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Mittwoch, 11. Dezember 2013

Änderung der Stadionverbotsrichtlinien durch den DFB

Gemeinsame Stellungnahme der Rechtshilfen Nürnberg, 1860 München, Hannover, Rostock, Dresden und Union Berlin
 
 
1.
Wie schon im letzten Jahr, als das Sicherheitskonzept durchgesetzt wurde, hat man auch jetzt bei der Veränderung der aktuellen Stadionverbotsrichtlinien (SVRi) nicht auf Transparenz und Mitsprache der Fans gesetzt, sondern dies im stillen Kämmerlein ausgehandelt. Bereits Anfang Oktober diesen Jahres bekamen sämtliche Fanprojekte und Vereine die Vorschläge des DFB mitgeteilt. Um anscheinend Stellungnahmen und Hinweise auf das sehr wohl bedenkliche Vorhaben der Neuregelung zu vermeiden, haben weder Vereine noch Fanprojekte es gewagt, diese Informationen zur allgemeinen Diskussion an die breite Fanmasse weiterzugeben. Praktisch der gleiche selbstherrliche Vorgang wie 2012, als einzig über den Verein Union Berlin das Vorhaben des DFB durchsickerte und ein breiter Proteststurm mit der Aktion 12:12 entstand.
 
2.
Wie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG) auf Faszination Fankurve "Mehr Transparenz und Präzision statt Verschärfung" mitteilt, verstehe diese nicht, dass der Eindruck entstanden sei, bei den neuen SVRi handle es sich um eine Verschärfung.
Wenn eine SV-Kategorie D eingeführt wird, die beinhaltet, dass die Maximaldauer auf fünf Jahre hochgesetzt wird, ist dies sehr wohl eine Verschärfung! Viel schlimmer jedoch ist, dass die staatlicher- und verbandlicherseits bezahlten und geförderten Fanprojekte wenig Interesse haben, die anzugreifen, die sie bezahlen. Anstatt Stadionverbote als das zu deklarieren, was sie eigentlich sind, nämlich eine Bestrafung, lässt man sich vom DFB vor den Karren spannen und will der Fangemeinde mitverantwortlich suggerieren, es handle sich hier um präventive (vorbeugende) Maßnahmen.
Stadionverbote sind zwar im materiell-rechtlichen Sinn keine Strafe, sanktionieren aber ein bestimmtes Verhalten, das von Polizei/Ordnern/Vereinen als Unrecht qualifiziert wird (was im Übrigen die Definition von Strafe ist), ohne dass allerdings eine objektive Prüfung der Vorwürfe durch ein Gericht erfolgt ist. Die Fanprojekte in Form der BAG haben die Chance vertan, Stadionverbote als das zu bezeichnen, was sie sind: Ungerecht, willkürlich und sozialpädagogisch sinnlos! Es hätte aus dieser Richtung ein klares Zeichen kommen müssen, dass die SVRi nicht verschärft werden dürfen. Sie hätten abgeschwächt werden müssen, im besten Fall hätte sogar die Feststellung getroffen werden müssen, dass eine von einem Verband erfundene private Rechtsordnung unzulässig ist.
 
3.
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Sicherheitsbeauftragten der Vereine bzw. der DFB selbst kaum einen Zweifel daran ließen, dass das SV einen Strafcharakter hat. Meist unreflektiert haben Vereine/DFB auf Zuruf der Polizei die Verbote ausgesprochen. Eine Unschuldsvermutung galt nie und wird/soll auch in Zukunft nicht gelten. Auch die nun von der BAG hochgejubelte Anhörung/Stellungnahme ist ein Witz, da es sich um eine „Soll"- und keine „Muss“-Bestimmung handelt. Hier fehlt zudem der Satz: „Ohne Anhörung des Betroffenen darf das Stadionverbot nicht ausgesprochen werden. Die Stellungnahme darf nicht an Ermittlungsbehörden bzw. Dritte weitergegeben werden“ - ähnlich wie im Fall eines Arbeitnehmers, dessen Kündigung ohne die Anhörung eines Betriebsrats unzulässig ist. Der springende Punkt ist dabei, dass es für Arbeitnehmer Rechte gibt, für Fußballfans nicht.
 
4.
Es gibt Vereine, die mit dem Thema Stadionverbot wirklich seriös umgegangen sind. Die absoluten Negativbeispiele sind Vereine wie Borussia Dortmund, Bayer Leverkusen, Schalke 04, Bayern München oder der VfL Wolfsburg. Allzu gerne werden bei diesen Vereinen Stadionverbote nach dem „Gießkannenprinzip“ ausgesprochen. Wolfsburg hatte beispielsweise „Blankostadionverbote“ für die Polizei unterschrieben, so dass diese nur noch Namen und Anschrift eintragen mussten.
Bei vielen Vereinen werden Anhörungen nicht gewährt, und wenn doch, werden sie nicht berücksichtigt. Das Problem nach Aussprache eines Stadionverbotes ist, dass es äußerst schwierig ist, das Stadionverbot wieder aufzuheben - vor allem in den Fällen, in denen überhaupt keine Gründe für ein Stadionverbot genannt werden. Viele Staatsanwaltschaften stellen zum Beispiel Verfahren ein, ohne die Betroffenen darüber zu informieren, so dass diese erst umständlich Erkundigungen einziehen müssen, wie der Sachstand denn ist. Seit der Einstellung des Verfahrens ist dann meist schon geraume Zeit verstrichen, in der die Betroffenen ausgesperrt waren, aber aufgrund der fehlenden Information keine Aufhebung des Stadionverbots beantragen konnten.
Ein weiterer negativer Trend ist, dass die Vereine „ihre“ Heimfans bei Stadionverboten anders behandeln als die Gästefans. Dies liegt vorallem daran, dass beispielsweise die Rechtshilfen auf die Vereine zugehen und mit ihnen verhandeln oder die heimische, aktive Fanszene sich für ihre Mitglieder einsetzt, was bei Gästefans oft nur schwer möglich ist.
 
5.
Wünschenswert wäre es, wenn von dem Instrument des Stadionverbots komplett abgesehen würde, da diese Maßnahme in keinster Weise überzeugt hat bzw. kein belegbarer Beweis dafür geliefert werden kann, dass ein Stadionbesuch dadurch sicherer wird.
Nun aber wurde ein Papier geschaffen, das keine Verbesserungen für die Fans beinhaltet. Die Vereine werden genau so weitermachen wie bisher, und so werden auch in den kommenden Jahren viele Jugendliche, wohlgemerkt ohne rechtskräftig verurteilt worden zu sein, da sein müssen, wo es ihnen besonders weh tut – vor den Toren der Stadien. Und dies ist beabsichtigt, will man doch die Kurven nach und nach auflösen und durch Eventpublikum füllen, das sich kommentar- und kritiklos der Berieselung durch den Kommerz hingibt.
 
 
Weitere Links:
 
 
 
 
 

Donnerstag, 31. Oktober 2013

Aktuelles in Sachen "Reisefreiheit für Fußballfans" - Demo am Sonntag in Bremen

Am gestrigen Mittwoch ging dem Anmelder der Demonstration die Verfügung der Beschränkungen schriftlich zu. Der eingeschaltete Anwalt hat direkt reagiert und am heutigen Donnerstag beim Verwaltungsgericht Bremen Klage und Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO eingereicht. Es wird mit einer Entscheidung am Nachmittag des morgigen Freitags gerechnet.

Die Fanhilfe Hannover ist sehr zuversichtlich, dass der Klage stattgegeben wird und ruft in diesem zu erwartenden Erfolgsfall alle Fans dazu auf, sich an der friedlichen Demonstration zu beteiligen und ihre demokratischen Grundrechte wahrzunehmen.

Die Demo startet dann am Sonntag um 13:45 Uhr vom Bhf. Seebaldsbrück.

