Mittwoch, 2. April 2014

Hat Hannover 96 Gästekarten in Einzelfällen doch ohne Zwangbusreise herausgegeben?

++ UPDATE ++ Im Anhang könnt ihr nun die (natürlich geschwärzte) Originalkarte sehen, sowie eine E-Mail, in der Hannover 96 die Inhaber solcher Karten auf die beste Anreise- und Parkmöglichkeit hinweist.


Die Fanhilfe Hannover hat vertrauliche Informationen darüber erhalten, dass Hannover 96 einzelne Gästekarten ohne die Bedingung der Zwangsanreise per Bus ausgegeben hat.
 
Die Fanhilfe hat sich in dieser Sache an den Verantwortlichen gewandt:
Sehr geehrter Herr Meier,

uns liegen Beweise vor, nach denen Hannover 96 einzelne Gästekarten ohne die Bedingung der Zwangsanreise per Bus ausgegeben hat.
Nach Ihrer Aussage, sowohl in diversen E-Mails an Fans sowie Ihres Anwalts in der Verhandlung vor dem AG Hannover am 26.03.2014, hat Hannover 96 einen Vertrag mit Eintracht Braunschweig geschlossen, der es unmöglich macht, Zutritt zum Stadion ohne eine vorher erfolgte Busreise zu gewähren. Vielmehr liegen Hannover 96 nach eigener Aussage überhaupt keine Tickets vor, wes wegen auch die Lieferung von geschuldeten Gästetickets an den klagenden AWDK-Inhaber unmöglich sei.

Diese Aussagen decken sich nicht mit unseren Erkenntnissen. Es stellt sich für uns daher die Frage, inwieweit ihre Aussagen 1. der Unwahrheit entsprachen und 2. dazu dienen sollten, sowohl AWDK-Inhaber, als auch „Gewinner“ der ausgelosten Karten hinter das Licht zu führen.
Inwiefern ist eine offensichtliche „Besserbehandlung“ bestimmter, einzelner Fans von ihrer Seite gerechtfertigt?

Einer Erklärung sehen wir im Laufe des heutigen Tages entgegen.

Hochachtungsvoll
 
Fanhilfe Hannover


Sobald eine Antwort hierauf oder Neuigkeiten zu den anderen offenen Fragen vorliegen, informieren wir euch natürlich sofort.




Dienstag, 1. April 2014

Weitergehende Schritte für AWDK-Besitzer

Leider ist es doch komplexer als wir dachten, ein Formular vorzubereiten, mit welchem ihr als AWDK-Besitzer eigenständig, und vor allem auch wasserdicht, eine einstweilige Verfügung gegen Hannover 96 beim Amtsgericht Hannover (Volgersweg 1, direkt am Hauptbahnhof) einreichen könnt. Wir hoffen, dass wir es zumindest morgen noch fertig stellen können.
Wenn ihr dieses Formular ausgefüllt vor 15.30 Uhr abgebt, wird es noch am selben Tag behandelt. Schafft ihr es nur außerhalb der Geschäftszeiten zum Amtsgericht, müsst ihr den Nachtbriefkasten nutzen.

Um das Formular zu erhalten schickt bitte eine E-Mail an fanhilfehannover@gmx.de . Ihr erhaltet eine Antwort, sobald wir das Blanko-Formular vorliegen haben.

Aber bitte beachtet: Im Falle einer juristischen Niederlage (also einer Ablehnung) müsst ihr die Gerichts- und ggf. die gegnerischen Anwaltskosten tragen. Hierbei kann es sich insgesamt um etwa 350-400€ handeln.


Selbstverständlich besteht schon jetzt für euch die Möglichkeit, eigenständig einen Anwalt einzuschalten, der für euch eine einstweilige Verfügung einreicht. Auch hier wollen wir dazu anmerken: Im Falle einer Niederlage erhöhen sich die gesamten Kosten dann auf bis zu 500€.


Des Weiteren möchten wir euch darauf hinweisen, dass morgen am frühen Nachmittag eine weitere einstweilige Verfügung vor dem Amtsgericht entschieden wird. Vom Prozessausgang werden wir euch schnellstmöglich in Kenntnis setzen.

Montag, 31. März 2014

Wichtige Informationen zum Thema Derby-Tickets

Nachfolgend dokumentieren wir die Presseerklärung der Rechtsanwälte Dr. Andreas Hüttl und Jürgen Scholz sowie des Klägers, Rechtsanwalt Ralf Nestler. Spätestens am Dienstag werden wir weitere Infos und ein "Do it yourself"-Paket für Besitzer einer Auswärtsdauerkarte veröffentlichen. Mit diesen Infos könnt ihr dann selbst tätig werden und die euch zustehende Eintrittskarte im Original einfordern. Bis dahin bitten wir um ein wenig Geduld.

Die Presseerklärung ist im pdf-Format unter folgendem Link abrufbar:

http://www.hippke.de/downloads/nestler.pdf

Dienstag, 11. März 2014

Anfrage an Hannover 96 bezüglich Tickets und Anreise für das Derby am 06. April 2014

Seit gestern ist es offiziell: Eintrittskarten für das Derby wird es nur in Verbindung mit dem Erwerb einer Busreise geben. Dabei bekommen die vorher ausgelosten Teilnehmer einen Voucher zugesendet, der gegen Vorlage des Personalausweises dann im Bus gegen eine Eintrittskarte getauscht werden kann.

