Montag, 31. März 2014

Wichtige Informationen zum Thema Derby-Tickets

Nachfolgend dokumentieren wir die Presseerklärung der Rechtsanwälte Dr. Andreas Hüttl und Jürgen Scholz sowie des Klägers, Rechtsanwalt Ralf Nestler. Spätestens am Dienstag werden wir weitere Infos und ein "Do it yourself"-Paket für Besitzer einer Auswärtsdauerkarte veröffentlichen. Mit diesen Infos könnt ihr dann selbst tätig werden und die euch zustehende Eintrittskarte im Original einfordern. Bis dahin bitten wir um ein wenig Geduld.

Die Presseerklärung ist im pdf-Format unter folgendem Link abrufbar:

http://www.hippke.de/downloads/nestler.pdf

Dienstag, 11. März 2014

Anfrage an Hannover 96 bezüglich Tickets und Anreise für das Derby am 06. April 2014

Seit gestern ist es offiziell: Eintrittskarten für das Derby wird es nur in Verbindung mit dem Erwerb einer Busreise geben. Dabei bekommen die vorher ausgelosten Teilnehmer einen Voucher zugesendet, der gegen Vorlage des Personalausweises dann im Bus gegen eine Eintrittskarte getauscht werden kann.

Bezüglich dieser fraglichen Politik hat sich die Fanhilfe Hannover nun mit folgendem Schreiben an die Verantwortlichen gewandt.

Über die Antwort und den weiteren Verlauf halten wir euch selbstverständlich auf dem laufenden!

Sehr geehrte Verantwortliche von Hannover 96,
wir wenden uns an Sie, da nun feststeht, dass eine Eintrittskarte für das Derby am 06. April 2014 ausschließlich in Verbindung mit einer Busanreise zu erhalten ist. Hierzu stellen sich uns die folgenden Fragen:

1. Ist Ihnen bewusst, dass Inhaber einer Auswärtsdauerkarte von einer verpflichtenden Busanreise ausgenommen sind und ebenso keinen Voucher zugeschickt bekommen dürfen, sondern die Eintrittskarte im Original (vgl. u.a. Punkt 7 der AGB Hannover 96 Auswärtsdauerkarte 2013/2014)?
Weiterhin können Besitzer der Auswärtsdauerkarte ihre Eintrittskarte an Freunde oder Bekannte weiterreichen (vgl. Punkt 11 AGB Hannover 96 Auswärtsdauerkarte 2013/2014 und Punkt 10.3 ATGB), eine fixe Personalisierung ist dementsprechend nicht möglich.

2. Da die ca. 170 Personen, die im Besitz einer Auswärtsdauerkarte sind, zu der kollektiven Anreise somit nicht gezwungen werden können, stellt sich die Frage, inwiefern es zielführend ist, andere 96-Fans zu einer Anreise zu nötigen und somit ihre Reisefreiheit einzuschränken. Das Ziel alle 96-Fans geschlossen anreisen zu lassen, wird sich ohnehin nicht erreichen lassen.
Ist es nicht viel mehr unnötige Panikmache, wenn man die übrigen 96-Fans zwingt, sich in Busse zu quetschen? Was machen die Exil-Fans z.B. aus Berlin? Sollen diese extra nach Hannover fahren, um anschließend die A2 wieder zurück zu fahren?

Die angedachte Verkaufspolitik verstößt nicht nur gegen die von Ihnen verfassten allgemeinen Geschäftsbedingungen und ist daher abzulehnen, sondern auch gegen die europa- und grundrechtlich normierte freie Reisemittelwahl hunderter Fans.


Mit freundlichen Grüßen
Fanhilfe Hannover

Dienstag, 4. März 2014

Thema Datenschutz: Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes zum 01.05.2015

Anlässlich des Inkrafttretens des neuen Bundesmeldegesetzes im Mai 2015 hat auch der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius angekündigt, die Daten aller niedersächsischen Meldeämter in einer zentralen Datei zusammen zu fassen.

Die offene Gruppe freiheitsfoo hat sich mit diesem Thema kritisch auseinandergesetzt und nun eine Pressemitteilung herausgegeben, die wir euch empfehlen wollen.

Pressemitteilung von freiheitsfoo zum Bundesmeldegesetz

Donnerstag, 20. Februar 2014

Interview mit dem Fanprojekt Hannover

Wir möchten euch hiermit noch mal auf die Faninfo des Fanprojekts Hannover vom Heimspiel gegen Borussia Mönchengladbach hinweisen.

Dort gibt es ein fiktives Interview mit dem Fanprojekt zum Thema Stadionverbote, in dem auch die Fanhilfe Hannover Erwähnung findet.

