Wie am heutigen Tage per Brief an Vertreter der Fanhilfe Hannover und der hannoverschen Fanszene sowie per Pressemitteilung bekannt gemacht wurde, hat der Vorstand des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. beschlossen, alle bestehenden Vereinsausschlüsse aufzuheben.
Hintergrund der Vereinsausschlüsse war eine vermeindliche Gewaltbereitschaft von 36 Vereinsmitgliedern. Gegen keine der 36 Personen gab es allerdings aufgrund der Anschuldigungen eine polizeiliche Anzeige, somit gelten alle 36 Personen offiziell als unschuldig. Die Personen hatten lediglich aufgrund einer fragwürdigen Ingewahrsamnahme ein vom DFB ausgesprochenes Stadionverbot erhalten. Eine Person hat vor dem Amtsgericht Frankfurt in einem Musterfall recht bekommen, dass sein Stadionverbot unrechtmäßig war. Zwei Personen hatten vor dem Amtsgericht Hannover gegen den Vereinsausschluss geklagt und sowohl im einstweiligen Verfügungsverfahren als auch im Hauptsacheverfahren recht bekommen. Nachdem der Vorstand von Hannover 96 Berufung vor dem Landgericht Hannover gegen eines der Urteile eingelegt hatte, hat dieses der Beklagten empfohlen, aufgrund von geringen Erfolgsaussichten die Berufung zurück zu ziehen. Diesem hat der Vorstand des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. zugestimmt.
Mit der Rücknahme der Vereinsausschlüsse vermeidet Hannover 96
Verfahrenskosten in deutlich fünfstelliger Höhe in insgesamt 34 weiteren
Fällen. Vor dem Hintergrund der drohenden Kosten und der eindeutigen rechtlichen Lage wurde nach langer Zeit nun endlich der mehrfachen Forderung der
Mitglieder der Fanhilfe Hannover stattgegeben. Außer in
Pressemitteilungen der Fanhilfe Hannover wurde diese Forderung auch in mehreren persönlichen
Briefen und Gesprächen an den Vorstand innerhalb des letzten Jahres
gestellt.