Freitag, 10. März 2017

Einstellung eines Ermittlungsverfahrens nach Pyrotechnik-Einsatz beim Auswärtsspiel in Berlin

Erfreuliche Nachrichten zum Wochenende! Nach dem Pyrotechnik-Einsatz beim Auswärtsspiel bei Union Berlin wurde ein Mitglied der hannoverschen Fanszene beim Verlassen des Stadions festgenommen, einer erkennungsdienstlichen Behandlung zugeführt und beschuldigt, sich durch das Zünden von Pyrotechnik strafbar gemacht zu haben.

Dank auffälliger Kopfbedeckung und hinreichendem Video- und Bildmaterial, das den Beschuldigten nicht nur vor und nach dem Spiel, sondern sogar während des Pyrotechnik-Einsatzes nicht mit Fackel, sondern Bier in der Hand zeigte, konnte das Verfahren mit Unterstützung der Fanhilfe und Rechtsanwalt Dr. Andreas Hüttl problemlos nach § 170 II StPO (kein hinreichender Tatverdacht) eingestellt werden.
 

Ein Schuss in den Ofen für die Berliner Polizei und wiedermal ein Indiz dafür, wie schnell sogar offensichtlich Unschuldige in die Mühlen der Strafjustiz geraten können. Erfreulich war in diesem Fall auch, dass nicht sofort mit Einleiten des Ermittlungsverfahrens ein Stadionverbot ausgesprochen wurde. Stattdessen wurde der Ausgang des Ermittlungsverfahrens abgewartet, um nicht einen Unschuldigen mit Verboten zu belegen. Dieses Vorgehen sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, leider ist es häufig aber genau andersherum. Es wird oftmals direkt ein Stadionverbot ausgesprochen, obwohl die Schuld des Betroffenen nicht feststeht.