Mittwoch, 11. Dezember 2013

Änderung der Stadionverbotsrichtlinien durch den DFB

Gemeinsame Stellungnahme der Rechtshilfen Nürnberg, 1860 München, Hannover, Rostock, Dresden und Union Berlin
 
 
1.
Wie schon im letzten Jahr, als das Sicherheitskonzept durchgesetzt wurde, hat man auch jetzt bei der Veränderung der aktuellen Stadionverbotsrichtlinien (SVRi) nicht auf Transparenz und Mitsprache der Fans gesetzt, sondern dies im stillen Kämmerlein ausgehandelt. Bereits Anfang Oktober diesen Jahres bekamen sämtliche Fanprojekte und Vereine die Vorschläge des DFB mitgeteilt. Um anscheinend Stellungnahmen und Hinweise auf das sehr wohl bedenkliche Vorhaben der Neuregelung zu vermeiden, haben weder Vereine noch Fanprojekte es gewagt, diese Informationen zur allgemeinen Diskussion an die breite Fanmasse weiterzugeben. Praktisch der gleiche selbstherrliche Vorgang wie 2012, als einzig über den Verein Union Berlin das Vorhaben des DFB durchsickerte und ein breiter Proteststurm mit der Aktion 12:12 entstand.
 
2.
Wie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG) auf Faszination Fankurve "Mehr Transparenz und Präzision statt Verschärfung" mitteilt, verstehe diese nicht, dass der Eindruck entstanden sei, bei den neuen SVRi handle es sich um eine Verschärfung.
Wenn eine SV-Kategorie D eingeführt wird, die beinhaltet, dass die Maximaldauer auf fünf Jahre hochgesetzt wird, ist dies sehr wohl eine Verschärfung! Viel schlimmer jedoch ist, dass die staatlicher- und verbandlicherseits bezahlten und geförderten Fanprojekte wenig Interesse haben, die anzugreifen, die sie bezahlen. Anstatt Stadionverbote als das zu deklarieren, was sie eigentlich sind, nämlich eine Bestrafung, lässt man sich vom DFB vor den Karren spannen und will der Fangemeinde mitverantwortlich suggerieren, es handle sich hier um präventive (vorbeugende) Maßnahmen.
Stadionverbote sind zwar im materiell-rechtlichen Sinn keine Strafe, sanktionieren aber ein bestimmtes Verhalten, das von Polizei/Ordnern/Vereinen als Unrecht qualifiziert wird (was im Übrigen die Definition von Strafe ist), ohne dass allerdings eine objektive Prüfung der Vorwürfe durch ein Gericht erfolgt ist. Die Fanprojekte in Form der BAG haben die Chance vertan, Stadionverbote als das zu bezeichnen, was sie sind: Ungerecht, willkürlich und sozialpädagogisch sinnlos! Es hätte aus dieser Richtung ein klares Zeichen kommen müssen, dass die SVRi nicht verschärft werden dürfen. Sie hätten abgeschwächt werden müssen, im besten Fall hätte sogar die Feststellung getroffen werden müssen, dass eine von einem Verband erfundene private Rechtsordnung unzulässig ist.
 
3.
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Sicherheitsbeauftragten der Vereine bzw. der DFB selbst kaum einen Zweifel daran ließen, dass das SV einen Strafcharakter hat. Meist unreflektiert haben Vereine/DFB auf Zuruf der Polizei die Verbote ausgesprochen. Eine Unschuldsvermutung galt nie und wird/soll auch in Zukunft nicht gelten. Auch die nun von der BAG hochgejubelte Anhörung/Stellungnahme ist ein Witz, da es sich um eine „Soll"- und keine „Muss“-Bestimmung handelt. Hier fehlt zudem der Satz: „Ohne Anhörung des Betroffenen darf das Stadionverbot nicht ausgesprochen werden. Die Stellungnahme darf nicht an Ermittlungsbehörden bzw. Dritte weitergegeben werden“ - ähnlich wie im Fall eines Arbeitnehmers, dessen Kündigung ohne die Anhörung eines Betriebsrats unzulässig ist. Der springende Punkt ist dabei, dass es für Arbeitnehmer Rechte gibt, für Fußballfans nicht.
 
