Mittwoch, 2. März 2016

Weitere Geheimdateien aufgetaucht - Neue Datensammlung in Planung

Im vergangenen Jahr beschäftigte sich bereits das Verwaltungsgericht Hannover mit einer Klage eines Mitglieds der Fanhilfe gegen Eintragungen in einer zuvor geheimgehaltenen Datei der Polizei. Mittlerweile mussten weitere Bundesländer die Existenz einer solchen Datensammlung ebenfalls offenlegen.

Dass die Polizei geheime Datensammlungen vorhält, ist leider kein Novum mehr. In etlichen Bundesländern mussten die Polizeibehörden dies bereits einräumen und sonderlich überraschen wird es wohl niemanden, wenn zeitnah weitere Bekenntnisse folgen. Dass die Einrichtung bzw. die Eintragungen maximal bedingt auf rechtsstaatlichen Füßen stehen, hat das Verwaltungsgericht Hannover bereits bestätigt, der Datenschutzbeauftragte der Stadt Hamburg lässt in seiner Bewertung noch deutlich weniger Spielraum und nennt die örtliche Datei glatt rechtswidrig und fordert die umgehende Löschung.
Vergleicht man diese negativen Bewertungen zudem mit dem Gebaren der jeweiligen Polizeibehörden, schwant wohl auch den Verantwortlichen, dass sie damit Schiffbruch erleiden können. Während das Landeskriminalamt in Hamburg die Datei 2014 in einer Parlamentsanfrage noch leugnete und erst kürzlich deren Existenz einräumte, ist man in Niedersachsen, dank des von der Fanhilfe unterstützten Verfahrens gegen die Eintragungen vor dem Oberverwaltungsgericht, schon einen Schritt weiter. Einer Antwort der Landesregierung auf eine große Anfrage der FDP ist zu entnehmen, dass das niedersächsische Landeskriminalamt seit dem 20. Januar 2016 mit einer Zusammenführung der bisher lokal geführten Dateien betraut ist. Hinter dieser wohlfeilen Formulierung verbirgt sich der Versuch nachträglich rechtsstaatliche Standards, also z.B. Löschfristen und Kriterien für die Eintragung, einzuführen, um einer öffentlichkeitswirksamen Zurechtweisung durch das Gericht vorgreifen zu können.
Besser spät als nie, könnte man meinen, allerdings ist es nicht nur bedenklich, sondern viel mehr erschreckend, dass sich die Polizei ohne Kontrolle offensichtlich nicht an die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze gebunden fühlt; bemerkenswert ist dabei zusätzlich, dass das Innenministerium sich zu diesem Schritt gezwungen sieht und damit öffentlich kundtut, was es von der Kompetenz der bisher damit betrauten szenekundigen Beamten hält. Nämlich gar nichts!

Neben dieser Bewertung ist für Fans von Hannover 96 außerdem interessant, dass in der in Hamburg geführten Datei auch wenigstens 18 96er aufgeführt werden. Mit dem folgenden Auskunftsersuchen (und einer beigefügten Ausweiskopie) könnt ihr euch Gewissheit verschaffen.

Auskunftsersuchen Datei "Gruppen- und Szenegewalt" Hamburg

Sonntag, 22. November 2015

Stellungnahme zu den Ereignissen auf der Anreise zum Auswärtsspiel in Mönchengladbach

Entgegen der Darstellung der Polizeidirektion Mönchengladbach hat es am Bahnhof Mönchengladbach-Lürrip keine verabredete Drittortauseinandersetzung gegeben. Anwesende 96-Fans berichteten übereinstimmend, sie seien von den Ereignissen überrascht worden.
Bei Eintreffen der Polizei war die Situation ruhig und es bestand keine Gefahr einer Auseinandersetzung mit anderen Fans oder der Polizei. Die Einsatzkräfte selbst konnten den Hergang zu diesem Zeitpunkt nicht nachvollziehen, trotzdem wurden sämtliche im Zug befindlichen 96-Fans festgehalten und zurück nach Hannover geschickt. Die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme ist insofern fraglich, als dass ein Transport der weiterhin ruhigen 96-Fans ins acht Kilometer entfernte Stadion zum Beispiel mit Shuttlebussen möglich gewesen wäre. Stattdessen luden sich die Beamten die Aufgabe auf, über 200 Personen einzeln zu kontrollieren und zu durchsuchen, so wie sie über mehrere Stunden auf einem Parkplatz festzuhalten. Der Begriff der Sippenhaft ist hier wohl angebracht und die polizeikritische Einstellung vieler Fans dürfte sich erneut verfestigt haben.

