In einem weiteren Verfahren aufgrund eines rechtswidrigen
Vereinsausschlusses eines Mitgliedes hat der Vorstand des Hannoverschen Sportvereins
von 1896 e.V. am heutigen Tage eine erneute und erwartbare Niederlage erfahren.
Das Amtsgericht Hannover hat festgestellt, dass die Mitgliedschaft des durch RA
Dr. Hüttl vertretenen Klägers fortbesteht und der Beschluss des Vorstandes vom
04.12.2017 unwirksam ist. Somit sind alle Verfahren aufgrund von
Vereinsausschlüssen zugunsten der Kläger ausgegangen. Wir möchten hier auf
unsere Pressemitteilungen zu den Eil- bzw. Parallelverfahren vom 17.04.2018,
20.09.2018 und 28.01.2019 hinweisen.
Da die Rechtslage eindeutig ist und dem Hannoverschen
Sportverein von 1896 e.V. durch das rechtsirrige Verhalten des aktuellen
Vorstandes schon jetzt Kosten im deutlich vierstelligen Bereich entstanden
sind, gehen wir davon aus, dass dieser das Urteil akzeptiert und keine Berufung
einlegen wird. Dies umso mehr, als dass Hannover 96 schon bestätigt hat, dass
der Kläger – trotz des bisher nicht rechtskräftigen Urteils – mit vollem
Stimmrecht an der anstehenden Mitgliederversammlung am 23.03.2019 teilnehmen
kann und damit ein weiteres einstweiliges Verfügungsverfahren vermieden hat.
Den Mitgliedern des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V.
möchten wir nahelegen, bei der Wahl des kommenden Aufsichtsrates am 23.03.2019
darauf zu achten, dass dieser sich aus kritischen Vereinsmitgliedern
zusammensetzt, die einen seriösen Vorstand bestimmen, diesen ernsthaft kontrollieren
und ggf. Konsequenzen ziehen, sollte dieser dem Verein Schaden zufügen oder
Vermögen gefährden.