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Dienstag, 26. November 2019

Fanhilfen kritisieren Beschlussvorschlag für Innenministerkonferenz


Auf der anstehenden Innenministerkonferenz (IMK) vom 04. bis 06. Dezember 2019 in der Hansestadt Lübeck sollen erneut Gesetzesverschärfungen gegen Fußballfans beschlossen werden.

Die IMK soll demnach unter anderem eine härtere Bestrafung des Abbrennens von Pyrotechnik, eine Reformierung des Landfriedensbruchs sowie den Entzug der Fahrerlaubnis bei Vergehen im Zusammenhang mit Fußballspielen beschließen.

Die Fanhilfen kritisieren allein die Debatte über derlei Maßnahmen als realitätsfremd, unverhältnismäßig und rechtswidrig.

Erst kürzlich wurde im aktuellen Jahresbericht der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) der wiederholte Rückgang von eingeleiteten Strafverfahren und verletzten Personen im Zusammenhang mit Fußballspielen festgestellt – Ein Trend, der seit Jahren anhält. Weshalb nun also erneut Gesetze verschärft werden sollen, um Fußballfans noch mehr als ohnehin schon zu kriminalisieren, erscheint schleierhaft. Vielmehr scheint es ein erneut billigster Versuch, sich über kurzgedachte und ineffektive Maßnahmen als vermeintlich "durchgreifender" Law-and-Order-Politiker in der Öffentlichkeit profilieren zu wollen.

Die Erfahrung der Fanhilfen zeigt, dass die bereits existierenden Gesetze und weitgehenden Strafverfolgungsmöglichkeiten bei Fußballfans im Vergleich zu anderen gesellschaftlichen Gruppen bis zum letzten ausgereizt werden. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit wird von Polizei und anderen Behörden oftmals kaum bis gar nicht beachtet. Ohne jemals einer Straftat schuldig gesprochen worden zu sein, mit einem bereits bei Zustellung Gebühren verursachenden Betretungsverbotsbescheid bedacht zu werden, ist Zeugnis dessen genug. Ähnliches gilt für die Speicherung in illegalen Polizeidateien, ohne darüber auch nur ansatzweise informiert zu werden. Was an Fußballfans aus Sicht der Sicherheitsbehörden „erfolgreich“ getestet wurde, trifft später auch alle anderen. Inwieweit der Entzug der Fahrerlaubnis beispielsweise zu sichereren Fußballspielen beitragen soll, bzw. dass umgekehrt eine Person, die im Stadion auffällig wird, gleichzeitig nicht fahrtüchtig sein soll, bedarf ebenso mindestens einer Erklärung.

Aus Sicht der Fanhilfen handelt es sich hierbei schlichtweg um Populismus und das auf Kosten von Freiheitsrechten eines jeden Einzelnen.

Bezüglich Pyrotechnik von einer gesellschaftlichen Missbilligung und dem Ausdruck zu verleihen in einer solchen Totalität zu sprechen, erscheint überdies mindestens anmaßend in Anbetracht sicherlich durchaus abweichender Meinungen bei nicht wenigen Menschen, die tatsächlich die Fußballstadien der Republik besuchen. Nicht nur als Fußballfan, sondern auch als gemeiner Steuerzahler fragt man sich doch eingängig, ob es nicht wichtigere Themen auf einer Innenministerkonferenz zu besprechen gibt, die die Gesellschaft in der Tat derlei missbilligt.

Insbesondere im Hinblick auf negative Beispiele in eben jenen Strafverfolgungsbehörden in der jüngsten Vergangenheit sowie eine mangelnde transparente Fehlerkultur und die daraus resultierenden Folgen.

Montag, 21. Oktober 2019

Polizeidirektion Hannover speicherte jahrelang rechtswidrig personenbezogene Daten in geheimer SKB-Datei

Die Fanhilfe Hannover deckte im Jahre 2014 die Existenz der bis dato geheimen „Arbeitsdatei Szenekundige Beamte“ (SKB-Datei) auf. Seitdem unterstützt die Fanhilfe eines ihrer Mitglieder bei der Löschung ihrer Daten aus der Datei sowie bei der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Datei.

In der Datei speichert die Polizeidirektion Hannover umfangreich personenbezogene Daten von Fußballfans, wie z.B. Spitznamen, Fotos, Kontaktpersonen, Fanclubzugehörigkeiten oder Einträge zu Personalienaufnahmen.

