Das Verwaltungsgericht Hannover hat der Klage eines Mitglieds der
Fanhilfe gegen die Polizeidirektion Hannover in erster Instanz teilweise
stattgegeben. Drei Einträge in der "Arbeitsdatei Szenekundige Beamte
(SKB)" müssen gelöscht werden. Die Anträge auf Löschung aller weiteren
fünf Einträge der Klägerin wurden abgewiesen. Da die Rechtssache
grundsätzliche Bedeutung hat, wurde die Berufung zugelassen. Die
Fanhilfe Hannover wird zeitnah mit den Rechtsbeiständen die notwendigen
Schritte zur Berufung einleiten, um das Verfahren möglichst zeitnah
voran zu treiben.
Die SKB-Datei in Niedersachsen ist dezentral in bisher drei bekannten
Standorten eingerichtet. In Hannover (ca. 600 Personen), Braunschweig
(ca. 300 Personen) und Wolfsburg (ca. 150 Personen) sind zahlreiche Fans
darin mit umfangreichen persönlichen Daten erfasst. Neben Adressen und
Namen sind auch zahlreiche private Daten zum sozialen Umfeld, Wohn- und
Aufenthaltsorten, Vereins- bzw. Fanclubmitgliedschaften und dortige
Funktionen oder Körpermerkmalen möglich.
Eingetragen werden kann jede Person, die den sogenannten szenekundigen
Beamten als wichtig erscheint. Hierzu zählen auch Kontakt- und
Begleitpersonen. Es ist dabei irrelevant, ob man strafrechtlich in Erscheinung
getreten ist oder nicht. Die sogenannte Arbeitsdatei „Szenekundige Beamte“ stellt
somit einen noch größeren Eingriff in die informationelle
Selbstbestimmung dar, als die ohnehin seit Jahren kritisierte Datei
„Gewalttäter Sport“, die in ihrem Umfang nur einen Bruchteil der Daten
aus der SKB-Datei aufweist und zumindest in Speicherfristen klar
geregelt ist. „Wir haben bei der SKB-Datei die absurde Eigenart, dass
Datensätze über einen Zeitraum von über 10 Jahren gespeichert werden
können“, erklärt Florian Meyer von der Fanhilfe Hannover. „Mit großer
Sorge fragen wir uns natürlich auch, ob neben Fußballfans auch anderen
Gruppen in entsprechenden Arbeitsdateien erfasst werden. Insbesondere
nach der Causa Andrea Röpke ist leider davon auszugehen, dass wir es
hier nur mit der Spitze des Eisbergs zu tun haben“.
Eine Mitglied der Fanhilfe hatte auf Löschung ihrer Daten in die
"Arbeitsdatei Szenekundige Beamte (SKB)“ geklagt, da sie hierin einen
massiven Eingriff in ihre Grundrechte sieht. Gespeichert waren u.a.
Daten zu Strafverfahren (die allesamt eingestellt wurden), aber auch zu
einfachen Personalienfeststellungen oder vermeintlichen
Gefährderansprachen. Nachfragen des Verwaltungsgerichts zur Aussagekraft
von einzelnen Einträgen konnte die Polizeidirektion Hannover nur sehr
lückenhaft erklären. Es stellte sich beispielweise die Frage, was der
Eintrag zur Personalienüberprüfung bei der Ausreise in Puttgarden nach
Dänemark aussagen soll. An diesem Tag wurden in Puttgarden von rund
2.000 96-Fans die Personalien kontrolliert. Darüber hinaus bemängelte
das Verwaltungsgericht, dass die Einträge aufgrund ihrer
Unvollständigkeit Dinge suggerieren, die nicht der Wahrheit entsprechen.
Für alle Fans bietet die Fanhilfe Hannover an dieser Stelle, spätestens
am morgigen Freitag, einen entsprechenden Vordruck zur eigenen
Datenauskunft an.