Mittwoch, 29. November 2017

Offener Brief an Andreas Willeke zu seinem "journalistischen" Artikel in der Neuen Presse vom 29.11.2017


Lieber Andreas Willeke,

in der Neuen Presse vom 29.11.2017 (online nur im ePaper verfügbar/Seite 11) haben Sie mal wieder gezeigt, welch juristisches Genie an Ihnen vorbeigegangen ist. Wir sind mächtig beeindruckt. Nur hier und da würden wir Ihren Beitrag um richtige Informationen ergänzen wollen:

Sie schreiben, dass die einstweilige Verfügung – gemeint ist sicherlich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung – nun abgelehnt wurde. Das ist so nicht richtig. Der Antrag auf Erlass wurde bereits am 10.11.2017 erstinstanzlich abgelehnt, viele Medien hatten hierüber bereits berichtet. Das hätten Sie zwar mitbekommen können, macht aber nichts. Gegen diesen ablehnenden
Beschluss wurde am 24.11.2017 eine sogenannte „sofortige Beschwerde“ eingelegt.

Hierüber hatte zunächst das Landgericht Hannover zu entscheiden, aber auf keinen Fall musste es etwas „ablehnen“. Mit einem Minimum an Recherchetätigkeit hätten Sie § 572 ZPO gefunden. Dort heißt es ganz am Anfang der Norm:

„Erachtet das Gericht oder der Vorsitzende, dessen Entscheidung angefochten wird, die Beschwerde für begründet, so haben sie ihr abzuhelfen; andernfalls ist die Beschwerde unverzüglich dem Beschwerdegericht vorzulegen.“

Wir übersetzen Ihnen das „Juristen-Deutsch“, wie Sie schreiben, denn dieses ist ja nicht so Ihre Stärke: Das Gericht, das die Entscheidung getroffen hat, soll die Möglichkeit bekommen, seine Entscheidung zu überdenken und diese – sofern es sich überzeugen lässt – abändern können. Wenn es das nicht will, muss das Gericht die Akte dem Beschwerdegericht, im vorliegenden Fall also dem Oberlandesgericht Celle, zusenden; hierzu muss demnach kein neuer Antrag gestellt werden, es passiert automatisch. Das Oberlandesgericht Celle prüft dann den Vortrag des Antragsstellers und fällt – unabhängig von der Entscheidung des Landgerichts - eine Entscheidung. Entgegen Ihren Äußerungen, lieber Andreas Willeke, tendiert die Chance „nach den klaren Urteilen“ nicht gegen Null. Zum einen gibt es gar kein Urteil, sondern einen Beschluss, zum anderen sind ein Oberlandesgericht und die dort in den Senaten tätigen Richter unabhängig, frei in ihrer Entscheidung und werden den Antrag sorgfältig prüfen. Letzteres dürfen wir auch Ihnen empfehlen, auch wenn zwischen dem Schreiben von Artikeln und der nächsten Zigarettenpause nur wenig Zeit bleibt.

Mit der Behauptung, die Chancen tendierten gegen Null, geben Sie nicht nur ein durch nichts begründetes Urteil ab, sondern degradieren das Oberlandesgericht Celle geradezu. Ungeachtet Ihrer nicht nachvollziehbaren Motivation, möchten wir Ihnen auf den Weg geben, dass man so etwas nicht macht. Alle anderen schaffen es nicht nur, objektiv zu berichten, sondern auch den Respekt vor Dritten nicht zu verlieren.

