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Dienstag, 17. April 2018

Pressemitteilung: Im Eilverfahren bestätigt – Ausgeschlossenen Mitgliedern ist der Zutritt und die Ausübung des Stimmrechtes als Mitglieder zur kommenden Mitgliederversammlung zu gewähren

Am heutigen Dienstag, den 17.04.2018, wurden zwei Fans von Hannover 96 in einem Eilverfahren in ihrer Auffassung bestätigt, dass die Rechtmäßigkeit der Vereinsausschlüsse im Dezember 2017 mehr als fragwürdig ist. Nachdem die betroffenen Mitglieder bereits Klage vor dem Amtsgericht Hannover gegen den Vereinsausschluss erhoben haben, wurde nun in einem Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz erreicht, dass Hannover 96 den Betroffenen den Zutritt, die Teilnahme und das Stimmrecht als Mitglieder bei der am 19.04.2018 stattfindenden Mitgliederversammlung zu gewähren hat. 

Bereits im Dezember des letzten Jahres berichteten wir über die fragwürdigen Ausschlüsse aus dem Verein auf Grund eines Vorfalls, welcher bereits im Jahr zuvor stattgefunden hatte. Durch die heutige Entscheidung wurde somit auch der Standpunkt der Fanhilfe Hannover vorläufig bestätigt, dass die damaligen Begründungen mit einem vermeintlichen Verstoß gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung und vereinsschädigendem Verhalten nicht zutreffend waren.

So führt das Amtsgericht Hannover in den heutigen Entscheidungen aus: „Demnach erscheint die Rechtmäßigkeit des Beschlusses zum Ausschluss des Verfügungsklägers als Mitglied aus dem Verein vom 04.12.2017 mehr als fraglich“. Weiter heißt es in den Urteilen: „Zugunsten des Verfügungsklägers kann zunächst angeführt werden, dass er nach Ansicht des Gerichts wahrscheinlich im Hauptsacheverfahren durchdringen wird“.

Umso deutlicher wird daher aus unserer Sicht auch das damalige Motiv für die ausgesprochenen Vereinsausschlüsse: der Kampf gegen kritische Mitglieder und eine vereinsinterne Opposition. Es kann vermutet werden, dass bei Hannover 96, aus Angst vor der Stimmberechtigung bei kommenden Mitgliederversammlungen, die erste Möglichkeit genutzt wurde, diese Personen auszuschließen. All das unabhängig davon, ob rechtlich begründet oder eben nicht, was uns die heutige Entscheidung bereits gezeigt hat.

Nach diesem erfolgreichen Eilverfahren erhoffen wir uns auch vonseiten Hannover 96 das Eingestehen des rechtswidrigen Ausschlusses aus dem Verein und das Messen mit zweierlei Maß, mit dem Zugeständnis in Hinblick auf die weiteren ausgeschlossenen Mitglieder.

Die Fanhilfe Hannover ist überzeugt, dass nun im Hauptsacheverfahren ein für alle Mal festgestellt wird, dass die Vereinsausschlüsse zu Unrecht ausgesprochen wurden und Hannover 96 mit zweierlei Maß gemessen hat.

Sollte Hannover 96 trotz der heutigen Begründung weiterhin von der Rechtmäßigkeit der Ausschlüsse überzeugt sein und nicht auf die weiteren Betroffenen zugehen, werden wir selbstverständlich auch diese in der Angelegenheit weiterhin unterstützen und den Rechtsweg bestreiten.

Fanhilfe Hannover, 17.04.2018