Mittwoch, 15. März 2017

Gericht bestätigt: Abbrennen von Pyrotechnik keine Straftat

Die Fanhilfe Hannover begrüßt die mittlerweile bundesweit gängige Praxis der Staatsanwaltschaften und Gerichte, das Abbrennen von Pyrotechnik als Ordnungswidrigkeit nach dem Sprengstoffgesetz zu behandeln.

Ein Anhänger von Hannover 96 hatte bei der Partie des VfL Bochum gegen Hannover 96 in einem leerstehenden Bereich des Gästeblocks BAM-zertifizierte Pyrotechnik gezündet, ohne andere Personen zu gefährden. Im Nachgang wurde er von Beamten der Bochumer Polizei identifiziert. Entgegen der aufgeregten Debatte von Medienvertretern und Polizeigewerkschaftern folgte die Staatsanwaltschaft Bochum der mittlerweile gängigen Praxis in Sachen Pyrotechnik, wonach das Abbrennen von zertifizierter Pyrotechnik keine Straftat, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit nach dem Sprengstoffgesetz darstellt. Im Zuge dessen wurde das Strafverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt und das Stadionverbot des VfL Bochum mit sofortiger Wirkung aufgehoben.


„In der Nachbetrachtung zeigt sich, dass es die richtige Entscheidung war, nach dem Niedersachsenderby 2013 gegen die von Aktionismus getriebenen Maßnahmen der Polizei Hannover vorzugehen und ein Grundsatzurteil vor Gericht zu erstreiten.“, so ein Sprecher der Fanhilfe Hannover. Damals hatte eine SoKo „Derby“ erfolglos 289 Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und gefährlicher Körperverletzung, eingeleitet. Alle Ermittlungsverfahren diesbezüglich wurden mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 II StPO eingestellt und gegen ein Bußgeld im Ordnungswidrigkeitsverfahren abgeschlossen.


 Die Fanhilfe Hannover kritisiert in diesem Zusammenhang die Vergabepraxis von Stadionverboten des VfL Bochum, sowie des DFB und der DFL.
„Es kann nicht sein, dass es nunmehr dutzende gleichlautende Gerichtsurteile gibt, wonach abzusehen ist, dass in besagten Fällen keine Straftat vorliegt und die Betroffenen dennoch für den Zeitraum der Ermittlungsverfahren ein Stadionverbot erhalten. Den Aufwand können sich alle Seiten einerseits sparen, andererseits täten Liga und Verband gut daran, sich selbst dadurch nicht noch weiter ins Abseits zu manövrieren.“, so ein Sprecher der Fanhilfe Hannover weiter.

Freitag, 10. März 2017

Einstellung eines Ermittlungsverfahrens nach Pyrotechnik-Einsatz beim Auswärtsspiel in Berlin

Erfreuliche Nachrichten zum Wochenende! Nach dem Pyrotechnik-Einsatz beim Auswärtsspiel bei Union Berlin wurde ein Mitglied der hannoverschen Fanszene beim Verlassen des Stadions festgenommen, einer erkennungsdienstlichen Behandlung zugeführt und beschuldigt, sich durch das Zünden von Pyrotechnik strafbar gemacht zu haben.

Dank auffälliger Kopfbedeckung und hinreichendem Video- und Bildmaterial, das den Beschuldigten nicht nur vor und nach dem Spiel, sondern sogar während des Pyrotechnik-Einsatzes nicht mit Fackel, sondern Bier in der Hand zeigte, konnte das Verfahren mit Unterstützung der Fanhilfe und Rechtsanwalt Dr. Andreas Hüttl problemlos nach § 170 II StPO (kein hinreichender Tatverdacht) eingestellt werden.
 

Ein Schuss in den Ofen für die Berliner Polizei und wiedermal ein Indiz dafür, wie schnell sogar offensichtlich Unschuldige in die Mühlen der Strafjustiz geraten können. Erfreulich war in diesem Fall auch, dass nicht sofort mit Einleiten des Ermittlungsverfahrens ein Stadionverbot ausgesprochen wurde. Stattdessen wurde der Ausgang des Ermittlungsverfahrens abgewartet, um nicht einen Unschuldigen mit Verboten zu belegen. Dieses Vorgehen sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, leider ist es häufig aber genau andersherum. Es wird oftmals direkt ein Stadionverbot ausgesprochen, obwohl die Schuld des Betroffenen nicht feststeht.