdem nicht tatbezogenes Material in Form von Zaun- und Schwenkfahnen verschiedener Gruppen beschlagnahmt. Die Fanhilfe beurteilt den Beweiswert dieser Funde als gering und wird mit den Betroffenen gemeinsam gegen die Beschlagnahme vorgehen.
„Insgesamt lässt sich die Zielrichtung der Durchsuchungen anhand ihrer fadenscheinigen Begründungen ganz klar feststellen: hier geht es um Stigmatisierung, Zufallsfunde und das Erlangen von Strukturerkenntnissen. Auch der nahende Wahlkampf, so wie der von Innenminister Pistorius angekündigte 'Fußballgipfel' sollten bei der Beurteilung dieser Maßnahmen nicht aus den Augen verloren werden.“, so ein Sprecher der Fanhilfe weiter.
Alle Betroffenen werden durch die Fanhilfe und einen Anwalt betreut und werden entsprechende rechtliche Schritte einleiten.
Nach Aussage eines Presseprechers der Polizei Hannover sei man auf die Spur der Betroffenen gekommen, da sie beim Heimspiel gegen Nürnberg im Frühjahr 2017 ein Banner mit Gruppenaufschrift gezeigt haben sollen. Hiernach sei davon auszugehen, dass all diese Personen der Gruppe „RBH“ zuzuordnen und entsprechend an Sachbeschädigungen und weiteren graffitibezogenen Straftaten (unter anderem Taten, die in einem Video zum zehnjährigen Jubiläum der Gruppe zu sehen sein sollen) beteiligt seien.
Nach gesicherten Informationen der Fanhilfe gehört ein Großteil der Betroffenen jedoch nicht zur Gruppe „RBH“.
Mit massivem Polizeiaufgebot, angeblich wegen der Gewaltbereitschaft der Betroffenen, wurden die Durchsuchungen unter teils rechtswidrigen Bedingungen durchgeführt. So wurde eine Haustür mittels Rammbock zerstört, obwohl ein Schlüsseldienst die Tür hätte öffnen können. Das Eigentum eines Mitbewohners wurde trotz deutlicher Zuordbarkeit und trotz fehlenden entsprechenden Beschlusses beschlagnahmt. Der übernachtende Besuch eines Betroffenen wurde während der Durchsuchung auf einem Bett gefesselt.
Augenzeugenberichten und der entsprechenden Presseberichterstattung war zu entnehmen, dass teilweise ganze Straßen durch eine BFE (Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit) gesperrt worden waren. „Angesichts dessen, dass gegen die Betroffenen nach offiziellen Angaben wegen Sachbeschädigung und Landfriedensbruchs ermittelt wird, halten wir diese Maßnahmen und vor allem das massive Auftreten der Polizei für grob unverhältnismäßig. Es muss die Frage gestellt werden, aufgrund welcher niedrigschwelliger Verdachtsmomente ein Richter Durchsuchungen unter diesen Umständen genehmigt.“, so ein Sprecher der Fanhilfe.
Zudem kritisiert die Fanhilfe, dass offensichtlich schon im Voraus der Durchsuchungen die Presse entsprechend informiert wurde, so dass diese schon bei Durchsuchungsbeginn vor Ort war. Unter anderem in der „Neuen Presse“ findet sich zudem eine entsprechende Fotoserie, die unter reißerischer Aufmachung heimliche Aufnahmen durch ein gekipptes Fenster in das Wohnungsinnere eines Betroffenen enthält. Zudem werden die Betroffenen, obgleich gegen sie nicht wegen Gewaltdelikten ermittelt wird, als „Hooligans“ bezeichnet. Die Betroffenen haben bereits entsprechende Beschwerde beim Presserat eingereicht und werden zivilrechtlich gegen diese Grundrechtsverletzungen vorgehen.
Bei den Durchsuchungen wurde außerdem nicht tatbezogenes Material in Form von Zaun- und Schwenkfahnen verschiedener Gruppen beschlagnahmt. Die Fanhilfe beurteilt den Beweiswert dieser Funde als gering und wird mit den Betroffenen gemeinsam gegen die Beschlagnahme vorgehen.
„Insgesamt lässt sich die Zielrichtung der Durchsuchungen anhand ihrer fadenscheinigen Begründungen ganz klar feststellen: hier geht es um Stigmatisierung, Zufallsfunde und das Erlangen von Strukturerkenntnissen. Auch der nahende Wahlkampf, so wie der von Innenminister Pistorius angekündigte 'Fußballgipfel' sollten bei der Beurteilung dieser Maßnahmen nicht aus den Augen verloren werden.“, so ein Sprecher der Fanhilfe weiter.
Alle Betroffenen werden durch die Fanhilfe und einen Anwalt betreut und werden entsprechende rechtliche Schritte einleiten.