Dienstag, 10. Januar 2017

Erneute erfolgreiche Beschwerde beim Presserat gegen die Hannoversche Allgemeine Zeitung und die Hannoversche Neue Presse

Ein Mitglied der Fanhilfe hat erneut erfolgreich Beschwerde beim Presserat eingelegt. Gegenstand der Beschwerde waren drei Artikel der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung und der Neuen Presse vom 27.08.2016 mit der Überschrift "96-Ultras attackieren Polizei beim Stadtfest" und "96-Ultras greifen Polizisten an".

Die Überschriften deckten sich nicht mit dem Inhalt der Artikel, und ebenso nicht mit den tatsächlichen Geschehnissen. Vielmehr fand eine Schlägerei zwischen Festbesuchern statt. Rund zwanzig Personen auf dem Stadtfest sollen dabei der hannoverschen Ultraszene angehört und sich mit den Festbesuchern solidarisiert haben, als die Einsatzkräfte eintrafen.
Weiter wird sogar ein Polizeisprecher zitiert, nach dessen Aussage die vermeintlichen 96-Fans keine Straftaten begangen, sondern lediglich "gepöbelt" hätten.
Diese Ansicht teilte auch der Presserat und sah die Beschwerde hinsichtlich der journalistischen Sorgfaltspflicht (Art. 2 des Pressekodex) als begründet an. Ebenso räumt der Chefredakteur der Neuen Presse den Verstoß ein. Der Text wurde aus dem Online-Archiv entfernt.

Weiterer Beschwerdegegenstand war der Vorspann des Artikels der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, in der ebenso berichtet wurde, die Fans seien im Rahmen ihrer Solidarisierung mit den Festbesuchern auf die hinzugerufenen Beamten losgegangen. Der Presserat hält auch hier die Beschwerde aufgrund eines Verstoßes gegen die journalistische Sorgfaltspflicht für begründet. Die stellvertretende Chefredakteurin der HAZ räumt ein, dass die Überschrift so wie der Vorspann des Artikels den Vorgang beim Stadtfest zuspitzen. Der Artikel sei nun aktualisiert erneut veröffentlicht worden.

Dieses Beispiel veranschaulicht sehr gut, mit welchen Schlagwörtern die hannoversche Lokalpresse immer wieder versucht, die Aufmerksamkeit der Leser auf Kosten der hannoverschen Fanszene zu generieren. Journalistische Sorgfaltspflichten treten hierbei stark in den Hintergrund. Die Fanhilfe Hannover wird auch in Zukunft die Presseberichterstattung der lokalen Medien kritisch betrachten und wenn nötig entsprechend gegen sie vorgehen.

Den aktualisierten Artikel der HAZ Online findet ihr hier:

Klick

Die Beschlüsse des Presserats zum Nachlesen findet ihr hier:






Sonntag, 1. Januar 2017

Neujahrsgrüße

Ein erfolgreiches Jahr 2017 wünschen wir auf diesem Wege allen Mitgliedern der Fanhilfe, 96-Fans und unseren Weggefährten.

Auch 2017 heißt es wieder, dass bei Vorladungen oder sonstigen Verhören der Polizei ein Recht als Beschuldigter darauf besteht, die Aussage zu verweigern. Wichtig, auch für die mitlesenden Beamten der Polizei, denen oftmals eine Vorlesung in diesem Bereich fehlt: Die Aussage zu verweigern ist ein Recht, welches sich aus dem Grundgesetz ableitet - und keineswegs ein Schuldeingeständnis.

Im Jahr 2016 dokumentierte die Fanhilfe zahlreiche Anwerbeversuche durch Beamte der hannoverschen PI West (Schwerpunkt Fußball). Das Schema ist dabei relativ einfach gestrickt: im Rahmen einer Vorladung wird erst eine Drohkulisse aufgebaut. Funktioniert diese nicht, wird der entsprechende Beamte urplötzlich zum besten Freund des Befragten und bietet diesem ‚Vergünstigungen‘ (z.B. das Fallenlassen von Strafsachen oder die Reduzierung einer möglichen Strafe) an, solltet ihr dem Beamten Erkenntnisse zukommen lassen. Hierzu sei gesagt, dass aufgrund der Gewaltenteilung in unserem Rechtsystem lediglich die Staatsanwaltschaft oder ein Richter entsprechende Zusagen aushandeln könnten. Die Polizei hat hierzu keine Befugnisse. Gleiches gilt auch für angebotene ‚mildernde Umstände‘, solltet ihr keinen Fachanwalt aus dem Bereich der Fanhilfen oder Fananwälte nehmen, die auf besagtem Gebiet eure Interessen vertreten. Wir möchten euch daher noch einmal ausdrücklich nahelegen, von euren Beschuldigtenrechten Gebrauch zu machen und nicht zu Vorladungen bei der Polizei - erst recht nicht ohne anwaltlichen Beistand oder vorherige Akteneinsicht - zu erscheinen. Als Beschuldigter in einem Strafverfahren könnt ihr euch in jeder Lage des Verfahrens äußern, die Vernehmung bei der Polizei ist keinesfalls die einzige oder gar letzte Gelegenheit. Eine spätere (schriftliche) Äußerung mittels eines Verteidigers genügt in allen Fällen völlig.

Ebenso beeindruckend war die Feststellung, dass die Polizei in Hannover auch im Bereich Telekommunikationsüberwachung im vergangenen Jahr keine Kosten und Mühen gescheut hat. Hunderte Minuten Gesprächsinhalt, tausende Internetzugriffe und mehrere hundert Textnachrichten wurden dabei in Echtzeit und live, teilweise nach 20 Uhr außerhalb von Spieltagen, durch Beamte überwacht und ausgewertet. Das Ergebnis von lediglich einem eingeleiteten Ermittlungsverfahren (nicht gegen die überwachte Person) ließ dabei erneut Rückschlüsse zu, auf welchem Weg sich die Polizei derzeit insbesondere in Hannover befindet, um Steuergelder leichtfertig auszugeben. Wir werden im Jahr 2017 erstmals seit unserer Gründung vermehrt darauf hinweisen, welche Kosten durch überflüssige und unverhältnismäßige polizeiliche Maßnahmen zu Lasten der Steuerzahler verursacht werden und diese Zahlen der lokalen Presse, Politik und dem Bund der Steuerzahler zur Verfügung stellen.