Mittwoch, 7. August 2013

Pressemitteilung, 07.08.2013

Die Fanhilfe Hannover hat die Entscheidung des Bremer Senats zur Kenntnis genommen und fordert weiterführende Schritte.

Die Fanhilfe Hannover hat die Information des Bremer Senats in Bezug auf die Datei Gewalttäter Sport zur Kenntnis genommen, sieht allerdings weiterführenden Handlungsbedarf.

„Nach unserer Auffassung muss jede Eintragung in die Datei Gewalttäter Sport grundsätzlich eine Benachrichtigung des Betroffenen alleine im Sinne der Transparenz zur Folge haben. Auch in Niedersachsen wäre Herr Pistorius sicherlich gut admit beraten, durch eine gleichlautende Transparenzoffensive proaktiv die Diskussion wieder voranzutreiben.

Es wäre generell wünschenswert, wenn die Polizeien der Bundesländer und die Bundespolizeien hier eine einheitliche Regelung finden würden.

Es darf nicht sein, dass Personen ohne ihr Wissen durch eine einfache Personalienaufnahme unwiderruflich für fünf Jahre als Gewalttäter in einer Datei geführt werden, vor allem in Anbetracht dessen, dass sogar Maßnahmen aus dieser Eintragung resultieren können. Diese Maßnahmen können im schlimmsten Falle sogar massive Grundrechtseingriffe, wie die Einschränkung der Bewegungsfreiheit in Form von Stadt- und Aufenthaltsverboten ohne eine rechtskräftige Verurteilung, zur Folge haben.

Eine Prüfung der Bremer Polizei auf die Rechtmäßigkeit der Eintragungen ist sicherlich sehr löblich, beim Blick hinter die Kulissen aber nicht mehr als Augenwischerei. Schließlich reicht weiterhin die bloße Kontrolle der Personalien eines Betroffenen oder eine Ordnungswidrigkeit, (Beispielsweise das Missachten einer Fußgängerampel), um eine rechtmäßige Eintragung vorzunehmen, da die Kriterien für eine Eintragung unverändert bleiben.", sagt Florian Meyer von der Fanhilfe Hannover.

Darüber hinaus kann die neue Transparenz lediglich Anfang für eine umfassende Reform der Datei Gewalttäter Sport und ihrer Eintragungskriterien sein, deren Existenz aber auch weiterhin grundsätzlich zu hinterfragen ist.

„Alle Einträge außer einer rechtskräftigen Verurteilung in Bezug auf eine beim Fußball begangene Straftat sind unserer Meinung nach nicht in der Datei Gewalttäter Sport zu rechtfertigen. Dabei stellt sich uns allerdings auch die Frage, ob die Polizei dem Rechtsstaat als solches nicht vertraut, in dem sie eine von einem Gericht ausgesprochene Strafe für nicht ausreichend erachtet und im Nachgang weitere präventive Maßnahmen gegen den Täter aufgrund einer Speicherung in der eigenen Datei veranlasst.", fährt Meyer fort.

Zahlreiche Fanverbände und Organisationen bemängeln seit Jahren die intransparente und willkürliche Erhebung von Daten durch die Polizei in der Datei Gewalttäter Sport. Nur ein sehr kleiner Bruchteil der bisher über 17.000 erfassten Personen in der Datei ist überhaupt strafrechtlich in Erscheinung getreten und rechtskräftig verurteilt worden.

Fanhilfe Hannover, 07.08.2013

Anhang:

Pressemitteilung des Bremer Senats vom 05.08.2013

Montag, 29. Juli 2013

Interview mit Faszination Fankurve

Wir haben faszination-fankurve.de in einem kleinen Interview einen Überblick gegeben, wer wir sind und was wir so machen.
Seht selbst...

Mittwoch, 29. Mai 2013

AK Vorratsdatenspeicherung zum Datenaustausch zwischen Bahn und Polizei

Auch der AK Vorratsdatenspeicherung hat sich seine Gedanken zu dem vor kurzem an die Öffentlichkeit gekommenen Schriftstück gemacht:

[...]

Aber woher hat die Bundespolizei die zum Teil sehr detaillierten Informationen über die Reisewege fußballbegeisterter Fans, die den Eindruck machen, als betreibe da jemand eifrig eine Sammlung von Bewegungs- oder Reisedaten? Der Blogbeitrag zeichnet drei denkbare Möglichkeiten:

1. Eine systematische Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei der Deutschen Bahn AG: Informationen über Gruppenreisen und Reisende könnten demnach gesammelt und an die Polizei weitergegeben werden. Die sogenannten “Szenekundigen Beamten” (SKBs) könnten dann anhand der Namen in etwa auswerten, um welche Gruppierung es sich handeln könnte.
2. Die SKBs durchforsten selbst systematisch Foren und andere Informationskanäle und prüfen dann ihrerseits entsprechende Bahnbuchungen.
3. Es handelt sich um Informationen, die von in der Fußballfanszene eingeschleusten V-Leuten stammen.

Keine der drei Varianten macht froh.

[...]

Hier der Link zum kompletten Blogeintrag.

