Entgegen
der Darstellung der Polizeidirektion Mönchengladbach hat es am Bahnhof
Mönchengladbach-Lürrip keine verabredete Drittortauseinandersetzung
gegeben. Anwesende 96-Fans berichteten übereinstimmend, sie seien von
den Ereignissen überrascht worden.
Bei Eintreffen der Polizei war die Situation ruhig und es bestand keine
Gefahr einer Auseinandersetzung mit anderen Fans oder der Polizei. Die
Einsatzkräfte selbst konnten den Hergang zu diesem Zeitpunkt nicht
nachvollziehen, trotzdem wurden sämtliche im Zug befindlichen 96-Fans
festgehalten und zurück nach Hannover geschickt. Die Verhältnismäßigkeit
dieser Maßnahme ist insofern fraglich, als dass ein Transport der
weiterhin ruhigen 96-Fans ins acht Kilometer entfernte Stadion zum
Beispiel mit Shuttlebussen möglich gewesen wäre. Stattdessen luden sich
die Beamten die Aufgabe auf, über 200 Personen einzeln zu kontrollieren
und zu durchsuchen, so wie sie über mehrere Stunden auf einem Parkplatz
festzuhalten. Der Begriff der Sippenhaft ist hier wohl angebracht und
die polizeikritische Einstellung vieler Fans dürfte sich erneut
verfestigt haben.
Für alle Betroffenen werden wir in der nächsten Woche Formulare zur
Abfrage des Verfahrensstandes und zur Datenlöschung zur Verfügung
stellen. Zur Zeit haben wir keine Informationen darüber, ob
Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden. Wir gehen jedoch davon aus,
dass, wie auch schon in der causa "Achim", alle eventuell eingeleiteten
Verfahren eingestellt werden.
Erfreut möchten wir uns auf diesem Wege über die Reaktion von Hannover
96 zeigen, die nach dem Einholen von Informationen vor Ort relativ
zeitnah Falschmeldungen entgegenwirkten und somit zu einer
differenzierten Berichterstattung in Teilen der Medien beitragen
konnten.
Sonntag, 22. November 2015
Montag, 19. Oktober 2015
"Nahrungsmittelsperre" beim Auswärtsspiel in Köln
Das gestrige Auswärtsspiel in Köln bot mal
wieder allerlei Anlass, verwundert zu sein. Nach ereignisloser Anreise
auf den regulären Wegen in Regionalzügen und einem (im Fanblock)
ereignislosen Spielverlauf wurden die hannoverschen Fans in einer
Sonderbahn vom Stadion zum Bahnhof Köln Messe/Deutz gebracht. Am Bahnhof
wurde den Fans sowohl der Aufgang zum Gleis versperrt, als auch das
freie Bewegen im Bahnhof selbst untersagt, so dass die Gruppe sich
zunächst eingekesselt im Bahnhofstunnel befand, später das Gleis nicht
mehr verlassen durfte. Es war den Betroffenen nicht möglich, sich in den
im Bahnhof befindlichen Geschäften mit Getränken und Nahrungsmitteln
für die noch mehrere Stunden dauernde Rückfahrt zu versorgen oder
Toiletten zu benutzen. Auch wurde Personen, die ihr Gepäck in
Schließfächern im Hauptbahnhof untergebracht hatten, die Möglichkeit
verwehrt, sich zum Hauptbahnhof zu begeben.
Mal wieder stellt sich in Anbetracht des ereignislosen und ruhigen Spieltags die Frage der Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen. In welchem Maße die Verweigerung der Erfüllung menschlicher Grundbedürfnisse für Reisende, die seit den frühen Morgenstunden auf den Beinen sind, einer deeskalierenden Einsatzstrategie zu Gute kommt, erschließt sich uns nicht. Der Einsatz solcher Maßnahmen scheint Methode zu haben, um eine Eskalation der Situation immer wieder zu befeuern. Es scheint sogar gewollt zu sein, dass die Betroffenen sich den polizeilichen Anweisungen und Maßnahmen entziehen, um zumindest ein Mindestmaß an Versorgung sicher zu stellen. Wie auch sonst sollten ruhige Tage zur Begründung immer weiterer Repressionen und härterer Maßnahmen herangezogen werden? Unvorstellbar das Szenario, dass es tatsächlich Spieltage gibt, an denen es absolut keinen Anlass zum Eingreifen der Polizei gibt.
Höhepunkt des gestrigen Tages war die Aussage eines leitenden Beamten, die Gruppe unterläge nun einer "Nahrungsmittelsperre" - ein Begriff, der uns bisher nur als Mittel der Kriegsführung bekannt war. In welchen sicherheitsfanatischen Katastrophenszenarien sich deutsche Polizisten mittlerweile befinden, kann mit dem Verstand eines Normalbürgers wohl nicht mehr erfasst werden.
