Donnerstag, 14. Februar 2019

Vereinsausschluss rechtswidrig - erneute Niederlage für den Vorstand von Hannover 96


In einem weiteren Verfahren aufgrund eines rechtswidrigen Vereinsausschlusses eines Mitgliedes hat der Vorstand des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. am heutigen Tage eine erneute und erwartbare Niederlage erfahren. Das Amtsgericht Hannover hat festgestellt, dass die Mitgliedschaft des durch RA Dr. Hüttl vertretenen Klägers fortbesteht und der Beschluss des Vorstandes vom 04.12.2017 unwirksam ist. Somit sind alle Verfahren aufgrund von Vereinsausschlüssen zugunsten der Kläger ausgegangen. Wir möchten hier auf unsere Pressemitteilungen zu den Eil- bzw. Parallelverfahren vom 17.04.2018, 20.09.2018 und 28.01.2019 hinweisen.

Da die Rechtslage eindeutig ist und dem Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V. durch das rechtsirrige Verhalten des aktuellen Vorstandes schon jetzt Kosten im deutlich vierstelligen Bereich entstanden sind, gehen wir davon aus, dass dieser das Urteil akzeptiert und keine Berufung einlegen wird. Dies umso mehr, als dass Hannover 96 schon bestätigt hat, dass der Kläger – trotz des bisher nicht rechtskräftigen Urteils – mit vollem Stimmrecht an der anstehenden Mitgliederversammlung am 23.03.2019 teilnehmen kann und damit ein weiteres einstweiliges Verfügungsverfahren vermieden hat.

Den Mitgliedern des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. möchten wir nahelegen, bei der Wahl des kommenden Aufsichtsrates am 23.03.2019 darauf zu achten, dass dieser sich aus kritischen Vereinsmitgliedern zusammensetzt, die einen seriösen Vorstand bestimmen, diesen ernsthaft kontrollieren und ggf. Konsequenzen ziehen, sollte dieser dem Verein Schaden zufügen oder Vermögen gefährden.