Inzwischen liegt uns in einem weiteren AWDK-Verfahren hinsichtlich des
Braunschweig-Spiels ein Urteil vor. Auch die Richterin in diesem
Verfahren kritisiert in ihrem Urteil Hannover 96 scharf.
Während vieles auch schon in der bereits vor einiger Zeit
veröffentlichten Entscheidung zu finden war, ist nachfolgender Absatz
besonders interessant und war so bisher nicht zu lesen.
Die Richterin
stellt klar, dass es sich bei der Behauptung seitens Hannover 96, der
Zutritt zum Gästebereich des Stadions sei ausschließlich durch Nutzung
des Bus-Vouchers möglich, um eine Lüge handelt.
"[...]Angesichts des Umstandes, dass die Beklagte (hier: Hannover 96
Sales&Service GmbH & Co. KG) letztendlich die von den Klägern
gewünschten (Gäste-)Stehplatzkarten vor dem Spiel an diese übergeben hat
- und zwar ohne dass die Kläger zuvor der Benutzung des Busvouchers
nachgewiesen hatten -, ist der Vortrag der Beklagten, sie habe das
Herausgabeverlangen gar nicht erfüllen können, weil die
Bustransferverpflichtung "dem Ticket innewohne" in keiner Weise
nachvollziehbar. Im Gegenteil ist dieser Vortrag durch die erfolgte
Erfüllung des Anspruchs sogar widerlegt.[...]"
In Anbetracht dessen, dass das Betreten des Stadions nicht nur für den
Kläger in diesem Verfahren, sondern auch für Sponsoren ohne Nutzung des
Bus-Vouchers möglich gewesen ist
(http://www.fanhilfehannover.blogspot.de/2014/04/hat-hannover-96-gastekarten-in.html),
stellt sich erneut die Frage, wieso diese Möglichkeit den restlichen
AWDK-Inhabern mittels dieser Lüge verwehrt wurde.
Freitag, 25. Juli 2014
Montag, 14. Juli 2014
Erfolgreiche Beschwerde beim Presserat!
Ein Mitglied der Fanhilfe hat erfolgreich Beschwerde beim Presserat eingelegt.
Gegenstand der Beschwerde war ein Artikel der "Neuen Presse" vom 02.04.2014 (Artikel mittlerweile offline) mit der Überschrift "Stadt Braunschweig verbietet Demo von 96-Fans".
Der Presserat stellte einstimmig fest, dass diese Überschrift ein gänzliches Verbot der Demonstration suggeriere. Tatsächlich sei die Demonstration jedoch nicht verboten worden, sondern könne unter Auflagen durchgeführt werden.
Dies verstößt gegen die im Pressekodex festgeschriebene journalistische Sorgfalt bei der Recherche und die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Berichterstattung.
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