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Freitag, 12. Januar 2018

Hinweise zur Demonstration am Samstag

Moin 96-Fans!

Es ist zwar nicht die erste Fan-Demo, die am Samstag stattfindet und voraussichtlich wird auch wie immer alles reibungslos laufen, aber einige Dinge möchten wir euch dennoch im Vorfeld mitteilen:

 
1. Demonstrationsrecht
Das Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht. Deshalb sind Demonstrationen rechtlich besonders geschützt, solange sie friedlich und ohne Waffen stattfinden.

 
2. Waffen, gefährliche Gegenstände und Vermummung
Als Teilnehmer einer Demonstration dürft ihr keine Waffen, gefährliche Gegenstände (zum Beispiel einen Stock aus Bambus), Passivbewaffnung (Mundschutz) oder Vermummungsgegenstände dabei haben. Das Vermummen oder Beisichführen von Waffen bei einer Demonstration ist ein Straftatbestand und kann zur (gewaltsamen) Auflösung der Demonstration führen.

 
3. Besondere Auflagen
Die Versammlungsbehörde, in unserem Fall die Polizei Hannover, kann Auflagen für eine Demonstration erlassen. Dies hat sie auch für Samstag getan: Pyrotechnische Gegenstände und Glasflaschen sind verboten und dürfen nicht mitgeführt werden. Bitte haltet euch dran! Außerdem dürfen Fahnen- und Transparentstangen nicht aus Hartholz, Metall oder Bambus bestehen und einen Durchmesser von 3cm nicht überschreiten. Transparente dürfen außerdem nicht breiter als 4m sein.

 

4. Anreise und Durchsuchung
Auch während der Anreise zu einer Demonstration gilt schon der besondere grundgesetzliche Schutz. Die Polizei darf nicht durch Schikanemaßnahmen (zum Beispiel stundenlange Durchsuchungen und Kontrollen der Teilnehmer) faktisch verhindern, dass ihr an der Demonstration teilnehmen könnt. Durchsucht werden dürft ihr außerdem nur, wenn eine konkrete Gefahr vorliegt. Anlasslose, prinzipielle Durchsuchungen, wie zum Beispiel beim Zugang zum Stadion, sind nicht erlaubt.

 
5. Auflösung der Demonstration
Die Demonstration wird in der Regel durch den Anmelder aufgelöst. Nach Auflösung seid ihr verpflichtet, euch zu entfernen, ansonsten könnt ihr gekesselt werden. Außerdem gilt der besondere Schutz für Demonstrationen nicht mehr, sondern wieder normales Polizei- und Strafverfolgungsrecht mit allen Durchgriffsrechten.

 
6. Foto- und Videoaufnahmen
Die Polizei darf nicht anlasslos filmen, denn so könnten Teilnehmer abgeschreckt werden, von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch zu machen. Die Videokameras, die sich meist auf den Einsatzwagen befinden, dürfen erst ausgefahren werden, wenn eine konkrete, erhebliche Gefahrenlage vorliegt. Ansonsten müssen die Kameras eingefahren sein. Auch müssen die Kameras im öffentlichen Raum ausgeschaltet und vom Demonatrationszug weggedreht sein. Ihr habt ein Recht darauf, ohne Angst vor Videoaufnahmen an Demonstrationen teilzunehmen.

 

7. Generelle Verhaltensweisen
Ansonsten gilt wie immer: Lasst euch nicht provozieren und verhaltet euch ruhig und friedlich.

 


Am Samstag werden wir auch mit Anwälten vor Ort sein, um euch im unwahrscheinlichen Fall bei Problemen weiterhelfen zu können. Außerdem könnt ihr uns in Notfällen unter 0175-6642113 erreichen. Ansonsten gilt: auch bei Schikanemaßnahmen oder anderen fragwürdigen Vorkomnissen seitens der Polizei, schreibt uns im nachhinein eine Mail an fanhilfehannover@gmx.de.
 

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