Für uns bedeutet das, dass eine Kooperation mit den Einsatzkräften weiterhin unmöglich bleibt. Kompromisse oder widerstandslose Hinnahme dieser Maßnahmen kann es unter diesen Umständen auch in Zukunft nicht geben. Die von der Polizei als "konspirativ" bezeichnete An- und Abreise wird auch zukünftig nötig sein, um die rechtmäßigen Grundbedürfnisse eines jeden erfüllen zu können.
Die Fanhilfe Hannover prüft zur Zeit eine Strafanzeige gegen den Einsatzleiter.
Mal wieder stellt sich in Anbetracht des ereignislosen und ruhigen Spieltags die Frage der Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen. In welchem Maße die Verweigerung der Erfüllung menschlicher Grundbedürfnisse für Reisende, die seit den frühen Morgenstunden auf den Beinen sind, einer deeskalierenden Einsatzstrategie zu Gute kommt, erschließt sich uns nicht. Der Einsatz solcher Maßnahmen scheint Methode zu haben, um eine Eskalation der Situation immer wieder zu befeuern. Es scheint sogar gewollt zu sein, dass die Betroffenen sich den polizeilichen Anweisungen und Maßnahmen entziehen, um zumindest ein Mindestmaß an Versorgung sicher zu stellen. Wie auch sonst sollten ruhige Tage zur Begründung immer weiterer Repressionen und härterer Maßnahmen herangezogen werden? Unvorstellbar das Szenario, dass es tatsächlich Spieltage gibt, an denen es absolut keinen Anlass zum Eingreifen der Polizei gibt.
Höhepunkt des gestrigen Tages war die Aussage eines leitenden Beamten, die Gruppe unterläge nun einer "Nahrungsmittelsperre" - ein Begriff, der uns bisher nur als Mittel der Kriegsführung bekannt war. In welchen sicherheitsfanatischen Katastrophenszenarien sich deutsche Polizisten mittlerweile befinden, kann mit dem Verstand eines Normalbürgers wohl nicht mehr erfasst werden.
Für uns bedeutet das, dass eine Kooperation mit den Einsatzkräften weiterhin unmöglich bleibt. Kompromisse oder widerstandslose Hinnahme dieser Maßnahmen kann es unter diesen Umständen auch in Zukunft nicht geben. Die von der Polizei als "konspirativ" bezeichnete An- und Abreise wird auch zukünftig nötig sein, um die rechtmäßigen Grundbedürfnisse eines jeden erfüllen zu können.
Die Fanhilfe Hannover prüft zur Zeit eine Strafanzeige gegen den Einsatzleiter.
Mittwoch, 22. Juli 2015
Erinnerungsschreiben SKB-Datei/GS-Datei
Anscheinend gehen die Behörden nicht all zu ernst mit den gestellten Auskunftsersuchen aus SKB- und GS-Datei um. Viele Anfragen scheinen noch unbeantwortet zu sein.
Wir haben deshalb für euch Erinnerungsschreiben gebastelt:
Beide Formulare müsst ihr jeweils nur ausfüllen und abschicken. Bei der Frist könnt ihr großzügig sein und vier Woche wählen. Eine Persokopie solltet ihr ja schon dem ersten Schreiben beigelegt haben. Achtung nur bei der Auskunft aus der GS-Datei: hier wird eine beglaubigte Persokopie verlangt, solltet ihr also mit dem ersten Schreiben keine beglaubigte Kopie gesendet haben, holt das bitte nach.
Die Beglaubigungen gibt es beim Bürgeramt, unter Umständen können für die Beglaubigung Kosten anfallen.
Erinnerungsschreiben "Arbeitsdatei: szenekundige Beamte" für den Standort Hannover
Erinnerungsschreiben Datei "Gewalttäter Sport"
Wir haben deshalb für euch Erinnerungsschreiben gebastelt:
Beide Formulare müsst ihr jeweils nur ausfüllen und abschicken. Bei der Frist könnt ihr großzügig sein und vier Woche wählen. Eine Persokopie solltet ihr ja schon dem ersten Schreiben beigelegt haben. Achtung nur bei der Auskunft aus der GS-Datei: hier wird eine beglaubigte Persokopie verlangt, solltet ihr also mit dem ersten Schreiben keine beglaubigte Kopie gesendet haben, holt das bitte nach.
Die Beglaubigungen gibt es beim Bürgeramt, unter Umständen können für die Beglaubigung Kosten anfallen.