Es grüßt
die Fanhilfe Hannover

Samstag, 18. November 2017

Keine Laternenumzüge wegen Fußballfans? Ein offener Brief an die HAZ



Sehr geehrter Herr Klein,

wir wenden uns heute erschüttert an Sie. Unsere Bestürzung nährt sich allerdings nur zum Teil aus dem originären Anlass des von Ihnen verfassten Artikels. Es darf unzweifelhaft als gesetzt gelten, dass Eltern und Kinder angstfrei an einem Laternenumzug teilnehmen können müssen.
Ebenso unstreitig ist es, dass viele Medienhäuser unter dem Strukturwandel der Branche zu leiden und daher möglichst viel Content zu produzieren haben, um durch eine hohe Klickzahl Werbeeinnahmen generieren zu können. Dieses Vorgehen ist auch auf den Webseiten von journalistisch anspruchsvollen Angeboten nachzuvollziehen. Und durchaus verständlich.
Deutlich weniger verständlich und daher so bestürzend ist es hingegen, dass ein, im Wortsinn, ausgezeichneter Journalist sich öffentlich so hanebüchen äußert.
Die Argumentationslinie, die  von Fußballfans, die die Polizei binden, zu, daraus resultierend, schutzlosen Kindern reicht, mag simplen Zeitgenossen einleuchten, Äquivalente der politischen Ränder tun dies ebenso, wahr ist der Unsinn dennoch natürlich nicht! Grundsätzlich nicht, erschwerend kommt zudem hinzu, dass am vergangenen Wochenende aufgrund von Länderspielen nahezu keine relevanten Ligapartien stattgefunden haben.

Selbst wenn man ihren, dargelegt abstrusen, Gedanken zu Ende denken würde, man also annähme, dass dutzende Polizisten frei wären, um Laternenumzüge zu schützen, käme man unweigerlich zu dem Schluss, dass das konstatierte Problem dadurch kaum wirksam angegangen würde. Ein Autofahrer, der in eine hell erleuchtete Menschengruppe fährt, ließe sich wohl kaum von einem zusätzlichen Blaulicht von seinem verqueren Tun abhalten.
Die regelmäßig diskutierte Überprüfung der Vekehrstauglichkeit ab einem bestimmten Alter, ist zudem ein Denkansatz, den es sich eher zu verfolgen gelohnt hätte.

Und ja, es gibt Gewalt. In Deutschland. In Häusern, auf Straßen und auch im Umfeld von Fußballspielen. Alle langfristigen Statistiken zeigen allerdings, dass die mit dem Sport assoziierte Gewalt rückläufig ist. Dass es also utopische Polizeiaufgebote braucht, sagt die Polizei selber. Ist das aber tatsächlich so? Oder könnte man Ressourcen einsparen bzw. anders verwenden? Durchaus spannende Fragen für einen Journalisten. Zumindest für einen, der etwas auf sich hält.

Es grüßt herzlich
die Fanhilfe Hannover

Freitag, 17. November 2017

Fragwürdige Allgemeinverfügung - Ein offener Brief an die Bundespolizeidirektion Hannover

Liebe Bundespolizeidirektion Hannover,

wir sind doch immer wieder erstaunt, dass ihr meint, eine Allgemeinverfügung zum Verbot von Flaschen, Dosen, Pyrotechnik, Schutzbewaffnung und Vermummungsgegenständen würde auch nur irgendwas bezwecken, außer der Politik und Presse zu zeigen, dass ihr die harten Hunde seid. Und natürlich kann man dem gemeinen Fußballfan die Lust an einer Anreise im Zug ein Stück weit nehmen, in dem man ihn zwingt, genau auf seine Getränkeverpackung zu achten. Was uns dann aber doch wundert ist eure Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten des hannoverschen Hauptbahnhofs. Unter Punkt 1.1 der Allgemeinverfügung heißt es beispielsweise, dass der Geltungsbereich den "Bahnsteig Gleis 1/2 und 12/13" umfasst. Wir fragen uns, ob ihr einfach nur mit den Zahlen 13 und 12 etwas spielen wolltet - eine Selbstironie, die wir durchaus amüsant fänden - oder ob euch tatsächlich noch nicht aufgefallen ist, dass der hannoversche Hauptbahnhof über keinen gemeinsamen Bahnsteig der Gleise 13 und 12 verfügt. Und im Übrigen auch über keine gemeinsamen Bahnsteige der Gleise 8/9 und 10/11, wie uns Punkt 1.2 der Allgemeinverfügung weismachen will. Aber nichts für ungut, beim nächsten Mal macht ihr es bestimmt wieder richtig. Wünschenswert wäre übrigens auch, wenn sich eure Einsatzleiter und insbesondere der Leiter der Bundespolizeiinspektion Hannover Herr Jördening - so er denn am Sonntag wieder im Einsatz sein sollte - im Vorfeld über die offiziellen Kapazitäten der eingesetzten Doppelstockzüge, insbesondere die Anzahl der Stehplätze, informieren würden. So ließe sich vermeiden, dass eure Kollegen wieder am Bahnsteig behaupten, ein Zug sei voll, obwohl noch massig Platz ist.