Sonntag, 27. Oktober 2013

Pressemitteilung, 27.10.2013


Fanhilfe Hannover kritisiert Eingriff in die Versammlungsfreiheit


Beim letzten Auswärtsspiel von Hannover 96 in Bremen im Februar 2013 wurde eine Gruppe von über 400 hannoverschen Fans am Bahnhof Achim an der Weiterfahrt nach Bremen gehindert, gewaltsam von der Polizei in einen Zug zurück nach Hannover gedrängt und dort über Stunden festgehalten, um Personalien aufzunehmen und sämtliche Reisende erkennungsdienstlich zu behandeln. Dieses Vorgehen, das jeder rechtlichen Grundlage entbehrte, wurde damals sowohl von der Fanhilfe Hannover als auch von überregionalen Medien scharf kritisiert (siehe Linkliste im Anhang!). „Die Eingriffe der Polizei in die Grundrechte der informationellen Selbstbestimmung und der Reise- und Bewegungsfreiheit waren gravierend", so Florian Meyer von der Fanhilfe Hannover. Um diese Vorgänge in Erinnerung zu rufen hat Pro-Fans, eine Organisation, die sich bundesweit für die Rechte von Fußballfans engagiert, für das anstehende Auswärtsspiel von Hannover 96 am 3.11. eine Demonstration für 96-Fans vom Bremer Bahnhof Seebaldsbrück zum Weserstadion angemeldet. In dem zuvor stattfindenden Kooperationsgespräch mit der Bremer Ordnungsbehörde und der Polizei wurde dem Anmelder nun mitgeteilt, dass man plane die Demonstration in der geplanten Art und Weise zu verbieten. Als Grund wurden Sicherheitsbedenken genannt. „Wir halten den Vorgang, eine Demo für durch das Grundgesetz geschützte Grundrechte mit einem Verbot zu belegen und somit einen weiteren Grundrechtseingriff zu begehen, für sehr bedenklich," so Meyer. Die Fanhilfe Hannover hält die Sicherheitsbedenken für unbegründet. So demonstrierten im Dezember 2012 Fangruppen unterschiedlicher Vereine in der gesamten Bundesrepublik gemeinsam für die Rechte von Fußballfans. In Hannover gingen 96-Fans und leverkusener Fans gemeinsam auf die Straße. Zu Zwischenfällen kam es hierbei nicht. „Die Versammlungsfreiheit ist eines der höchsten Güter und nicht umsonst durch das Grundgesetz geschützt. Der Eingriff der Behörden in unsere Grundrechte ist mehr als inakzeptabel. Grundrechte gelten auch für Fußballfans – im Stadion, wie auch auf den An- und Abreisewegen", stellt Florian Meyer fest. Der Anmelder der Demonstration plant gegen das Verbot zu klagen und wird in diesem Fall von der Fanhilfe Hannover unterstützt. Ein Anwalt für Demonstrationsrecht wurde eingeschaltet.

Bei Rückfragen kontaktieren Sie uns bitte unter: fanhilfehannover@gmx.de 
Fanhilfe Hannover, 27.10.2013

Links:
Pressemitteilung Fanhilfe Hannover
TAZ: Aufmarsch in Achim
NP: Fans kritisieren Polizeieinsatz
Publikative: Aussage gegen Aussage Fußballfans unterwegs
kreiszeitung.de: "Völlig überzogene Eingriffe" in die Bewegungsfreiheit
fankultur.com: Fragwürdige Methoden von Polizei und Medien


Dienstag, 1. Oktober 2013

Reader zum Umgang mit Polizei und Justiz

Wir haben für euch einen Reader zusammengestellt, der euch das Wichtigste beim Umgang mit Polizei und Justiz näher bringen soll. Zum Download kommt ihr hier.

Donnerstag, 12. September 2013

Rot-Schwarzer Hilfe gelingt Erfolg gegen ZIS-Datei

Der ZIS-Bericht 2011/2012 darf in seiner derzeitigen Fassung nicht weiter verbreitet werden, so das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen.
Mehr dazu findet ihr in der lesenswerten Meldung der RSH. Klick

Montag, 26. August 2013

Keine verschärfte Kleiderordnung gegen Mainz

Reichlich Aufregung gab es beim letzten Heimspiel gegen Schalke 04. Fans wurde zunächst der Zutritt zu Stadion und Block verwehrt, wenn sie ein T-Shirt trugen, das nicht den Geschmack des Ordnungsdienstes traf.
Unerwünscht waren T-Shirts mit „Fuck BTSV“ und „Not my president“ Aufdruck, aber auch Exemplare, die ein durchgestrichenes Hakenkreuz zeigen.
Nach etlichen Diskussionen wurde den Betroffenen der Zutritt gewährt, sofern sie ihr T-Shirt auf links gedreht oder ausgezogen hatten. Jedoch gepaart mit der Aussage, dass dies eine Ausnahme sei und das Verbot beim nächsten Heimspiel konsequent umgesetzt werde.
Auf Nachfrage beim Fanbeauftragen – die der Fanhilfe Hannover wird nicht die einzige gewesen sein – steht nun fest, dass es am kommenden Samstag beim Heimspiel gegen Mainz keinerlei Restriktionen bzgl. der angesprochenen Symbole geben wird.
So ein Verbot sei außerdem nie angedacht und die Unstimmigkeiten am letzten Samstag wären auf einen Fehler in der Kommunikationskette zurückzuführen gewesen.

Dienstag, 13. August 2013

Pressemitteilung, 13.07.2013


Fanhilfe dokumentiert Überwachung des Fanhauses an der Eilenriede


Am heutigen Dienstag, den 13.08.2013, dokumentierte die Fanhilfe Hannover gegen 15 Uhr die fotographische Observation des Fanhauses an der Eilenriede, sowie des angrenzenden Geländes durch die ‚szenekundigen‘ Beamten der Polizeiinspektion West. Hierbei wurden zahlreiche Fotos des Gebäudes, des Außengeländes und auch des Innenbereiches durch die Fenster angefertigt. Weder die aktiven Fanszene, der das Fanhaus vertraglich überlassen ist, noch die Fanbetreuung des Vereins ist laut eigener Aussage über dieses Vorgehen und die zu Grunde liegenden Beweggründe informiert worden.

Die Fanhilfe Hannover kritisiert diesen Eingriff in einen für die Fanszene sehr sensiblen Bereich aufs Schärfste und bittet die Polizei Hannover umgehend um Stellungnahme.

Parallel prüft die Fanhilfe, ob die laut Überlassungsvertrag genannten Gruppen und Personen rechtliche Schritte einleiten können. Ein Zeuge hat zudem zumindest einen Beamten eindeutig identifizieren können.

„Wir können angesichts der ohnehin angespannten Situation zwischen Fans und Polizei das heutige Vorgehen absolut nicht nachvollziehen, zumal es keine Grundlage für diesen Eingriff der Polizei gibt. Dass ein derartiger Vorfall sicherlich nicht zum Abbau von Vorurteilen gegenüber den Sicherheitsbehörden, sondern eher zur Bestätigung jener führt, ist sicherlich kein Geheimnis.", sagt Florian Meyer von der Fanhilfe Hannover.

Das Fanhaus am Eilenriedestadion wird von Fangruppen in Eigenverantwortung verwaltet und gilt vor den Spielen als Treffpunkt für viele hundert Fans.

Mittwoch, 7. August 2013

Pressemitteilung, 07.08.2013

Die Fanhilfe Hannover hat die Entscheidung des Bremer Senats zur Kenntnis genommen und fordert weiterführende Schritte.

Die Fanhilfe Hannover hat die Information des Bremer Senats in Bezug auf die Datei Gewalttäter Sport zur Kenntnis genommen, sieht allerdings weiterführenden Handlungsbedarf.

„Nach unserer Auffassung muss jede Eintragung in die Datei Gewalttäter Sport grundsätzlich eine Benachrichtigung des Betroffenen alleine im Sinne der Transparenz zur Folge haben. Auch in Niedersachsen wäre Herr Pistorius sicherlich gut admit beraten, durch eine gleichlautende Transparenzoffensive proaktiv die Diskussion wieder voranzutreiben.

Es wäre generell wünschenswert, wenn die Polizeien der Bundesländer und die Bundespolizeien hier eine einheitliche Regelung finden würden.

Es darf nicht sein, dass Personen ohne ihr Wissen durch eine einfache Personalienaufnahme unwiderruflich für fünf Jahre als Gewalttäter in einer Datei geführt werden, vor allem in Anbetracht dessen, dass sogar Maßnahmen aus dieser Eintragung resultieren können. Diese Maßnahmen können im schlimmsten Falle sogar massive Grundrechtseingriffe, wie die Einschränkung der Bewegungsfreiheit in Form von Stadt- und Aufenthaltsverboten ohne eine rechtskräftige Verurteilung, zur Folge haben.