Erinnerungsschreiben "Arbeitsdatei: szenekundige Beamte" für den Standort Hannover
Erinnerungsschreiben Datei "Gewalttäter Sport"
Montag, 20. April 2015
Fanhilfe begrüßt Entschuldigung von Hannover 96
Das Spiel in Braunschweig ist mittlerweile mehr als ein Jahr her, die
rechtliche Auseinandersetzung um die Auswärtsdauerkarten (siehe Link)
ist unlängst entschieden (Zur Erinnerung: Das Amtsgericht Hannover
bezeichnete das Vorgehen von Hannover 96 als rechtsmissbräuchlich.), die
daraus entstandenen Probleme sind allerdings weiterhin präsent.
Die Fanhilfe begrüßt es daher ausdrücklich, dass sich Hannover 96 heute endlich für sein Verhalten öffentlich entschuldigt hat. In der veröffentlichten Erklärung heißt es u.a. konkret:
In diesem Zusammenhang hat man einen Rechtsstreit mit seinen Auswärts-Dauerkarteninhabern ausgefochten, der das Verhältnis zwischen Klub und der aktiven Fanszene zerrüttet hat. Im Nachhinein kann man konstatieren, dass diese gerichtliche Auseinandersetzung die Beziehungen zwischen den Fans und Hannover 96 massiv belastet hat. Hannover 96 hätte die durch das Gericht getroffene Entscheidung anerkennen und den Auswärtsdauerkarteninhabern ihre Eintrittskarten aushändigen sollen.
Diese überfällige Entschuldigung macht das gezeigte Verhalten nicht ungeschehen, lässt aber die berechtigte Hoffnung zu, dass sie eine neue Grundlage für das Verhältnis von Fans und Verein schaffen kann.
Die Fanhilfe begrüßt es daher ausdrücklich, dass sich Hannover 96 heute endlich für sein Verhalten öffentlich entschuldigt hat. In der veröffentlichten Erklärung heißt es u.a. konkret:
In diesem Zusammenhang hat man einen Rechtsstreit mit seinen Auswärts-Dauerkarteninhabern ausgefochten, der das Verhältnis zwischen Klub und der aktiven Fanszene zerrüttet hat. Im Nachhinein kann man konstatieren, dass diese gerichtliche Auseinandersetzung die Beziehungen zwischen den Fans und Hannover 96 massiv belastet hat. Hannover 96 hätte die durch das Gericht getroffene Entscheidung anerkennen und den Auswärtsdauerkarteninhabern ihre Eintrittskarten aushändigen sollen.
Diese überfällige Entschuldigung macht das gezeigte Verhalten nicht ungeschehen, lässt aber die berechtigte Hoffnung zu, dass sie eine neue Grundlage für das Verhältnis von Fans und Verein schaffen kann.
Freitag, 17. April 2015
Amtsgericht spricht 96-Fan in weiterem Derby-Verfahren frei
In einem weiteren Verfahren betreffend des Zündens von Pyrotechnik
während der Begegnung Hannover 96 - Eintracht Braunschweig im November
2013 konnte Verteidiger Dr. Andreas Hüttl einen Freispruch erwirken.
Konkret räumte der Angeklagte ein, während des Spiels einen so genannten
Rauchtopf gezündet zu haben. Der Anklagevorwurf der schweren Gefährdung
durch Freisetzen von Giften nach § 330a StGB konnte nicht mit der für
eine Verurteilung notwendigen Sicherheit festgestellt werden; ebenso
wenig die angeklagte versuchte gefährliche Körperverletzung nach §§ 223,
224 I Nr.1, 22, 23 StGB. Das Gericht ging in der Urteilsbegründung
nachvollziehbar und unter ausdrücklicher Berufung auf die Ausführungen
des als Sachverständigen gehörten Gutachters der BAM (Bundesanstalt für
Materialforschung und -prüfung) davon aus, dass nicht nachgewiesen
werden könne, dass der freigesetzte Rauch zu schweren gesundheitlichen
Schäden hätte führen können. Nicht einmal betreffend der Alternative der
(allgemeinen/leichten) Gesundheitsschädigung einer großen Anzahl von
Menschen, sei eine seriöse Einschätzung möglich. Diese betreffend des
Vorwurfes nach § 330a StGB vorgenommene Einschätzung des
Sachverständigen lies im Weiteren auch den Vorwurf nach § 223, 224 StGB
entfallen. Eine Gefährdung der anderen Besucher konnte dem Angeklagten
folglich insgesamt nicht nachgewiesen werden. Dem Antrag der
Staatsanwaltschaft, den Angeklagten zu einem Jahr und sechs Monaten Haft
auf Bewährung zu verurteilen, folgte das Gericht nicht und sprach den
Angeklagten frei.