Viele Grüße
Fanhilfe Hannover

Dienstag, 7. November 2017

Die aktuellen Geschehnisse bei Hannover 96 - Ein polemischer Kommentar



Die meisten werden sich vermutlich verwundert die Augen gerieben haben, als seit vergangenem Freitag eine Vielzahl neuer Medienberichte erschienen, welche so langsam den ganzen hannoverschen Filz aufklären. Vor allem die taz tat sich durch einen sehr ausführlichen und gut recherchierten Artikel hervor. Aber auch der vierseitige Bericht in der gedruckten Ausgabe des Spiegels zeigte sehr deutlich, wie Herr Martin Kind Hannover 96 regiert. Durch die Artikel wurde bekannt, dass es beispielsweise ein neues Gutachten der renommierten Wirtschaftsprüfer von Baker Tilly gibt, welches den Wert der Management GmbH mit 10 Millionen plus X ausweist.

Herr Kind ist hingegen der Meinung, dass er 51% für 12.750€ erwerben könne. Die Gesellschaft habe laut ihm nur den Wert des Stammkapitals, nämlich 25.000€ (51% = 12.750€). Herr Kind soll sich ja mit Wirtschaft auskennen. Da fragen wir uns schon, ob er nicht weiß, dass der Wert seiner bisher bestehenden Anteile an der 96 KGaA (die er über seine Mehrheitsanteile an der S&S besitzt) massiv im Wert steigen werden, sobald diese nicht mehr stimmrechtlos, sondern mit Stimmrecht ausgestattet sind. Somit steigt also der Wert seiner gesamten Anteile massiv, sobald er das Stimmrecht hat.

Auf die Idee hätten eigentlich auch seine Kollegen im Vorstand und die drei Kollegen im Aufsichtsrat kommen können, spätestens als ihnen ein erstes Gutachten dazu präsentiert wurde. Diese ziehen es aber vor, Herrn Kind blind zu folgen, ohne das Gutachten zu beachten. Herr Kind ist schließlich ein Ehrenmann. Dabei kann man dann auch übersehen, dass im Handelsregister die Bilanz der Management GmbH ein Eigenkapital von 29.301,63 € ausweist (Stand: 30.06.2016). Sieht man also mal vom Wert der Stimmrechte ab, kauft Ehrenmann Kind für 12.750€ Firmenanteile im monetären Wert von 14.943,83 €. Der Vorstand würde nach dieser Logik also auch ein Portemonnaie mit 112€ Inhalt für 96€ verkaufen. Zumindest an Kind. Denn der ist ja ein Ehrenmann. Dem kann man blind folgen.

Und sonst so? Da ist dann ja noch die Rolle der Lokaljournalisten. Diese haben es nicht leicht. Erst werden sie bei ZAPP kritisch hinterfragt. Dann mussten sie per Spruchband aus der Fankurve auf ein laufendes und ein abgeschlossenes Gerichtsverfahren zwischen zwei 96-Gesellschaftern (Wilkening vs. Kind) hingewiesen werden, die zeigen, dass es auch zwischen den regionalen Gesellschaftern Stress gibt und das vermeintlich so tolle „Hannover-Modell“ vielleicht doch nicht sooo toll ist. Und zu guter Letzt erfahren Sie aus den überregionalen Medien (siehe oben) von allerhand neuen Enthüllungen um Hannover 96 und Herrn Kind. Also zu den Themenbereichen, zu denen die Lokaljournalisten eigentlich am besten Bescheid wissen sollten. Man munkelt, dies führte zu internem Ärger im Hause Madsack. Aber man muss fairerweise sagen, es wurde relativ schnell reagiert.