Eine Prüfung der Bremer Polizei auf die Rechtmäßigkeit der Eintragungen ist sicherlich sehr löblich, beim Blick hinter die Kulissen aber nicht mehr als Augenwischerei. Schließlich reicht weiterhin die bloße Kontrolle der Personalien eines Betroffenen oder eine Ordnungswidrigkeit, (Beispielsweise das Missachten einer Fußgängerampel), um eine rechtmäßige Eintragung vorzunehmen, da die Kriterien für eine Eintragung unverändert bleiben.", sagt Florian Meyer von der Fanhilfe Hannover.

Darüber hinaus kann die neue Transparenz lediglich Anfang für eine umfassende Reform der Datei Gewalttäter Sport und ihrer Eintragungskriterien sein, deren Existenz aber auch weiterhin grundsätzlich zu hinterfragen ist.

„Alle Einträge außer einer rechtskräftigen Verurteilung in Bezug auf eine beim Fußball begangene Straftat sind unserer Meinung nach nicht in der Datei Gewalttäter Sport zu rechtfertigen. Dabei stellt sich uns allerdings auch die Frage, ob die Polizei dem Rechtsstaat als solches nicht vertraut, in dem sie eine von einem Gericht ausgesprochene Strafe für nicht ausreichend erachtet und im Nachgang weitere präventive Maßnahmen gegen den Täter aufgrund einer Speicherung in der eigenen Datei veranlasst.", fährt Meyer fort.

Zahlreiche Fanverbände und Organisationen bemängeln seit Jahren die intransparente und willkürliche Erhebung von Daten durch die Polizei in der Datei Gewalttäter Sport. Nur ein sehr kleiner Bruchteil der bisher über 17.000 erfassten Personen in der Datei ist überhaupt strafrechtlich in Erscheinung getreten und rechtskräftig verurteilt worden.

Fanhilfe Hannover, 07.08.2013

Anhang:

Pressemitteilung des Bremer Senats vom 05.08.2013

Montag, 29. Juli 2013

Interview mit Faszination Fankurve

Wir haben faszination-fankurve.de in einem kleinen Interview einen Überblick gegeben, wer wir sind und was wir so machen.
Seht selbst...

Mittwoch, 29. Mai 2013

AK Vorratsdatenspeicherung zum Datenaustausch zwischen Bahn und Polizei

Auch der AK Vorratsdatenspeicherung hat sich seine Gedanken zu dem vor kurzem an die Öffentlichkeit gekommenen Schriftstück gemacht:

[...]

Aber woher hat die Bundespolizei die zum Teil sehr detaillierten Informationen über die Reisewege fußballbegeisterter Fans, die den Eindruck machen, als betreibe da jemand eifrig eine Sammlung von Bewegungs- oder Reisedaten? Der Blogbeitrag zeichnet drei denkbare Möglichkeiten:

1. Eine systematische Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei der Deutschen Bahn AG: Informationen über Gruppenreisen und Reisende könnten demnach gesammelt und an die Polizei weitergegeben werden. Die sogenannten “Szenekundigen Beamten” (SKBs) könnten dann anhand der Namen in etwa auswerten, um welche Gruppierung es sich handeln könnte.
2. Die SKBs durchforsten selbst systematisch Foren und andere Informationskanäle und prüfen dann ihrerseits entsprechende Bahnbuchungen.
3. Es handelt sich um Informationen, die von in der Fußballfanszene eingeschleusten V-Leuten stammen.

Keine der drei Varianten macht froh.

[...]

Hier der Link zum kompletten Blogeintrag.

Freitag, 24. Mai 2013

Pressemitteilung, 24.05.2013

Pressemitteilung der Fanhilfe Hannover zur Innenministerkonferenz in Hannover
Die Fanhilfe Hannover mahnt im Rahmen der Innenministerkonferenz in Hannover zu mehr Sachlichkeit in der aktuellen Sicherheitsdebatte und ruft die Entscheidungsträger dazu auf, rücksichtsvoller mit den Grundrechten aller Fußballfans umzugehen.
In der letzten Woche war bekannt geworden, dass auch der überwiegende Teil der friedlichen Zuschauer im Rahmen von Fußballspielen bis ins kleinste Detail überwacht wird. Hierzu veröffentlichte das Onlinemagazin Publikative.org (1.) Vorabberichte des letzten Spieltags von der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS).
„Hier offenbart sich die ganze Datensammelwut der Ordnungsorgane, die überwiegend die friedlichen Fans betrifft. Jeder Fan hat auch seine Grundrechte, die nicht einfach mit einer Argumentation über den Haufen geworfen werden können. Derartige Vorgehensweisen wirken sich eher kontraproduktiv auf die Überwachten aus und führen langfristig zu einer weiteren Anspannung zwischen dem Großteil aller Fans und den Ordnungsbehörden. Es ist zudem höchstbedenklich, dass Ermittlungsergebnisse der Polizei sogar über einen Verteiler an private Unternehmen, in diesem Fall die DB AG, weitergeleitet werden", sagt Florian Meyer von der Fanhilfe Hannover.
„Wir sind zudem klar der Meinung, dass die Innenminister gut damit beraten wären, vor Gesprächen über neue Maßnahmen erst einmal valide Daten zu liefern. Belastbare Daten sind seit Jahren in den ZIS Jahresberichten (2.) nicht zu finden, was unter anderem sogar von Kriminologen öffentlich stark bemängelt wird. Hieraus dennoch Maßnahmen abzuleiten und dabei sogar die Basis, in Form der Fandachverbände und Fanorganisationen, außen vor zu lassen, halten wir für wenig zielführend und fahrlässig", fuhr Meyer fort.

Erneut hatten im Vorfeld der Innenministerkonferenz alle Innenminister, unter anderem auch der niedersächsische Innenminister Pistorius, die Möglichkeit ungenutzt gelassen, trotz des angespannten Verhältnisses zur Fanbasis mit den vereinsübergreifenden Fanorganisationen zu sprechen.

1.) Artikel der Publikative.org vom 17.05.2013

2.) PM der Fanhilfe Hannover vom 19.11.2012 zum ZIS Jahresbericht

Mittwoch, 8. Mai 2013

Werbemails von Viagogo verhindern

Auch wir sind mittlerweile beim Thema „ViaNogo“ angekommen.
Fanrechte stärken heißt für uns auch, Fans vor Begleiterscheinungen der zunehmenden Kommerzialisierung zu schützen. Dazu zählt es auch, wenn Fans trotz der schriftlichen Untersagung von Werbemails von 96 und Viagogo weiterhin belästigt werden. Derzeit vertreten wir einen Fan, dem dieses widerfahren ist.

Wenn Ihr ebenfalls als Dauerkartenkunde von den Mails für den umstrittenen Partner von 96 genervt seid, empfehlen wir Euch, folgenden Text mit Euren Daten zu versehen und als Antwort auf den Newsletter an 96 zu senden. Hebt Euch den Schriftverkehr gut auf, für den Fall, dass Ihr weiterhin belästigt werdet.
 
„Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
hiermit untersage ich Ihnen, bis auf ausdrücklichen schriftlichen Widerruf mir als Dauerkartenkunden Werbemails für Dienstleistungen, Produkte oder Events Ihres „Partners“ Viagogo zukommen zulassen.
Auch meine Zustimmung zu den AGBs im Rahmen meiner Dauerkartenverlängerung oder Ticketbestellung widerruft diese Untersagung nicht.
Bei erneuter Zusendung von Werbemails, deren Inhalt Bezug auf den o.g. „Partner“ Viagogo nimmt, werde ich rechtliche Schritte über einen Rechtsbeistand einleiten.

Mit schwarz-weiß-grünen Grüßen
Name Nachname“
 
Sofern Ihr dennoch im Nachgang Eurer Mail derartige Werbemails erhalten solltet, besteht die Möglichkeit, einen Rechtsbeistand eurer Wahl zu konsultieren und eine Unterlassung/Abmahnung zu erwirken.

