Donnerstag, 11. September 2025

Erfolgreicher Saisonauftakt für die Fanhilfe Hannover - Polizeiinspektion Hannover bekommt Laufpass im Klage- und Hauptverfahren

Auf Kosten der Staatskasse klagte eine Person aus der Fanszene von Hannover 96 gemeinsam mit dem Fanhilfe Hannover e. V. und deren Anwalt erfolgreich gegen eine erkennungsdienstliche Behandlung. Kurz danach wurde auch das Hauptverfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Im Rahmen der Partie Hannover 96 II gegen Hansa Rostock stießen zwei Personen beider Vereine in der Nähe des Schützenplatzes aufeinander. Hier machte der Beschuldigte den gegnerischen Fan lediglich darauf aufmerksam, dass er sich auf den Heimbereich zubewegt. Um den Rostocker darauf hinzuweisen, folgte ein Griff in Richtung Schulter, wodurch versehentlich kurz am Schal gehalten worden ist. Der Beschuldigte, welcher mit der Intention einer Gefahrenabwehr eines Gästefans vor der gegnerischen Heimkurve handelte, ließ sofort los. Eine Intention, an den Schal zu gelangen, gab es zu keiner Zeit.

Kurz nach dem Ende der Konversation wurde der Fan von Hannover 96 von der anwesenden Polizei angehalten. Es folgte eine überzogene Kontrolle und eine anschließende Mitnahme auf die Waterloo-Wache. Dort wurde der Beschuldigte über ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren aufgrund versuchten Raubs unterrichtet.

Einige Wochen später wurde der Fan von Hannover 96 von der Polizeiinspektion Hannover zusätzlich zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung vorgeladen – Anlasstat: der angeblich versuchte Raub des Fanschals.

Bei einer erkennungsdienstlichen Behandlung wird der Beschuldigte auf die Wache vorgeladen, um verschiedene Maßnahmen durchzuführen, die zukünftig eine leichtere Identifikation bei zukünftigen Straftaten ermöglichen sollen. Dazu gehört zum Beispiel die Abnahme von Fingerabdrücken, das Fotografieren äußerlicher Merkmale, die Vermessung des Körpers, wobei sich die Beschuldigten bis auf die Unterhose ausziehen müssen.

Nach Eingang der Post meldete sich der Beschuldigte bei der Fanhilfe Hannover. So vermittelten wir einen Anwalt, der zum einen Einspruch gegen die ED-Behandlung einlegen sollte. Ein logischer Schritt, denn der Beschuldigte wurde zuvor noch nie rechtskräftig verurteilt. Zum anderen sollte gegen den wackeligen Vorwurf des Raubes vorgegangen werden.

Einen Einspruch bei der Polizeiinspektion Hannover lehnte diese kommentarlos ab, sodass nur noch die Möglichkeit einer Klage beim Verwaltungsgericht übrig blieb.

Kurze Zeit später meldete sich das Gericht: Die Polizeidirektion Hannover hebt die angefochtene ED-Behandlung nach erneuter Prüfung auf. Die Anwalts- und Gerichtskosten trägt folglich die Staatskasse.

Die Einstellung des Hauptverfahrens war hier nur noch Formsache und folgte kurze Zeit später.

„Dieser Fall zeigt deutlich, dass es sich lohnt, gegen die abstrusen Maßnahmen der Polizei rechtlich vorzugehen. Viel zu oft sieht sich die Polizei auf der sicheren Seite, da sie keine Gegenwehr von Fußballfans erwartet. Da ist es unsere Aufgabe als Fanhilfe gegenzusteuern. Wir profitieren von einem breiten Netzwerk an Experten und Anwälten und können somit dem großen Repressionsdruck entgegenwirken. Der Fan von Hannover 96 zeigt sich sichtlich zufrieden und kann somit unbeschwert die kommenden Spiele unseres Vereins verfolgen“, so ein Sprecher der Fanhilfe Hannover.