Der erste Artikel von Herrn Dirk Tietenberg ging beim Sportbuzzer am Freitag um 20.10 Uhr online, enthielt allerdings direkt im ersten Absatz noch deutliche Fehler im Basiswissen. Während hier suggeriert wird, dass die Management GmbH von der S&S bzw. allen vier Gesellschaftern übernommen werden soll, ist es in der Realität Herr Kind alleine, der die Management GmbH übernehmen will. Ohne seine Kollegen. Übrigens: im Gegenzug soll dann aber die gesamte S&S über den Grundlagenvertrag dem e.V. Vorteile, v.a. finanzieller Art, zukommen lassen. Also in Kurzform: Herr Kind bekommt, die S&S insgesamt zahlt. Kein Wunder, dass nicht alle Gesellschafter damit zufrieden sind.

Im zweiten Artikel von Herrn Tietenberg waren es dann schon weniger Fehler enthalten und er war deutlich ausführlicher. Dieser wurde dann auch in den Print-Ausgaben von HAZ und NP am Montag berücksichtigt. Zusätzlich gab es in beiden Zeitungen noch einen Kommentar von Herrn Carsten Bergmann (Redaktionsleiter), der ebenfalls durchaus lesenwert war.

Am heutigen Dienstag brachte die HAZ einen Leitartikel von Herrn Gunnar Menkens, den man ebenfalls durchaus lesen kann, selbst wenn man dem Grundtenor ("Es ist gut, 96 zu einem Wirtschaftsunternehmen umzubauen") nicht zustimmt. Im Sportteil findet sich ein Artikel von Herrn Tobias Manzke (online aktuell nicht verfügbar), in dem die verschiedenen Parteien zu Wort kommen und der einigermaßen ausgeglichen, aber nicht tendenziös berichtet.

Und die Neue Presse? Die lässt Herrn Andreas Willeke sich mal wieder mit einem Artikel bei Herrn Kind beliebt machen. Dem stellvertrenden Vereinsvorsitzenden, Herrn Uwe Krause, wird eine halbe Seite zum Verbreiten seiner kruden Thesen geschenkt. Herr Krause darf unwidersprochen behaupten, dass Pro Verein 1896 Beleidigungen initiiere (Nachweis?), dass Aufsichtsrat Ralf Nestler grob vereinsschädigend handle (Nachweis? Zufälligerweise vielleicht der gleiche Müll, den ein Abteilungsleiter des Breitensportvereins von sich gibt?) oder dass Pro Verein 1896 nur Halb- und Unwahrheiten verbreite (Nachweis?). Auch beschwert er sich, dass das neue, aktuelle Gutachten noch nicht bei 96 vorliege. In der Bild beschwert Herr Krause sich zusätzlich noch, dass das aktuelle Gutachten mehreren Medien vorliege, was ebenfalls nicht der Wahrheit zu entsprechen scheint, da es den Formulierungen nach offenbar ausschließlich dem Spiegel vorliegt. Alle anderen Medien haben lediglich zitiert. Auch wird von Herrn Krause verschwiegen, dass das angeblich existierende Gutachten von Hannover 96, welches es schon Ende Juli gegeben haben soll (Inhalt angeblich: Management GmbH ist nur 25.000€ wert), bis heute nicht dem Aufsichtsrat zugegangen ist. Es ist von Seiten Hannover 96 also alles wie immer: Behauptungen ohne Ende aber nicht ein einziger Nachweis. Und Herr Willeke? Für den ist offensichtlich weiterhin Herr Kind Gott und alle Kind-Kritiker scheinen Vollidioten zu sein.

Achso, was ist eigentlich mit dem Fragenkatalog der 90 Fanclubs? Wird sich Hannover 96 noch bequemen, diesen zu beantworten? Oder lassen sie es lieber bleiben, da ehrliche Antworten das gesamte Konstrukt zum Einstürzen bringen würden?

