Nur eine Woche nach dem massiven Polizeieinsatz gegen Hamburger Fans im
Volksparkstadion kam es gestern beim Spiel von Hannover 96 gegen den SC
Freiburg erneut zu schweren Übergriffen von Polizisten auf Fußballfans.
Nachdem in den letzten Spielminuten im Gästeblock der Freiburger ein
Spruchband mit der Aufschrift "Kind muss weg!" präsentiert worden war,
stimmte der Oberrang und Teile des Unterrangs Gesänge mit selbigem
Inhalt an. Dies wurde von den umliegenden Blöcken mit Beschimpfungen,
Gesten und diversen Becherwürfen quittiert. Zudem versuchten einzelne
Personen aus dem Unterrang in den Oberrang zu gelangen.
Daraufhin positionierten sich behelmte Polizisten überhalb des
Oberrangs, was dazu führte, dass die Fans aus den Blöcken N16/N17 das
Stadion verlassen wollten. Die Treppenabgänge wurden dabei allerdings
durch die anwesenden Beamten versperrt. Aufgrund des zunehmenden Drucks
von Hinten und damit einhergehenden Platzmangels wurden einzelne Fans in
die Polizeiabsperrung gedrückt, woraufhin sie durch massiven Einsatz
von Schlagstöcken und Pfefferspray zurückgedrängt wurden. Im Zuge dessen
kam es zu vereinzelten Würfen von Gegenständen auf die eingesetzten
Beamten.
Durch den Polizeieinsatz kam es zu mehreren Verletzten. Eine Frau wurde
von Beamten geschubst, stürzte die Treppe herab und verlor dadurch sogar
kurzzeitig das Bewusstsein. Zudem sind der Fanhilfe Hannover diverse
Platzwunden und Verletzungen durch den Einsatz von Pfefferspray bekannt,
nach bisherigen Erkenntnissen erlitten zwei Fans Knochenbrüche.
Das weitere Verlassen des Stadions erfolgte ohne Zwischenfälle.
In der Nachschau bleibt fraglich, weshalb die Polizei den wie gewohnt
statt findenden Abfluss der Fanströme aus dem Oberrang blockiert hat.
Anstatt auf die sich dadurch anstauenden Massen deeskalierend
einzuwirken, wurde die Lage durch den unverhältnismäßigen Einsatz der
Beamten weiter zugespitzt. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen weder
Hintergründe für den unverhältnismäßigen Einsatz, noch die endgültige
Verletztenzahl fest.
Die Fanhilfe Hannover fordert zunächst alle Betroffenen auf, sich
Verletzungen durch einen Arzt attestieren zu lassen. Zudem sollten
Personen, die in nächster Zeit Mitteilung über ein eingeleitetes
Ermittlungsverfahren oder über ein Stadionverbot erhalten, einen
Rechtsbeistand oder die Fanhilfe Hannover kontakieren. In einzelnen
Fällen kann es auch sinnvoll sein, mit Hilfe eines Rechtsbeistands
Strafanzeige gegen die eingesetzten Beamten zu erstatten.
Darüber hinaus fordert die Fanhilfe Hannover sowohl den Verein Hannover
96, als auch die Polizei Hannover auf, die Vorfälle lückenlos und
transparent aufzuarbeiten.
Die Fanhilfe Hannover ist unter der E-Mail Adresse fanhilfehannover@gmx.de für Nachfragen erreichbar.
Sonntag, 11. Mai 2014
Samstag, 10. Mai 2014
Formulare für die Datenlöschung betreffend "Achim"
Hier findet ihr die versprochene Anleitung für die Datenlöschung betreffend Achim.
1. Schritt: Druckt die Formulare aus und füllt sie aus. Für die Formulare an die Polizei ist das Datum der Datenaufnahme der 01.02.2013/02.02.2013.
Die Frist beträgt 4 Wochen ab Absendung eures Formulars (Zum Beispiel: Absendung am 12.05.2014, als Frist tragt ihr dann den 09.06.2014 ein). Unterschreiben nicht vergessen!
2. Schritt: Den Umschlag an die Bundespolizei adressiert ihr an:
5. Schritt: Ihr legt euren Formularen jeweils eine Kopie eures Ausweises (beidseitig!) bei. Ohne die Kopie gibt es keine Auskunft/Löschung!
