Im vergangenen Jahr beschäftigte sich bereits das Verwaltungsgericht
Hannover mit einer Klage eines Mitglieds der Fanhilfe gegen Eintragungen in einer zuvor geheimgehaltenen Datei der Polizei. Mittlerweile mussten weitere Bundesländer die Existenz einer solchen Datensammlung ebenfalls offenlegen.
Dass die Polizei geheime Datensammlungen vorhält, ist leider kein Novum
mehr. In etlichen Bundesländern mussten die Polizeibehörden dies bereits
einräumen und sonderlich überraschen wird es wohl niemanden, wenn
zeitnah weitere Bekenntnisse folgen. Dass die Einrichtung bzw. die
Eintragungen maximal bedingt auf rechtsstaatlichen Füßen stehen, hat das
Verwaltungsgericht Hannover bereits bestätigt, der Datenschutzbeauftragte der Stadt Hamburg lässt in seiner Bewertung noch
deutlich weniger Spielraum und nennt die örtliche Datei glatt
rechtswidrig und fordert die umgehende Löschung.
Vergleicht man diese negativen Bewertungen zudem mit dem Gebaren der
jeweiligen Polizeibehörden, schwant wohl auch den Verantwortlichen, dass
sie damit Schiffbruch erleiden können. Während das Landeskriminalamt in
Hamburg die Datei 2014 in einer Parlamentsanfrage noch leugnete und
erst kürzlich deren Existenz einräumte,
ist man in Niedersachsen, dank des von der Fanhilfe unterstützten
Verfahrens gegen die Eintragungen vor dem Oberverwaltungsgericht, schon
einen Schritt weiter. Einer Antwort der Landesregierung auf eine große
Anfrage der FDP
ist zu entnehmen, dass das niedersächsische Landeskriminalamt seit dem
20. Januar 2016 mit einer Zusammenführung der bisher lokal geführten
Dateien betraut ist. Hinter dieser wohlfeilen Formulierung verbirgt sich
der Versuch nachträglich rechtsstaatliche Standards, also z.B.
Löschfristen und Kriterien für die Eintragung, einzuführen, um einer
öffentlichkeitswirksamen Zurechtweisung durch das Gericht vorgreifen zu
können.
Besser spät als nie, könnte man meinen, allerdings ist es nicht nur
bedenklich, sondern viel mehr erschreckend, dass sich die Polizei ohne
Kontrolle offensichtlich nicht an die Einhaltung rechtsstaatlicher
Grundsätze gebunden fühlt; bemerkenswert ist dabei zusätzlich, dass das
Innenministerium sich zu diesem Schritt gezwungen sieht und damit
öffentlich kundtut, was es von der Kompetenz der bisher damit betrauten
szenekundigen Beamten hält. Nämlich gar nichts!
Neben dieser Bewertung ist für Fans von Hannover 96 außerdem
interessant, dass in der in Hamburg geführten Datei auch wenigstens 18 96er aufgeführt werden. Mit dem folgenden Auskunftsersuchen (und einer beigefügten Ausweiskopie) könnt ihr euch Gewissheit verschaffen.
Auskunftsersuchen Datei "Gruppen- und Szenegewalt" Hamburg