Mittwoch, 7. August 2013

Pressemitteilung, 07.08.2013

Die Fanhilfe Hannover hat die Entscheidung des Bremer Senats zur Kenntnis genommen und fordert weiterführende Schritte.

Die Fanhilfe Hannover hat die Information des Bremer Senats in Bezug auf die Datei Gewalttäter Sport zur Kenntnis genommen, sieht allerdings weiterführenden Handlungsbedarf.

„Nach unserer Auffassung muss jede Eintragung in die Datei Gewalttäter Sport grundsätzlich eine Benachrichtigung des Betroffenen alleine im Sinne der Transparenz zur Folge haben. Auch in Niedersachsen wäre Herr Pistorius sicherlich gut admit beraten, durch eine gleichlautende Transparenzoffensive proaktiv die Diskussion wieder voranzutreiben.

Es wäre generell wünschenswert, wenn die Polizeien der Bundesländer und die Bundespolizeien hier eine einheitliche Regelung finden würden.

Es darf nicht sein, dass Personen ohne ihr Wissen durch eine einfache Personalienaufnahme unwiderruflich für fünf Jahre als Gewalttäter in einer Datei geführt werden, vor allem in Anbetracht dessen, dass sogar Maßnahmen aus dieser Eintragung resultieren können. Diese Maßnahmen können im schlimmsten Falle sogar massive Grundrechtseingriffe, wie die Einschränkung der Bewegungsfreiheit in Form von Stadt- und Aufenthaltsverboten ohne eine rechtskräftige Verurteilung, zur Folge haben.

Eine Prüfung der Bremer Polizei auf die Rechtmäßigkeit der Eintragungen ist sicherlich sehr löblich, beim Blick hinter die Kulissen aber nicht mehr als Augenwischerei. Schließlich reicht weiterhin die bloße Kontrolle der Personalien eines Betroffenen oder eine Ordnungswidrigkeit, (Beispielsweise das Missachten einer Fußgängerampel), um eine rechtmäßige Eintragung vorzunehmen, da die Kriterien für eine Eintragung unverändert bleiben.", sagt Florian Meyer von der Fanhilfe Hannover.

Darüber hinaus kann die neue Transparenz lediglich Anfang für eine umfassende Reform der Datei Gewalttäter Sport und ihrer Eintragungskriterien sein, deren Existenz aber auch weiterhin grundsätzlich zu hinterfragen ist.

„Alle Einträge außer einer rechtskräftigen Verurteilung in Bezug auf eine beim Fußball begangene Straftat sind unserer Meinung nach nicht in der Datei Gewalttäter Sport zu rechtfertigen. Dabei stellt sich uns allerdings auch die Frage, ob die Polizei dem Rechtsstaat als solches nicht vertraut, in dem sie eine von einem Gericht ausgesprochene Strafe für nicht ausreichend erachtet und im Nachgang weitere präventive Maßnahmen gegen den Täter aufgrund einer Speicherung in der eigenen Datei veranlasst.", fährt Meyer fort.

Zahlreiche Fanverbände und Organisationen bemängeln seit Jahren die intransparente und willkürliche Erhebung von Daten durch die Polizei in der Datei Gewalttäter Sport. Nur ein sehr kleiner Bruchteil der bisher über 17.000 erfassten Personen in der Datei ist überhaupt strafrechtlich in Erscheinung getreten und rechtskräftig verurteilt worden.

Fanhilfe Hannover, 07.08.2013

Anhang:

Pressemitteilung des Bremer Senats vom 05.08.2013