Zwei Mitglieder der Fanhilfe wurden im Vorfeld des Spiels
gegen Union Berlin im April 2017 präventiv von der Polizei Hannover in
Gewahrsam genommen (siehe PM). Sie erhielten im Nachgang Vorladungen als Beschuldigte für
Sachbeschädigungen in den Zellen und kurz darauf Strafbefehle in auffällig
niedriger Höhe, gegen die jeweils Einspruch eingelegt wurde.
Beide Verfahren wurden vor dem Amtsgericht Hannover
verhandelt und endeten mit Freispruch und Einstellung.
Auffällig war, dass in beiden Verfahren seitens der Polizei Hannover
zu keiner Zeit entlastend, sondern ausschließlich belastend, gegen beide
Betroffenen ermittelt wurde. Eine Zustandskontrolle der Zellen erfolgte im
Vorfeld der Belegung nicht. Zudem war es für den geladenen Zeugen der
Polizeidirektion Hannover selber nicht mehr nachzuvollziehen, welche Personen
in welcher Zelle untergebracht waren. Hinzu kommt, dass laut Zeugenaussage
selektiv Zellen ausgewählt worden waren, die im Nachgang kontrolliert wurden.
In diesem Fall ist der Ermittlungsbehörde ein klares Versagen zu attestieren.
Das Gericht und die Staatsanwaltschaft folgten in beiden
Fällen daher den Ausführungen des Fananwalts Dr. Andreas Hüttl.
„Von der Präventivmaßnahme, die zu der Ingewahrsamnahme führte,
bis hin zum Abschluss der beiden Verfahren zeigt der Vorgang erneut
eindrucksvoll, wie die Polizei fernab rechtsstaatlicher Grundsätze agiert. Die
Landesregierung täte gut daran, sich weniger mit neuen Kopfbedeckungen für
Einsatzkräfte als viel mehr mit dem darunter zu befassen.“ führt ein Sprecher
der Fanhilfe Hannover aus.
Die Fanhilfe Hannover lehnt weiterhin jegliche Form von
präventiven freiheitsentziehenden Maßnahmen ab und fordert die Landesregierung
auf, diese Praxis zugunsten aller Bürger abzuschaffen. Des Weiteren fordert Sie
den niedersächsischen Innenminister Boris Pistorius als Dienstherren auf, die
Ermittlungsbehörden in den Grundsätzen ihrer Arbeit mit der notwendigen
Sorgfalt zu schulen, damit dem Steuerzahler Kosten infolge fehlender
entlastender Ermittlungsergebnisse erspart bleiben.