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Sonntag, 5. August 2018

Pressemitteilung: Einseitige Ermittlungen der Polizei Hannover enden erneut in Freispruch und Einstellung der Verfahren

Zwei Mitglieder der Fanhilfe wurden im Vorfeld des Spiels gegen Union Berlin im April 2017 präventiv von der Polizei Hannover in Gewahrsam genommen (siehe PM). Sie erhielten im Nachgang Vorladungen als Beschuldigte für Sachbeschädigungen in den Zellen und kurz darauf Strafbefehle in auffällig niedriger Höhe, gegen die jeweils Einspruch eingelegt wurde.

Beide Verfahren wurden vor dem Amtsgericht Hannover verhandelt und endeten mit Freispruch und Einstellung.

Auffällig war, dass in beiden Verfahren seitens der Polizei Hannover zu keiner Zeit entlastend, sondern ausschließlich belastend, gegen beide Betroffenen ermittelt wurde. Eine Zustandskontrolle der Zellen erfolgte im Vorfeld der Belegung nicht. Zudem war es für den geladenen Zeugen der Polizeidirektion Hannover selber nicht mehr nachzuvollziehen, welche Personen in welcher Zelle untergebracht waren. Hinzu kommt, dass laut Zeugenaussage selektiv Zellen ausgewählt worden waren, die im Nachgang kontrolliert wurden. In diesem Fall ist der Ermittlungsbehörde ein klares Versagen zu attestieren.

Das Gericht und die Staatsanwaltschaft folgten in beiden Fällen daher den Ausführungen des Fananwalts Dr. Andreas Hüttl.

„Von der Präventivmaßnahme, die zu der Ingewahrsamnahme führte, bis hin zum Abschluss der beiden Verfahren zeigt der Vorgang erneut eindrucksvoll, wie die Polizei fernab rechtsstaatlicher Grundsätze agiert. Die Landesregierung täte gut daran, sich weniger mit neuen Kopfbedeckungen für Einsatzkräfte als viel mehr mit dem darunter zu befassen.“ führt ein Sprecher der Fanhilfe Hannover aus.

Die Fanhilfe Hannover lehnt weiterhin jegliche Form von präventiven freiheitsentziehenden Maßnahmen ab und fordert die Landesregierung auf, diese Praxis zugunsten aller Bürger abzuschaffen. Des Weiteren fordert Sie den niedersächsischen Innenminister Boris Pistorius als Dienstherren auf, die Ermittlungsbehörden in den Grundsätzen ihrer Arbeit mit der notwendigen Sorgfalt zu schulen, damit dem Steuerzahler Kosten infolge fehlender entlastender Ermittlungsergebnisse erspart bleiben.