Ein erfolgreiches Jahr 2017 wünschen wir auf diesem Wege allen Mitgliedern der Fanhilfe, 96-Fans und unseren Weggefährten.
Auch 2017 heißt es wieder, dass bei Vorladungen oder sonstigen Verhören
der Polizei ein Recht
als Beschuldigter darauf besteht, die Aussage zu verweigern. Wichtig,
auch für die mitlesenden Beamten der Polizei, denen oftmals eine
Vorlesung in diesem Bereich fehlt: Die Aussage zu verweigern ist ein
Recht, welches sich aus dem Grundgesetz ableitet - und keineswegs ein
Schuldeingeständnis.
Im Jahr 2016 dokumentierte die Fanhilfe zahlreiche Anwerbeversuche durch
Beamte der hannoverschen PI West (Schwerpunkt Fußball). Das Schema ist
dabei relativ einfach gestrickt: im Rahmen einer Vorladung
wird erst eine Drohkulisse aufgebaut. Funktioniert diese nicht, wird
der entsprechende Beamte urplötzlich zum besten Freund des Befragten und
bietet diesem ‚Vergünstigungen‘ (z.B. das Fallenlassen von Strafsachen
oder die Reduzierung einer möglichen Strafe) an, solltet ihr dem Beamten
Erkenntnisse zukommen lassen. Hierzu sei gesagt, dass aufgrund der
Gewaltenteilung in unserem Rechtsystem lediglich die Staatsanwaltschaft
oder ein Richter entsprechende Zusagen aushandeln
könnten. Die Polizei hat hierzu keine Befugnisse. Gleiches gilt auch für
angebotene ‚mildernde
Umstände‘, solltet ihr keinen Fachanwalt aus dem Bereich der Fanhilfen
oder Fananwälte nehmen, die auf besagtem Gebiet eure Interessen
vertreten. Wir
möchten euch daher noch einmal ausdrücklich nahelegen, von euren
Beschuldigtenrechten Gebrauch zu machen und nicht zu Vorladungen bei der
Polizei - erst recht nicht ohne anwaltlichen Beistand oder vorherige
Akteneinsicht - zu erscheinen. Als
Beschuldigter in einem Strafverfahren könnt ihr euch in jeder Lage des
Verfahrens äußern, die Vernehmung bei der Polizei ist keinesfalls die
einzige oder gar letzte Gelegenheit. Eine spätere (schriftliche)
Äußerung mittels eines Verteidigers genügt in allen Fällen völlig.
Ebenso beeindruckend war die Feststellung, dass die Polizei in
Hannover auch im Bereich Telekommunikationsüberwachung im vergangenen
Jahr keine Kosten und Mühen gescheut hat. Hunderte Minuten
Gesprächsinhalt, tausende Internetzugriffe und mehrere hundert
Textnachrichten wurden dabei in Echtzeit und live, teilweise nach 20 Uhr
außerhalb von Spieltagen, durch Beamte überwacht und ausgewertet.
Das Ergebnis von lediglich einem eingeleiteten Ermittlungsverfahren
(nicht gegen die überwachte Person) ließ dabei erneut Rückschlüsse zu,
auf welchem Weg sich die Polizei derzeit insbesondere in Hannover
befindet, um Steuergelder leichtfertig auszugeben. Wir werden im Jahr
2017 erstmals seit unserer
Gründung vermehrt darauf hinweisen, welche Kosten durch überflüssige
und unverhältnismäßige polizeiliche Maßnahmen zu Lasten der Steuerzahler
verursacht werden und diese Zahlen der lokalen Presse, Politik und dem
Bund der Steuerzahler zur Verfügung stellen.