Mittwoch, 18. Oktober 2017

Datenlöschungsformulare für das Auswärtsspiel in Gladbach und das Heimspiel gegen Frankfurt

Hier bekommt ihr die notwendigen Formulare, um die beim Auswärtsspiel in Gladbach und beim Heimspiel gegen Frankfurt erhobenen Personendaten zu löschen.

So geht's:

Gladbach
Die zuständige Bundespolizei verlangt leider beglaubigte Ausweiskopien. Bitte besorgt Euch eine entsprechende beglaubigte Kopie. Diese bekommt ihr bei Eurem jeweiligen Bürgerbüro gegen Entrichtung eine Gebühr von ca. 5,00 € - 7,00 € (Kopiergeld). Die Beglaubigung selbst dauert nur wenige Minuten. Bitte beachtet, dass mittlerweile bei vielen Bürgerämtern eine Terminvereinbarung notwendig ist.

Sollte jemand ein Vorladung oder ein Anhörungsbogen der Polizei erhalten, schickt uns bitte eine E-Mail an fanhilfehannover@gmx.de .

Datenlöschungsformular Gladbach

FrankfurtFür die Datenlöschung bezüglich des Heimspiels gegen Eintracht Frankfurt genügt eine normale Kopie beider Seiten eures Ausweises.

Datenlöschungsformular Frankfurt

Auskunft SKB-DateiAnsonsten lohnt sich noch der regelmäßige Blick in die Datenbank der hannoverschen SKB. Hier reicht ebenfalls eine normale beidseitige Kopie eures Personalausweises. Die einzutragende Beantwortungsfrist soll zwei Wochen betragen.

Auskunftsformular SKB-Datei

ACHTUNG!Wenn ihr noch unter 18 seid müssen eure Eltern die Formulare ebenfalls unterschreiben.




Erinnerung an (etwas) bessere Zeiten

Gestern vor einem Jahr feierten die hannoverschen Fans ein vorgezogenes Silvester beim Auswärtsspiel gegen Union Berlin.

Im Anschluss an die Party wurde ein Mitglied der hannoverschen Fanszene jedoch leider vorübergehend verhaftet. Der Vorwurf: er soll Pyrotechnik gezündet haben....
Der Betroffene wand sich sofort mit dem Hinweis an die Fanhilfe, an der Pyroaktion definitiv nicht beteiligt gewesen zu sein.


Dennoch kam nach einiger Zeit die Vorladung als Beschuldigter wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Strafverteidiger Dr. Andreas Hüttl beantragte daraufhin Akteneinsicht.
Die Ermittlungsakte dann eine Farce: bereits der erste Beamte, der das Videomaterial gesichtet hatte vermerkte, dass der Beschuldigte nicht an der Pyroaktion beteiligt sei. Auch alle weiteren Beamten inklusive der Staatsanwaltschaft teilten diese Ansicht. Dennoch wurde das Verfahren nicht mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt, sondern der Beschuldigte zur Vernehmung geladen.
Gott sei Dank hatten berliner Fans im Nachbarblock das Geschehene gefilmt und bei YouTube hochgeladen. Dort zu sehen: während es unten schon fackelt, steht der Beschuldigte in einem absolut auffälligen Outfit auf einer Treppe im Block, trinkt ein Bier und unterhält sich. Zu dem gibt es Fotos des Fans vor und nach dem Spiel - mit dem selben auffälligen Outfit, das er sogar noch während der Festnahme trägt. Erst nach Zusendung dieses Materials an die Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren eingestellt.

Ob eine Einstellung ohne Inanspruchnahme eines Strafverteidigers und entsprechenden Gegenbeweis ebenso erfolgt wäre, kann durchaus bezweifelt werden.
Auf seinen Anwaltskosten ist der Betroffene nicht sitzen geblieben - die Fanhilfe hat diese übernommen. Kosten für die Solidargemeinschaft sind dennoch entstanden und einen entsprechenden Eintrag in die einschlägigen Datenbanken sind dem Betroffenen ebenso sicher. Diese interessieren sich nämlich nicht dafür, ob sich später die Unschuld des Betroffenen herausstellt.

P.S.: die Solidargemeinschaft kann nur mit euren Spenden funktionieren. Spendenformulare bekommt ihr im Zwinger oder auf fanhilfe-hannover.de .

