Am 18.11.2016 fand vor dem OVG Lüneburg die Berufungsverhandlung 
betreffend der Löschung von personenbezogenen Daten aus der 
"Arbeitsdatei: szenekundige Beamte" statt.
Auch wenn eine vollständige Löschung der Einträge in dieser Instanz 
nicht erreicht werden konnte, zeigen die Ergebnisse der Verhandlungen 
vor dem Verwaltungsgericht Hannover und OVG Lüneburg deutlich auf, wie 
problematisch die Führung der so genannten SKB-Datenbank ist. So mussten
 insgesamt fast die Hälfte der vorhandenen Einträge betreffend der 
Klägerin gelöscht werden - ein Indiz dafür, wie viele willkürliche und 
falsche Einträge in der Datei vorhanden sind, deren Bestehen einer 
rechtlichen Überprüfung nicht standhalten.
Die Arbeitsdatei wurde dennoch jahrelang ohne Rechtsgrundlage im Geheimen geführt und entbehrt zudem weiterer rechtsstaatlicher Grundsätze:
 so ist eine automatische Information über die Speicherung gegenüber den
 Betroffenen nicht vorgesehen. Zudem scheint die Löschung von 
rechtswidrigen Einträgen nur über den Rechtsweg möglich zu sein - ein 
kostenintensiver Aufwand, der für den Großteil der Betroffenen nur unter
 großen Belastungen realisierbar sein wird. Auch problematisch ist die 
Qualität der eingetragenen Vorkommnisse, so sind sowohl einfache 
Personalienfeststellungen vorhanden, die für eine Gefahrenprognose 
überhaupt keinen Wert haben, als auch eingeleitete Ermittlungsverfahren.
 Der Ausgang der Ermittlungsverfahren (zum Beispiel eine Einstellung 
mangels Tatverdacht) ist jedoch in dem überwiegenden Teil der Fälle 
nicht vermerkt.
So schafft die Polizei sich selbst Material für ihre Datei, eine 
Überprüfung des Wahrheitsgehalts und des Prognosewerts der Eintragung 
zum Beispiel durch eine unabhängige Stelle erfolgt nicht, dennoch sind 
auf Grundlage der Datei umfassende Grundrechtseingriffe möglich 
(beispielsweise die Erteilung von Aufenthaltsverboten für eine gesamte 
Saison).
Die Fanhilfe erwartet in den kommenden Wochen die schriftliche 
Urteilsbegründung und wird zeitnah eine Verfassungsbeschwerde 
anstrengen, um weiterführend gegen die Datenbank vorzugehen.
 
