Mittwoch, 18. April 2018

Karten spenden für den guten Zweck!

Am Mittwoch hatte Hannover 96 angekündigt, auf der Mitgliederversammlung insgesamt 800 Eintrittskarten unter den aktiven und passiven Mitgliedern zu verlosen. Diese werden nach Veranstaltungsende im Foyer ausgegeben.

Im Anschluss der Mitgliederversammlung sammelt die Fanhilfe Hannover zusammen mit der Interessengemeinschaft Pro Verein 1896 vor der Stadionsporthalle die Eintrittskarten für soziale Einrichtungen, die über das Fanprojekt Hannover verteilt werden. So könnt ihr Menschen den Besuch des Spiels am Samstag oder des letzten Heimspiels ermöglichen, die es normalerweise nicht könnten. Solltet ihr also eure gewonnene Karte nicht unbedingt selbst benötigen, würden wir uns über die Spende dieser freuen!

Sofern Mitarbeiter des Vereins nicht wissen, was sie mit den nicht abgeholten oder verteilten Gewinnen machen sollen, dürft auch ihr selbstverständlich die Karten bei euren Vereinskameraden nach der Mitgliederversammlung abgeben.

Fanhilfe Hannover & Pro Verein 1896






Dienstag, 17. April 2018

Pressemitteilung: Im Eilverfahren bestätigt – Ausgeschlossenen Mitgliedern ist der Zutritt und die Ausübung des Stimmrechtes als Mitglieder zur kommenden Mitgliederversammlung zu gewähren

Am heutigen Dienstag, den 17.04.2018, wurden zwei Fans von Hannover 96 in einem Eilverfahren in ihrer Auffassung bestätigt, dass die Rechtmäßigkeit der Vereinsausschlüsse im Dezember 2017 mehr als fragwürdig ist. Nachdem die betroffenen Mitglieder bereits Klage vor dem Amtsgericht Hannover gegen den Vereinsausschluss erhoben haben, wurde nun in einem Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz erreicht, dass Hannover 96 den Betroffenen den Zutritt, die Teilnahme und das Stimmrecht als Mitglieder bei der am 19.04.2018 stattfindenden Mitgliederversammlung zu gewähren hat. 

Bereits im Dezember des letzten Jahres berichteten wir über die fragwürdigen Ausschlüsse aus dem Verein auf Grund eines Vorfalls, welcher bereits im Jahr zuvor stattgefunden hatte. Durch die heutige Entscheidung wurde somit auch der Standpunkt der Fanhilfe Hannover vorläufig bestätigt, dass die damaligen Begründungen mit einem vermeintlichen Verstoß gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung und vereinsschädigendem Verhalten nicht zutreffend waren.

So führt das Amtsgericht Hannover in den heutigen Entscheidungen aus: „Demnach erscheint die Rechtmäßigkeit des Beschlusses zum Ausschluss des Verfügungsklägers als Mitglied aus dem Verein vom 04.12.2017 mehr als fraglich“. Weiter heißt es in den Urteilen: „Zugunsten des Verfügungsklägers kann zunächst angeführt werden, dass er nach Ansicht des Gerichts wahrscheinlich im Hauptsacheverfahren durchdringen wird“.

Umso deutlicher wird daher aus unserer Sicht auch das damalige Motiv für die ausgesprochenen Vereinsausschlüsse: der Kampf gegen kritische Mitglieder und eine vereinsinterne Opposition. Es kann vermutet werden, dass bei Hannover 96, aus Angst vor der Stimmberechtigung bei kommenden Mitgliederversammlungen, die erste Möglichkeit genutzt wurde, diese Personen auszuschließen. All das unabhängig davon, ob rechtlich begründet oder eben nicht, was uns die heutige Entscheidung bereits gezeigt hat.

Nach diesem erfolgreichen Eilverfahren erhoffen wir uns auch vonseiten Hannover 96 das Eingestehen des rechtswidrigen Ausschlusses aus dem Verein und das Messen mit zweierlei Maß, mit dem Zugeständnis in Hinblick auf die weiteren ausgeschlossenen Mitglieder.

Die Fanhilfe Hannover ist überzeugt, dass nun im Hauptsacheverfahren ein für alle Mal festgestellt wird, dass die Vereinsausschlüsse zu Unrecht ausgesprochen wurden und Hannover 96 mit zweierlei Maß gemessen hat.

Sollte Hannover 96 trotz der heutigen Begründung weiterhin von der Rechtmäßigkeit der Ausschlüsse überzeugt sein und nicht auf die weiteren Betroffenen zugehen, werden wir selbstverständlich auch diese in der Angelegenheit weiterhin unterstützen und den Rechtsweg bestreiten.

Fanhilfe Hannover, 17.04.2018

Mittwoch, 11. April 2018

Pressemitteilung zu den erneuten Hausdurchsuchungen gegen vermeintliche 96-Ultras


Identisch zum 14.06.2017 fanden am heutigen Mittwoch, den 11.04.2018, erneut Hausdurchsuchungen bei vermeintlichen Mitgliedern der Ultragruppe „Rising Boys Hannover“ (kurz RBH) statt.

Wie auch in der ersten Welle der Hausdurchsuchungen im Jahr 2017, gehört, nach Erkenntnissen der Fanhilfe Hannover, ein Großteil der betroffenen Personen erneut nicht der Ultra-Gruppe RBH an.

Da nach bisheriger Aktenlage keine Täter seitens der Polizei ermittelt werden konnten, stellt sich auch hier die Frage nach Sinn, Zweck und Verhältnismäßigkeit dieser Aktion.

Allem Anschein nach versucht die Bundespolizei in diesem Kontext dem durch sich selbst erzeugten Ermittlungsdruck, infolge des medienwirksamen Auftretens, gerecht zu werden. Dieses alles ohne Rücksicht auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme und dem Schutze unbescholtener Bürger.

„Es ist mittlerweile nicht unüblich, dass die Ermittlungsbehörden in Niedersachsen mit Kanonen auf Spatzen schießen. Den meisten Betroffenen bleibt lediglich die spätere Gewissheit als unschuldiger Bürger Opfer einer solchen Maßnahme geworden zu sein, was das Gericht später auch feststellen wird. Eine Entschuldigung oder gar eine Wiedergutmachung der Ermittlungsbehörden für ihre Fehleinschätzung findet in keinem einzigen Fall statt.“, gibt ein Sprecher der Fanhilfe Hannover zu bedenken.

„Wir würden es sehr begrüßen, wenn Journalisten wie Britta Mahrholz und Tobias Morchner nicht nur als Erstes in der lokalen Presse über die Maßnahmen berichten würden, sondern auch die Endergebnisse der Ermittlungen in selbigen Umfang ans Tageslicht bringen würden. Dass hier ein starkes Ungleichgewicht zwischen der Anzahl von vermeintlichen Tatverdächtigen und den tatsächlich erfolgten Verurteilungen seit Jahren vorherrscht, ist mehr als offensichtlich.“, fährt dieser fort.

Die Fanhilfe Hannover rät auch bei dieser Maßnahme allen Betroffenen einen Rechtsbeistand zu konsultieren. Zudem wird die Fanhilfe juristisch den Tatbestand der Verfolgung Unschuldiger prüfen und gegebenenfalls zur Anzeige bringen.