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Samstag, 5. Januar 2013

Datei "Gewalttäter Sport"

Seit 1994 gibt es auf Beschluss der Konferenz der Innenminister die Datei „Gewalttäter Sport“.
Derzeit sind über 17.000 Personen (Stand: November 2011) in dieser Datei erfasst. Als Grundlage für eine Speicherung bedarf es weder einer rechtskräftigen Verurteilung noch einem eingeleiteten Strafverfahren. Bereits eine einfache Personalienkontrolle kann eine fünfjährige Speicherung in der Datei mit sich bringen, die jeder Polizeibeamte nach eigenem Ermessen tätigen kann. Die Speicherung wird den Betroffenen in der Regel nicht mitgeteilt und die Datensätze werden nur und ausschließlich auf Antrag gelöscht.


Die fehlende Tragweite bei der Speicherung wird dabei umso mehr bei den Folgen eines Eintrags deutlich und diese werden in der Regel erst bemerkt, wenn es zu spät ist.
So kam es beispielsweise für Personen, die lediglich auf der An- oder Abreise zu einem Fußballspiel kontrolliert worden sind in der jüngsten Vergangenheit zu drastischen Maßnahmen, wie Gefährderansprachen, Ausreise- und Stadtverboten im Zusammenhang mit Fußballspielen. Diese starken Eingriffe in die Grundrechte von Bürgern fußen dabei überwiegend auf die bloße Speicherung der Personen in dieser Datei. Wohlgemerkt: Ohne eine Straftat begangen zu haben.


Die Fanhilfe Hannover hat im Rahmen der Europapokalspiele der Saison 2011/2012 dazu festgestellt, dass Grenzkontrollen im Rahmen der Ausreise zu Fußballspielen bei bereits in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeicherten Personen als neuer Eintrag hinzugekommen sind, während die Kontrollen bei anderen Fans ohne Widerstand gelöscht wurden. Die Datei „Gewalttäter Sport“ erscheint somit als sich selbst fütternder Bandwurm, dem es nur schwer möglich ist den Zahn zu ziehen, da zeit- und kostenintensiv gegen jeden einzelnen Datensatz per Rechtsbeistand vorgegangen werden muss.
Das Verwaltungsgericht Hannover stellte am 22. Mai 2008 fest, dass eine Rechtsgrundlage für die Eintragung in der Datei "Gewalttäter Sport" fehle. Auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigte dieses Urteil. Da das Bundesinnenministerium jedoch die fehlende Verordnung nachreichte, wurden die Urteile durch das Bundesverwaltungsgericht wieder verworfen.


Solltest Du also schon einmal einem Beamten im Rahmen eines Fußballspiels (auch auf der An- oder Abreise) deine Daten gegeben haben oder durch die Polizei kontrolliert worden sein, können wir Dir zumindest helfen, Licht ins Dunkel zu bringen. Mit Hilfe des Formulars, welches wir Dir zur Verfügung stellen, und einer Kopie deines Personalausweises/Reisepass kannst Du schnell und ohne großen finanziellen Aufwand eine Auskunft über deine Daten einholen. Solltest Du widererwartend in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeichert sein, empfehlen wir Dir, einen Rechtsbeistand zu konsultieren. Bei weiteren Fragen kannst Du auch gerne eine Mail an uns schreiben.

Zum entsprechenden Formular geht's hier.