Auch die Ermittlungsarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft ist zu kritisieren: Entgegen ihres gesetzlichen Auftrages nach § 160 II StPO, nicht nur be-, sondern auch die zur Entlastung dienende Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, beschränkten sich die Ermittlungen, trotz dem bereits im Ermittlungsverfahren durch den Verteidiger Dr. Hüttl angeregten weiteren Nachforschungen, hinsichtlich der – vermeintlichen - Giftigkeit des Rauchs, auf lediglich einen Internetversandhandel für pyrotechnische Erzeugnisse. Die dort angebotenen Rauchtöpfe enthielten giftige Gase. Den Hinweisen des Verteidigers auf das Vorliegen von weiteren Angebote von Versandhändlern, die nichtgiftige Rauchtöpfe anboten, wurden nicht nachgekommen. Auch das Gericht kritisierte dies in seiner Urteilsbegründung. Dies zeigt erneut, dass sich Staatsanwaltschaften und Polizei im Bezug auf "Fußballverfahren" aufgrund der medial angefeuerten gesellschaftlichen Empörung „auf der sicheren Seite wähnen“. Dass der vorsitzende Richter und die beiden Schöffen sich von dieser Empörung nicht täuschen ließen sondern objektiv-juristisch über die Strafbarkeit urteilten, ist ausdrücklich hervorzuheben.
Auch die Ermittlungsarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft ist zu kritisieren: Entgegen ihres gesetzlichen Auftrages nach § 160 II StPO, nicht nur be-, sondern auch die zur Entlastung dienende Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, beschränkten sich die Ermittlungen, trotz dem bereits im Ermittlungsverfahren durch den Verteidiger Dr. Hüttl angeregten weiteren Nachforschungen, hinsichtlich der – vermeintlichen - Giftigkeit des Rauchs, auf lediglich einen Internetversandhandel für pyrotechnische Erzeugnisse. Die dort angebotenen Rauchtöpfe enthielten giftige Gase. Den Hinweisen des Verteidigers auf das Vorliegen von weiteren Angebote von Versandhändlern, die nichtgiftige Rauchtöpfe anboten, wurden nicht nachgekommen. Auch das Gericht kritisierte dies in seiner Urteilsbegründung. Dies zeigt erneut, dass sich Staatsanwaltschaften und Polizei im Bezug auf "Fußballverfahren" aufgrund der medial angefeuerten gesellschaftlichen Empörung „auf der sicheren Seite wähnen“. Dass der vorsitzende Richter und die beiden Schöffen sich von dieser Empörung nicht täuschen ließen sondern objektiv-juristisch über die Strafbarkeit urteilten, ist ausdrücklich hervorzuheben.
Donnerstag, 9. April 2015
96-Fan erhält nach Schmerzensgeldforderung 150€ für Busfahrt nach Braunschweig
Bisher drehten sich die Gerichtsverfahren bezüglich des Derbys im April
2014 um die Auswärtsdauerkarteninhaber, die zu einer Busanreisegezwungen
wurden, obwohl sie ein Anrecht auf eine Eintrittskarte ohne damit
verbundene verpflichtende Busanreise hatten. Rund zehn Verfahren hatte
Hannover 96 vor dem Spiel verloren, weitere knapp 90 Verfahren konnte
Hannover 96 durch einen Befangenheitsantrag verzögern, den das
Amtsgericht im Nachgang als rechtsmissbräuchlich bezeichnet hat. Über
diese Verfahren wurde ausgiebig berichtet und sie dürften dem
interessierten Fan und Journalisten bekannt sein.
Heute können wir euch aber von einem neuen Kapitel des letztjährigen Rückspiels in Braunschweig berichten. Auch mindestens ein Fan, der mitden Bussen nach Braunschweig gefahren ist, hat Hannover 96 verklagt, da in den Bussen unerträgliche Zustände herrschten. Hannover 96 versäumte es, ausreichend Reisebusse für die Fahrt zur Verfügung zu stellen. Daher mussten allerhand Linienbusse der RegioBus GmbH eingesetzt werden. Abgesehen von fehlenden Gurten (was u.a. zu einer geringen Reisegeschwindigkeit führte) haben diese Busse bekanntlich keine Toilette. Das wäre kein Problem gewesen, wenn die Busse zwischendurch eine Pause gemacht hätten - seitens des Veranstalters Hannover 96 war dies allerdings nicht vorgesehen und so mussten die Fahrgäste teilweise zwei Stunden ohne Toilette auskommen. Die daraus entstehenden Schmerzen können sich die meisten Auswärtsfahrer vermutlich vorstellen.