Sonntag, 28. April 2013

Pressemitteilung, 29.04.13


Erfolgreiche Klage gegen Platzverweis


Kurz vor der gerichtlichen Verhandlung, die auf letzten Donnerstag den 25.4. angesetzt worden war, erkannte die Polizeidirektion die Rechtswidrigkeit des Platzverweises an. Somit war die Verhandlung hinfällig.

Was war passiert?

Nach dem Europapokalspiel gegen Standard Lüttich am 15.09.2011 hielt sich eine Gruppe 96-Fans – darunter auch der Kläger - am Platz der Göttinger Sieben auf, um den Abend gemeinsam ausklingen zu lassen. Ungeachtet der Tatsache, dass diese Gruppe nicht deckungsgleich mit den Personen, die kurz zuvor auf dem Schützenplatz von der Polizei zerstreut worden waren, gewesen ist, wurden die Personen eingekesselt.
Nach etlicher Wartezeit überprüfte die Polizei sämtliche Personalien und sprach jedem einen Platzverweis aus – auch Personen, die zuvor gar nicht im Stadion waren.

Zwar hatte der Kläger dem Spiel beigewohnt, aktenkundig war er bis dato jedoch nicht. Die Fanhilfe Hannover unterstützte seine Klage gegen diese polizeiliche Maßnahme. Problematisch war die Rechtmäßigkeit besonders durch die ungenaue Abgrenzung des durch den Platzverweis betroffenen Gebiets und durch den fehlenden Nachweis, dass der Kläger in absehbarer Zeit noch Straftaten hätte begehen wollen.

Die Fanhilfe Hannover legt diesen Fall nun „erfolgreich“ zu den Akten, möchte aber gleichwohl davor warnen, den Erfolg zu groß zu bewerten. Das teilweise willkürliche und unverhältnismäßige Verhalten der Polizei wird sich dadurch vermutlich nicht ändern. Es bleibt also für die Zukunft wichtig, seine Rechte wahrzunehmen, darauf zu bestehen und sich nicht alles bieten zu lassen.


Fanhilfe Hannover, 29.04.2013

Montag, 1. April 2013

Aktionsspieltag Datei „Gewalttäter Sport“ gegen Stuttgart

Was ist die Datei „Gewalttäter Sport“?

Die Datei Gewalttäter Sport ist eine Datensammlung für vermeintlich gewalttätige Fans. Derzeit (Stand November 2011) befinden sich 17.377 Personen in dieser Datei. Hiervon ist allerdings nur ein sehr geringer Bruchteil jemals straffällig geworden und rechtskräftig verurteilt worden. Die überwiegende Mehrheit der gespeicherten Personen sind Fußballfans, deren Daten im Zusammenhang mit Fußballspielen aufgenommen und gespeichert wurden. Bereits eine einfache Personenkontrollen ohne Bezug zu einem Vorfall führen in der Praxis zu einer 5-jährigen Speicherung in der Datei „Gewalttäter Sport“. Viele der Betroffenen sitzen dabei in ihrem Glauben in den Rechtsstaat dem fatalen Irrglauben auf, dass sie nicht in dieser Datei gespeichert sind. Das böse Erwachen folgt in der Regel, wenn es bereits zu spät ist. Stadt-, Reise- oder Betretungsverbote oder Meldeauflagen können die Folgemaßnahme aus den gespeicherten Datensätzen sein. Ein bisher unglaubwürdiges Horrorszenario rückt dabei immer öfter in die Realität, wenn beispielsweise bei Urlaubsreisen eine Ausreiseuntersagung erfolgt oder sogar präventive Maßnahmen wie ein Polizeigewahrsam zur Gefahrenabwehr zu Euren Lasten durchgeführt werden. Eine Aufarbeitung ist oftmals zeit- und kostenintensiv und nur im Nachgang der Maßnahme möglich.

Bis vor kurzem war eine Anfrage zu einer Auskunft noch leicht über die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) möglich. Durch vermehrte Nachfragen und organisatorische Änderungen sind aber nun LKA und BKA über die Verbunddatei (INPOL) für die Daten verantwortlich. Eine Anfrage ist nur noch mit einer behördlich beglaubigten Kopie des Personalausweises oder einer Anfrage über einen Rechtsbeistand möglich. Zudem kommt der Umstand, dass über INPOL jeder Polizeibeamte Zugriff auf Eure Daten hat und Ihr somit bei jeglichem Kontakt mit der Polizei bereits durch nichtssagende Eintragungen stigmatisiert werden könnt. Um für Gewissheit zu sorgen und Euch ein böses Erwachen zu ersparen, bieten wir zum Spiel gegen Stuttgart eine Anfrage für 35€ über unseren Anwalt an. Er wird Euch die relevanten Datensätze und Auskünfte besorgen und zukommen lassen.

Was benötigen wir von Euch?

Alles was wir von Euch benötigen ist die unterschriebene und ausgefüllte Vollmacht, sowie die Pauschale von 35€. Bitte bringt den Betrag in einem offenen, mit Eurer Anschrift versehenen, Umschlag mit. Die Vollmacht erhaltet Ihr bei uns und könnt sie dort ausfüllen. Wir werden alle Anfragen am Folgetag unserem Anwalt zur Bearbeitung übergeben.

Ihr findet uns am 07. April ab 13 Uhr am Fanhaus am Eilenriedestadion, sowie von 16 – 17 Uhr im Zwinger im Niedersachsenstadion. Die Ansprechpartnerin für Euch ist Wiebke.

Sobald unser Anwalt von allen Betroffenen eine Auskunft eingeholt hat, werden wir zeitnah eine Infoveranstaltung einberufen und mögliche Vorgehensweisen erläutern.

Dienstag, 19. März 2013

transparente-polizei.de

Die Initiative "Für eine transparente/ bürgerfreundliche Polizei" gab am 15.03.2013 eine lesenswerte Presseerklärung heraus. Link zur Initiative.




Sehr geehrte Damen und Herren,
 
 
nach der Antifolterkonvention der Vereinten Nationen (CAT) vom 10.12.1984
(BGBl. 1990 II S.246) - ein völkerrechtlicher Vertrag, dem auch die
Bundesrepublik Deutschland beigetreten ist - sind die Vertragsstaaten
verpflichtet, unabhängige Polizeibeschwerdestellen (UPBS) einzuführen um
sicherzustellen, dass alle Vorwürfe über Misshandlungen durch Polizeibeamte
unverzüglich und gründlich von unabhängiger Stelle untersucht werden.
Diese Stelle soll institutionell und auch faktisch von der Polizei gänzlich
unabhängig sein. Zudem wird die Identifizierbarkeit von Polizisten sowie eine
aussagekräftige Kriminalstatistik über Fälle von Misshandlungen durch
Vollzugsbeamte gefordert.
 
 
Deutschland ist von der Einhaltung dieser völkerrechtlichen Verpflichtungen
meilenweit entfernt, im Gegensatz übrigens zum Nachbarland Österreich, das
eine unabhängige Beschwerdestelle eingerichtet und die örtliche
Zuständigkeit der internen Ermittler sogar außerhalb des betroffenen
Bundeslandes verlegt hat. In Deutschland gibt es eine derartige unabhängige
Behörde nicht, die Kennzeichnungspflicht wurde lediglich in zwei
Bundesländern eingeführt.
 
 
Aus mittlerweile vielfach gegebenem Anlass durch eklatante Fälle von
Polizeigewalt und deren völlig unzureichende Aufklärung, hat sich die
Initiative "Für eine transparente / bürgerfreundliche Polizei" entschlossen,
die fortgesetzte Missachtung der völkerrechtlichen Verpflichtungen und
menschenrechtlichen Mindeststandards - in ganz Deutschland
und speziell in Bayern - bei den zuständigen Instanzen, namentlich dem
Anti-Folter-Komitee der Vereinten Nationen (UN) in Genf, sowie dem
Menschenrechtskommissar und dem Anti-Folter-Komitee des Europarates in
Straßburg anzuzeigen und diese zu bitten, sich insbesondere für eine
Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte und die Einrichtung einer wirklich
unabhängigen Ermittlungsbehörde bei Vorwürfen ungerechtfertigter
Polizeigewalt durch die deutschen Organe einzusetzen.
Zu ihrer Information haben wir unsere Schreiben an diese Stellen (samt
Anlagen) beigefügt.
 