Bezüglich dieser fraglichen Politik hat sich die Fanhilfe Hannover nun mit folgendem Schreiben an die Verantwortlichen gewandt.

Über die Antwort und den weiteren Verlauf halten wir euch selbstverständlich auf dem laufenden!

Sehr geehrte Verantwortliche von Hannover 96,
wir wenden uns an Sie, da nun feststeht, dass eine Eintrittskarte für das Derby am 06. April 2014 ausschließlich in Verbindung mit einer Busanreise zu erhalten ist. Hierzu stellen sich uns die folgenden Fragen:

1. Ist Ihnen bewusst, dass Inhaber einer Auswärtsdauerkarte von einer verpflichtenden Busanreise ausgenommen sind und ebenso keinen Voucher zugeschickt bekommen dürfen, sondern die Eintrittskarte im Original (vgl. u.a. Punkt 7 der AGB Hannover 96 Auswärtsdauerkarte 2013/2014)?
Weiterhin können Besitzer der Auswärtsdauerkarte ihre Eintrittskarte an Freunde oder Bekannte weiterreichen (vgl. Punkt 11 AGB Hannover 96 Auswärtsdauerkarte 2013/2014 und Punkt 10.3 ATGB), eine fixe Personalisierung ist dementsprechend nicht möglich.

2. Da die ca. 170 Personen, die im Besitz einer Auswärtsdauerkarte sind, zu der kollektiven Anreise somit nicht gezwungen werden können, stellt sich die Frage, inwiefern es zielführend ist, andere 96-Fans zu einer Anreise zu nötigen und somit ihre Reisefreiheit einzuschränken. Das Ziel alle 96-Fans geschlossen anreisen zu lassen, wird sich ohnehin nicht erreichen lassen.
Ist es nicht viel mehr unnötige Panikmache, wenn man die übrigen 96-Fans zwingt, sich in Busse zu quetschen? Was machen die Exil-Fans z.B. aus Berlin? Sollen diese extra nach Hannover fahren, um anschließend die A2 wieder zurück zu fahren?

Die angedachte Verkaufspolitik verstößt nicht nur gegen die von Ihnen verfassten allgemeinen Geschäftsbedingungen und ist daher abzulehnen, sondern auch gegen die europa- und grundrechtlich normierte freie Reisemittelwahl hunderter Fans.


Mit freundlichen Grüßen
Fanhilfe Hannover

Dienstag, 4. März 2014

Thema Datenschutz: Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes zum 01.05.2015

Anlässlich des Inkrafttretens des neuen Bundesmeldegesetzes im Mai 2015 hat auch der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius angekündigt, die Daten aller niedersächsischen Meldeämter in einer zentralen Datei zusammen zu fassen.

Die offene Gruppe freiheitsfoo hat sich mit diesem Thema kritisch auseinandergesetzt und nun eine Pressemitteilung herausgegeben, die wir euch empfehlen wollen.

Pressemitteilung von freiheitsfoo zum Bundesmeldegesetz

Donnerstag, 20. Februar 2014

Interview mit dem Fanprojekt Hannover

Wir möchten euch hiermit noch mal auf die Faninfo des Fanprojekts Hannover vom Heimspiel gegen Borussia Mönchengladbach hinweisen.

Dort gibt es ein fiktives Interview mit dem Fanprojekt zum Thema Stadionverbote, in dem auch die Fanhilfe Hannover Erwähnung findet.

Faninfo zum Heimspiel gegen Borussia Mönchengladbach

Dienstag, 21. Januar 2014

Pressemitteilung, 21.01.2014

Fanhilfe Hannover kritisiert fragwürdige Hausdurchsuchungen bei Anhängern von Hannover 96

Am frühen Morgen des 21. Januars 2014 fanden bei mehreren Anhängern von Hannover 96 Hausdurchsuchungen statt. Ihnen werden Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz durch das Abbrennen von Pyrotechnik bei der Begegnung Hannover 96 – Eintracht Braunschweig im November 2013 vorgeworfen.
Die Polizei beschlagnahmte dabei unter anderem Laptops und Kleidungsstücke.

Die Fanhilfe Hannover kritisiert in diesem Zusammenhang das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft.
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Freiburg aus Oktober 2013 stellt das Abbrennen von Pyrotechnik nur eine Straftat nach dem Sprengstoffgesetz dar, wenn es sich dabei um ein bengalisches Feuer ohne CE-Kennzeichnung handelt. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um eine bloße Ordnungswidrigkeit.
Es ist also schon fraglich, ob es sich überhaupt um strafrechtlich relevante Tatvorwürfe handelt.
Eine Hausdurchsuchung, die in einem Fall sogar zur Nachtzeit stattgefunden hat, scheint also auch im Lichte der Verhältnismäßigkeit nicht gerechtfertigt.

Vielmehr entsteht der Eindruck, dass durch die Hausdurchsuchungen dem Ermittlungsdruck der SoKo „Derby“ nachgegeben wurde. Dies belegen auch die zahlreichen Zufallsfunde, die in der Pressemitteilung der Polizei Hannover als tatbezogene Ermittlungserfolge dargestellt werden.

Erste betroffene Personen haben mittlerweile einen Anwalt eingeschaltet. Weitere Betroffene sind aufgerufen, sich bei der Fanhilfe Hannover zu melden.

Der Erfolg dieser Maßnahmen sowie mögliche Konsequenzen bleiben indes abzuwarten.

Fanhilfe Hannover, 21.01.2014