Der besagte 96-Fan hat daraufhin die Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG zur Zahlung von Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld aufgefordert, da die Beklagte rechtswidrig und schuldhaft die Gesundheit des Fans (und auch vieler weiterer Betroffener) geschädigt hat. Da es außergerichtlich zu keiner Einigung kam, wurde gemeinsam mit Rechtsanwalt Steffen Hellemann die entsprechende Klage beim Amtsgericht Hannover eingereicht. Das Amtsgericht ist der Argumentation des 96-Fans weitestgehend gefolgt und hat beiden Seiten einen Vergleich vorgeschlagen. Hannover 96 muss dem klagenden Fan laut Beschluss vom 02.03.2015 einen Betrag von 150,00 € zahlen und zusätzlich die Hälfte seiner außergerichtlichen anwaltlichen Kosten tragen. Dieser Vergleichsvorschlag ist von Hannover 96 und dem Fan angenommen worden.
Dieses Verfahren zeigt erneut, was für ein Desaster die Zwangsbusanreise rückblickend für Hannover 96 darstellt. Vor Gericht gab es ausschließlich Niederlagen, Gesamtkosten im mittleren fünfstelligen Bereich sind entstanden und das Verhältnis zur Fanszene ist nachhaltig zerstört worden. Ins Fäustchen lachen wird sich lediglich der Innenminister, der die gesamte Anreise initiiert hat und der der Öffentlichkeit davon berichtet, dass sein Konzept vermeintlich für einen gewaltfreien Spieltag gesorgt hat. Dass tatsächlich nicht ein Polizeibeamter weniger bei diesem Spiel eingesetzt werden konnte und es stattdessen zu einer Verlagerung der Konfliktfelder und einer für die Polizeikräfte schwieriger zu überblickenden Lage kam, wird dabei bewusst übersehen. Wir möchten daher an dieser Stelle noch einmal appellieren, dass es eine Zwangsanreise zu einem Fußballspiel in Deutschland nie wieder geben darf! Bei einer solchen Anreise kann es nur Verlierer geben, das hat der 6. April 2014 eindrucksvoll bewiesen.
Heute können wir euch aber von einem neuen Kapitel des letztjährigen Rückspiels in Braunschweig berichten. Auch mindestens ein Fan, der mitden Bussen nach Braunschweig gefahren ist, hat Hannover 96 verklagt, da in den Bussen unerträgliche Zustände herrschten. Hannover 96 versäumte es, ausreichend Reisebusse für die Fahrt zur Verfügung zu stellen. Daher mussten allerhand Linienbusse der RegioBus GmbH eingesetzt werden. Abgesehen von fehlenden Gurten (was u.a. zu einer geringen Reisegeschwindigkeit führte) haben diese Busse bekanntlich keine Toilette. Das wäre kein Problem gewesen, wenn die Busse zwischendurch eine Pause gemacht hätten - seitens des Veranstalters Hannover 96 war dies allerdings nicht vorgesehen und so mussten die Fahrgäste teilweise zwei Stunden ohne Toilette auskommen. Die daraus entstehenden Schmerzen können sich die meisten Auswärtsfahrer vermutlich vorstellen.
Der besagte 96-Fan hat daraufhin die Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG zur Zahlung von Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld aufgefordert, da die Beklagte rechtswidrig und schuldhaft die Gesundheit des Fans (und auch vieler weiterer Betroffener) geschädigt hat. Da es außergerichtlich zu keiner Einigung kam, wurde gemeinsam mit Rechtsanwalt Steffen Hellemann die entsprechende Klage beim Amtsgericht Hannover eingereicht. Das Amtsgericht ist der Argumentation des 96-Fans weitestgehend gefolgt und hat beiden Seiten einen Vergleich vorgeschlagen. Hannover 96 muss dem klagenden Fan laut Beschluss vom 02.03.2015 einen Betrag von 150,00 € zahlen und zusätzlich die Hälfte seiner außergerichtlichen anwaltlichen Kosten tragen. Dieser Vergleichsvorschlag ist von Hannover 96 und dem Fan angenommen worden.