Faninfo zum Heimspiel gegen Borussia Mönchengladbach

Dienstag, 21. Januar 2014

Pressemitteilung, 21.01.2014

Fanhilfe Hannover kritisiert fragwürdige Hausdurchsuchungen bei Anhängern von Hannover 96

Am frühen Morgen des 21. Januars 2014 fanden bei mehreren Anhängern von Hannover 96 Hausdurchsuchungen statt. Ihnen werden Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz durch das Abbrennen von Pyrotechnik bei der Begegnung Hannover 96 – Eintracht Braunschweig im November 2013 vorgeworfen.
Die Polizei beschlagnahmte dabei unter anderem Laptops und Kleidungsstücke.

Die Fanhilfe Hannover kritisiert in diesem Zusammenhang das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft.
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Freiburg aus Oktober 2013 stellt das Abbrennen von Pyrotechnik nur eine Straftat nach dem Sprengstoffgesetz dar, wenn es sich dabei um ein bengalisches Feuer ohne CE-Kennzeichnung handelt. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um eine bloße Ordnungswidrigkeit.
Es ist also schon fraglich, ob es sich überhaupt um strafrechtlich relevante Tatvorwürfe handelt.
Eine Hausdurchsuchung, die in einem Fall sogar zur Nachtzeit stattgefunden hat, scheint also auch im Lichte der Verhältnismäßigkeit nicht gerechtfertigt.

Vielmehr entsteht der Eindruck, dass durch die Hausdurchsuchungen dem Ermittlungsdruck der SoKo „Derby“ nachgegeben wurde. Dies belegen auch die zahlreichen Zufallsfunde, die in der Pressemitteilung der Polizei Hannover als tatbezogene Ermittlungserfolge dargestellt werden.

Erste betroffene Personen haben mittlerweile einen Anwalt eingeschaltet. Weitere Betroffene sind aufgerufen, sich bei der Fanhilfe Hannover zu melden.

Der Erfolg dieser Maßnahmen sowie mögliche Konsequenzen bleiben indes abzuwarten.

Fanhilfe Hannover, 21.01.2014

Workshop auf dem Fankongress 2014




An dieser Stelle sei noch einmal auf den Workshop zur Notwendigkeit der rechtlichen Unterstützung von Fußballfans auf dem Fankongress 2014 hingewiesen, an dem auch die Fanhilfe Hannover mitgewirkt hat.

Hier wurde noch mal deutlich, dass eine lokale Rechtshilfegruppe, die ihre Mandanten auch finanziell unterstützen kann, unverzichtbar geworden ist, um gegen die personelle, finanzielle und professionelle Übermacht von Vereinen, Polizei und Staatsanwaltschaft vorgehen zu können.

Dienstag, 7. Januar 2014

Erfolgreicher Antrag auf Aufhebung eines Stadionverbots in einem durch die Fanhilfe unterstützten Fall

Im Falle des 19-jährigen, der sich nach dem Heimspiel gegen Wolfsburg im Januar 2013 wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte vor dem Amtsgericht Hannover verantworten musste, konnte Strafverteidiger Dr. Andreas Hüttl einen Freispruch und die Aufhebung des gegen den Angeklagten ausgesprochenen Stadionsverbotes erreichen.

Der Anklage war eine Auseinandersetzung zwischen Polizei- und Ordnungskräften sowie Mitgliedern einer Fangruppierung vorausgegangen, in deren Zuge der Angeklagte versucht haben soll, beteiligte Polizisten mit einer Fahnenstange zu verletzen und sich gegen eine Festnahme zu wehren.

Im Laufe des Verfahrens wurde deutlich, dass seitens der Polizei bewusst Videomaterial unterschlagen worden war. Außerdem kam der Verdacht auf, dass auch durch Falschaussagen das Ergebnis des Prozesses beeinflußt werden sollte. Letztendlich war auf später durch den Verteidiger eingebrachten Videoaufnahmen deutlich zu erkennen, wie die eingesetzten Polizisten den Angeklagten bei der Festnahme mehrfach ins Gesicht schlugen und ihn gegen einen Betonpfeiler schleuderten. Beweise für eine versuchte Körperverletzung seitens des Angeklagten lieferte das Videomaterial jedoch nicht, sondern entlastete ihn wesentlich vom Tatvorwurf.

Gegen den Freispruch des Gerichts legte die Staatsanwaltschaft Hannover zunächst Berufung ein, nahm den Antrag jedoch Anfang Dezember zurück.
Im Gegenzug wurden Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten Beamten hinsichtlich des Vorwurfs der Körperverletzung im Amt und der uneidlichen Falschaussage eingeleitet.

Dem rechtskräftigen Freispruch des Angeklagten folgte nun die Aufhebung des ausgesprochenen Stadionverbots, sodass der Freisgesprochene das Heimspiel gegen Nürnberg bereits wieder im Stadion mitverfolgen konnte.

Auch dieser Fall ist wieder ein Beispiel für die fragwürdige Vergabepraxis von Stadionverboten, die in den allermeisten Fällen lediglich aufgrund eines Verdachtes ausgesprochen werden, ohne, dass eine Schuld auch nur ansatzweise durch ein Gericht festgestellt wurde.