Erfolgreiche Klage gegen
Platzverweis
Kurz vor der gerichtlichen Verhandlung, die auf letzten Donnerstag den 25.4. angesetzt worden war, erkannte die Polizeidirektion die Rechtswidrigkeit des Platzverweises an. Somit war die Verhandlung hinfällig.
Was war passiert?
Nach dem Europapokalspiel gegen Standard Lüttich am 15.09.2011 hielt sich eine Gruppe 96-Fans – darunter auch der Kläger - am Platz der Göttinger Sieben auf, um den Abend gemeinsam ausklingen zu lassen. Ungeachtet der Tatsache, dass diese Gruppe nicht deckungsgleich mit den Personen, die kurz zuvor auf dem Schützenplatz von der Polizei zerstreut worden waren, gewesen ist, wurden die Personen eingekesselt.
Nach etlicher Wartezeit überprüfte die Polizei sämtliche Personalien und sprach jedem einen Platzverweis aus – auch Personen, die zuvor gar nicht im Stadion waren.
Zwar hatte der Kläger dem Spiel beigewohnt, aktenkundig war er bis
dato jedoch nicht. Die Fanhilfe Hannover unterstützte seine Klage gegen diese
polizeiliche Maßnahme. Problematisch war die Rechtmäßigkeit besonders durch die
ungenaue Abgrenzung des durch den Platzverweis betroffenen Gebiets und durch
den fehlenden Nachweis, dass der Kläger in absehbarer Zeit noch Straftaten
hätte begehen wollen.
Die Fanhilfe Hannover legt diesen Fall nun „erfolgreich“ zu den Akten, möchte aber gleichwohl davor warnen, den Erfolg zu groß zu bewerten. Das teilweise willkürliche und unverhältnismäßige Verhalten der Polizei wird sich dadurch vermutlich nicht ändern. Es bleibt also für die Zukunft wichtig, seine Rechte wahrzunehmen, darauf zu bestehen und sich nicht alles bieten zu lassen.
Fanhilfe Hannover, 29.04.2013