Dieses Verfahren zeigt erneut, was für ein Desaster die Zwangsbusanreise rückblickend für Hannover 96 darstellt. Vor Gericht gab es ausschließlich Niederlagen, Gesamtkosten im mittleren fünfstelligen Bereich sind entstanden und das Verhältnis zur Fanszene ist nachhaltig zerstört worden. Ins Fäustchen lachen wird sich lediglich der Innenminister, der die gesamte Anreise initiiert hat und der der Öffentlichkeit davon berichtet, dass sein Konzept vermeintlich für einen gewaltfreien Spieltag gesorgt hat. Dass tatsächlich nicht ein Polizeibeamter weniger bei diesem Spiel eingesetzt werden konnte und es stattdessen zu einer Verlagerung der Konfliktfelder und einer für die Polizeikräfte schwieriger zu überblickenden Lage kam, wird dabei bewusst übersehen. Wir möchten daher an dieser Stelle noch einmal appellieren, dass es eine Zwangsanreise zu einem Fußballspiel in Deutschland nie wieder geben darf! Bei einer solchen Anreise kann es nur Verlierer geben, das hat der 6. April 2014 eindrucksvoll bewiesen.
Freitag, 27. März 2015
Auskunftsersuchen: "Arbeitsdatei Szenekundige Beamte"
Wie in der gestrigen Pressemitteilung erwähnt, wollen wir euch die
Möglichkeit geben, in Erfahrung zu bringen, ob ihr selbst in der
fragwürdigen SKB-Datenbank gespeichert seid und wenn ja, mit welchen
Daten. Dazu haben wir ein Formular vorbereitet, in das ihr lediglich
noch euren Namen, eure Adresse und euer Geburtsdatum eintragen müsst.
Außerdem solltet ihr der Polizeidirektion Hannover eine Frist zur
Bearbeitung setzen. Spätestens nach 3 Monaten solltet ihr eine Antwort erhalten. Vergesst
auf keinen Fall, das Formular zu unterschreiben und eine Kopie eures
Personalausweises (Vorder- und Rückseite!) beizulegen. Solltet ihr eine
Nachricht erhalten, dass ihr dort gespeichert seid, dann könnt ihr euch
gerne an uns wenden. Wir können euch berichten, wie andere Betroffene dagegen vorgegangen sind. Weiter empfiehlt es sich, in regelmäßigen Abständen (zum Beispiel einmal jährlich) erneut eine Abfrage durchzuführen, um über neue Speicherungen informiert zu sein.
Das Formular findet ihr hier zum Download:
Auskunftsersuchen "Arbeitsdatei Szenekundige Beamte"
Nachfolgend noch einige Informationen zu der SKB-Datenbank, die verdeutlichen sollen, warum jeder dort hineingeraten kann, egal ob er oder sie in irgendeiner Form strafrechtlich oder ordnungswidrig in Erscheinung getreten ist.
Die "Arbeitsdatei Szenekundige Beamte"
Seit wann die genannte SKB-Datenbank geführt wird, ist bisher nicht gesichert bekannt. Wahrscheinlich ist allerdings, dass diese seit mindestens Anfang der 2000er Jahre besteht. Darauf deuten entsprechend alte Einträge hin. Der Öffentlichkeit wurde von dieser Datei nicht berichtet, sodass es bisher zwar die theoretische Möglichkeit des Auskunftsersuchens gab, diese aber praktisch nicht gegeben war. Rechtsanwalt Dr. Hüttl sprach daher im gestrigen Verfahren von einer "Geheimdatei". Die Fanhilfe Hannover hatte seit inzwischen drei Jahren den Verdacht, dass eine solche Datei nicht nur in Baden-Württemberg oder Berlin besteht (SKB-Datenbank in Baden-Württemberg und Datenbank Sportgewalt Berlin), sondern auch in Niedersachsen. Seit ca. einem Jahr haben wir die Gewissheit, dass diese Datei existiert. In ersten Auskunftsersuchen wollte die verantwortliche Polizeidirektion allerdings lediglich einen Teil der gespeicherten Daten preisgeben. Erst nach mehreren anwaltlichen Briefwechseln kam sie dem Auskunftsersuchen vollumfänglich nach. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, dass die aktuelle Rechtsgrundlage der Datei erst seit Sommer 2014 existiert und somit erst nach Einreichung der Klage. Ähnlich wie die Verbunddatei "Gewalttäter Sport" wurde also auch diese Arbeitsdatei - so konnte man es im Verfahrensverlauf interpretieren - jahrelang ohne gültige Rechtsgrundlage geführt.
Geführt wird die SKB-Datenbank bezogen auf den Standort Hannover bei der Polizeiinspektion West, der die "szenekundigen" Beamten zugeordnet sind. Nach unseren Kenntnissen bestehen ähnliche Dateien in Wolfsburg und in Braunschweig. Gespeichert sind in dieser Datei nicht nur Anhänger von Hannover 96, sondern auch von anderen Vereinen. Im gestrigen Verfahren wurde z.B. der FC Wunstorf genannt. Betroffen sein dürften also auch Fans des TSV Havelse oder Eishockeyfans der hannoverschen Vereine.
