Die angemeldete Demonstration der Fanhilfe Hannover unter dem Motto „Für eine freie Fankultur ohne politische Einflussnahme! Für Bewegungsfreiheit von Fußballfans – In Braunschweig & überall!“ darf nach erfolgreichem Klageverfahren per Eilantrag beim Verwaltungsgericht Braunschweig für den geplanten Termin am 03.10.2024 als Aufzug stattfinden. Die Auflage der Versammlungsbehörde, nur eine stationäre Versammlung zuzulassen, wurde aufgehoben.
„Ein sehr gutes Ergebnis für Fan- und Bürgerrechte. Auch Fussballfans haben als mündige Bürger das Recht, ihre Anliegen auf die Straße zu bringen. Dieses ist vom Grundgesetz klar geregelt. Umso unverständlicher ist die Haltung der Polizei Braunschweig, die im Zuge der Gefahrenprognose mehr als einmal offenbaren wollte, dass sie nicht in der Lage sei, eine Demonstration in Braunschweig zu begleiten.“ sagt ein Sprecher der Fanhilfe Hannover.
Das Gericht teilte die Einschätzung des Klägers im Eilverfahren, durch die Beschränkung auf eine stationäre Kundgebung, die Anliegen nicht angemessen im Zuge der Demonstration zur Geltung bringen zu lassen.
Die Versammlungsbehörde und die Fanhilfe Hannover werden das erzielte Ergebnis zum Anlass nehmen, um Aufzugsstrecke und zeitlichen Ablauf zeitnah abzustimmen, um einen angemessenen Rahmen für die Demonstration zu schaffen.
Fanhilfe Hannover, 02.10.2024