Sonntag, 15. Oktober 2017

Fanhilfe Hannover kritisiert Polizeieinsatz beim gestrigen Heimspiel gegen Eintracht Frankfurt

Nach dem gestrigen Heimspiel gegen Eintracht Frankfurt wurden zwei Fangruppen kurzzeitig in Gewahrsam genommen und einer Identitätsfeststellung unterzogen.
Nach Angaben der Polizei befand sich die Gruppe von circa 70 Personen auf dem Weg vom Stadion in den angrenzenden Stadtteil Linden. Die vorderen Reihen dieser Gruppe sollen sich sodann auf dem Schützenplatz vermummt haben und seien in Richtung des Waterlooplatzes gelaufen, um dort den Marsch der Eintrachtfans in die Innenstadt zu attackieren.
Die Personen wurden daraufhin in zwei Gruppen am Schützenplatz, so wie auf dem Gelände der BBS am Waterloo teilweise gewaltsam durch den Einsatz von Schlagstock und Pfefferspray festgehalten.

Zudem erschien eine Polizeieinheit am Ihmezentrum und versuchte ebenfalls gewaltsam Personen festzuhalten, die sich in der dort befindlichen Kneipe aufhielten. Hier zogen die Einheiten jedoch nach einiger Zeit wieder ab, ohne Personalien festgestellt zu haben.

Die Fanhilfe Hannover stuft diese Maßnahmen als rechtswidrig ein.
Nach Informationen der Fanhilfe und diverser Augenzeugen befanden sich die frankfurter Fans zum Zeitpunkt des angeblichen Angriffs bereits in der S-Bahn ab Linden-Fischerhof. Diese S-Bahn-Station befindet sich in entgegengesetzter Richtung auf der andere Seite des Stadions und ist fußläufig etwa 15 Minuten entfernt. Die Abreise der Gästefans über diesen S-Bahnhof ist üblich und muss auch der Polizei bekannt gewesen sein. Einen frankfurter Fanmarsch, der vom Schützenplatz her angegriffen hätte werden können, gab es nicht.

Auch die Route der Heimfans vom Stadion über den Schützenplatz und Waterloo in den Stadtteil Linden ist spätestens seit der Erteilung von Aufenthaltsverboten für einen Teil der Fanszene usus und dürfte den Beamten ebenfalls bekannt gewesen sein.

Im Laufe der Identitätsfeststellungen und Durchsuchungen wurden bei den Betroffenen keine Vermummungsgegenstände festgestellt. Unter den Betroffenen fanden sich zudem auffällig viele Frauen und Minderjährige. Dies ist wohl auch darauf zurück zu führen, dass seit nunmehr zwei Wochen ingesamt über 180 Personen von Stadt- und Stadionverboten betroffen sind und sich während des gesamten Spieltags in den Lokalitäten des Stadtteils Linden aufhielten.

Es erhärtet sich der Verdacht, dass Auseinandersetzungen provoziert oder herbeigedichtet werden, um auch den letzten verbleibenden Teil der aktiven Fanszene aus Stadion und Stadionumfeld zu verbannen. Dies bezeugt auch die Aussage eines Betroffenen, wonach einer der Beamten ihn darauf hingewiesen habe, dass auch er bereits mehrfach festgestellt worden sei und es "ja nun bald für ein Aufenthaltsverbot reiche.".
Diese Politik verurteilt die Fanhilfe Hannover schärfstens. Abgesehen von ihrer offensichtlichen Rechtswidrigkeit ist sie, wie bereits  in der Stellungnahme zur Aussprache von 177 Stadionverboten dargestellt, nicht zielführend.

Dies beweist auch die erfolgreich ausgeführte Drittortauseinandersetzung mit frankfurter Fans am Morgen des Spieltages in der Oststadt.

Ermittlungsverfahren gegen die Betroffenen etwa wegen Landfriedensbruchs wurden nicht eingeleitet. Die Fanhilfe Hannover wird gemeinsam mit den Betroffenen die Löschung der aufgenommenen Daten forcieren.