Dienstag, 21. Januar 2014

Pressemitteilung, 21.01.2014

Fanhilfe Hannover kritisiert fragwürdige Hausdurchsuchungen bei Anhängern von Hannover 96

Am frühen Morgen des 21. Januars 2014 fanden bei mehreren Anhängern von Hannover 96 Hausdurchsuchungen statt. Ihnen werden Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz durch das Abbrennen von Pyrotechnik bei der Begegnung Hannover 96 – Eintracht Braunschweig im November 2013 vorgeworfen.
Die Polizei beschlagnahmte dabei unter anderem Laptops und Kleidungsstücke.

Die Fanhilfe Hannover kritisiert in diesem Zusammenhang das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft.
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Freiburg aus Oktober 2013 stellt das Abbrennen von Pyrotechnik nur eine Straftat nach dem Sprengstoffgesetz dar, wenn es sich dabei um ein bengalisches Feuer ohne CE-Kennzeichnung handelt. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um eine bloße Ordnungswidrigkeit.
Es ist also schon fraglich, ob es sich überhaupt um strafrechtlich relevante Tatvorwürfe handelt.
Eine Hausdurchsuchung, die in einem Fall sogar zur Nachtzeit stattgefunden hat, scheint also auch im Lichte der Verhältnismäßigkeit nicht gerechtfertigt.

Vielmehr entsteht der Eindruck, dass durch die Hausdurchsuchungen dem Ermittlungsdruck der SoKo „Derby“ nachgegeben wurde. Dies belegen auch die zahlreichen Zufallsfunde, die in der Pressemitteilung der Polizei Hannover als tatbezogene Ermittlungserfolge dargestellt werden.

Erste betroffene Personen haben mittlerweile einen Anwalt eingeschaltet. Weitere Betroffene sind aufgerufen, sich bei der Fanhilfe Hannover zu melden.

Der Erfolg dieser Maßnahmen sowie mögliche Konsequenzen bleiben indes abzuwarten.

Fanhilfe Hannover, 21.01.2014

Workshop auf dem Fankongress 2014




An dieser Stelle sei noch einmal auf den Workshop zur Notwendigkeit der rechtlichen Unterstützung von Fußballfans auf dem Fankongress 2014 hingewiesen, an dem auch die Fanhilfe Hannover mitgewirkt hat.

Hier wurde noch mal deutlich, dass eine lokale Rechtshilfegruppe, die ihre Mandanten auch finanziell unterstützen kann, unverzichtbar geworden ist, um gegen die personelle, finanzielle und professionelle Übermacht von Vereinen, Polizei und Staatsanwaltschaft vorgehen zu können.

Dienstag, 7. Januar 2014

Erfolgreicher Antrag auf Aufhebung eines Stadionverbots in einem durch die Fanhilfe unterstützten Fall

Im Falle des 19-jährigen, der sich nach dem Heimspiel gegen Wolfsburg im Januar 2013 wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte vor dem Amtsgericht Hannover verantworten musste, konnte Strafverteidiger Dr. Andreas Hüttl einen Freispruch und die Aufhebung des gegen den Angeklagten ausgesprochenen Stadionsverbotes erreichen.

Der Anklage war eine Auseinandersetzung zwischen Polizei- und Ordnungskräften sowie Mitgliedern einer Fangruppierung vorausgegangen, in deren Zuge der Angeklagte versucht haben soll, beteiligte Polizisten mit einer Fahnenstange zu verletzen und sich gegen eine Festnahme zu wehren.

Im Laufe des Verfahrens wurde deutlich, dass seitens der Polizei bewusst Videomaterial unterschlagen worden war. Außerdem kam der Verdacht auf, dass auch durch Falschaussagen das Ergebnis des Prozesses beeinflußt werden sollte. Letztendlich war auf später durch den Verteidiger eingebrachten Videoaufnahmen deutlich zu erkennen, wie die eingesetzten Polizisten den Angeklagten bei der Festnahme mehrfach ins Gesicht schlugen und ihn gegen einen Betonpfeiler schleuderten. Beweise für eine versuchte Körperverletzung seitens des Angeklagten lieferte das Videomaterial jedoch nicht, sondern entlastete ihn wesentlich vom Tatvorwurf.

Gegen den Freispruch des Gerichts legte die Staatsanwaltschaft Hannover zunächst Berufung ein, nahm den Antrag jedoch Anfang Dezember zurück.
Im Gegenzug wurden Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten Beamten hinsichtlich des Vorwurfs der Körperverletzung im Amt und der uneidlichen Falschaussage eingeleitet.

Dem rechtskräftigen Freispruch des Angeklagten folgte nun die Aufhebung des ausgesprochenen Stadionverbots, sodass der Freisgesprochene das Heimspiel gegen Nürnberg bereits wieder im Stadion mitverfolgen konnte.

Auch dieser Fall ist wieder ein Beispiel für die fragwürdige Vergabepraxis von Stadionverboten, die in den allermeisten Fällen lediglich aufgrund eines Verdachtes ausgesprochen werden, ohne, dass eine Schuld auch nur ansatzweise durch ein Gericht festgestellt wurde.

