Seiten

Freitag, 27. März 2015

Auskunftsersuchen: "Arbeitsdatei Szenekundige Beamte"

Wie in der gestrigen Pressemitteilung erwähnt, wollen wir euch die Möglichkeit geben, in Erfahrung zu bringen, ob ihr selbst in der fragwürdigen SKB-Datenbank gespeichert seid und wenn ja, mit welchen Daten. Dazu haben wir ein Formular vorbereitet, in das ihr lediglich noch euren Namen, eure Adresse und euer Geburtsdatum eintragen müsst. Außerdem solltet ihr der Polizeidirektion Hannover eine Frist zur Bearbeitung setzen. Spätestens nach 3 Monaten solltet ihr eine Antwort erhalten. Vergesst auf keinen Fall, das Formular zu unterschreiben und eine Kopie eures Personalausweises (Vorder- und Rückseite!) beizulegen. Solltet ihr eine Nachricht erhalten, dass ihr dort gespeichert seid, dann könnt ihr euch gerne an uns wenden. Wir können euch berichten, wie andere Betroffene dagegen vorgegangen sind. Weiter empfiehlt es sich, in regelmäßigen Abständen (zum Beispiel einmal jährlich) erneut eine Abfrage durchzuführen, um über neue Speicherungen informiert zu sein.

Das Formular findet ihr hier zum Download:

Auskunftsersuchen "Arbeitsdatei Szenekundige Beamte"


Nachfolgend noch einige Informationen zu der SKB-Datenbank, die verdeutlichen sollen, warum jeder dort hineingeraten kann, egal ob er oder sie in irgendeiner Form strafrechtlich oder ordnungswidrig in Erscheinung getreten ist.

Die "Arbeitsdatei Szenekundige Beamte"

Seit wann die genannte SKB-Datenbank geführt wird, ist bisher nicht gesichert bekannt. Wahrscheinlich ist allerdings, dass diese seit mindestens Anfang der 2000er Jahre besteht. Darauf deuten entsprechend alte Einträge hin. Der Öffentlichkeit wurde von dieser Datei nicht berichtet, sodass es bisher zwar die theoretische Möglichkeit des Auskunftsersuchens gab, diese aber praktisch nicht gegeben war. Rechtsanwalt Dr. Hüttl sprach daher im gestrigen Verfahren von einer "Geheimdatei". Die Fanhilfe Hannover hatte seit inzwischen drei Jahren den Verdacht, dass eine solche Datei nicht nur in Baden-Württemberg oder Berlin besteht (SKB-Datenbank in Baden-Württemberg und Datenbank Sportgewalt Berlin), sondern auch in Niedersachsen. Seit ca. einem Jahr haben wir die Gewissheit, dass diese Datei existiert. In ersten Auskunftsersuchen wollte die verantwortliche Polizeidirektion allerdings lediglich einen Teil der gespeicherten Daten preisgeben. Erst nach mehreren anwaltlichen Briefwechseln kam sie dem Auskunftsersuchen vollumfänglich nach. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, dass die aktuelle Rechtsgrundlage der Datei erst seit Sommer 2014 existiert und somit erst nach Einreichung der Klage. Ähnlich wie die Verbunddatei "Gewalttäter Sport" wurde also auch diese Arbeitsdatei - so konnte man es im Verfahrensverlauf interpretieren - jahrelang ohne gültige Rechtsgrundlage geführt.

Geführt wird die SKB-Datenbank bezogen auf den Standort Hannover bei der Polizeiinspektion West, der die "szenekundigen" Beamten zugeordnet sind. Nach unseren Kenntnissen bestehen ähnliche Dateien in Wolfsburg und in Braunschweig. Gespeichert sind in dieser Datei nicht nur Anhänger von Hannover 96, sondern auch von anderen Vereinen. Im gestrigen Verfahren wurde z.B. der FC Wunstorf genannt. Betroffen sein dürften also auch Fans des TSV Havelse oder Eishockeyfans der hannoverschen Vereine.

