Am gestrigen Mittwoch ging dem Anmelder der Demonstration die Verfügung
der Beschränkungen schriftlich zu. Der eingeschaltete Anwalt hat direkt
reagiert und am heutigen Donnerstag beim Verwaltungsgericht Bremen Klage
und Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO eingereicht. Es wird mit einer
Entscheidung am Nachmittag des morgigen Freitags gerechnet.
Die Fanhilfe Hannover ist sehr zuversichtlich, dass der Klage
stattgegeben wird und ruft in diesem zu erwartenden Erfolgsfall alle
Fans dazu auf, sich an der friedlichen Demonstration zu beteiligen und
ihre demokratischen Grundrechte wahrzunehmen.
Die Demo startet dann am Sonntag um 13:45 Uhr vom Bhf. Seebaldsbrück.
Donnerstag, 31. Oktober 2013
Sonntag, 27. Oktober 2013
Pressemitteilung, 27.10.2013
Fanhilfe Hannover kritisiert Eingriff in die Versammlungsfreiheit
Beim letzten Auswärtsspiel von Hannover 96 in Bremen im Februar 2013 wurde eine Gruppe von über 400 hannoverschen Fans am Bahnhof Achim an der Weiterfahrt nach Bremen gehindert, gewaltsam von der Polizei in einen Zug zurück nach Hannover gedrängt und dort über Stunden festgehalten, um Personalien aufzunehmen und sämtliche Reisende erkennungsdienstlich zu behandeln. Dieses Vorgehen, das jeder rechtlichen Grundlage entbehrte, wurde damals sowohl von der Fanhilfe Hannover als auch von überregionalen Medien scharf kritisiert (siehe Linkliste im Anhang!). „Die Eingriffe der Polizei in die Grundrechte der informationellen Selbstbestimmung und der Reise- und Bewegungsfreiheit waren gravierend", so Florian Meyer von der Fanhilfe Hannover. Um diese Vorgänge in Erinnerung zu rufen hat Pro-Fans, eine Organisation, die sich bundesweit für die Rechte von Fußballfans engagiert, für das anstehende Auswärtsspiel von Hannover 96 am 3.11. eine Demonstration für 96-Fans vom Bremer Bahnhof Seebaldsbrück zum Weserstadion angemeldet. In dem zuvor stattfindenden Kooperationsgespräch mit der Bremer Ordnungsbehörde und der Polizei wurde dem Anmelder nun mitgeteilt, dass man plane die Demonstration in der geplanten Art und Weise zu verbieten. Als Grund wurden Sicherheitsbedenken genannt. „Wir halten den Vorgang, eine Demo für durch das Grundgesetz geschützte Grundrechte mit einem Verbot zu belegen und somit einen weiteren Grundrechtseingriff zu begehen, für sehr bedenklich," so Meyer. Die Fanhilfe Hannover hält die Sicherheitsbedenken für unbegründet. So demonstrierten im Dezember 2012 Fangruppen unterschiedlicher Vereine in der gesamten Bundesrepublik gemeinsam für die Rechte von Fußballfans. In Hannover gingen 96-Fans und leverkusener Fans gemeinsam auf die Straße. Zu Zwischenfällen kam es hierbei nicht. „Die Versammlungsfreiheit ist eines der höchsten Güter und nicht umsonst durch das Grundgesetz geschützt. Der Eingriff der Behörden in unsere Grundrechte ist mehr als inakzeptabel. Grundrechte gelten auch für Fußballfans – im Stadion, wie auch auf den An- und Abreisewegen", stellt Florian Meyer fest. Der Anmelder der Demonstration plant gegen das Verbot zu klagen und wird in diesem Fall von der Fanhilfe Hannover unterstützt. Ein Anwalt für Demonstrationsrecht wurde eingeschaltet.
Bei Rückfragen kontaktieren Sie uns bitte unter: fanhilfehannover@gmx.de
Links:
Pressemitteilung Fanhilfe Hannover
TAZ: Aufmarsch in Achim
NP: Fans kritisieren Polizeieinsatz
Publikative: Aussage gegen Aussage Fußballfans unterwegs
kreiszeitung.de: "Völlig überzogene Eingriffe" in die Bewegungsfreiheit
fankultur.com: Fragwürdige Methoden von Polizei und Medien
Dienstag, 1. Oktober 2013
Reader zum Umgang mit Polizei und Justiz
Wir haben für euch einen Reader zusammengestellt, der euch das Wichtigste beim Umgang mit Polizei und Justiz näher bringen soll. Zum Download kommt ihr hier.