4.
Es gibt Vereine, die mit dem Thema Stadionverbot wirklich seriös umgegangen sind. Die absoluten Negativbeispiele sind Vereine wie Borussia Dortmund, Bayer Leverkusen, Schalke 04, Bayern München oder der VfL Wolfsburg. Allzu gerne werden bei diesen Vereinen Stadionverbote nach dem „Gießkannenprinzip“ ausgesprochen. Wolfsburg hatte beispielsweise „Blankostadionverbote“ für die Polizei unterschrieben, so dass diese nur noch Namen und Anschrift eintragen mussten.
Bei vielen Vereinen werden Anhörungen nicht gewährt, und wenn doch, werden sie nicht berücksichtigt. Das Problem nach Aussprache eines Stadionverbotes ist, dass es äußerst schwierig ist, das Stadionverbot wieder aufzuheben - vor allem in den Fällen, in denen überhaupt keine Gründe für ein Stadionverbot genannt werden. Viele Staatsanwaltschaften stellen zum Beispiel Verfahren ein, ohne die Betroffenen darüber zu informieren, so dass diese erst umständlich Erkundigungen einziehen müssen, wie der Sachstand denn ist. Seit der Einstellung des Verfahrens ist dann meist schon geraume Zeit verstrichen, in der die Betroffenen ausgesperrt waren, aber aufgrund der fehlenden Information keine Aufhebung des Stadionverbots beantragen konnten.
Ein weiterer negativer Trend ist, dass die Vereine „ihre“ Heimfans bei Stadionverboten anders behandeln als die Gästefans. Dies liegt vorallem daran, dass beispielsweise die Rechtshilfen auf die Vereine zugehen und mit ihnen verhandeln oder die heimische, aktive Fanszene sich für ihre Mitglieder einsetzt, was bei Gästefans oft nur schwer möglich ist.
 
5.
Wünschenswert wäre es, wenn von dem Instrument des Stadionverbots komplett abgesehen würde, da diese Maßnahme in keinster Weise überzeugt hat bzw. kein belegbarer Beweis dafür geliefert werden kann, dass ein Stadionbesuch dadurch sicherer wird.
Nun aber wurde ein Papier geschaffen, das keine Verbesserungen für die Fans beinhaltet. Die Vereine werden genau so weitermachen wie bisher, und so werden auch in den kommenden Jahren viele Jugendliche, wohlgemerkt ohne rechtskräftig verurteilt worden zu sein, da sein müssen, wo es ihnen besonders weh tut – vor den Toren der Stadien. Und dies ist beabsichtigt, will man doch die Kurven nach und nach auflösen und durch Eventpublikum füllen, das sich kommentar- und kritiklos der Berieselung durch den Kommerz hingibt.
 
 
Weitere Links:
 
 
 
 
 

Donnerstag, 31. Oktober 2013

Aktuelles in Sachen "Reisefreiheit für Fußballfans" - Demo am Sonntag in Bremen

Am gestrigen Mittwoch ging dem Anmelder der Demonstration die Verfügung der Beschränkungen schriftlich zu. Der eingeschaltete Anwalt hat direkt reagiert und am heutigen Donnerstag beim Verwaltungsgericht Bremen Klage und Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO eingereicht. Es wird mit einer Entscheidung am Nachmittag des morgigen Freitags gerechnet.

Die Fanhilfe Hannover ist sehr zuversichtlich, dass der Klage stattgegeben wird und ruft in diesem zu erwartenden Erfolgsfall alle Fans dazu auf, sich an der friedlichen Demonstration zu beteiligen und ihre demokratischen Grundrechte wahrzunehmen.

Die Demo startet dann am Sonntag um 13:45 Uhr vom Bhf. Seebaldsbrück.

Sonntag, 27. Oktober 2013

Pressemitteilung, 27.10.2013


Fanhilfe Hannover kritisiert Eingriff in die Versammlungsfreiheit


Beim letzten Auswärtsspiel von Hannover 96 in Bremen im Februar 2013 wurde eine Gruppe von über 400 hannoverschen Fans am Bahnhof Achim an der Weiterfahrt nach Bremen gehindert, gewaltsam von der Polizei in einen Zug zurück nach Hannover gedrängt und dort über Stunden festgehalten, um Personalien aufzunehmen und sämtliche Reisende erkennungsdienstlich zu behandeln. Dieses Vorgehen, das jeder rechtlichen Grundlage entbehrte, wurde damals sowohl von der Fanhilfe Hannover als auch von überregionalen Medien scharf kritisiert (siehe Linkliste im Anhang!). „Die Eingriffe der Polizei in die Grundrechte der informationellen Selbstbestimmung und der Reise- und Bewegungsfreiheit waren gravierend", so Florian Meyer von der Fanhilfe Hannover. Um diese Vorgänge in Erinnerung zu rufen hat Pro-Fans, eine Organisation, die sich bundesweit für die Rechte von Fußballfans engagiert, für das anstehende Auswärtsspiel von Hannover 96 am 3.11. eine Demonstration für 96-Fans vom Bremer Bahnhof Seebaldsbrück zum Weserstadion angemeldet. In dem zuvor stattfindenden Kooperationsgespräch mit der Bremer Ordnungsbehörde und der Polizei wurde dem Anmelder nun mitgeteilt, dass man plane die Demonstration in der geplanten Art und Weise zu verbieten. Als Grund wurden Sicherheitsbedenken genannt. „Wir halten den Vorgang, eine Demo für durch das Grundgesetz geschützte Grundrechte mit einem Verbot zu belegen und somit einen weiteren Grundrechtseingriff zu begehen, für sehr bedenklich," so Meyer. Die Fanhilfe Hannover hält die Sicherheitsbedenken für unbegründet. So demonstrierten im Dezember 2012 Fangruppen unterschiedlicher Vereine in der gesamten Bundesrepublik gemeinsam für die Rechte von Fußballfans. In Hannover gingen 96-Fans und leverkusener Fans gemeinsam auf die Straße. Zu Zwischenfällen kam es hierbei nicht. „Die Versammlungsfreiheit ist eines der höchsten Güter und nicht umsonst durch das Grundgesetz geschützt. Der Eingriff der Behörden in unsere Grundrechte ist mehr als inakzeptabel. Grundrechte gelten auch für Fußballfans – im Stadion, wie auch auf den An- und Abreisewegen", stellt Florian Meyer fest. Der Anmelder der Demonstration plant gegen das Verbot zu klagen und wird in diesem Fall von der Fanhilfe Hannover unterstützt. Ein Anwalt für Demonstrationsrecht wurde eingeschaltet.