Die von der Fanhilfe Hannover unterstützten Klagen machen deutlich, dass diese Speicherungen wiederholt rechtswidrig stattfanden. So berichteten wir bereits am 24.11.2016 über das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom 18.11.2016: Zahlreiche Einträge zu unserer Klägerin waren hiernach rechtswidrig und mussten gelöscht werden.

Nun stellte das OVG Lüneburg - entsprechend dem Bundesverwaltungsgericht im zwischenzeitlichen zu Gunsten der Klägerin geführten Revisionsverfahren - in einer weiteren Berufungsverhandlung zu einer Feststellungsklage mit Urteil vom 10.10.2019 nicht nur fest, dass die gezielte heimliche Sammlung und Verwendung von Erkenntnissen über die Klägerin in der SKB-Datei einen tiefgreifenden Eingriff in ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht darstellt, sondern auch, dass sowohl die erstmalige Erfassung der Klägerin am 18.03.2009 als auch sämtliche weitere Speicherungen bis zum 14.08.2014 rechtswidrig waren.

Das OVG begründet diese Entscheidung damit, dass, datenschutzrechtlichen Vorgaben zuwider, nicht einmal der niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte über die Verfahrensbeschreibung und somit die Existenz der Datei informiert wurde. Dieser wurde demnach erst nach der Aufdeckung der Geheimdatei durch die Fanhilfe Hannover mittels Übersendung einer aktualisierten Beschreibung vom 14.08.2014 informiert.

Dieser Mangel wirkt nach Überzeugung von Rechtsanwalt Dr. Andreas Hüttl, der die Klägerin in dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Hannover, dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht sowie dem Bundesverwaltungsgericht vertreten hat, für sämtliche bis zum 14.08.2014 in die SKB Datenbank eingetragenen Personen.

Im Weiteren ist auf die zahlreichen weiteren, zunächst geheim geführten SKB Datenbanken in zahlreichen Bundesländern und die dortigen entsprechenden datenschutzrechtlichen Gesetze verwiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt im Übrigen die PD Hannover.

Die Fanhilfe Hannover wird auch in Zukunft mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen die Datensammelwut der Polizeibehörden vorgehen und rechtswidriges Verhalten von Polizeibeamten bekämpfen.





Mittwoch, 20. Februar 2019

Fanhilfe Hannover begrüßt vollständige Rücknahme der Vereinsausschlüsse nach gerichtlichen Niederlagen

Wie am heutigen Tage per Brief an Vertreter der Fanhilfe Hannover und der hannoverschen Fanszene sowie per Pressemitteilung bekannt gemacht wurde, hat der Vorstand des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V.  beschlossen, alle bestehenden Vereinsausschlüsse aufzuheben.

Hintergrund der Vereinsausschlüsse war eine vermeindliche Gewaltbereitschaft von 36 Vereinsmitgliedern. Gegen keine der 36 Personen gab es allerdings aufgrund der Anschuldigungen eine polizeiliche Anzeige, somit gelten alle 36 Personen offiziell als unschuldig. Die Personen hatten lediglich aufgrund einer fragwürdigen Ingewahrsamnahme ein vom DFB ausgesprochenes Stadionverbot erhalten. Eine Person hat vor dem Amtsgericht Frankfurt in einem Musterfall recht bekommen, dass sein Stadionverbot unrechtmäßig war. Zwei Personen hatten vor dem Amtsgericht Hannover gegen den Vereinsausschluss geklagt und sowohl im einstweiligen Verfügungsverfahren als auch im Hauptsacheverfahren recht bekommen. Nachdem der Vorstand von Hannover 96 Berufung vor dem Landgericht Hannover gegen eines der Urteile eingelegt hatte, hat dieses der Beklagten empfohlen, aufgrund von geringen Erfolgsaussichten die Berufung zurück zu ziehen. Diesem hat der Vorstand des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. zugestimmt.  

Mit der Rücknahme der Vereinsausschlüsse vermeidet Hannover 96 Verfahrenskosten in deutlich fünfstelliger Höhe in insgesamt 34 weiteren Fällen. Vor dem Hintergrund der drohenden Kosten und der eindeutigen rechtlichen Lage wurde nach langer Zeit nun endlich der mehrfachen Forderung der Mitglieder der Fanhilfe Hannover stattgegeben. Außer in Pressemitteilungen der Fanhilfe Hannover wurde diese Forderung auch in mehreren persönlichen Briefen und Gesprächen an den Vorstand innerhalb des letzten Jahres gestellt.