Donnerstag, 12. September 2013
Rot-Schwarzer Hilfe gelingt Erfolg gegen ZIS-Datei
Der ZIS-Bericht 2011/2012 darf in seiner derzeitigen Fassung nicht weiter verbreitet werden, so das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen.
Mehr dazu findet ihr in der lesenswerten Meldung der RSH. Klick
Montag, 26. August 2013
Keine verschärfte Kleiderordnung gegen Mainz
Reichlich Aufregung gab es beim letzten Heimspiel gegen
Schalke 04. Fans wurde zunächst der Zutritt zu Stadion und Block verwehrt, wenn
sie ein T-Shirt trugen, das nicht den Geschmack des Ordnungsdienstes traf.
Unerwünscht waren T-Shirts mit „Fuck BTSV“ und „Not my president“ Aufdruck, aber auch Exemplare, die ein durchgestrichenes Hakenkreuz zeigen.
Nach etlichen Diskussionen wurde den Betroffenen der Zutritt gewährt, sofern sie ihr T-Shirt auf links gedreht oder ausgezogen hatten. Jedoch gepaart mit der Aussage, dass dies eine Ausnahme sei und das Verbot beim nächsten Heimspiel konsequent umgesetzt werde.
Auf Nachfrage beim Fanbeauftragen – die der Fanhilfe Hannover wird nicht die einzige gewesen sein – steht nun fest, dass es am kommenden Samstag beim Heimspiel gegen Mainz keinerlei Restriktionen bzgl. der angesprochenen Symbole geben wird.
So ein Verbot sei außerdem nie angedacht und die Unstimmigkeiten am letzten Samstag wären auf einen Fehler in der Kommunikationskette zurückzuführen gewesen.
Unerwünscht waren T-Shirts mit „Fuck BTSV“ und „Not my president“ Aufdruck, aber auch Exemplare, die ein durchgestrichenes Hakenkreuz zeigen.
Nach etlichen Diskussionen wurde den Betroffenen der Zutritt gewährt, sofern sie ihr T-Shirt auf links gedreht oder ausgezogen hatten. Jedoch gepaart mit der Aussage, dass dies eine Ausnahme sei und das Verbot beim nächsten Heimspiel konsequent umgesetzt werde.
Auf Nachfrage beim Fanbeauftragen – die der Fanhilfe Hannover wird nicht die einzige gewesen sein – steht nun fest, dass es am kommenden Samstag beim Heimspiel gegen Mainz keinerlei Restriktionen bzgl. der angesprochenen Symbole geben wird.
So ein Verbot sei außerdem nie angedacht und die Unstimmigkeiten am letzten Samstag wären auf einen Fehler in der Kommunikationskette zurückzuführen gewesen.
Dienstag, 13. August 2013
Pressemitteilung, 13.07.2013
Fanhilfe dokumentiert Überwachung des Fanhauses an der Eilenriede
Am heutigen Dienstag, den 13.08.2013, dokumentierte die Fanhilfe Hannover gegen 15 Uhr die fotographische Observation des Fanhauses an der Eilenriede, sowie des angrenzenden Geländes durch die ‚szenekundigen‘ Beamten der Polizeiinspektion West. Hierbei wurden zahlreiche Fotos des Gebäudes, des Außengeländes und auch des Innenbereiches durch die Fenster angefertigt. Weder die aktiven Fanszene, der das Fanhaus vertraglich überlassen ist, noch die Fanbetreuung des Vereins ist laut eigener Aussage über dieses Vorgehen und die zu Grunde liegenden Beweggründe informiert worden.
Die Fanhilfe Hannover kritisiert diesen Eingriff in einen für die Fanszene sehr sensiblen Bereich aufs Schärfste und bittet die Polizei Hannover umgehend um Stellungnahme.
Parallel prüft die Fanhilfe, ob die laut Überlassungsvertrag genannten Gruppen und Personen rechtliche Schritte einleiten können. Ein Zeuge hat zudem zumindest einen Beamten eindeutig identifizieren können.