Nicht nur Personen, die sicherheitsrelevant im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen in Erscheinung getreten sind, werden in dieser Datei gespeichert, sondern auch Kontakt- und Begleitpersonen der erstgenannten Personengruppe. Es ist für das Speichern innerhalb dieser Datei also völlig irrelevant, ob sich jemand gesetzestreu verhält oder nicht. Wollen die "szenekundigen" Beamten die Daten einer Person dauerhaft speichern, so ist es für sie ein Leichtes, einen Grund zu finden.

Gespeichert werden neben den Personalien und Fotos u.a. Personalienfestellungen, Informationen zu Ermittlungsverfahren, Gefährderansprachen, Spitznamen sowie darüber hinaus frei zugängliche Daten aus dem Internet. Besonders der letzte Punkt macht also auch noch einmal deutlich, dass die Polizei nicht davor zurückschreckt auch private Details zu recherchieren. Hier ist aber auch jeder einzelne von euch gefragt: Privates ist und bleibt privat. Persönliche Dinge haben im Internet (z.B. bei Facebook oder Instagram!) nichts zu suchen. Aus anderen Städten wissen wir, dass die Polizei teilweise auch Aufenthaltsorte (zusätzlich zum Wohnort!) und genutzte Fahrzeuge (nicht nur eigene, auch das der Freundin oder Oma!) ausgespäht hat. Es ist daher zu befürchten, dass auch solche Details in der Datei stehen können.

Die Polizeidirektion Hannover gibt zwar an, diese Datei nur intern zu führen, allerdings konnte sie im gestrigen Gerichtsverfahren auch nicht widersprechen, dass Erkenntnisse aus dieser Datei an die Verbunddatei "Gewalttäter Sport" weitergeleitet werden. Die Probleme, die durch eine - häufig ungerechtfertigte - Eintragung in der Datei "Gewalttäter Sport" entstehen können, legen wir im entsprechenden Text auf unserem Blog dar (Datei "Gewalttäter Sport").

Die Löschungsfristen richten sich laut Verfahrensbeschreibung nach dem Nds. SOG. Hier heißt es zunächst, dass Daten dann zu löschen sind, wenn ihre Speicherung zum Zwecke der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung nicht mehr erforderlich ist. Ob die Daten gelöscht werden müssen, wird bei Erwachsenen in einem regelmäßigen Abstand von 10 Jahren geprüft. Konkret heißt das: Wenn niemand vorher auf die Rechtswidrigkeit der weiteren Speicherung stößt, können die Daten zunächst mindestens 10 Jahre gespeichert werden - wird bei einer Überprüfung nach der Zehn-Jahres-Frist festgestellt, dass die Speicherung weiter erforderlich ist, können die Daten aber trotzdem noch weiter gespeichert bleiben. Erwähnenswert ist hier auch, dass es keine automatisierte Prüfung und Löschung in der Datenbank gibt, sondern diese manuell durch die Beamten durchgeführt werden müssen. Der Arbeitsaufwand, bei geschätzt 600 Eintragungen, regelmäßig die Löschung der Daten zu überprüfen, scheint riesig; daher ist auch fraglich, ob bei der Löschung in der Praxis überhaupt die Vorgaben des Nds. SOG befolgt werden.

Donnerstag, 26. März 2015

Fanhilfe Hannover erreicht teilweise Datenlöschung in der SKB-Datenbank und kündigt Klage vor dem Oberverwaltungsgericht an

Das Verwaltungsgericht Hannover hat der Klage eines Mitglieds der Fanhilfe gegen die Polizeidirektion Hannover in erster Instanz teilweise stattgegeben. Drei Einträge in der "Arbeitsdatei Szenekundige Beamte (SKB)" müssen gelöscht werden. Die Anträge auf Löschung aller weiteren fünf Einträge der Klägerin wurden abgewiesen. Da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, wurde die Berufung zugelassen. Die Fanhilfe Hannover wird zeitnah mit den Rechtsbeiständen die notwendigen Schritte zur Berufung einleiten, um das Verfahren möglichst zeitnah voran zu treiben.

