Montag, 28. Januar 2019

Mitgliedsausschluss rechtswidrig – Hannover 96 zieht Berufung zurück

Erneut wurde heute einem, wegen angeblicher Beteiligung an vermeintlich geplanten Streitigkeiten unter Fans, von Hannover 96 ausgeschlossenem Mitglied, gerichtlich bestätigt, dass keine Gründe vorliegen, die einen Vereinsausschluss rechtfertigen.

Trotz der eindeutigen Rechtslage und vorgehenden Obsiegen im einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Amtsgericht Hannover zur Teilnahme an der MV 2018 und der diesbezüglichen Bestätigung durch das Landgericht Hannover (vgl. unsere Pressemitteilung vom 17.04.2018) sowie dem Obsiegen des Mitglieds vor dem Amtsgericht in der 1. Instanz im Hauptsacheverfahren (vgl. unsere Pressemitteilung vom 20.09.2018) hatte der Vorstand von Hannover 96 Berufung gegen das Urteil einlegen lassen.

Das Landgericht Hannover hat nun nach einer Prüfung des amtsgerichtlichen Urteils keinen Rechtsfehler in der Beweiswürdigung des Amtsgerichts finden können, welcher den Ausschluss des unbescholtenen Mitglieds – vertreten durch RA Dr. Hüttl - gerechtfertigt hätte. Es hatte daher in Aussicht gestellt, die Berufung als unbegründet zu verwerfen und dem Prozessvertreter von Hannover 96 dringend empfohlen, die Berufung zurückzunehmen, um dem Verein weitere vermeidbare Kosten zu ersparen. Dies ist nun heute geschehen.

 


Die Fanhilfe Hannover erwartet, dass der Vorstand von Hannover 96 nun endlich die Verfolgung unschuldiger Mitglieder beendet und deren Mitgliedschaften sofort und rückwirkend bestätigt.

Anstatt sie nach unhaltbaren Gewaltvorwürfen auszuschließen, sollten der Vorstand und der Ehrenrat besser das Gespräch mit kritischen Vereinsmitgliedern suchen und Fanvertreter zu Rate ziehen.

Die kommende Mitgliederversammlung ist der richtige Ort, an dem der Vorstand mit seinen Kritikern in fairer und respektvoller Weise um den besten Weg ringen kann - nicht die Gerichte.