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Freitag, 4. April 2014

Die Zwangsbusanreise für AWDK-Inhaber ist rechtswidrig!

Mit heutigem Urteil hat das Amtsgericht Hannover bis zum jetzigen Zeitpunkt drei Klägern recht gegeben, die auf Herausgabe der geschuldeten Eintrittskarte aus dem Vertrag über eine Auswärtsdauerkarte für das Derby am Sonntag geklagt hatten.

Das Gericht stellte fest, dass die AGB Auswärtsdauerkarte 2013/2014 eine Herausgabe der Karten erst nach erfolgter Zwangsbusanreise nicht vorsieht und die angedachte Vergabepraxis von Hannover 96 rechtswidrig ist. Die Kläger befinden sich auf dem Weg zur Geschäftsstelle von Hannover 96, um die geschuldeten Tickets abzuholen.

Das Urteil des Amtsgerichts betreffend der drei Kläger ist auch auf alle anderen Auswärtsdauerkarteninhaber anwendbar.

Wir fordern Hannover 96 daher auf, allen Auswärtsdauerkarteninhabern die geschuldete Eintrittskarte (ohne Busanreise) sofort zur Abholung zur Verfügung zu stellen.

Andernfalls werden weitere einstweilige Verfügungen folgen.