Bei Rückfragen kontaktieren Sie uns bitte unter: fanhilfehannover@gmx.de 
Fanhilfe Hannover, 27.10.2013

Links:
Pressemitteilung Fanhilfe Hannover
TAZ: Aufmarsch in Achim
NP: Fans kritisieren Polizeieinsatz
Publikative: Aussage gegen Aussage Fußballfans unterwegs
kreiszeitung.de: "Völlig überzogene Eingriffe" in die Bewegungsfreiheit
fankultur.com: Fragwürdige Methoden von Polizei und Medien


Dienstag, 1. Oktober 2013

Reader zum Umgang mit Polizei und Justiz

Wir haben für euch einen Reader zusammengestellt, der euch das Wichtigste beim Umgang mit Polizei und Justiz näher bringen soll. Zum Download kommt ihr hier.

Donnerstag, 12. September 2013

Rot-Schwarzer Hilfe gelingt Erfolg gegen ZIS-Datei

Der ZIS-Bericht 2011/2012 darf in seiner derzeitigen Fassung nicht weiter verbreitet werden, so das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen.
Mehr dazu findet ihr in der lesenswerten Meldung der RSH. Klick

Montag, 26. August 2013

Keine verschärfte Kleiderordnung gegen Mainz

Reichlich Aufregung gab es beim letzten Heimspiel gegen Schalke 04. Fans wurde zunächst der Zutritt zu Stadion und Block verwehrt, wenn sie ein T-Shirt trugen, das nicht den Geschmack des Ordnungsdienstes traf.
Unerwünscht waren T-Shirts mit „Fuck BTSV“ und „Not my president“ Aufdruck, aber auch Exemplare, die ein durchgestrichenes Hakenkreuz zeigen.
Nach etlichen Diskussionen wurde den Betroffenen der Zutritt gewährt, sofern sie ihr T-Shirt auf links gedreht oder ausgezogen hatten. Jedoch gepaart mit der Aussage, dass dies eine Ausnahme sei und das Verbot beim nächsten Heimspiel konsequent umgesetzt werde.
Auf Nachfrage beim Fanbeauftragen – die der Fanhilfe Hannover wird nicht die einzige gewesen sein – steht nun fest, dass es am kommenden Samstag beim Heimspiel gegen Mainz keinerlei Restriktionen bzgl. der angesprochenen Symbole geben wird.
So ein Verbot sei außerdem nie angedacht und die Unstimmigkeiten am letzten Samstag wären auf einen Fehler in der Kommunikationskette zurückzuführen gewesen.

Dienstag, 13. August 2013

Pressemitteilung, 13.07.2013


Fanhilfe dokumentiert Überwachung des Fanhauses an der Eilenriede


Am heutigen Dienstag, den 13.08.2013, dokumentierte die Fanhilfe Hannover gegen 15 Uhr die fotographische Observation des Fanhauses an der Eilenriede, sowie des angrenzenden Geländes durch die ‚szenekundigen‘ Beamten der Polizeiinspektion West. Hierbei wurden zahlreiche Fotos des Gebäudes, des Außengeländes und auch des Innenbereiches durch die Fenster angefertigt. Weder die aktiven Fanszene, der das Fanhaus vertraglich überlassen ist, noch die Fanbetreuung des Vereins ist laut eigener Aussage über dieses Vorgehen und die zu Grunde liegenden Beweggründe informiert worden.

Die Fanhilfe Hannover kritisiert diesen Eingriff in einen für die Fanszene sehr sensiblen Bereich aufs Schärfste und bittet die Polizei Hannover umgehend um Stellungnahme.

Parallel prüft die Fanhilfe, ob die laut Überlassungsvertrag genannten Gruppen und Personen rechtliche Schritte einleiten können. Ein Zeuge hat zudem zumindest einen Beamten eindeutig identifizieren können.

„Wir können angesichts der ohnehin angespannten Situation zwischen Fans und Polizei das heutige Vorgehen absolut nicht nachvollziehen, zumal es keine Grundlage für diesen Eingriff der Polizei gibt. Dass ein derartiger Vorfall sicherlich nicht zum Abbau von Vorurteilen gegenüber den Sicherheitsbehörden, sondern eher zur Bestätigung jener führt, ist sicherlich kein Geheimnis.", sagt Florian Meyer von der Fanhilfe Hannover.

Das Fanhaus am Eilenriedestadion wird von Fangruppen in Eigenverantwortung verwaltet und gilt vor den Spielen als Treffpunkt für viele hundert Fans.