Lieber Uffe Bech,
wie wir verschiedenen Medien
entnommen haben, wurde gegen dich ein Strafbefehl wegen eines
Körperverletzungsdeliktes erlassen, nachdem du einen Fan nach einem Spiel im
August 2017 im VIP-Bereich des Niedersachsenstadions gebissen haben sollst. Da
du dich bisher geweigert hast, die 50 Tagessätze á 1.000€ zu zahlen, kommt es
nun also zum Prozess.
Wir möchten dich auf diesem Wege
darauf hinweisen, dass du zusätzlich gemäß §4 Abs. 3.1.1 der Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten des DFB ein bundesweites Stadionverbot erhalten wirst.
Da ein Stadionverbot selbstverständlich nur eine Präventivmaßnahme und keine
Strafe ist (vgl. §1 Abs. 2 der Stadionverbotsrichtlinien), wird ein
Stadionverbot bei Bekanntwerden der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
ausgesprochen und nicht erst nach einer Verurteilung. Du musst also damit
rechnen, schon in den kommenden Tagen ein solches Stadionverbot per Einschreiben zu erhalten.
Für den Fall, dass du Mitglied im
Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V. bist, musst du nach Erhalt des
Stadionverbots davon ausgehen, aus dem Verein ausgeschlossen zu werden. Ob du
aufgrund eines Straftatbestandes verurteilt wirst oder nicht ist in der Praxis
nicht relevant. Aus diesem Vereinsausschluss ergibt sich für dich leider ein
weiteres Problem: Es wird zu keinen weiteren Vertragsverhandlungen mit Hannover
96 kommen, da Martin Kind aus guten Gründen ein Gespräch mit dir ablehnen wird.
Schließlich hast du nun ein Stadionverbot und wurdest aus dem Verein
ausgeschlossen.
Alles in allem also keine rosigen
Aussichten für dich. Aus diesem Grunde möchten wir dir anbieten, dir einen
Anwalt zu vermitteln, der sich in diesen Problemstellungen auskennt. Wir
verfügen über Kontakte zu entsprechend qualifizierten Juristen sowohl in
Hannover als auch in Franken. Wenn Interesse besteht, melde dich einfach bei
uns.
Mit sportlichen Grüßen
Fanhilfe Hannover