Freitag, 24. Mai 2013

Pressemitteilung, 24.05.2013

Pressemitteilung der Fanhilfe Hannover zur Innenministerkonferenz in Hannover
Die Fanhilfe Hannover mahnt im Rahmen der Innenministerkonferenz in Hannover zu mehr Sachlichkeit in der aktuellen Sicherheitsdebatte und ruft die Entscheidungsträger dazu auf, rücksichtsvoller mit den Grundrechten aller Fußballfans umzugehen.
In der letzten Woche war bekannt geworden, dass auch der überwiegende Teil der friedlichen Zuschauer im Rahmen von Fußballspielen bis ins kleinste Detail überwacht wird. Hierzu veröffentlichte das Onlinemagazin Publikative.org (1.) Vorabberichte des letzten Spieltags von der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS).
„Hier offenbart sich die ganze Datensammelwut der Ordnungsorgane, die überwiegend die friedlichen Fans betrifft. Jeder Fan hat auch seine Grundrechte, die nicht einfach mit einer Argumentation über den Haufen geworfen werden können. Derartige Vorgehensweisen wirken sich eher kontraproduktiv auf die Überwachten aus und führen langfristig zu einer weiteren Anspannung zwischen dem Großteil aller Fans und den Ordnungsbehörden. Es ist zudem höchstbedenklich, dass Ermittlungsergebnisse der Polizei sogar über einen Verteiler an private Unternehmen, in diesem Fall die DB AG, weitergeleitet werden", sagt Florian Meyer von der Fanhilfe Hannover.
„Wir sind zudem klar der Meinung, dass die Innenminister gut damit beraten wären, vor Gesprächen über neue Maßnahmen erst einmal valide Daten zu liefern. Belastbare Daten sind seit Jahren in den ZIS Jahresberichten (2.) nicht zu finden, was unter anderem sogar von Kriminologen öffentlich stark bemängelt wird. Hieraus dennoch Maßnahmen abzuleiten und dabei sogar die Basis, in Form der Fandachverbände und Fanorganisationen, außen vor zu lassen, halten wir für wenig zielführend und fahrlässig", fuhr Meyer fort.

Erneut hatten im Vorfeld der Innenministerkonferenz alle Innenminister, unter anderem auch der niedersächsische Innenminister Pistorius, die Möglichkeit ungenutzt gelassen, trotz des angespannten Verhältnisses zur Fanbasis mit den vereinsübergreifenden Fanorganisationen zu sprechen.

1.) Artikel der Publikative.org vom 17.05.2013

2.) PM der Fanhilfe Hannover vom 19.11.2012 zum ZIS Jahresbericht

Mittwoch, 8. Mai 2013

Werbemails von Viagogo verhindern

Auch wir sind mittlerweile beim Thema „ViaNogo“ angekommen.
Fanrechte stärken heißt für uns auch, Fans vor Begleiterscheinungen der zunehmenden Kommerzialisierung zu schützen. Dazu zählt es auch, wenn Fans trotz der schriftlichen Untersagung von Werbemails von 96 und Viagogo weiterhin belästigt werden. Derzeit vertreten wir einen Fan, dem dieses widerfahren ist.

Wenn Ihr ebenfalls als Dauerkartenkunde von den Mails für den umstrittenen Partner von 96 genervt seid, empfehlen wir Euch, folgenden Text mit Euren Daten zu versehen und als Antwort auf den Newsletter an 96 zu senden. Hebt Euch den Schriftverkehr gut auf, für den Fall, dass Ihr weiterhin belästigt werdet.
 
„Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
hiermit untersage ich Ihnen, bis auf ausdrücklichen schriftlichen Widerruf mir als Dauerkartenkunden Werbemails für Dienstleistungen, Produkte oder Events Ihres „Partners“ Viagogo zukommen zulassen.
Auch meine Zustimmung zu den AGBs im Rahmen meiner Dauerkartenverlängerung oder Ticketbestellung widerruft diese Untersagung nicht.
Bei erneuter Zusendung von Werbemails, deren Inhalt Bezug auf den o.g. „Partner“ Viagogo nimmt, werde ich rechtliche Schritte über einen Rechtsbeistand einleiten.

Mit schwarz-weiß-grünen Grüßen
Name Nachname“
 
Sofern Ihr dennoch im Nachgang Eurer Mail derartige Werbemails erhalten solltet, besteht die Möglichkeit, einen Rechtsbeistand eurer Wahl zu konsultieren und eine Unterlassung/Abmahnung zu erwirken.

Sonntag, 28. April 2013

Pressemitteilung, 29.04.13


Erfolgreiche Klage gegen Platzverweis


Kurz vor der gerichtlichen Verhandlung, die auf letzten Donnerstag den 25.4. angesetzt worden war, erkannte die Polizeidirektion die Rechtswidrigkeit des Platzverweises an. Somit war die Verhandlung hinfällig.

Was war passiert?