Für alle Betroffenen werden wir in der nächsten Woche Formulare zur Abfrage des Verfahrensstandes und zur Datenlöschung zur Verfügung stellen. Zur Zeit haben wir keine Informationen darüber, ob Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden. Wir gehen jedoch davon aus, dass, wie auch schon in der causa "Achim", alle eventuell eingeleiteten Verfahren eingestellt werden.

Erfreut möchten wir uns auf diesem Wege über die Reaktion von Hannover 96 zeigen, die nach dem Einholen von Informationen vor Ort relativ zeitnah Falschmeldungen entgegenwirkten und somit zu einer differenzierten Berichterstattung in Teilen der Medien beitragen konnten.

Montag, 19. Oktober 2015

"Nahrungsmittelsperre" beim Auswärtsspiel in Köln

Das gestrige Auswärtsspiel in Köln bot mal wieder allerlei Anlass, verwundert zu sein. Nach ereignisloser Anreise auf den regulären Wegen in Regionalzügen und einem (im Fanblock) ereignislosen Spielverlauf wurden die hannoverschen Fans in einer Sonderbahn vom Stadion zum Bahnhof Köln Messe/Deutz gebracht. Am Bahnhof wurde den Fans sowohl der Aufgang zum Gleis versperrt, als auch das freie Bewegen im Bahnhof selbst untersagt, so dass die Gruppe sich zunächst eingekesselt im Bahnhofstunnel befand, später das Gleis nicht mehr verlassen durfte. Es war den Betroffenen nicht möglich, sich in den im Bahnhof befindlichen Geschäften mit Getränken und Nahrungsmitteln für die noch mehrere Stunden dauernde Rückfahrt zu versorgen oder Toiletten zu benutzen. Auch wurde Personen, die ihr Gepäck in Schließfächern im Hauptbahnhof untergebracht hatten, die Möglichkeit verwehrt, sich zum Hauptbahnhof zu begeben.

Mal wieder stellt sich in Anbetracht des ereignislosen und ruhigen Spieltags die Frage der Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen. In welchem Maße die Verweigerung der Erfüllung menschlicher Grundbedürfnisse für Reisende, die seit den frühen Morgenstunden auf den Beinen sind, einer deeskalierenden Einsatzstrategie zu Gute kommt, erschließt sich uns nicht. Der Einsatz solcher Maßnahmen scheint Methode zu haben, um eine Eskalation der Situation immer wieder zu befeuern. Es scheint sogar gewollt zu sein, dass die Betroffenen sich den polizeilichen Anweisungen und Maßnahmen entziehen, um zumindest ein Mindestmaß an Versorgung sicher zu stellen. Wie auch sonst sollten ruhige Tage zur Begründung immer weiterer Repressionen und härterer Maßnahmen herangezogen werden? Unvorstellbar das Szenario, dass es tatsächlich Spieltage gibt, an denen es absolut keinen Anlass zum Eingreifen der Polizei gibt.
Höhepunkt des gestrigen Tages war die Aussage eines leitenden Beamten, die Gruppe unterläge nun einer "Nahrungsmittelsperre" - ein Begriff, der uns bisher nur als Mittel der Kriegsführung bekannt war. In welchen sicherheitsfanatischen Katastrophenszenarien sich deutsche Polizisten mittlerweile befinden, kann mit dem Verstand eines Normalbürgers wohl nicht mehr erfasst werden.

Für uns bedeutet das, dass eine Kooperation mit den Einsatzkräften weiterhin unmöglich bleibt. Kompromisse oder widerstandslose Hinnahme dieser Maßnahmen kann es unter diesen Umständen auch in Zukunft nicht geben. Die von der Polizei als "konspirativ" bezeichnete An- und Abreise  wird auch zukünftig nötig sein, um die rechtmäßigen Grundbedürfnisse eines jeden erfüllen zu können.
Die Fanhilfe Hannover prüft zur Zeit eine Strafanzeige gegen den Einsatzleiter.

Mittwoch, 22. Juli 2015

Erinnerungsschreiben SKB-Datei/GS-Datei

Anscheinend gehen die Behörden nicht all zu ernst mit den gestellten Auskunftsersuchen aus SKB- und GS-Datei um. Viele Anfragen scheinen noch unbeantwortet zu sein.