 
Die Fam. Anton und Sandra Brandmeier aus Rosenheim, die selbst Opfer einer
gewalttätigen Polizeiattacke an der eigenen Wohnungstür wurde, hierzu:
„Wir haben erlebt, wie „unabhängig“ die Ermittlungen waren: die
Rosenheimer Polizei ermittelte gegen sich selbst - völlig einseitig und
parteiisch. Wir sind die Opfer von unrechtmäßiger Polizeigewalt und wurden
aufgrund einer fehlenden unabhängigen Ermittlungsbehörde zum Täter
gemacht. Das war für uns genauso schlimm wie die erlittene Polizeigewalt.“
 
 
Herbert Schröger, einer der Anzeigeerstatter bzgl. der Schlagstockattacke der
USK-Beamten gegen Stadionbesucher im Grünwalder Stadion im Dezember
2007:
 
 
"Wir haben erlebt, wie „effektiv“ die Ermittlungen waren: Videobeweise
wurden vernichtet und es gab geheime Treffen der Ermittler mit den
beschuldigten Beamten. Und die behelmten Kampfmannschaften des USK
mit Schlagstöcken konnten mangels Kennzeichnung nicht identifiziert
werden."
 
 
Die Initiative „Für eine transparente/bürgerfreundliche Polizei“ ist ein
Zusammenschluss von Einzelpersonen und Gruppen. Sie fordert insbesondere
die Einführung einer individuellen Kennzeichnung für alle uniformierten
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und wirbt für möglichst viele
Unterstützer dieser Forderung.

Donnerstag, 28. Februar 2013

Pressemitteilung, 28.02.2013

Fanhilfe Hannover erzielt Erfolg gegen die Personalisierung von Eintrittskarten für Auswärtsspiele von Hannover 96

Hannover 96 hatte den Vorverkauf der Karten für die Auswärtspartie beim Bundesligisten Borussia Dortmund stark reglementiert. So war es für Fans nicht möglich, die Karten telefonisch oder über das Internet zu bestellen. Alle Fans mussten persönlich in den Vorverkaufsstellen erscheinen und erhielten nur gegen Abgabe ihrer persönlichen Daten die begehrten Eintrittskarten. Pro Person konnten nur zwei Tickets erworben werden. Hannover 96 begründete diese Maßnahme mit der Annahme, dass einige Fans im Vorverkaufszeitraum noch durch ein Stadionverbot hätten belegt werden können. In diesem Fall plante Hannover 96 die Tickets zu sperren. „Die gesamte Maßnahme war absolut unprofessionell und undurchdacht. Gemäß den Ticket AGBs von Borussia Dortmund ist es absolut legitim, die Karten zum gleichen Preis weiterzugeben oder sogar zu verschenken. Des Weiteren konnte jede Person zwei Tickets erwerben. Selbst wenn die Datenerfassung rechtlich zulässig gewesen wäre, wäre die Umsetzung der Folgemaßnahmen unmöglich gewesen.“ erklärt Florian Meyer, Sprecher der Fanhilfe Hannover.

Infolge der Maßnahme beauftragte ein betroffener Fan einen Rechtsbeistand der Fanhilfe. Dieser verwies auf die derzeitigen Richtlinien zum Datenschutz. Hannover 96 prüfte den Sachverhalt und nahm im Fall des Betroffenen Abstand von der Personalisierung der Tickets. Außerdem sicherte Hannover 96 zu, das "bemängelte Verfahren zwecks Vergabe der Eintrittskarten [...] für die Zukunft [zu] überdenken".

„Wir sind froh, für die Zukunft die Weichen richtig gestellt zu haben. Wir sind beruhigt, dass in der aktuell sehr unsachlich geführten Diskussion um Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in Stadien auch die Vereine und Verbände daran erinnert werden, dass Fanblöcke keine rechtsfreien Räume sind.“ fuhr Meyer fort. Nach Informationen der Fanhilfe Hannover sind derartige Maßnahmen der Vereine im Vorfeld von zahlreichen Partien ein neues Instrument, um bei etwaigen Geldstrafen durch die Verbände eine Strafmilderung zu erzielen. Die Fanhilfe Hannover betont mit aller Deutlichkeit, bei einer erneuten Personalisierung der Auswärtskarten rechtliche Schritte einzuleiten.

Samstag, 16. Februar 2013

Formulare bzgl. Datenlöschung Achim

Am Montag den 11.02.2013 fand im Niedersachsenstadion das Gespräch zwischen Bundespolizei, Hannover 96 und wenigen Betroffenen aus Achim bzw. deren Eltern statt.
Die Bundespolizei lies den Tag aus ihrer Sicht Revue passieren und musste sich zu Fragen aus dem Publikum rechtfertigen. Dies stellte den Großteil der Veranstaltung dar. Die Auswärtsspiele in naher Zukunft wurden nicht weiter besprochen.

Hier die wichtigsten Punkte:

Es wurde gegen alle 434 Betroffenen ein Ermittlungsverfahren (Verdacht auf Landfriedensbruch) eingeleitet.

Die Bundespolizei geht davon aus, dass 95% der Fälle wieder eingestellt wird. Unklar ist, ob die Bahn evtl. Regressforderungen aufgrund der Zugausfälle und Verspätungen stellt.

Hannover 96 wird keine Stadionverbote gegen die Betroffenen aussprechen, solange der es beim Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch bleibt (theoretisch wäre ein Stadionverbot dafür möglich). Sollten jedoch konkretere Vorwürfe gegen einen Betroffenen erhoben werden (z.B. Körperverletzung) wird Hannover 96 ein Stadionverbot prüfen.



Bzgl. der Datenerfassung sagt die Bundespolizei, dass die Daten gelöscht werden, sobald sie seitens der Staatsanwaltschaft nicht mehr benötigt werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Veranstaltung eher schwach war. Beide Seiten haben ihre Sichtweise sachlich dargestellt, mehr aber auch nicht. Für die Zukunft lässt sich wenig mitnehmen, vor allem, da die Bundespolizei sich nach wie vor keine Fehler eingesteht.


Das von Martin Kind angekündigte Vorgehen in Bezug auf die Vergabe von Stadionverboten irritiert uns stark, waren derartige Ausnahmen in jüngster Vergangenheit nach seiner eigenen Aussage in den Fanrunden nicht möglich. Es wäre schön, wenn nicht nur bei medialem Druck mit dem repressiven Mittel Stadionverbot vorsichtig umgegangen wird, sondern generell.
Der "vorsichtige" Umgang darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass gezielt einzelne Personen isoliert und ohne eine rechtskräftige Verurteilung von einem Gericht mit einem Stadionverbot belegt werden sollen.
Das angedachte Bewährungsmodell bei Stadionverboten erscheint uns hingegen sinnvoll, sollte es denn auch umgesetzt werden.

Dem Thema selbstständige Datenlöschung stehen wir sehr kritisch gegenüber, hat uns doch die Vergangenheit andere Sachen gelehrt. Daher möchten wir euch auch nochmals unsere Formulare an Herz legen. Inzwischen dürften auch alle Daten bearbeitet worden sein.
Da sowohl Bundes- als auch Landespolizei in Hannover beteiligt waren, solltet ihr beide Formulare abschicken. Außerdem gibt es ein Musterformular, falls ihr euch unsicher seid.

Adresse Bundespolizei:

Bundespolizeidirektion Hannover
Möckernstraße 30
30163 Hannover
Adresse Landespolizei:

Polizeidirektion Hannover
Waterloostraße 9
30169 Hannover


Datum der Kontrolle: 01/02.02.2013 (beide Tage angeben)

Frist: 18.03.2013

Vergesst nicht eine beidseitige Kopie eures Ausweises beizulegen.

Sonntag, 10. Februar 2013

Pressemitteilung, 10.02.2013

Die Fanhilfe Hannover hat die Einladung von Hannover 96 für die Betroffenen der polizeilichen Maßnahme im Rahmen der Begegnung zwischen dem SV Werder Bremen und Hannover 96 zur Kenntnis genommen und rät den Betroffenen, ihre Teilnahme zu überdenken bzw. ganz von ihr abzusehen.

