Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie auf diesem Wege darauf hinweisen, dass wir allen Fans von Hannover 96 empfohlen haben, sich der Polizei als Ansprechpartner nicht mehr zur Verfügung zu stellen (Gemeinsame Mitteilung der Fanhilfe Hannover, des Fanbeirats Hannover 96 und der IG Rote Kurve).
Dieses betrifft besonders konkrete Situationen an Spieltagen, bei denen eine direkte Kommunikation zwischen Ansprechpartnern der Polizei und Ansprechpartnern auf Seiten der Fans nötig und angebracht wäre.
Nach aktueller Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Hannover wird bei eventuellen Verfahren den Ansprechpartnern auf Fanseite genau dieses Angebot der Kommunikation zum Nachteil ausgelegt. Das Verwaltungsgericht Hannover ist im Eilverfahren bezüglich eines Stadtverbots der
Begründung der Polizeidirektion Hannover gefolgt, welche impliziert, dass eine Person, die sich als Ansprechpartner zur Verfügung stellt, automatisch auch Rädelsführer der gewaltbereiten Szene sein muss.
Da wir davon ausgehen, dass sich die Mehrheit der 96-Fans in Zukunft aus Gründen des Selbstschutzes jeder Kommunikation verweigern wird, möchten wir Sie bitten, dies im Vorfeld der Spiele den jeweiligen Einsatzleitern und "szenekundigen" Beamten bekannt zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Fanhilfe Hannover
Fanbeirat Hannover 96
IG Rote Kurve
Freitag, 29. Juli 2016
Gemeinsame Mitteilung der Fanhilfe Hannover, des Fanbeirats Hannover 96 und der IG Rote Kurve
Hallo 96-Fans!
Wir möchten Euch auf diesem Wege über den folgenden Sachverhalt aufklären: Der Hintergrund unserer Nachricht sind die Ausführungen der Polizeidirektion Hannover bezüglich der Aufenthaltsverbote gegen 45 Fans von Hannover 96 und der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover zu der ersten Klage eines Betroffenen gegen ein Verbot im Eilverfahren. Diese 45 Personen dürfen sich jeweils 6 Stunden vor und nach den Heimspielen der Profis und der Amateure nicht im Bereich Stadion/Innenstadt aufhalten.
Die Polizeidirektion Hannover führt in Ihrer Klageerwiderung als Begründung für das Stadtverbot aus, dass der Betroffene nicht nur Mitglied des Fanbeirats sei, sondern sich auch in Mönchengladbach
zusammen mit zwei weiteren Personen als Vermittler zwischen 96-Fans und der Polizei zur Verfügung gestellt hat. Dies belege, dass er Rädelsführer sei. Das Verwaltungsgericht Hannover folgte in seinem Beschluss dieser Argumentation und wertete es zum Nachteil des Klägers, dass dieser als "Wortführer aufgetreten" sei.
Während die Polizei also einerseits immer wieder beklagt (Interview mit Peter Jördening, Chef der Bundespolizeiinspektion Hannover), "dass die Ansprechbarkeit der hannoverschen Fans wesentlich schlechter" sei als an den anderen niedersächsichen Standorten, wird es andererseits den 96-Fans zum Nachteil ausgelegt, die sich bei konkreten Problemen vor Ort als Ansprechpartner und Vermittler zur Verfügung stellen.
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir allen 96-Fans, sich auch in Zukunft bei Problemen nicht als Ansprechpartner der Polizei zur Verfügung zu stellen, da dies später negativ ausgelegt werden könnte. Diese Empfehlung teilen wir zudem allen Bundespolizeidirektionen sowie den Direktionen bzw. Präsidien der Landespolizeien an den Zweitligastandorten mit (Offener Brief der Fanhilfe Hannover, des Fanbeirats Hannover 96 und der IG Rote Kurve). Auch die Fanbetreuung von Hannover 96 sowie das Fanprojekt Hannover wurden informiert.
Dennoch wünschen wir uns allen eine erfolgreiche und stressfreie neue Saison. Auf und neben dem Platz.
Fanhilfe Hannover
Fanbereirat Hannover 96
IG Rote Kurve
Wir möchten Euch auf diesem Wege über den folgenden Sachverhalt aufklären: Der Hintergrund unserer Nachricht sind die Ausführungen der Polizeidirektion Hannover bezüglich der Aufenthaltsverbote gegen 45 Fans von Hannover 96 und der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover zu der ersten Klage eines Betroffenen gegen ein Verbot im Eilverfahren. Diese 45 Personen dürfen sich jeweils 6 Stunden vor und nach den Heimspielen der Profis und der Amateure nicht im Bereich Stadion/Innenstadt aufhalten.
Die Polizeidirektion Hannover führt in Ihrer Klageerwiderung als Begründung für das Stadtverbot aus, dass der Betroffene nicht nur Mitglied des Fanbeirats sei, sondern sich auch in Mönchengladbach
zusammen mit zwei weiteren Personen als Vermittler zwischen 96-Fans und der Polizei zur Verfügung gestellt hat. Dies belege, dass er Rädelsführer sei. Das Verwaltungsgericht Hannover folgte in seinem Beschluss dieser Argumentation und wertete es zum Nachteil des Klägers, dass dieser als "Wortführer aufgetreten" sei.
Während die Polizei also einerseits immer wieder beklagt (Interview mit Peter Jördening, Chef der Bundespolizeiinspektion Hannover), "dass die Ansprechbarkeit der hannoverschen Fans wesentlich schlechter" sei als an den anderen niedersächsichen Standorten, wird es andererseits den 96-Fans zum Nachteil ausgelegt, die sich bei konkreten Problemen vor Ort als Ansprechpartner und Vermittler zur Verfügung stellen.
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir allen 96-Fans, sich auch in Zukunft bei Problemen nicht als Ansprechpartner der Polizei zur Verfügung zu stellen, da dies später negativ ausgelegt werden könnte. Diese Empfehlung teilen wir zudem allen Bundespolizeidirektionen sowie den Direktionen bzw. Präsidien der Landespolizeien an den Zweitligastandorten mit (Offener Brief der Fanhilfe Hannover, des Fanbeirats Hannover 96 und der IG Rote Kurve). Auch die Fanbetreuung von Hannover 96 sowie das Fanprojekt Hannover wurden informiert.
Dennoch wünschen wir uns allen eine erfolgreiche und stressfreie neue Saison. Auf und neben dem Platz.
Fanhilfe Hannover
Fanbereirat Hannover 96
IG Rote Kurve
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