Donnerstag, 14. Februar 2019

Vereinsausschluss rechtswidrig - erneute Niederlage für den Vorstand von Hannover 96


In einem weiteren Verfahren aufgrund eines rechtswidrigen Vereinsausschlusses eines Mitgliedes hat der Vorstand des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. am heutigen Tage eine erneute und erwartbare Niederlage erfahren. Das Amtsgericht Hannover hat festgestellt, dass die Mitgliedschaft des durch RA Dr. Hüttl vertretenen Klägers fortbesteht und der Beschluss des Vorstandes vom 04.12.2017 unwirksam ist. Somit sind alle Verfahren aufgrund von Vereinsausschlüssen zugunsten der Kläger ausgegangen. Wir möchten hier auf unsere Pressemitteilungen zu den Eil- bzw. Parallelverfahren vom 17.04.2018, 20.09.2018 und 28.01.2019 hinweisen.

Da die Rechtslage eindeutig ist und dem Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V. durch das rechtsirrige Verhalten des aktuellen Vorstandes schon jetzt Kosten im deutlich vierstelligen Bereich entstanden sind, gehen wir davon aus, dass dieser das Urteil akzeptiert und keine Berufung einlegen wird. Dies umso mehr, als dass Hannover 96 schon bestätigt hat, dass der Kläger – trotz des bisher nicht rechtskräftigen Urteils – mit vollem Stimmrecht an der anstehenden Mitgliederversammlung am 23.03.2019 teilnehmen kann und damit ein weiteres einstweiliges Verfügungsverfahren vermieden hat.

Den Mitgliedern des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. möchten wir nahelegen, bei der Wahl des kommenden Aufsichtsrates am 23.03.2019 darauf zu achten, dass dieser sich aus kritischen Vereinsmitgliedern zusammensetzt, die einen seriösen Vorstand bestimmen, diesen ernsthaft kontrollieren und ggf. Konsequenzen ziehen, sollte dieser dem Verein Schaden zufügen oder Vermögen gefährden.

Montag, 28. Januar 2019

Mitgliedsausschluss rechtswidrig – Hannover 96 zieht Berufung zurück

Erneut wurde heute einem, wegen angeblicher Beteiligung an vermeintlich geplanten Streitigkeiten unter Fans, von Hannover 96 ausgeschlossenem Mitglied, gerichtlich bestätigt, dass keine Gründe vorliegen, die einen Vereinsausschluss rechtfertigen.

Trotz der eindeutigen Rechtslage und vorgehenden Obsiegen im einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Amtsgericht Hannover zur Teilnahme an der MV 2018 und der diesbezüglichen Bestätigung durch das Landgericht Hannover (vgl. unsere Pressemitteilung vom 17.04.2018) sowie dem Obsiegen des Mitglieds vor dem Amtsgericht in der 1. Instanz im Hauptsacheverfahren (vgl. unsere Pressemitteilung vom 20.09.2018) hatte der Vorstand von Hannover 96 Berufung gegen das Urteil einlegen lassen.

Das Landgericht Hannover hat nun nach einer Prüfung des amtsgerichtlichen Urteils keinen Rechtsfehler in der Beweiswürdigung des Amtsgerichts finden können, welcher den Ausschluss des unbescholtenen Mitglieds – vertreten durch RA Dr. Hüttl - gerechtfertigt hätte. Es hatte daher in Aussicht gestellt, die Berufung als unbegründet zu verwerfen und dem Prozessvertreter von Hannover 96 dringend empfohlen, die Berufung zurückzunehmen, um dem Verein weitere vermeidbare Kosten zu ersparen. Dies ist nun heute geschehen.

 


Die Fanhilfe Hannover erwartet, dass der Vorstand von Hannover 96 nun endlich die Verfolgung unschuldiger Mitglieder beendet und deren Mitgliedschaften sofort und rückwirkend bestätigt.

Anstatt sie nach unhaltbaren Gewaltvorwürfen auszuschließen, sollten der Vorstand und der Ehrenrat besser das Gespräch mit kritischen Vereinsmitgliedern suchen und Fanvertreter zu Rate ziehen.

Die kommende Mitgliederversammlung ist der richtige Ort, an dem der Vorstand mit seinen Kritikern in fairer und respektvoller Weise um den besten Weg ringen kann - nicht die Gerichte.