Die SKB-Datei in Niedersachsen ist dezentral in bisher drei bekannten Standorten eingerichtet. In Hannover (ca. 600 Personen), Braunschweig (ca. 300 Personen) und Wolfsburg (ca. 150 Personen) sind zahlreiche Fans darin mit umfangreichen persönlichen Daten erfasst. Neben Adressen und Namen sind auch zahlreiche private Daten zum sozialen Umfeld, Wohn- und Aufenthaltsorten, Vereins- bzw. Fanclubmitgliedschaften und dortige Funktionen oder Körpermerkmalen möglich. Eingetragen werden kann jede Person, die den sogenannten szenekundigen Beamten als wichtig erscheint. Hierzu zählen auch Kontakt- und Begleitpersonen. Es ist dabei irrelevant, ob man strafrechtlich in Erscheinung getreten ist oder nicht. Die sogenannte Arbeitsdatei „Szenekundige Beamte“ stellt somit einen noch größeren Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung dar, als die ohnehin seit Jahren kritisierte Datei „Gewalttäter Sport“, die in ihrem Umfang nur einen Bruchteil der Daten aus der SKB-Datei aufweist und zumindest in Speicherfristen klar geregelt ist. „Wir haben bei der SKB-Datei die absurde Eigenart, dass Datensätze über einen Zeitraum von über 10 Jahren gespeichert werden können“, erklärt Florian Meyer von der Fanhilfe Hannover. „Mit großer Sorge fragen wir uns natürlich auch, ob neben Fußballfans auch anderen Gruppen in entsprechenden Arbeitsdateien erfasst werden. Insbesondere nach der Causa Andrea Röpke ist leider davon auszugehen, dass wir es hier nur mit der Spitze des Eisbergs zu tun haben“.

Eine Mitglied der Fanhilfe hatte auf Löschung ihrer Daten in die "Arbeitsdatei Szenekundige Beamte (SKB)“ geklagt, da sie hierin einen massiven Eingriff in ihre Grundrechte sieht. Gespeichert waren u.a. Daten zu Strafverfahren (die allesamt eingestellt wurden), aber auch zu einfachen Personalienfeststellungen oder vermeintlichen Gefährderansprachen. Nachfragen des Verwaltungsgerichts zur Aussagekraft von einzelnen Einträgen konnte die Polizeidirektion Hannover nur sehr lückenhaft erklären. Es stellte sich beispielweise die Frage, was der Eintrag zur Personalienüberprüfung bei der Ausreise in Puttgarden nach Dänemark aussagen soll. An diesem Tag wurden in Puttgarden von rund 2.000 96-Fans die Personalien kontrolliert. Darüber hinaus bemängelte das Verwaltungsgericht, dass die Einträge aufgrund ihrer Unvollständigkeit Dinge suggerieren, die nicht der Wahrheit entsprechen.

Für alle Fans bietet die Fanhilfe Hannover an dieser Stelle, spätestens am morgigen Freitag, einen entsprechenden Vordruck zur eigenen Datenauskunft an.

Dienstag, 10. März 2015

Fanhilfe Hannover begrüßt neuen Fanbeauftragten!

Die Fanhilfe Hannover zeigt sich erfreut, dass Hannover 96 mit Torsten Koar einen zweiten hauptamtlichen Fanbeauftragten ernannt hat.

Es bleibt zu hoffen, dass Hannover 96 den Posten des zweiten Fanbeauftragten nicht nur besetzt hat, weil es sich um eine Auflage der DFL handelt. Es sollte im Interesse aller sein, dass die Klubführung von Hannover 96 nicht nur die Kompetenz seiner beiden Fanbeauftragten erkennt, sondern ihnen auch entsprechende Kompetenzen überträgt.