6. Schritt: Ab in die Post. Das weitere Vorgehen bemisst sich dann nach der Antwort der Polizei. Sollte die Löschung verweigert werden oder ein Eintrag in der Gewalttäter Sport Datei vorliegen, meldet euch bei uns! Ist das Löschen erfolgreich und kein Eintrag vorhanden, ist kein weiteres Vorgehen nötig.
Die Downloads findet ihr hier:
Bundespolizei
Landespolizei
ZIS
1. Schritt: Druckt die Formulare aus und füllt sie aus. Für die Formulare an die Polizei ist das Datum der Datenaufnahme der 01.02.2013/02.02.2013.
Die Frist beträgt 4 Wochen ab Absendung eures Formulars (Zum Beispiel: Absendung am 12.05.2014, als Frist tragt ihr dann den 09.06.2014 ein). Unterschreiben nicht vergessen!
2. Schritt: Den Umschlag an die Bundespolizei adressiert ihr an:
Bundespolizeidirektion Hannover
Möckernstraße 30
30163 Hannover
Möckernstraße 30
30163 Hannover
3. Schritt: Den Umschlag an die Landespolizei adressiert ihr an:
Polizeidirektion Hannover
Waterloostraße 9
30169 Hannover
4. Schritt: Den Umschlag für die Auskunft aus der Gewalttäter Sport Datei adressiert ihr an:Waterloostraße 9
30169 Hannover
Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS)
Postfach 210765
47029 Duisburg
Postfach 210765
47029 Duisburg
6. Schritt: Ab in die Post. Das weitere Vorgehen bemisst sich dann nach der Antwort der Polizei. Sollte die Löschung verweigert werden oder ein Eintrag in der Gewalttäter Sport Datei vorliegen, meldet euch bei uns! Ist das Löschen erfolgreich und kein Eintrag vorhanden, ist kein weiteres Vorgehen nötig.
Die Downloads findet ihr hier:
Bundespolizei
Landespolizei
ZIS
Sonntag, 6. April 2014
Update zu den Verfahren der Auswärtsdauerkarteninhaber im einstweiligen Rechtsschutz
Nachdem der richterlicher Eildienst gestern ab 11:00 Uhr am Amtsgericht
Hannover mit der zuständigen Richterin besetzt war, wurde gegenüber
der Richterin durch den anwesenden Prozessbevollmächtigten
mitgeteilt, dass sich derzeit eine Vielzahl von Rechtssuchenden vor
dem Amtsgericht befindet, die auf der Grundlage der am 04.04.2014
verkündeten neun entsprechenden Entscheidungen des Amtsgericht
Hannovers (u.a auch von dem Präsidenten des Amtsgericht Hannover),
nun auch den Erlass einer einstweiligen Verfügung begehren um die
ihnen vertraglich zustehenden Eintrittskarten für das heutige Spiel
in Braunschweig zu erhalten und zwar ohne, dass die hierzu
aufgezwungene Busreise genutzt werden muss.
Der
Richterin lag zu diesem Zeitpunkt eine Abschrift der Entscheidung
Amtsgericht Hannover, Az.: 406 C 3516/14, vor, die eben vom
Präsidenten des Amtsgericht Hannover selbst mit Datum des 04.04.2014
erlassen wurde. In dieser Entscheidung heißt es u.a. wie folgt:
„Hat
das Amtsgericht Hannover…. durch den Präsidenten des Amtsgericht
Vogel beschlossen:
Der
Antragsgegnerin wird aufgegeben, dem Antragssteller für das
Bundesligaauswärtsspiel der Profimannschaft von Hannover 96 am
06.04.2014 bei Eintracht Braunschweig eine seinem Vertrag
entsprechende Eintrittskarte der Kategorie „Stehplatz ermäßigt“
im Eintracht-Stadion zu übergeben, und zwar ohne, dass der
Antragsteller verpflichtet wird, den durch die Antragsgegnerin
bereitgestellten Bustransfer zu nutzen.
Der
Antragssteller hat…damit aus § 433 Abs,. 1 BGB einen Anspruch auf
Überlassung der zuvor genannten Karte.