Dies vor allem unter Berücksichtigung der Tatsache, dass alle Betroffenen potentiell Beschuldigte in einem Strafverfahren sind.
Auch wenn die Zusammenkunft am kommenden Montag keine Vernehmung, zu bisher ohnehin nicht konkretisierten Vorwürfen, ist, so findet sie doch nicht im luftleeren Raum statt.
Solange keine Transparenz für jeden Betroffenen durch die Ermittlungsbehörden geschaffen worden ist, ist die Teilnahme an einer derartigen Gesprächrunde mit äußerster Vorsicht zu betrachten.

Darüber hinaus stellt sich die Frage nach dem Sinn, immerhin sitzen die Verantwortlichen für diese Maßnahme nicht mit am Tisch. Dafür aber der Präsident von Hannover 96, der außer einer unreflektierten Meinung zu der Thematik bisher nichts beitragen konnte.
Weiter fragwürdig ist, warum keine offene Einladung erfolgte, sondern der Personenkreis strikt auf die Betroffenen beschränkt wird. Vor allem da auch zukünftige Spiele besprochen werden sollen, bei denen der Kreis der Betroffenen weitaus größer ist, wie beim Auswärtsspiel in Dortmund samt personalisierten Eintrittskarten.
Ansonsten gilt bzgl. der Anreise zu Auswärtsspielen generell, dass jeder sowohl Anreisemittel als auch Anreiseweg selbst wählen darf.

Die Fanhilfe wird mit zwei Vertretern als Zuhörer vor Ort sein und euch hinterher über die Veranstaltung informieren.

Dienstag, 5. Februar 2013

Ansprechpartner rund um das Heimspiel gegen Hoffenheim

Falls ihr Fragen zu den aktuellen Geschehnissen habt oder vielleicht sogar Mitglied werden wollt, solltet ihr entweder zum Fanhaus kommen oder im Stadion den Zwinger aufsuchen.
 
Das Fanhaus wird ab 10 Uhr von den Ultras Hannover geöffnet. Im Zwinger werden wir quasi ab Stadionöffnung zu finden sein.

Sonntag, 3. Februar 2013

Pressemitteilung, 03.02.2013

Fanhilfe Hannover wehrt sich gegen Falschdarstellung




Über 400 Fans, die zum Auswärtsspiel ihrer Mannschaft in Bremen anreisen wollten, wurden am Freitag den 01.02.2013 über Stunden in polizeilichem Gewahrsam gehalten. Eine Rechtsgrundlage bestand dafür nach Ansicht der Fanhilfe Hannover nicht.

Fakt ist, dass 434 Bahnreisende Fußballanhänger am Bahnhof Achim den überfüllten Regionalzug verließen um mit einem späteren Zug die Reise nach Bremen fortsetzen zu können. Die eingesetzten Polizeibeamten hinderten die Fans daran zunächst nicht, bildeten jedoch Sperren. Aus bisher ungeklärten Gründen fuhr der Anschlusszug wider Erwarten nicht in den Bahnhof Achim ein.

Aus den Reihen der Fans wurden auf dem Bahnsteig zwei Knallkörper gezündet. Die Fans wirkten daraufhin per Megaphon auf ihre Mitreisenden ein, dieses gefährliche Verhalten zu unterlassen. Darüber hinaus verhielten sich die Fans trotz der ungeklärten Situation absolut friedlich. Ein Seitengleis wurde lediglich von einzelnen Fans zum Verrichten der Notdurft überquert, da Beamte der Polizei einen Zugang zu einer Toilette während des kompletten Aufenthalts in Achim verhindert hatten.

Die Begehung von zwei Ordnungswidrigkeiten veranlasste die Polizei dazu gegen alle anwesenden Personen ein Betretungsverbot für die Stadt Bremen auszusprechen, sowie diese nach Hannover zurückzuführen.

Auch hier verhielten sich die Fans weiterhin friedlich und warteten mehrere Stunden auf dem zum Großteil unüberdachten Bahnsteig.

Beim Einsteigen in den bereitgestellten Regionalexpress kam es zu vereinzelten Rangeleien mit der Polizei, unter anderem da zu Beginn nicht alle Wagen freigegeben wurden weshalb es zu einer Überfüllung einzelner Wagen kam und ein weiteres Einsteigen nicht möglich war. Unter massiver Anwendung körperlicher Zwangsmaßnahmen verbrachten die Einsatzkräfte die Fans in den Zug. Im Hauptbahnhof Hannover wurden die Personalien aller 434 mitgereisten Fans aufgenommen. Diese Maßnahmen zogen sich bis in die frühen Morgenstunden des Sonnabends hin. Während der gesamten acht Stunden, die Fans befanden sich nun schon seit 18 Uhr in Gewahrsam der Polizei, bestand keine Möglichkeit sich mit Getränken oder Essen zu versorgen. Die Maßnahmen der Polizei wurden per Lautsprecher angekündigt, eine Rechtsgrundlage wurde dabei nicht genannt.

Aus Sicht der Fanhilfe Hannover ist das Einsatzverhalten der Polizei als überzogen und teilweise rechtswidrig anzusehen. Über 400 Fans wurden aufgrund von zwei Ordnungswidrigkeiten über Stunden festgehalten und in ihren Rechten jenseits jeglicher Verhältnismäßigkeit massiv eingeschränkt. Trotz fehlender Kommunikation über den Grund der Maßnahmen verhielt sich der überwältigend große Teil der Fans absolut friedlich. Erschwerend kommt aus Sicht der Fanhilfe Hannover hinzu, dass zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit bestanden hätte sich räumlich von dem Werfer der Knallkörper zu distanzieren, da dies in einem polizeilichen Kessel geschah.

Erschrocken zeigt sich die Fanhilfe Hannover über die Falschdarstellung in den Pressemitteilungen der Bundespolizei, über welche scheinbar versucht werden soll, die völlig überzogenen Eingriffe in die im Grundgesetz verankerte Bewegungsfreiheit im Nachhinein zu legitimieren.

Die Fanhilfe Hannover prüft nun rechtliche Schritte einzuleiten. Augenzeugen und Betroffene werden gebeten sich mit der Fanhilfe Hannover in Verbindung zu setzen.

Fanhilfe Hannover, 03.02.2013

Erkennungsdienstliche Behandlung am 01.02./02.02.2013

Alle Betroffenen sollten dieses Formular ausfüllen. (Warum?)

Adresse:

Bundespolizeidirektion Hannover
Möckernstraße 30
30163 Hannover

Frist:

Vier Wochen nach Versenden.

Legt außerdem eine beidseitige Kopie eures Personalausweises oder Reisepasses bei.

Wichtig:

Wartet mit dem Versenden noch 14 Tage. Es ist unwahrscheinlich, dass die Polizei schon alle Daten abgetippt hat. Würdet ihr jetzt schon das Formular verschicken, käme wahrscheinlich "Es liegen keine Daten vor" zurück. Die Frist muss entsprechend gewählt werden. Bringt ihr das Formular beispielsweise am 18.02. zur Post, tragt den 18.03. als Frist ein.

Donnerstag, 31. Januar 2013

Pressemitteilung 30.01.2013

Die Fanhilfe Hannover bezieht Stellung zum Interview des Vorsitzenden der GdP, Berhard Witthaut, in der Hannoverschen Neuen Presse zum Einsatz von V-Männern in niedersächsischen Fankurven.


Darin fordert Bernhard Witthaut die präventive Bespitzelung von Fußballfans durch den Einsatz von V-Männern aufgrund von zunehmender Gewalt in den Stadien. Die Fanhilfe lehnt dieses Vorgehen strikt ab und verweist dabei auf die Zahlen der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze. Diese dienen als Grundlage für die Pläne des Gewerkschaftsvorsitzenden. Wie bereits mehrfach berichtet wurde, sind diese Zahlen für ziel- und lösungsorientierte Maßnahmen im Zusammenhang mit Fußballspielen nicht geeignet. Neben dem Nachrichtenmagazin „Spiegel Online“(1) belegte auch der Kriminologe Thomas Feltes der Ruhr-Universität Bochum vor kurzem im ZDF(2) öffentlich, dass die Auswertungen der ZIS nicht verwendbar sind, um daraus Rückschlüsse auf eine eventuell steigende Gewalt in den Stadien zu ziehen. Währenddessen gab sogar die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze in einem Gerichtverfahren zu, dass die erhobenen Daten nach eigener Angabe auf „freier Meinungsäußerung“(3) beruhen. Eine klare Faktenlage für die Forderung von Herrn Witthaut ist somit nicht existent.


