Am gestrigen Mittwoch ging dem Anmelder der Demonstration die Verfügung
der Beschränkungen schriftlich zu. Der eingeschaltete Anwalt hat direkt
reagiert und am heutigen Donnerstag beim Verwaltungsgericht Bremen Klage
und Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO eingereicht. Es wird mit einer
Entscheidung am Nachmittag des morgigen Freitags gerechnet.
Die Fanhilfe Hannover ist sehr zuversichtlich, dass der Klage
stattgegeben wird und ruft in diesem zu erwartenden Erfolgsfall alle
Fans dazu auf, sich an der friedlichen Demonstration zu beteiligen und
ihre demokratischen Grundrechte wahrzunehmen.
Die Demo startet dann am Sonntag um 13:45 Uhr vom Bhf. Seebaldsbrück.
Donnerstag, 31. Oktober 2013
Sonntag, 27. Oktober 2013
Pressemitteilung, 27.10.2013
Fanhilfe Hannover kritisiert Eingriff in die Versammlungsfreiheit
Beim letzten Auswärtsspiel von Hannover 96 in Bremen im Februar 2013 wurde eine Gruppe von über 400 hannoverschen Fans am Bahnhof Achim an der Weiterfahrt nach Bremen gehindert, gewaltsam von der Polizei in einen Zug zurück nach Hannover gedrängt und dort über Stunden festgehalten, um Personalien aufzunehmen und sämtliche Reisende erkennungsdienstlich zu behandeln. Dieses Vorgehen, das jeder rechtlichen Grundlage entbehrte, wurde damals sowohl von der Fanhilfe Hannover als auch von überregionalen Medien scharf kritisiert (siehe Linkliste im Anhang!). „Die Eingriffe der Polizei in die Grundrechte der informationellen Selbstbestimmung und der Reise- und Bewegungsfreiheit waren gravierend", so Florian Meyer von der Fanhilfe Hannover. Um diese Vorgänge in Erinnerung zu rufen hat Pro-Fans, eine Organisation, die sich bundesweit für die Rechte von Fußballfans engagiert, für das anstehende Auswärtsspiel von Hannover 96 am 3.11. eine Demonstration für 96-Fans vom Bremer Bahnhof Seebaldsbrück zum Weserstadion angemeldet. In dem zuvor stattfindenden Kooperationsgespräch mit der Bremer Ordnungsbehörde und der Polizei wurde dem Anmelder nun mitgeteilt, dass man plane die Demonstration in der geplanten Art und Weise zu verbieten. Als Grund wurden Sicherheitsbedenken genannt. „Wir halten den Vorgang, eine Demo für durch das Grundgesetz geschützte Grundrechte mit einem Verbot zu belegen und somit einen weiteren Grundrechtseingriff zu begehen, für sehr bedenklich," so Meyer. Die Fanhilfe Hannover hält die Sicherheitsbedenken für unbegründet. So demonstrierten im Dezember 2012 Fangruppen unterschiedlicher Vereine in der gesamten Bundesrepublik gemeinsam für die Rechte von Fußballfans. In Hannover gingen 96-Fans und leverkusener Fans gemeinsam auf die Straße. Zu Zwischenfällen kam es hierbei nicht. „Die Versammlungsfreiheit ist eines der höchsten Güter und nicht umsonst durch das Grundgesetz geschützt. Der Eingriff der Behörden in unsere Grundrechte ist mehr als inakzeptabel. Grundrechte gelten auch für Fußballfans – im Stadion, wie auch auf den An- und Abreisewegen", stellt Florian Meyer fest. Der Anmelder der Demonstration plant gegen das Verbot zu klagen und wird in diesem Fall von der Fanhilfe Hannover unterstützt. Ein Anwalt für Demonstrationsrecht wurde eingeschaltet.
Bei Rückfragen kontaktieren Sie uns bitte unter: fanhilfehannover@gmx.de
Links:
Pressemitteilung Fanhilfe Hannover
TAZ: Aufmarsch in Achim
NP: Fans kritisieren Polizeieinsatz
Publikative: Aussage gegen Aussage Fußballfans unterwegs
kreiszeitung.de: "Völlig überzogene Eingriffe" in die Bewegungsfreiheit
fankultur.com: Fragwürdige Methoden von Polizei und Medien
Dienstag, 1. Oktober 2013
Reader zum Umgang mit Polizei und Justiz
Wir haben für euch einen Reader zusammengestellt, der euch das Wichtigste beim Umgang mit Polizei und Justiz näher bringen soll. Zum Download kommt ihr hier.
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