Damit
hat die Antragsgegnerin eine uneingeschränkte Garantie dafür
übernommen, dass für die Auswärtsspiele von Hannover 96 die
Inhaber der
Dauerauswärtskarten
(also ausdrücklich aller
AWDK-Inhaber!) entsprechende
Karten in der vereinbarten Kategorie erhalten.
Insbesondere
ist die Antragsgegnerin nicht berechtigt, die Zusendung der Karten
mit bestimmten Modalitäten über die Anreise zu Auswärtsspielen zu
verbinden.“
Der
vorzitierte Beschluss führt dann weiter aus, dass es auch gänzlich
unerheblich ist, wenn Hannover 96 eine weitere Abrede mit Eintracht
Braunschweig über die Busnutzung getroffen hätte.
Der
vorzitierte Beschluss führt dann weiter aus, dass es auch gänzlich
unerheblich ist, wenn Eintracht Braunschweig tatsächlich vor hätte,
Karteninhaber ohne Busnutzung nicht in das Stadion einzulassen.
Auf
all das kommt es – nach 9 im Ergebnis übereinstimmenden
Entscheidungen des Amtsgericht Hannover – tatsächlich überhaupt
nicht an.
Es
gibt einen vertraglichen Anspruch, der ist zu erfüllen. So einfach
ist das.
Trotz
dieser klaren Rechtslage verweigerte Hannover 96, besser die Sales &
Service GmbH & Co KG den berechtigten AWDK-Inhabern die
Herausgabe der Eintrittskarten.
Diese
Einstellung der Verantwortlichen zeugt von einem Rechtsverständnis
das im eklatanten Gegensatz zu der Rechtsordnung und den Gesetzen
steht.
Nachdem
nun die 86 Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch
den Bevollmächtigen dem Gericht vorgelegt wurden, begannen die Damen
im Geschäftszimmer die Namen der Antragsteller in das System
einzupflegen. Die erkennende Richterin hatte sich um weitere
Bedienstete bemüht, damit der „normale“ Dienst des richterlichen
Eildienstes, u.a. die Bearbeitung von Haftsachen, weiterhin
ordnungsgemäß durchgeführt werden können.
Um
15.14 Uhr ging auf der Geschäftsstelle ein Befangenheitsantrag gegen
die Richterin ein.
Nach
§ 42 ZPO kann ein Richter wegen
Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn ein Grund
vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit
eines Richters zu rechtfertigen
Über
die in dem Antrag von Hannover 96 mitgeteilten Gründe werden wir
hier – zunächst – keine Mitteilung machen, da der dortige
Vortrag noch Gegenstand des Verfahrens (das noch nicht beendet ist)
und ggf. Gegenstand von strafrechtlich relevanten Weiterungen ist.
Zusammengefasst
kann jedoch gesagt werden, dass die dort vorgetragenen –
vermeintlichen - „Befangenheitsgründe“ sämtlich abzuweisen
sind.
Eine
Entscheidung über den Befangenheitsantrag konnte am Wochenende
jedoch nicht mehr erfolgen. Zur Bearbeitung des Befangenheitsantrages
muss die Richterin eine "dienstliche Stellungnahme" zu den
vorgetragenen - vermeintlichen -Befangenheitsgründen abgeben.
Hiernach
wird durch einen anderen Richter entschieden, ob tatsächlich Zweifel
an der Unvoreingenommenheit der Richterin im Sinne des § 42 ZPO
bestanden haben. Wenn das bejaht wird - was zu bezweifeln ist - wird
sich ein anderer Richter mit dem weiteren Verfahren befassen müssen.
Wenn
der Befangenheitsantrag abgelehnt wird die bisherige Richterin die
Verfahren zu Ende führen.
Da
nach der Durchführung des heutigen Spiels das Rechtsschutzinteresse
an der Herausgabe der Karte entfällt, müssen die Verfahren jeweils
für erledigt erklärt werden.
Es
ist dann "nur" noch über die Kosten zu entscheiden. Hier
ist die Regelung des § 91a ZPO zu
beachten. Dort heißt es u.a.:
„Haben die Parteien in den
Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, so entscheidet
das Gericht über die Kosten unter Berücksichtigung des bisherigen
Sach- und Streitstandes“
Mit
anderen Worten, der, der den Rechtsstreit - ohne das eintretende
erledigende Ereignis - verloren hätte (zweifelsfrei die Sales &
Service GmbH & Co KG) muss nun auch die Kosten tragen. In der
Kostenentscheidung werden die Verfahren "in der Sache" so,
sozusagen "nachentschieden".
