Montag, 13. Februar 2017

Pressenotiz der Gruppe Freiheitsfoo zum geplanten Nds. Informationszugangsgesetz: Kein Gesetz wäre besser als dieses!

Rund vier Jahre nach der letzten Niedersachsen-Landtagswahl und weniger
als ein Jahr vor der nächsten Wahl hat die rot-grüne Landesregierung am
31.1.2017 den Entwurf für ein "Informationszugangsgesetz" vorgestellt.

Wie dieser Entwurf zustande gekommen ist und wessen Interessen im Laufe
dieser Zeit besonderen Eingang gefunden haben bleibt aufgrund der
mangelhaften Informationspolitik des Justizministeriums verborgen, lässt
sich allerdings erahnen.

Mit dem im Koalitionsvertrag angekündigten "Informationsfreiheits- und
Transparenzgesetz" hat der Entwurf allerdings inhaltlich wenig zu tun.

In einer Kritik an dem Entwurf kommt das freiheitsfoo zu dem Schluß,
dass es besser wäre, gar kein Gesetz zur Durchsetzung des
Informationsfreiheits-Bürgerrechts anzugehen als den Entwurf wie bislang
bekannt umzusetzen. Der Effekt dieses Gesetzes wäre eine
Verschlechterung der derzeitigen Informationszugangs-Praxis und das
Verbauen der Chance auf ein echtes und zeitgemäßes Transparenzgesetz.

Das vorgeschlagene, weniger als halbherzige Gesetz birgt ein
gefährliches Potential, bürgerliches Misstrauen in Kommune, Stadt und
Land sowie in die Parteipolitik im Allgemeinen zu nähren.


Die Kritik des freiheitsfoos macht sich an fünf Punkten fest:

1. Praktischer Totschlag der Informationsfreiheit mittels Gebührenkeule

2. Ausschluss wichtiger Stellen von Beauskunftungspflicht

3. Kein Hauch von Transparenzgesetz

4. Vertane Chance durch Nicht-Nutzung eines innovativen OpenData-Ansatzes

5. Intransparenz und fehlende Kooperationsbereitschaft des rot-grünen
Gesetzgebers von Anfang an


Der Blogbeitrag mit Details und Erläuterungen findet sich hier:

https://freiheitsfoo.de/2017/02/11/nds-informationszugangsgesetz-oje/