Nicht nur Personen, die sicherheitsrelevant im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen in Erscheinung getreten sind, werden in dieser Datei gespeichert, sondern auch Kontakt- und Begleitpersonen der erstgenannten Personengruppe. Es ist für das Speichern innerhalb dieser Datei also völlig irrelevant, ob sich jemand gesetzestreu verhält oder nicht. Wollen die "szenekundigen" Beamten die Daten einer Person dauerhaft speichern, so ist es für sie ein Leichtes, einen Grund zu finden.
Gespeichert werden neben den Personalien und Fotos u.a. Personalienfestellungen, Informationen zu Ermittlungsverfahren, Gefährderansprachen, Spitznamen sowie darüber hinaus frei zugängliche Daten aus dem Internet. Besonders der letzte Punkt macht also auch noch einmal deutlich, dass die Polizei nicht davor zurückschreckt auch private Details zu recherchieren. Hier ist aber auch jeder einzelne von euch gefragt: Privates ist und bleibt privat. Persönliche Dinge haben im Internet (z.B. bei Facebook oder Instagram!) nichts zu suchen. Aus anderen Städten wissen wir, dass die Polizei teilweise auch Aufenthaltsorte (zusätzlich zum Wohnort!) und genutzte Fahrzeuge (nicht nur eigene, auch das der Freundin oder Oma!) ausgespäht hat. Es ist daher zu befürchten, dass auch solche Details in der Datei stehen können.
Die Polizeidirektion Hannover gibt zwar an, diese Datei nur intern zu führen, allerdings konnte sie im gestrigen Gerichtsverfahren auch nicht widersprechen, dass Erkenntnisse aus dieser Datei an die Verbunddatei "Gewalttäter Sport" weitergeleitet werden. Die Probleme, die durch eine - häufig ungerechtfertigte - Eintragung in der Datei "Gewalttäter Sport" entstehen können, legen wir im entsprechenden Text auf unserem Blog dar (Datei "Gewalttäter Sport").
Die Löschungsfristen richten sich laut Verfahrensbeschreibung nach dem Nds. SOG. Hier heißt es zunächst, dass Daten dann zu löschen sind, wenn ihre Speicherung zum Zwecke der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung nicht mehr erforderlich ist. Ob die Daten gelöscht werden müssen, wird bei Erwachsenen in einem regelmäßigen Abstand von 10 Jahren geprüft. Konkret heißt das: Wenn niemand vorher auf die Rechtswidrigkeit der weiteren Speicherung stößt, können die Daten zunächst mindestens 10 Jahre gespeichert werden - wird bei einer Überprüfung nach der Zehn-Jahres-Frist festgestellt, dass die Speicherung weiter erforderlich ist, können die Daten aber trotzdem noch weiter gespeichert bleiben. Erwähnenswert ist hier auch, dass es keine automatisierte Prüfung und Löschung in der Datenbank gibt, sondern diese manuell durch die Beamten durchgeführt werden müssen. Der Arbeitsaufwand, bei geschätzt 600 Eintragungen, regelmäßig die Löschung der Daten zu überprüfen, scheint riesig; daher ist auch fraglich, ob bei der Löschung in der Praxis überhaupt die Vorgaben des Nds. SOG befolgt werden.
Das Formular findet ihr hier zum Download:
Auskunftsersuchen "Arbeitsdatei Szenekundige Beamte"
Nachfolgend noch einige Informationen zu der SKB-Datenbank, die verdeutlichen sollen, warum jeder dort hineingeraten kann, egal ob er oder sie in irgendeiner Form strafrechtlich oder ordnungswidrig in Erscheinung getreten ist.
Die "Arbeitsdatei Szenekundige Beamte"
Seit wann die genannte SKB-Datenbank geführt wird, ist bisher nicht gesichert bekannt. Wahrscheinlich ist allerdings, dass diese seit mindestens Anfang der 2000er Jahre besteht. Darauf deuten entsprechend alte Einträge hin. Der Öffentlichkeit wurde von dieser Datei nicht berichtet, sodass es bisher zwar die theoretische Möglichkeit des Auskunftsersuchens gab, diese aber praktisch nicht gegeben war. Rechtsanwalt Dr. Hüttl sprach daher im gestrigen Verfahren von einer "Geheimdatei". Die Fanhilfe Hannover hatte seit inzwischen drei Jahren den Verdacht, dass eine solche Datei nicht nur in Baden-Württemberg oder Berlin besteht (SKB-Datenbank in Baden-Württemberg und Datenbank Sportgewalt Berlin), sondern auch in Niedersachsen. Seit ca. einem Jahr haben wir die Gewissheit, dass diese Datei existiert. In ersten Auskunftsersuchen wollte die verantwortliche Polizeidirektion allerdings lediglich einen Teil der gespeicherten Daten preisgeben. Erst nach mehreren anwaltlichen Briefwechseln kam sie dem Auskunftsersuchen vollumfänglich nach. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, dass die aktuelle Rechtsgrundlage der Datei erst seit Sommer 2014 existiert und somit erst nach Einreichung der Klage. Ähnlich wie die Verbunddatei "Gewalttäter Sport" wurde also auch diese Arbeitsdatei - so konnte man es im Verfahrensverlauf interpretieren - jahrelang ohne gültige Rechtsgrundlage geführt.