„Wir sind stark beunruhigt über die Pläne des Vorsitzenden der GdP. Herr Witthaut täte gut daran, primär für eine klare Faktenlage und Transparenz innerhalb den eigenen Reihen zu sorgen und weniger durch populistische Maßnahmen in der öffentlichen Wahrnehmung aufzufallen, sollte er ernsthaft an einer Optimierung der bereits vorhanden Sicherheit in den Stadien interessiert sein. Uns ist bewusst, dass eine derzeit fehlende Lobby für Fußballfans ein exzellentes Testfeld für neue polizeiliche Maßnahmen bietet. Allerdings ist die geplante Überwachung der Fanszenen durch V-Leute weder zielführend noch verhältnismäßig. Wenn Personen für Ordnungswidrigkeiten wie beispielsweise das Abbrennen von Pyrotechnik(4) kollektiv bespitzelt werden und dabei noch auf eine Stufe mit politischen oder religiösen Extremisten gestellt werden, wird dabei zweifelsohne mit Kanonen auf Spatzen geschossen.“ sagt Florian Meyer der Fanhilfe Hannover.



Fanhilfe Hannover, 30.01.2013
 



1) Spiegel Online „Fragen zum ZIS-Katalog vom 21.11.2012
http://www.spiegel.de/sport/fussball/spon-fragen-zum-zis-katalog-a-868425.html

2) ZDF Sportstudio vom 19.01.2013 Kriminologe Thomas Feltes zu den ZIS-Berichten
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1823548#/beitrag/video/1823548/Kriminologe-Zahlen-sind-unehrlich


3) Rot-Schwarze Hilfe Nürnberg „Klage gegen die ZIS: Behörde beruft sich auf Meinungsfreiheit“
http://www.rot-schwarze-hilfe.de/index.php/zusammen-fuer-andre/378-klage-gegen-zis-bericht-behoerde-beruft-sich-auf-meinungsfreiheit

4) Badische Zeitung vom 13.10.2011 Gerichtsverfahren Pyrotechnik AG Freiburg
http://www.badische-zeitung.de/freiburg/pyro-im-badenova-stadion-bayern-fan-kommt-davon

Pressemitteilung 22.01.2013

Die Fanhilfe Hannover kritisiert das Verbot freier Meinungsäußerung im Niedersachsenstadion


Wie heute bekannt wurde hat Hannover 96 seinen Fans nach Anmeldung einiger Spruchbänder untersagt, diese im Stadion während des Heimspiels gegen die TSG Hoffenheim zu präsentieren. Begründet wurde dieses Verbot seitens des Vereins damit, dass es sich bei der Kritik an Viagogo* um Kritik an einem Partner von 96 handelt.


Die entscheidenden Gremien innerhalb des Vereins offenbarten damit erneut ihr scheinbar sehr begrenztes Verständnis von freier Meinungsäußerung und Demokratie. Die Fanhilfe Hannover kritisiert diese Haltung scharf.


„Wir sprechen hier klar von Zensur. Weder vom Tonfall, noch vom Inhalt geben die vorgeschlagenen Spruchbänder Anlass zu einem Verbot. Grundsätzlich zeigt dieses Beispiel aber leider sehr schön, welchen Nachteil Fans mittlerweile durch die Genehmigung von Spruchbändern erfahren. Spruchbänder sind Mittel der freien Meinungsäußerung. Sollten auf diesen strafrechtlich relevante Aussagen getroffen werden, können diese im Nachhinein verfolgt werden. Vorherige Anmeldepflicht ist somit eine unzulässige Vorzensur und führt zur Einschränkung der Meinungsfreiheit, da auch nicht strafrechtlich relevante Aussagen verboten werden.“ sagte Florian Meyer, Sprecher der Fanhilfe Hannover.


Die Fanhilfe Hannover ermahnt die Verantwortlichen gerade in der derartigen Situation mit dem notwendigen Feingefühl den Fans gegenüber zu treten.

„Es wäre für mich keine große Überraschung, wenn Teile der Fans durch das derzeitige Verhalten des Vereins in Form von Zensur und Kollektivstrafen ihre bisher gezeigte Dialogbereitschaft einstellen würden.“ fuhr Meyer fort.


Fanhilfe Hannover, 22.01.2013

Donnerstag, 24. Januar 2013

AK Vorrat zur Innenpolitik der SPD

Die innenpolitischen Aussagen der SPD von 2008 bis 2013 dokumentiert 


AK Vorrat Hannover veröffentlicht Zusammenfassung von SPD-Pressemitteilungen 


Am heutigen Donnerstag beginnen SPD und Bündnis 90/Grüne Niedersachsens mit ihren Koalitionsverhandlungen. Die hannoversche Ortsgruppe des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht passend dazu eine Zusammenfassung der innenpolitischen Äußerungen der SPD in den letzten fünf Jahren [1].


Dazu haben sich die Aktivisten die 2.195 offiziellen Presseverlautbarungen der SPD-Landtagsfraktion [2] seit der Landtagswahl 2008 bis zum Wahltermin am letzten Sonntag vorgenommen, deren Kernaussagen zusammengefasst und in übersichtlicher Form zu einem 15seitigen Dokument [1] verarbeitet. Inhaltlich berücksichtigt haben die Bürgerrechtler dabei ihre eigenen Interessen und Arbeitsfelder.


"Uns war es explizit wichtig, nicht auf das Wahlprogramm zu sehen sondern auf das, was die niedersächsische SPD in den letzten fünf Jahren als Oppositionspartei von sich gegeben hat. Daran wird sie sich nun messen lassen müssen," sagt Michael Ebeling vom AK Vorrat Hannover. 


Bei einer Standpunktabfrage zur Landtagswahl [3] war die SPD die einzige im Landtag vertretene Partei gewesen, die sich einer Aussage zu den zwölf zur Diskussion gestellten Thesen verweigert hat. Und das trotz mehrfachen Anfragens und zweieinhalb Monaten Zeit für die Beantwortung. 


Ebeling weiter: "Wir sind gespannt, wie sich die SPD nun positioniert und ob sie Wort hält. Besonders spannend dürfte aber auch die Standhaftigkeit der Grünen zu Fragen der Vorratsdatenspeicherung, der Polizisten-Kennzeichnung und zur Onlineverwanzung von Privatrechnern sein - letztere hat der Generalbundesanwalt erst per gestern veröffentlichtem Gutachten [4] als illegal verurteilt." 


In ihrem "Regierungsprogramm" hatte die SPD angekündigt, Videoüberwachung dort abzubauen, wo sie nicht "konkret der Kriminalitätsbekämpfung" diene [5, S.49]. Unter diesen Bedingungen und wegen der vom Verwaltungsgericht Hannover als nicht verfassungskonform bewerteten Rechtsgrundlage [6] müssten sämtliche Videoüberwachungskameras der Polizei Hannover nun endlich abgebaut werden.  


Während des Wahlkampfes waren Bürgerrechts- und Datenschutzfragen in den Partei-Verlautbarungen allerdings stiefmütterlich behandelt worden in der öffentlichen Wahrnehmung untergegangen. Nun befürchten die Aktivisten, dass wichtige Teile der Innenpolitik zur Verhandlungsmasse degenerieren könnten. 


Verweise:
















Pressekontakt
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Hannover
c/o Michael Ebeling
Kochstraße 6
30451 Hannover
01577 / 39 19 170
og-hannover@vorratsdatenspeicherung.de

Dienstag, 15. Januar 2013

Pressemitteilung


Die Fanhilfe Hannover lehnt jegliche Form von Kollektivstrafen ab



Wie in dieser Woche bekannt wurde, plant Hannover 96 kurzfristig die vom DFB auferlegte Strafe für das DFB-Pokalspiel gegen Dresden teilweise auf die Tageskarten im Bereich der Blöcke N16/N17 im Niedersachsenstadion umzulegen. Nach Informationen der Fanhilfe Hannover soll dieser Aufschlag für alle Besucher des entsprechenden Blöcke gelten und sich pro Ticket auf 5€ belaufen.

