Mit
heutigem Urteil hat das Amtsgericht Hannover bis zum jetzigen Zeitpunkt drei
Klägern recht gegeben, die auf Herausgabe der geschuldeten
Eintrittskarte aus dem Vertrag über eine Auswärtsdauerkarte für das Derby am Sonntag geklagt hatten.
Das Gericht
stellte fest, dass die AGB Auswärtsdauerkarte 2013/2014 eine Herausgabe
der Karten erst nach erfolgter Zwangsbusanreise nicht vorsieht und die
angedachte Vergabepraxis von Hannover 96 rechtswidrig ist. Die Kläger
befinden sich auf dem Weg zur Geschäftsstelle von Hannover 96, um die
geschuldeten Tickets abzuholen.
Das Urteil des Amtsgerichts betreffend der drei Kläger ist auch auf alle anderen Auswärtsdauerkarteninhaber anwendbar.
Wir
fordern Hannover 96 daher auf, allen Auswärtsdauerkarteninhabern die
geschuldete Eintrittskarte (ohne Busanreise) sofort zur Abholung zur Verfügung zu stellen.
Andernfalls werden weitere einstweilige Verfügungen folgen.