So viel zu den
rechtlichen Ereignissen des gestrigen Tages. Innerhalb der nächsten
Tage wird es zudem eine abschließende Stellungnahme geben, in der
wir probieren, das Geschehene aufzuarbeiten. Auch, was diese
Ereignisse für das Verhältnis Fans – Hannover 96 bedeutet, soll
thematisiert werden.
Wir möchten euch in diesem Zusammenhang noch
mal auf die Demo der Fanszene Hannover hinweisen: erscheint ab 10:00
zahlreich am Opernplatz, um lautstark für eure Rechte zu
demonstrieren!
Freitag, 4. April 2014
++ WICHTIG ++ Neue Informationen für AWDK-Inhaber
Trotz der 11 Urteile des AG Hannover sowie
Protesten vor der Geschäftsstelle von Hannover 96 hat Hannover 96
gegenüber Fanvertretern erklärt, dass eine Ausgabe der geschuldeten
Tickets für das Braunschweig-Spiel nicht erfolgt.
Hannover 96 ist zu einer Herausgabe lediglich bereit, wenn jeder einzelne Inhaber die geschuldete Karte einklagt.
Wir haben daher für euch ein Formular vorbereitet, mit dem ihr morgen versuchen könnt, vor dem Amtsgericht Hannover eine einstweilige Verfügung zu erlangen.
Trotz der sehr großen Gewinnchancen besteht das Risiko, dass dieser Antrag abgelehnt wird. Ist dies der Fall, müsstet ihr selbst die Kosten des Verfahrens tragen. (ca. 150€).
Wenn ihr, wie erwartet und wie es ja auch bei den bisherigen Klägern der Fall war, recht bekommt, muss Hannover 96 die Kosten tragen.
Die Ausgabe dieser Formulare erfolgt heute ab 20:00 im Fanhaus am Eilenriedestadion!
Beachtet zudem, dass ihr, wenn ihr Minderjährig seid, die einstweilige Verfügung durch eure Erziehungsberechtigten einreichen müsst.
Seid also um 20:00 am Fanhaus! Dort können auch alle anderen Fragen beantwortet werden.
Hannover 96 ist zu einer Herausgabe lediglich bereit, wenn jeder einzelne Inhaber die geschuldete Karte einklagt.
Wir haben daher für euch ein Formular vorbereitet, mit dem ihr morgen versuchen könnt, vor dem Amtsgericht Hannover eine einstweilige Verfügung zu erlangen.
Trotz der sehr großen Gewinnchancen besteht das Risiko, dass dieser Antrag abgelehnt wird. Ist dies der Fall, müsstet ihr selbst die Kosten des Verfahrens tragen. (ca. 150€).
Wenn ihr, wie erwartet und wie es ja auch bei den bisherigen Klägern der Fall war, recht bekommt, muss Hannover 96 die Kosten tragen.
Die Ausgabe dieser Formulare erfolgt heute ab 20:00 im Fanhaus am Eilenriedestadion!
Beachtet zudem, dass ihr, wenn ihr Minderjährig seid, die einstweilige Verfügung durch eure Erziehungsberechtigten einreichen müsst.
Seid also um 20:00 am Fanhaus! Dort können auch alle anderen Fragen beantwortet werden.
Die Zwangsbusanreise für AWDK-Inhaber ist rechtswidrig!
Mit
heutigem Urteil hat das Amtsgericht Hannover bis zum jetzigen Zeitpunkt drei
Klägern recht gegeben, die auf Herausgabe der geschuldeten
Eintrittskarte aus dem Vertrag über eine Auswärtsdauerkarte für das Derby am Sonntag geklagt hatten.
Das Gericht stellte fest, dass die AGB Auswärtsdauerkarte 2013/2014 eine Herausgabe der Karten erst nach erfolgter Zwangsbusanreise nicht vorsieht und die angedachte Vergabepraxis von Hannover 96 rechtswidrig ist. Die Kläger befinden sich auf dem Weg zur Geschäftsstelle von Hannover 96, um die geschuldeten Tickets abzuholen.