„Wir können angesichts der ohnehin angespannten Situation zwischen Fans und Polizei das heutige Vorgehen absolut nicht nachvollziehen, zumal es keine Grundlage für diesen Eingriff der Polizei gibt. Dass ein derartiger Vorfall sicherlich nicht zum Abbau von Vorurteilen gegenüber den Sicherheitsbehörden, sondern eher zur Bestätigung jener führt, ist sicherlich kein Geheimnis.", sagt Florian Meyer von der Fanhilfe Hannover.
Das Fanhaus am Eilenriedestadion wird von Fangruppen in Eigenverantwortung verwaltet und gilt vor den Spielen als Treffpunkt für viele hundert Fans.
Mittwoch, 7. August 2013
Pressemitteilung, 07.08.2013
Die Fanhilfe Hannover hat die Entscheidung des Bremer Senats zur Kenntnis
genommen und fordert weiterführende Schritte.
Die Fanhilfe Hannover hat die Information des Bremer Senats in Bezug auf die Datei Gewalttäter Sport zur Kenntnis genommen, sieht allerdings weiterführenden Handlungsbedarf.
„Nach unserer Auffassung muss jede Eintragung in die Datei Gewalttäter Sport grundsätzlich eine Benachrichtigung des Betroffenen alleine im Sinne der Transparenz zur Folge haben. Auch in Niedersachsen wäre Herr Pistorius sicherlich gut admit beraten, durch eine gleichlautende Transparenzoffensive proaktiv die Diskussion wieder voranzutreiben.
Es wäre generell wünschenswert, wenn die Polizeien der Bundesländer und die Bundespolizeien hier eine einheitliche Regelung finden würden.
Es darf nicht sein, dass Personen ohne ihr Wissen durch eine einfache Personalienaufnahme unwiderruflich für fünf Jahre als Gewalttäter in einer Datei geführt werden, vor allem in Anbetracht dessen, dass sogar Maßnahmen aus dieser Eintragung resultieren können. Diese Maßnahmen können im schlimmsten Falle sogar massive Grundrechtseingriffe, wie die Einschränkung der Bewegungsfreiheit in Form von Stadt- und Aufenthaltsverboten ohne eine rechtskräftige Verurteilung, zur Folge haben.
Eine Prüfung der Bremer Polizei auf die Rechtmäßigkeit der Eintragungen ist sicherlich sehr löblich, beim Blick hinter die Kulissen aber nicht mehr als Augenwischerei. Schließlich reicht weiterhin die bloße Kontrolle der Personalien eines Betroffenen oder eine Ordnungswidrigkeit, (Beispielsweise das Missachten einer Fußgängerampel), um eine rechtmäßige Eintragung vorzunehmen, da die Kriterien für eine Eintragung unverändert bleiben.", sagt Florian Meyer von der Fanhilfe Hannover.
Darüber hinaus kann die neue Transparenz lediglich Anfang für eine umfassende Reform der Datei Gewalttäter Sport und ihrer Eintragungskriterien sein, deren Existenz aber auch weiterhin grundsätzlich zu hinterfragen ist.
„Alle Einträge außer einer rechtskräftigen Verurteilung in Bezug auf eine beim Fußball begangene Straftat sind unserer Meinung nach nicht in der Datei Gewalttäter Sport zu rechtfertigen. Dabei stellt sich uns allerdings auch die Frage, ob die Polizei dem Rechtsstaat als solches nicht vertraut, in dem sie eine von einem Gericht ausgesprochene Strafe für nicht ausreichend erachtet und im Nachgang weitere präventive Maßnahmen gegen den Täter aufgrund einer Speicherung in der eigenen Datei veranlasst.", fährt Meyer fort.
Zahlreiche Fanverbände und Organisationen bemängeln seit Jahren die intransparente und willkürliche Erhebung von Daten durch die Polizei in der Datei Gewalttäter Sport. Nur ein sehr kleiner Bruchteil der bisher über 17.000 erfassten Personen in der Datei ist überhaupt strafrechtlich in Erscheinung getreten und rechtskräftig verurteilt worden.
Fanhilfe Hannover, 07.08.2013
Anhang:
Pressemitteilung des Bremer Senats vom 05.08.2013
Abonnieren
Posts (Atom)