Geführt wird die SKB-Datenbank bezogen auf den Standort Hannover bei der Polizeiinspektion West, der die "szenekundigen" Beamten zugeordnet sind. Nach unseren Kenntnissen bestehen ähnliche Dateien in Wolfsburg und in Braunschweig. Gespeichert sind in dieser Datei nicht nur Anhänger von Hannover 96, sondern auch von anderen Vereinen. Im gestrigen Verfahren wurde z.B. der FC Wunstorf genannt. Betroffen sein dürften also auch Fans des TSV Havelse oder Eishockeyfans der hannoverschen Vereine.
Nicht nur Personen, die sicherheitsrelevant im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen in Erscheinung getreten sind, werden in dieser Datei gespeichert, sondern auch Kontakt- und Begleitpersonen der erstgenannten Personengruppe. Es ist für das Speichern innerhalb dieser Datei also völlig irrelevant, ob sich jemand gesetzestreu verhält oder nicht. Wollen die "szenekundigen" Beamten die Daten einer Person dauerhaft speichern, so ist es für sie ein Leichtes, einen Grund zu finden.
Gespeichert werden neben den Personalien und Fotos u.a. Personalienfestellungen, Informationen zu Ermittlungsverfahren, Gefährderansprachen, Spitznamen sowie darüber hinaus frei zugängliche Daten aus dem Internet. Besonders der letzte Punkt macht also auch noch einmal deutlich, dass die Polizei nicht davor zurückschreckt auch private Details zu recherchieren. Hier ist aber auch jeder einzelne von euch gefragt: Privates ist und bleibt privat. Persönliche Dinge haben im Internet (z.B. bei Facebook oder Instagram!) nichts zu suchen. Aus anderen Städten wissen wir, dass die Polizei teilweise auch Aufenthaltsorte (zusätzlich zum Wohnort!) und genutzte Fahrzeuge (nicht nur eigene, auch das der Freundin oder Oma!) ausgespäht hat. Es ist daher zu befürchten, dass auch solche Details in der Datei stehen können.
Die Polizeidirektion Hannover gibt zwar an, diese Datei nur intern zu führen, allerdings konnte sie im gestrigen Gerichtsverfahren auch nicht widersprechen, dass Erkenntnisse aus dieser Datei an die Verbunddatei "Gewalttäter Sport" weitergeleitet werden. Die Probleme, die durch eine - häufig ungerechtfertigte - Eintragung in der Datei "Gewalttäter Sport" entstehen können, legen wir im entsprechenden Text auf unserem Blog dar (Datei "Gewalttäter Sport").
Die Löschungsfristen richten sich laut Verfahrensbeschreibung nach dem Nds. SOG. Hier heißt es zunächst, dass Daten dann zu löschen sind, wenn ihre Speicherung zum Zwecke der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung nicht mehr erforderlich ist. Ob die Daten gelöscht werden müssen, wird bei Erwachsenen in einem regelmäßigen Abstand von 10 Jahren geprüft. Konkret heißt das: Wenn niemand vorher auf die Rechtswidrigkeit der weiteren Speicherung stößt, können die Daten zunächst mindestens 10 Jahre gespeichert werden - wird bei einer Überprüfung nach der Zehn-Jahres-Frist festgestellt, dass die Speicherung weiter erforderlich ist, können die Daten aber trotzdem noch weiter gespeichert bleiben. Erwähnenswert ist hier auch, dass es keine automatisierte Prüfung und Löschung in der Datenbank gibt, sondern diese manuell durch die Beamten durchgeführt werden müssen. Der Arbeitsaufwand, bei geschätzt 600 Eintragungen, regelmäßig die Löschung der Daten zu überprüfen, scheint riesig; daher ist auch fraglich, ob bei der Löschung in der Praxis überhaupt die Vorgaben des Nds. SOG befolgt werden.
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