Wir haben deshalb für euch Erinnerungsschreiben gebastelt:

Beide Formulare müsst ihr jeweils nur ausfüllen und abschicken. Bei der Frist könnt ihr großzügig sein und vier Woche wählen. Eine Persokopie solltet ihr ja schon dem ersten Schreiben beigelegt haben. Achtung nur bei der Auskunft aus der GS-Datei: hier wird eine beglaubigte Persokopie verlangt, solltet ihr also mit dem ersten Schreiben keine beglaubigte Kopie gesendet haben, holt das bitte nach.
Die Beglaubigungen gibt es beim Bürgeramt, unter Umständen können für die Beglaubigung Kosten anfallen.

Erinnerungsschreiben "Arbeitsdatei: szenekundige Beamte" für den Standort Hannover

Erinnerungsschreiben Datei "Gewalttäter Sport"

Montag, 20. April 2015

Fanhilfe begrüßt Entschuldigung von Hannover 96

Das Spiel in Braunschweig ist mittlerweile mehr als ein Jahr her, die rechtliche Auseinandersetzung um die Auswärtsdauerkarten (siehe Link) ist unlängst entschieden (Zur Erinnerung: Das Amtsgericht Hannover bezeichnete das Vorgehen von Hannover 96 als rechtsmissbräuchlich.), die daraus entstandenen Probleme sind allerdings weiterhin präsent.

Die Fanhilfe begrüßt es daher ausdrücklich, dass sich Hannover 96 heute endlich für sein Verhalten öffentlich entschuldigt hat. In der veröffentlichten Erklärung heißt es u.a. konkret:


In diesem Zusammenhang hat man einen Rechtsstreit mit seinen Auswärts-Dauerkarteninhabern ausgefochten, der das Verhältnis zwischen Klub und der aktiven Fanszene zerrüttet hat. Im Nachhinein kann man konstatieren, dass diese gerichtliche Auseinandersetzung die Beziehungen zwischen den Fans und Hannover 96 massiv belastet hat. Hannover 96 hätte die durch das Gericht getroffene Entscheidung anerkennen und den Auswärtsdauerkarteninhabern ihre Eintrittskarten aushändigen sollen.
 
Diese überfällige Entschuldigung macht das gezeigte Verhalten nicht ungeschehen, lässt aber die berechtigte Hoffnung zu, dass sie eine neue Grundlage für das Verhältnis von Fans und Verein schaffen kann.

Freitag, 17. April 2015

Amtsgericht spricht 96-Fan in weiterem Derby-Verfahren frei

In einem weiteren Verfahren betreffend des Zündens von Pyrotechnik während der Begegnung Hannover 96 - Eintracht Braunschweig im November 2013 konnte Verteidiger Dr. Andreas Hüttl einen Freispruch erwirken. Konkret räumte der Angeklagte ein, während des Spiels einen so genannten Rauchtopf gezündet zu haben. Der Anklagevorwurf der schweren Gefährdung durch Freisetzen von Giften nach § 330a StGB konnte nicht mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit festgestellt werden; ebenso wenig die angeklagte versuchte gefährliche Körperverletzung nach §§ 223, 224 I Nr.1, 22, 23 StGB. Das Gericht ging in der Urteilsbegründung nachvollziehbar und unter ausdrücklicher Berufung auf die Ausführungen des als Sachverständigen gehörten Gutachters der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) davon aus, dass nicht nachgewiesen werden könne, dass der freigesetzte Rauch zu schweren gesundheitlichen Schäden hätte führen können. Nicht einmal betreffend der Alternative der (allgemeinen/leichten) Gesundheitsschädigung einer großen Anzahl von Menschen, sei eine seriöse Einschätzung möglich. Diese betreffend des Vorwurfes nach § 330a StGB vorgenommene Einschätzung des Sachverständigen lies im Weiteren auch den Vorwurf nach § 223, 224 StGB entfallen. Eine Gefährdung der anderen Besucher konnte dem Angeklagten folglich insgesamt nicht nachgewiesen werden. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft, den Angeklagten zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung zu verurteilen, folgte das Gericht nicht und sprach den Angeklagten frei.
Auch die Ermittlungsarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft ist zu kritisieren: Entgegen ihres gesetzlichen Auftrages nach § 160 II StPO, nicht nur be-, sondern auch die zur Entlastung dienende Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, beschränkten sich die Ermittlungen, trotz dem bereits im Ermittlungsverfahren durch den Verteidiger Dr. Hüttl angeregten weiteren Nachforschungen, hinsichtlich der – vermeintlichen - Giftigkeit des Rauchs, auf lediglich einen Internetversandhandel für pyrotechnische Erzeugnisse. Die dort angebotenen Rauchtöpfe enthielten giftige Gase. Den Hinweisen des Verteidigers auf das Vorliegen von weiteren Angebote von Versandhändlern, die nichtgiftige Rauchtöpfe anboten, wurden nicht nachgekommen. Auch das Gericht kritisierte dies in seiner Urteilsbegründung. Dies zeigt erneut, dass sich Staatsanwaltschaften und Polizei im Bezug auf "Fußballverfahren" aufgrund der medial angefeuerten gesellschaftlichen Empörung „auf der sicheren Seite wähnen“. Dass der vorsitzende Richter und die beiden Schöffen sich von dieser Empörung nicht täuschen ließen sondern objektiv-juristisch über die Strafbarkeit urteilten, ist ausdrücklich hervorzuheben.