Das Urteil des Amtsgerichts betreffend der drei Kläger ist auch auf alle anderen Auswärtsdauerkarteninhaber anwendbar.
Wir fordern Hannover 96 daher auf, allen Auswärtsdauerkarteninhabern die geschuldete Eintrittskarte (ohne Busanreise) sofort zur Abholung zur Verfügung zu stellen.
Andernfalls werden weitere einstweilige Verfügungen folgen.
Das Gericht stellte fest, dass die AGB Auswärtsdauerkarte 2013/2014 eine Herausgabe der Karten erst nach erfolgter Zwangsbusanreise nicht vorsieht und die angedachte Vergabepraxis von Hannover 96 rechtswidrig ist. Die Kläger befinden sich auf dem Weg zur Geschäftsstelle von Hannover 96, um die geschuldeten Tickets abzuholen.
Das Urteil des Amtsgerichts betreffend der drei Kläger ist auch auf alle anderen Auswärtsdauerkarteninhaber anwendbar.
Wir fordern Hannover 96 daher auf, allen Auswärtsdauerkarteninhabern die geschuldete Eintrittskarte (ohne Busanreise) sofort zur Abholung zur Verfügung zu stellen.
Andernfalls werden weitere einstweilige Verfügungen folgen.
Mittwoch, 2. April 2014
Hat Hannover 96 Gästekarten in Einzelfällen doch ohne Zwangbusreise herausgegeben?
++ UPDATE ++ Im Anhang könnt ihr nun die (natürlich geschwärzte) Originalkarte sehen, sowie eine E-Mail, in der Hannover 96 die Inhaber solcher Karten auf die beste Anreise- und Parkmöglichkeit hinweist.
Die Fanhilfe Hannover hat vertrauliche Informationen darüber erhalten, dass Hannover 96 einzelne Gästekarten ohne die Bedingung der Zwangsanreise per Bus ausgegeben hat.
Die Fanhilfe Hannover hat vertrauliche Informationen darüber erhalten, dass Hannover 96 einzelne Gästekarten ohne die Bedingung der Zwangsanreise per Bus ausgegeben hat.
Die Fanhilfe hat sich in dieser Sache an den Verantwortlichen gewandt:
Sehr geehrter Herr Meier,
uns liegen Beweise vor, nach denen Hannover 96 einzelne Gästekarten ohne die Bedingung der Zwangsanreise per Bus ausgegeben hat.
Nach Ihrer Aussage, sowohl in diversen E-Mails an Fans sowie Ihres Anwalts in der Verhandlung vor dem AG Hannover am 26.03.2014, hat Hannover 96 einen Vertrag mit Eintracht Braunschweig geschlossen, der es unmöglich macht, Zutritt zum Stadion ohne eine vorher erfolgte Busreise zu gewähren. Vielmehr liegen Hannover 96 nach eigener Aussage überhaupt keine Tickets vor, wes wegen auch die Lieferung von geschuldeten Gästetickets an den klagenden AWDK-Inhaber unmöglich sei.
Diese Aussagen decken sich nicht mit unseren Erkenntnissen. Es stellt sich für uns daher die Frage, inwieweit ihre Aussagen 1. der Unwahrheit entsprachen und 2. dazu dienen sollten, sowohl AWDK-Inhaber, als auch „Gewinner“ der ausgelosten Karten hinter das Licht zu führen.
Inwiefern ist eine offensichtliche „Besserbehandlung“ bestimmter, einzelner Fans von ihrer Seite gerechtfertigt?
Einer Erklärung sehen wir im Laufe des heutigen Tages entgegen.
Hochachtungsvoll
Fanhilfe Hannover
Sobald eine Antwort hierauf oder Neuigkeiten zu den anderen offenen Fragen vorliegen, informieren wir euch natürlich sofort.
uns liegen Beweise vor, nach denen Hannover 96 einzelne Gästekarten ohne die Bedingung der Zwangsanreise per Bus ausgegeben hat.
Nach Ihrer Aussage, sowohl in diversen E-Mails an Fans sowie Ihres Anwalts in der Verhandlung vor dem AG Hannover am 26.03.2014, hat Hannover 96 einen Vertrag mit Eintracht Braunschweig geschlossen, der es unmöglich macht, Zutritt zum Stadion ohne eine vorher erfolgte Busreise zu gewähren. Vielmehr liegen Hannover 96 nach eigener Aussage überhaupt keine Tickets vor, wes wegen auch die Lieferung von geschuldeten Gästetickets an den klagenden AWDK-Inhaber unmöglich sei.
