Erfreuliche Nachrichten zum Wochenende!
Nach dem Pyrotechnik-Einsatz beim Auswärtsspiel bei Union Berlin wurde
ein Mitglied der hannoverschen Fanszene beim Verlassen des Stadions
festgenommen, einer erkennungsdienstlichen Behandlung zugeführt und
beschuldigt, sich durch das Zünden von Pyrotechnik strafbar gemacht zu
haben.
Dank auffälliger Kopfbedeckung und hinreichendem Video- und Bildmaterial, das
den Beschuldigten nicht nur vor und nach dem Spiel, sondern sogar
während des Pyrotechnik-Einsatzes nicht mit Fackel, sondern Bier in der
Hand zeigte, konnte das Verfahren mit Unterstützung der Fanhilfe und
Rechtsanwalt Dr. Andreas Hüttl problemlos nach § 170 II StPO (kein
hinreichender Tatverdacht) eingestellt werden.
Ein Schuss in den Ofen für die Berliner Polizei und wiedermal ein Indiz
dafür, wie schnell sogar offensichtlich Unschuldige in die Mühlen der
Strafjustiz geraten können. Erfreulich war
in diesem Fall auch, dass nicht sofort mit Einleiten des
Ermittlungsverfahrens ein Stadionverbot ausgesprochen wurde. Stattdessen
wurde der Ausgang des Ermittlungsverfahrens abgewartet, um nicht einen
Unschuldigen mit Verboten zu belegen. Dieses Vorgehen sollte eigentlich
eine Selbstverständlichkeit sein, leider ist es häufig aber genau
andersherum. Es wird oftmals direkt ein Stadionverbot ausgesprochen,
obwohl die Schuld des Betroffenen nicht feststeht.