Moin 96-Fans!
Unter dem Motto: „Für eine freie Fankultur ohne politische Einflussnahme. Bewegungsfreiheit für Fußballfans in Braunschweig und überall“ wollen wir am 03.10.2024 in Braunschweig demonstrieren und deutlich machen, dass wir mit den jüngsten Entscheidungen der niedersächsischen Innenministerin Daniela Behrens nicht einverstanden sind. Vorab haben wir noch einige Informationen, die sich alle Teilnehmenden durchlesen sollten:
1. Demonstrationsrecht
Das Recht auf Demonstration ist ein Grundrecht. Deshalb sind Demonstrationen rechtlich besonders geschützt, solange sie friedlich und ohne Waffen stattfinden.
2. Waffen, gefährliche Gegenstände und Vermummung
Als Teilnehmer einer Demonstration dürft ihr keine Waffen, gefährliche Gegenstände (z.B. einen Stock aus Bambus), Passivbewaffnung (z.B. einen Zahnschutz) oder Vermummungsgegenstände (z.B. einen Schlauchschal) dabei haben. Das Vermummen oder Beisichführen von Waffen bei einer Demonstration ist ein Straftatbestand und kann zur (gewaltsamen) Auflösung der Demonstration führen. Dies gilt auch bereits bei der Anreise!
3. Uniformierungsverbot
Das Versammlungsrecht untersagt das Auftreten in einheitlicher Kleidung. Dies könnte einen Eindruck von Gewaltbereitschaft vermitteln. Erscheint deshalb in eurer alltäglichen Kleidung.
4. Besondere Auflagen
Die Versammlungsbehörde, in unserem Fall die Stadt Braunschweig, kann Auflagen für eine Demonstration erlassen. Dies hat sie auch für Donnerstag getan: Das Konsumieren von alkoholischen Getränken ist verboten. Bitte haltet euch dran!
Die Stangen der mitgebrachten Transparente, Fahnen und Trageschilder dürfen eine maximale Länge von 2,00m nicht überschreiten. Der Durchmesser von runden Stangen an den Transparenten, Fahnen und Trageschilder darf maximal 2,50cm betragen. Bei der Verwendung von Kanthölzern darf eine maximale Kantenbreite von 2,50cm nicht überschritten werden. Transparente dürfen mitgeführt aber nicht zusammengeknotet werden.
5. Anreise und Durchsuchung
Auch während der Anreise zu einer Demonstration gilt schon der besondere grundgesetzliche Schutz. Die Polizei darf nicht durch Schikanemaßnahmen (zum Beispiel stundenlange Durchsuchungen und Kontrollen der Teilnehmer) faktisch verhindern, dass ihr an der Demonstration teilnehmen könnt. Durchsucht werden dürft ihr außerdem nur, wenn eine konkrete Gefahr vorliegt. Anlasslose, prinzipielle Durchsuchungen, wie zum Beispiel beim Zugang zum Stadion, sind nicht erlaubt.
6. Auflösung der Demonstration
Die Demonstration wird in der Regel durch den Anmelder aufgelöst. Nach Auflösung seid ihr verpflichtet, euch zu entfernen, ansonsten könntet ihr von der Polizei festgehalten werden. Außerdem gilt der besondere Schutz für Demonstrationen nicht mehr, sondern wieder das übliche Polizei- und Strafverfolgungsrecht mit allen Durchgriffsrechten.
7. Foto- und Videoaufnahmen
Die Polizei darf nicht anlasslos filmen, denn so könnten Teilnehmer abgeschreckt werden, von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch zu machen. Die Videokameras, die sich meist auf den Einsatzwagen befinden, dürfen erst ausgefahren werden, wenn eine konkrete, erhebliche Gefahrenlage vorliegt. Ansonsten müssen die Kameras eingefahren sein. Auch müssen die Kameras im öffentlichen Raum ausgeschaltet und vom Demonatrationszug weggedreht sein. Ihr habt ein Recht darauf, ohne Angst vor Videoaufnahmen an Demonstrationen teilzunehmen. Die Polizei darf erst filmen, wenn eine konkrete Gefahrensituation gegeben ist!
8. Generelle Verhaltensweisen
Ansonsten gilt wie immer: Lasst euch nicht provozieren und verhaltet euch ruhig und friedlich.
Am Donnerstag werden wir auch vor Ort sein, um euch im Notfall bei Problemen weiterhelfen zu können. Außerdem könnt ihr uns in Notfällen unter der 0160-99681711 erreichen. Auch bei Schikanemaßnahmen oder anderen fragwürdigen Vorkommnissen seitens der Polizei, könnt ihr uns im Anschluss eine Mail an
fanhilfehannover@gmx.de schreiben.