Die Fanhilfe Hannover sieht dabei durch diese Kollektivmaßnahme sämtliche rechtstaatlichen Grundzüge verletzt und kritisiert das ungezielte Vorgehen des Vereins scharf. „Wenn die ermittelnden Behörden und Hannover 96 nicht in der Lage sind, die Verursacher mit rechtstaatlichen Mitteln zur Verantwortung zu ziehen, dürfen nicht hunderte oder tausende unschuldige Fans zur Rechenschaft gezogen werden.“ so Florian Meyer.


„Wir hätten uns gewünscht, dass Herr Kind ein ähnliches Engagement für die Interessen des Vereins und seiner Fans erbringt, wie er es auch bei seinen eigenen Interessen im Rahmen der Klage gegen die 50+1-Regelung gegenüber dem DFB erbracht hat. Wir sind enttäuscht, dass die Verantwortlichen von Hannover 96 sich nicht in der Lage sehen, gegen willkürlich in ihrer Höhe festgelegte Strafen für das Verhalten von Dritten Einspruch einzulegen und lieber nach dem Gießkannenprinzip die eigenen Anhänger sanktionieren.“ so Florian Meyer weiter.

  

Fanhilfe Hannover, 15.01.2013

Dienstag, 8. Januar 2013

AK Vorrat Hannover hakt bei Videoüberwachung nach


Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aus Hannover hat bzgl. der neuen Videoüberwachungstechnik im Niedersachsenstadion bei der Polizeidirektion Hannover nachgefragt:


 
Hier in hoher Auflösung.

Samstag, 5. Januar 2013

Datei "Gewalttäter Sport"

Seit 1994 gibt es auf Beschluss der Konferenz der Innenminister die Datei „Gewalttäter Sport“.
Derzeit sind über 17.000 Personen (Stand: November 2011) in dieser Datei erfasst. Als Grundlage für eine Speicherung bedarf es weder einer rechtskräftigen Verurteilung noch einem eingeleiteten Strafverfahren. Bereits eine einfache Personalienkontrolle kann eine fünfjährige Speicherung in der Datei mit sich bringen, die jeder Polizeibeamte nach eigenem Ermessen tätigen kann. Die Speicherung wird den Betroffenen in der Regel nicht mitgeteilt und die Datensätze werden nur und ausschließlich auf Antrag gelöscht.


Die fehlende Tragweite bei der Speicherung wird dabei umso mehr bei den Folgen eines Eintrags deutlich und diese werden in der Regel erst bemerkt, wenn es zu spät ist.
So kam es beispielsweise für Personen, die lediglich auf der An- oder Abreise zu einem Fußballspiel kontrolliert worden sind in der jüngsten Vergangenheit zu drastischen Maßnahmen, wie Gefährderansprachen, Ausreise- und Stadtverboten im Zusammenhang mit Fußballspielen. Diese starken Eingriffe in die Grundrechte von Bürgern fußen dabei überwiegend auf die bloße Speicherung der Personen in dieser Datei. Wohlgemerkt: Ohne eine Straftat begangen zu haben.


Die Fanhilfe Hannover hat im Rahmen der Europapokalspiele der Saison 2011/2012 dazu festgestellt, dass Grenzkontrollen im Rahmen der Ausreise zu Fußballspielen bei bereits in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeicherten Personen als neuer Eintrag hinzugekommen sind, während die Kontrollen bei anderen Fans ohne Widerstand gelöscht wurden. Die Datei „Gewalttäter Sport“ erscheint somit als sich selbst fütternder Bandwurm, dem es nur schwer möglich ist den Zahn zu ziehen, da zeit- und kostenintensiv gegen jeden einzelnen Datensatz per Rechtsbeistand vorgegangen werden muss.
Das Verwaltungsgericht Hannover stellte am 22. Mai 2008 fest, dass eine Rechtsgrundlage für die Eintragung in der Datei "Gewalttäter Sport" fehle. Auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigte dieses Urteil. Da das Bundesinnenministerium jedoch die fehlende Verordnung nachreichte, wurden die Urteile durch das Bundesverwaltungsgericht wieder verworfen.


Solltest Du also schon einmal einem Beamten im Rahmen eines Fußballspiels (auch auf der An- oder Abreise) deine Daten gegeben haben oder durch die Polizei kontrolliert worden sein, können wir Dir zumindest helfen, Licht ins Dunkel zu bringen. Mit Hilfe des Formulars, welches wir Dir zur Verfügung stellen, und einer Kopie deines Personalausweises/Reisepass kannst Du schnell und ohne großen finanziellen Aufwand eine Auskunft über deine Daten einholen. Solltest Du widererwartend in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeichert sein, empfehlen wir Dir, einen Rechtsbeistand zu konsultieren. Bei weiteren Fragen kannst Du auch gerne eine Mail an uns schreiben.

Zum entsprechenden Formular geht's hier.

Freitag, 4. Januar 2013

Fanszenetreffen

Die Ultras Hannover laden zum Fanszenetreffen ein.

Mittwoch, 2. Januar 2013

Aktion 12:12

In Kassel hat sich die Aktion 12:12 getroffen. Unter anderem kam das dabei heraus:
 
Am Samstag fanden sich Fans von mehr als 50 verschiedenen Vereinen in Kassel ein, um die Ergebnisse und den Einfluss der Kampagne 12doppelpunkt12 auszuwerten und zu diskutieren.
 
Auch wenn am 12. Dezember von der DFL ein Sicherheitskonzept verabschiedet wurde, was die Stadien weder sicherer macht, noch dazu beiträgt unsere lebendige Fankultur zu stärken, so kamen die Fanvertreter zu dem Ergebnis, dass 12doppelpunkt12 eine der erfolgreichsten Fanaktionen aller Zeiten war. Die Entscheidungen vieler Vereinsfunktionäre und der DFL am 12. Dezember haben hingegen gezeigt, wie wenig auf die Fußballfangemeinschaft Rücksicht genommen wird, welche an den drei Protestspieltagen der Aktion „12:12“ bewiesen hat, dass sie geschlossen gegen unberechtigte Forderungen und Maßnahmen agieren kann. Wir als Aktion möchten jedem Fan und auch den zahlreichen Fanorganisationen dafür danken. Nur dank Eurer Unterstützung und Eurer Initiative war dieser Protest so erfolgreich.
 
Wenn man die angenommenen Anträge mit dem ersten Entwurf vergleicht, so kann man festhalten, dass der Protest dazu beigetragen hat, viele weitere, unverhältnismäßige Maßnahmen zu verhindern. Zudem haben wir von der DFL eine Einladung zu einem ersten Gespräch bekommen, sodass der von uns immer eingeforderte Dialog endlich ernsthaft beginnen kann. Unsere Vorgehensweise für folgende Gespräche mit den Verbänden und der Politik wurde abgesprochen, um von uns gestellte Forderungen auf eine breite Basis zu stellen.
 
Wir als Kampagne möchten nicht nur gegen das Sicherheitskonzept argumentieren, sondern wir möchten gemeinsam mit den Fanverbänden und Fanclubs ein Konzept für ein „Fanfreundliches Stadionerlebnis“ erstellen und dessen Umsetzung einfordern. Wir laden jeden Fan herzlich dazu ein, an diesem Konzept mitzuarbeiten und mögliche Vorschläge an die eigene Fanszene oder unsere Aktion zu richten.
 
Nach der Winterpause gibt es unsererseits keinen weiteren Aufruf zu einem Stimmungsboykott, jedoch waren sich alle Fanvertreter einig, dass die in ganz Deutschland erlebte Solidarität unter Fußballfans beibehalten und weiter gestärkt werden muss. Das heißt, dass wir umgehend auf die von uns kritisierten Maßnahmen reagieren werden, sollten diese zur Anwendung kommen. Wir werden uns immer gegen Vollkontrollen und die Beschneidung von Gästekontingenten stellen und gegebenenfalls mit Protest, Kreativität und Aufklärung gegen derlei Repressalien agieren.