Nach dem Europapokalspiel gegen Standard Lüttich am 15.09.2011 hielt sich eine Gruppe 96-Fans – darunter auch der Kläger - am Platz der Göttinger Sieben auf, um den Abend gemeinsam ausklingen zu lassen. Ungeachtet der Tatsache, dass diese Gruppe nicht deckungsgleich mit den Personen, die kurz zuvor auf dem Schützenplatz von der Polizei zerstreut worden waren, gewesen ist, wurden die Personen eingekesselt.
Nach etlicher Wartezeit überprüfte die Polizei sämtliche Personalien und sprach jedem einen Platzverweis aus – auch Personen, die zuvor gar nicht im Stadion waren.

Zwar hatte der Kläger dem Spiel beigewohnt, aktenkundig war er bis dato jedoch nicht. Die Fanhilfe Hannover unterstützte seine Klage gegen diese polizeiliche Maßnahme. Problematisch war die Rechtmäßigkeit besonders durch die ungenaue Abgrenzung des durch den Platzverweis betroffenen Gebiets und durch den fehlenden Nachweis, dass der Kläger in absehbarer Zeit noch Straftaten hätte begehen wollen.

Die Fanhilfe Hannover legt diesen Fall nun „erfolgreich“ zu den Akten, möchte aber gleichwohl davor warnen, den Erfolg zu groß zu bewerten. Das teilweise willkürliche und unverhältnismäßige Verhalten der Polizei wird sich dadurch vermutlich nicht ändern. Es bleibt also für die Zukunft wichtig, seine Rechte wahrzunehmen, darauf zu bestehen und sich nicht alles bieten zu lassen.


Fanhilfe Hannover, 29.04.2013

Montag, 1. April 2013

Aktionsspieltag Datei „Gewalttäter Sport“ gegen Stuttgart

Was ist die Datei „Gewalttäter Sport“?

Die Datei Gewalttäter Sport ist eine Datensammlung für vermeintlich gewalttätige Fans. Derzeit (Stand November 2011) befinden sich 17.377 Personen in dieser Datei. Hiervon ist allerdings nur ein sehr geringer Bruchteil jemals straffällig geworden und rechtskräftig verurteilt worden. Die überwiegende Mehrheit der gespeicherten Personen sind Fußballfans, deren Daten im Zusammenhang mit Fußballspielen aufgenommen und gespeichert wurden. Bereits eine einfache Personenkontrollen ohne Bezug zu einem Vorfall führen in der Praxis zu einer 5-jährigen Speicherung in der Datei „Gewalttäter Sport“. Viele der Betroffenen sitzen dabei in ihrem Glauben in den Rechtsstaat dem fatalen Irrglauben auf, dass sie nicht in dieser Datei gespeichert sind. Das böse Erwachen folgt in der Regel, wenn es bereits zu spät ist. Stadt-, Reise- oder Betretungsverbote oder Meldeauflagen können die Folgemaßnahme aus den gespeicherten Datensätzen sein. Ein bisher unglaubwürdiges Horrorszenario rückt dabei immer öfter in die Realität, wenn beispielsweise bei Urlaubsreisen eine Ausreiseuntersagung erfolgt oder sogar präventive Maßnahmen wie ein Polizeigewahrsam zur Gefahrenabwehr zu Euren Lasten durchgeführt werden. Eine Aufarbeitung ist oftmals zeit- und kostenintensiv und nur im Nachgang der Maßnahme möglich.

Bis vor kurzem war eine Anfrage zu einer Auskunft noch leicht über die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) möglich. Durch vermehrte Nachfragen und organisatorische Änderungen sind aber nun LKA und BKA über die Verbunddatei (INPOL) für die Daten verantwortlich. Eine Anfrage ist nur noch mit einer behördlich beglaubigten Kopie des Personalausweises oder einer Anfrage über einen Rechtsbeistand möglich. Zudem kommt der Umstand, dass über INPOL jeder Polizeibeamte Zugriff auf Eure Daten hat und Ihr somit bei jeglichem Kontakt mit der Polizei bereits durch nichtssagende Eintragungen stigmatisiert werden könnt. Um für Gewissheit zu sorgen und Euch ein böses Erwachen zu ersparen, bieten wir zum Spiel gegen Stuttgart eine Anfrage für 35€ über unseren Anwalt an. Er wird Euch die relevanten Datensätze und Auskünfte besorgen und zukommen lassen.

Was benötigen wir von Euch?

Alles was wir von Euch benötigen ist die unterschriebene und ausgefüllte Vollmacht, sowie die Pauschale von 35€. Bitte bringt den Betrag in einem offenen, mit Eurer Anschrift versehenen, Umschlag mit. Die Vollmacht erhaltet Ihr bei uns und könnt sie dort ausfüllen. Wir werden alle Anfragen am Folgetag unserem Anwalt zur Bearbeitung übergeben.

Ihr findet uns am 07. April ab 13 Uhr am Fanhaus am Eilenriedestadion, sowie von 16 – 17 Uhr im Zwinger im Niedersachsenstadion. Die Ansprechpartnerin für Euch ist Wiebke.

Sobald unser Anwalt von allen Betroffenen eine Auskunft eingeholt hat, werden wir zeitnah eine Infoveranstaltung einberufen und mögliche Vorgehensweisen erläutern.