Donnerstag, 9. April 2015

96-Fan erhält nach Schmerzensgeldforderung 150€ für Busfahrt nach Braunschweig

Bisher drehten sich die Gerichtsverfahren bezüglich des Derbys im April 2014 um die Auswärtsdauerkarteninhaber, die zu einer Busanreisegezwungen wurden, obwohl sie ein Anrecht auf eine Eintrittskarte ohne damit verbundene verpflichtende Busanreise hatten. Rund zehn Verfahren hatte Hannover 96 vor dem Spiel verloren, weitere knapp 90 Verfahren konnte Hannover 96 durch einen Befangenheitsantrag verzögern, den das Amtsgericht im Nachgang als rechtsmissbräuchlich bezeichnet hat. Über diese Verfahren wurde ausgiebig berichtet und sie dürften dem interessierten Fan und Journalisten bekannt sein.

Heute können wir euch aber von einem neuen Kapitel des letztjährigen Rückspiels in Braunschweig berichten. Auch mindestens ein Fan, der mitden Bussen nach Braunschweig gefahren ist, hat Hannover 96 verklagt, da in den Bussen unerträgliche Zustände herrschten. Hannover 96 versäumte es, ausreichend Reisebusse für die Fahrt zur Verfügung zu stellen. Daher mussten allerhand Linienbusse der RegioBus GmbH eingesetzt werden. Abgesehen von fehlenden Gurten (was u.a. zu einer geringen Reisegeschwindigkeit führte) haben diese Busse bekanntlich keine Toilette. Das wäre kein Problem gewesen, wenn die Busse zwischendurch eine Pause gemacht hätten - seitens des Veranstalters Hannover 96 war dies allerdings nicht vorgesehen und so mussten die Fahrgäste teilweise zwei Stunden ohne Toilette auskommen. Die daraus entstehenden Schmerzen können sich die meisten Auswärtsfahrer vermutlich vorstellen.

Der besagte 96-Fan hat daraufhin die Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG zur Zahlung von Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld aufgefordert, da die Beklagte rechtswidrig und schuldhaft die Gesundheit des Fans (und auch vieler weiterer Betroffener) geschädigt hat. Da es außergerichtlich zu keiner Einigung kam, wurde gemeinsam mit Rechtsanwalt Steffen Hellemann die entsprechende Klage beim Amtsgericht Hannover eingereicht. Das Amtsgericht ist der Argumentation des 96-Fans weitestgehend gefolgt und hat beiden Seiten einen Vergleich vorgeschlagen. Hannover 96 muss dem klagenden Fan laut Beschluss vom 02.03.2015 einen Betrag von 150,00 € zahlen und zusätzlich die Hälfte seiner außergerichtlichen anwaltlichen Kosten tragen. Dieser Vergleichsvorschlag ist von Hannover 96 und dem Fan angenommen worden.

Dieses Verfahren zeigt erneut, was für ein Desaster die Zwangsbusanreise rückblickend für Hannover 96 darstellt. Vor Gericht gab es ausschließlich Niederlagen, Gesamtkosten im mittleren fünfstelligen Bereich sind entstanden und das Verhältnis zur Fanszene ist nachhaltig zerstört worden. Ins Fäustchen lachen wird sich lediglich der Innenminister, der die gesamte Anreise initiiert hat und der der Öffentlichkeit davon berichtet, dass sein Konzept vermeintlich für einen gewaltfreien Spieltag gesorgt hat. Dass tatsächlich nicht ein Polizeibeamter weniger bei diesem Spiel eingesetzt werden konnte und es stattdessen zu einer Verlagerung der Konfliktfelder und einer für die Polizeikräfte schwieriger zu überblickenden Lage kam, wird dabei bewusst übersehen. Wir möchten daher an dieser Stelle noch einmal appellieren, dass es eine Zwangsanreise zu einem Fußballspiel in Deutschland nie wieder geben darf! Bei einer solchen Anreise kann es nur Verlierer geben, das hat der 6. April 2014 eindrucksvoll bewiesen.