Diese Aussagen decken sich nicht mit unseren Erkenntnissen. Es stellt sich für uns daher die Frage, inwieweit ihre Aussagen 1. der Unwahrheit entsprachen und 2. dazu dienen sollten, sowohl AWDK-Inhaber, als auch „Gewinner“ der ausgelosten Karten hinter das Licht zu führen.
Inwiefern ist eine offensichtliche „Besserbehandlung“ bestimmter, einzelner Fans von ihrer Seite gerechtfertigt?
Einer Erklärung sehen wir im Laufe des heutigen Tages entgegen.
Hochachtungsvoll
Fanhilfe Hannover
Sobald eine Antwort hierauf oder Neuigkeiten zu den anderen offenen Fragen vorliegen, informieren wir euch natürlich sofort.
Dienstag, 1. April 2014
Weitergehende Schritte für AWDK-Besitzer
Leider ist es
doch komplexer als wir dachten, ein Formular vorzubereiten, mit welchem
ihr als AWDK-Besitzer eigenständig, und vor allem auch wasserdicht, eine
einstweilige Verfügung gegen Hannover 96 beim Amtsgericht Hannover (Volgersweg 1, direkt am Hauptbahnhof) einreichen könnt. Wir hoffen, dass wir es zumindest morgen noch fertig stellen können.
Wenn ihr dieses Formular ausgefüllt vor 15.30 Uhr abgebt, wird es noch am selben Tag behandelt. Schafft ihr es nur außerhalb der Geschäftszeiten zum Amtsgericht, müsst ihr den Nachtbriefkasten nutzen.
Um das Formular zu erhalten schickt bitte eine E-Mail an fanhilfehannover@gmx.de . Ihr erhaltet eine Antwort, sobald wir das Blanko-Formular vorliegen haben.
Aber bitte beachtet: Im Falle einer juristischen Niederlage (also einer Ablehnung) müsst ihr die Gerichts- und ggf. die gegnerischen Anwaltskosten tragen. Hierbei kann es sich insgesamt um etwa 350-400€ handeln.
Selbstverständlich besteht schon jetzt für euch die Möglichkeit, eigenständig einen Anwalt einzuschalten, der für euch eine einstweilige Verfügung einreicht. Auch hier wollen wir dazu anmerken: Im Falle einer Niederlage erhöhen sich die gesamten Kosten dann auf bis zu 500€.
Des Weiteren möchten wir euch darauf hinweisen, dass morgen am frühen Nachmittag eine weitere einstweilige Verfügung vor dem Amtsgericht entschieden wird. Vom Prozessausgang werden wir euch schnellstmöglich in Kenntnis setzen.
Wenn ihr dieses Formular ausgefüllt vor 15.30 Uhr abgebt, wird es noch am selben Tag behandelt. Schafft ihr es nur außerhalb der Geschäftszeiten zum Amtsgericht, müsst ihr den Nachtbriefkasten nutzen.
Um das Formular zu erhalten schickt bitte eine E-Mail an fanhilfehannover@gmx.de . Ihr erhaltet eine Antwort, sobald wir das Blanko-Formular vorliegen haben.
Aber bitte beachtet: Im Falle einer juristischen Niederlage (also einer Ablehnung) müsst ihr die Gerichts- und ggf. die gegnerischen Anwaltskosten tragen. Hierbei kann es sich insgesamt um etwa 350-400€ handeln.
Selbstverständlich besteht schon jetzt für euch die Möglichkeit, eigenständig einen Anwalt einzuschalten, der für euch eine einstweilige Verfügung einreicht. Auch hier wollen wir dazu anmerken: Im Falle einer Niederlage erhöhen sich die gesamten Kosten dann auf bis zu 500€.
Des Weiteren möchten wir euch darauf hinweisen, dass morgen am frühen Nachmittag eine weitere einstweilige Verfügung vor dem Amtsgericht entschieden wird. Vom Prozessausgang werden wir euch schnellstmöglich in Kenntnis setzen.
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