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Mittwoch, 29. November 2017

Offener Brief an Andreas Willeke zu seinem "journalistischen" Artikel in der Neuen Presse vom 29.11.2017


Lieber Andreas Willeke,

in der Neuen Presse vom 29.11.2017 (online nur im ePaper verfügbar/Seite 11) haben Sie mal wieder gezeigt, welch juristisches Genie an Ihnen vorbeigegangen ist. Wir sind mächtig beeindruckt. Nur hier und da würden wir Ihren Beitrag um richtige Informationen ergänzen wollen:

Sie schreiben, dass die einstweilige Verfügung – gemeint ist sicherlich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung – nun abgelehnt wurde. Das ist so nicht richtig. Der Antrag auf Erlass wurde bereits am 10.11.2017 erstinstanzlich abgelehnt, viele Medien hatten hierüber bereits berichtet. Das hätten Sie zwar mitbekommen können, macht aber nichts. Gegen diesen ablehnenden
Beschluss wurde am 24.11.2017 eine sogenannte „sofortige Beschwerde“ eingelegt.

Hierüber hatte zunächst das Landgericht Hannover zu entscheiden, aber auf keinen Fall musste es etwas „ablehnen“. Mit einem Minimum an Recherchetätigkeit hätten Sie § 572 ZPO gefunden. Dort heißt es ganz am Anfang der Norm:

„Erachtet das Gericht oder der Vorsitzende, dessen Entscheidung angefochten wird, die Beschwerde für begründet, so haben sie ihr abzuhelfen; andernfalls ist die Beschwerde unverzüglich dem Beschwerdegericht vorzulegen.“

Wir übersetzen Ihnen das „Juristen-Deutsch“, wie Sie schreiben, denn dieses ist ja nicht so Ihre Stärke: Das Gericht, das die Entscheidung getroffen hat, soll die Möglichkeit bekommen, seine Entscheidung zu überdenken und diese – sofern es sich überzeugen lässt – abändern können. Wenn es das nicht will, muss das Gericht die Akte dem Beschwerdegericht, im vorliegenden Fall also dem Oberlandesgericht Celle, zusenden; hierzu muss demnach kein neuer Antrag gestellt werden, es passiert automatisch. Das Oberlandesgericht Celle prüft dann den Vortrag des Antragsstellers und fällt – unabhängig von der Entscheidung des Landgerichts - eine Entscheidung. Entgegen Ihren Äußerungen, lieber Andreas Willeke, tendiert die Chance „nach den klaren Urteilen“ nicht gegen Null. Zum einen gibt es gar kein Urteil, sondern einen Beschluss, zum anderen sind ein Oberlandesgericht und die dort in den Senaten tätigen Richter unabhängig, frei in ihrer Entscheidung und werden den Antrag sorgfältig prüfen. Letzteres dürfen wir auch Ihnen empfehlen, auch wenn zwischen dem Schreiben von Artikeln und der nächsten Zigarettenpause nur wenig Zeit bleibt.

Mit der Behauptung, die Chancen tendierten gegen Null, geben Sie nicht nur ein durch nichts begründetes Urteil ab, sondern degradieren das Oberlandesgericht Celle geradezu. Ungeachtet Ihrer nicht nachvollziehbaren Motivation, möchten wir Ihnen auf den Weg geben, dass man so etwas nicht macht. Alle anderen schaffen es nicht nur, objektiv zu berichten, sondern auch den Respekt vor Dritten nicht zu verlieren.

Es grüßt
die Fanhilfe Hannover