Mittwoch, 11. Dezember 2013

Änderung der Stadionverbotsrichtlinien durch den DFB

Gemeinsame Stellungnahme der Rechtshilfen Nürnberg, 1860 München, Hannover, Rostock, Dresden und Union Berlin
 
 
1.
Wie schon im letzten Jahr, als das Sicherheitskonzept durchgesetzt wurde, hat man auch jetzt bei der Veränderung der aktuellen Stadionverbotsrichtlinien (SVRi) nicht auf Transparenz und Mitsprache der Fans gesetzt, sondern dies im stillen Kämmerlein ausgehandelt. Bereits Anfang Oktober diesen Jahres bekamen sämtliche Fanprojekte und Vereine die Vorschläge des DFB mitgeteilt. Um anscheinend Stellungnahmen und Hinweise auf das sehr wohl bedenkliche Vorhaben der Neuregelung zu vermeiden, haben weder Vereine noch Fanprojekte es gewagt, diese Informationen zur allgemeinen Diskussion an die breite Fanmasse weiterzugeben. Praktisch der gleiche selbstherrliche Vorgang wie 2012, als einzig über den Verein Union Berlin das Vorhaben des DFB durchsickerte und ein breiter Proteststurm mit der Aktion 12:12 entstand.
 
2.
Wie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG) auf Faszination Fankurve "Mehr Transparenz und Präzision statt Verschärfung" mitteilt, verstehe diese nicht, dass der Eindruck entstanden sei, bei den neuen SVRi handle es sich um eine Verschärfung.
Wenn eine SV-Kategorie D eingeführt wird, die beinhaltet, dass die Maximaldauer auf fünf Jahre hochgesetzt wird, ist dies sehr wohl eine Verschärfung! Viel schlimmer jedoch ist, dass die staatlicher- und verbandlicherseits bezahlten und geförderten Fanprojekte wenig Interesse haben, die anzugreifen, die sie bezahlen. Anstatt Stadionverbote als das zu deklarieren, was sie eigentlich sind, nämlich eine Bestrafung, lässt man sich vom DFB vor den Karren spannen und will der Fangemeinde mitverantwortlich suggerieren, es handle sich hier um präventive (vorbeugende) Maßnahmen.
Stadionverbote sind zwar im materiell-rechtlichen Sinn keine Strafe, sanktionieren aber ein bestimmtes Verhalten, das von Polizei/Ordnern/Vereinen als Unrecht qualifiziert wird (was im Übrigen die Definition von Strafe ist), ohne dass allerdings eine objektive Prüfung der Vorwürfe durch ein Gericht erfolgt ist. Die Fanprojekte in Form der BAG haben die Chance vertan, Stadionverbote als das zu bezeichnen, was sie sind: Ungerecht, willkürlich und sozialpädagogisch sinnlos! Es hätte aus dieser Richtung ein klares Zeichen kommen müssen, dass die SVRi nicht verschärft werden dürfen. Sie hätten abgeschwächt werden müssen, im besten Fall hätte sogar die Feststellung getroffen werden müssen, dass eine von einem Verband erfundene private Rechtsordnung unzulässig ist.
 
3.
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Sicherheitsbeauftragten der Vereine bzw. der DFB selbst kaum einen Zweifel daran ließen, dass das SV einen Strafcharakter hat. Meist unreflektiert haben Vereine/DFB auf Zuruf der Polizei die Verbote ausgesprochen. Eine Unschuldsvermutung galt nie und wird/soll auch in Zukunft nicht gelten. Auch die nun von der BAG hochgejubelte Anhörung/Stellungnahme ist ein Witz, da es sich um eine „Soll"- und keine „Muss“-Bestimmung handelt. Hier fehlt zudem der Satz: „Ohne Anhörung des Betroffenen darf das Stadionverbot nicht ausgesprochen werden. Die Stellungnahme darf nicht an Ermittlungsbehörden bzw. Dritte weitergegeben werden“ - ähnlich wie im Fall eines Arbeitnehmers, dessen Kündigung ohne die Anhörung eines Betriebsrats unzulässig ist. Der springende Punkt ist dabei, dass es für Arbeitnehmer Rechte gibt, für Fußballfans nicht.
 
4.
Es gibt Vereine, die mit dem Thema Stadionverbot wirklich seriös umgegangen sind. Die absoluten Negativbeispiele sind Vereine wie Borussia Dortmund, Bayer Leverkusen, Schalke 04, Bayern München oder der VfL Wolfsburg. Allzu gerne werden bei diesen Vereinen Stadionverbote nach dem „Gießkannenprinzip“ ausgesprochen. Wolfsburg hatte beispielsweise „Blankostadionverbote“ für die Polizei unterschrieben, so dass diese nur noch Namen und Anschrift eintragen mussten.
Bei vielen Vereinen werden Anhörungen nicht gewährt, und wenn doch, werden sie nicht berücksichtigt. Das Problem nach Aussprache eines Stadionverbotes ist, dass es äußerst schwierig ist, das Stadionverbot wieder aufzuheben - vor allem in den Fällen, in denen überhaupt keine Gründe für ein Stadionverbot genannt werden. Viele Staatsanwaltschaften stellen zum Beispiel Verfahren ein, ohne die Betroffenen darüber zu informieren, so dass diese erst umständlich Erkundigungen einziehen müssen, wie der Sachstand denn ist. Seit der Einstellung des Verfahrens ist dann meist schon geraume Zeit verstrichen, in der die Betroffenen ausgesperrt waren, aber aufgrund der fehlenden Information keine Aufhebung des Stadionverbots beantragen konnten.
Ein weiterer negativer Trend ist, dass die Vereine „ihre“ Heimfans bei Stadionverboten anders behandeln als die Gästefans. Dies liegt vorallem daran, dass beispielsweise die Rechtshilfen auf die Vereine zugehen und mit ihnen verhandeln oder die heimische, aktive Fanszene sich für ihre Mitglieder einsetzt, was bei Gästefans oft nur schwer möglich ist.
 
5.
Wünschenswert wäre es, wenn von dem Instrument des Stadionverbots komplett abgesehen würde, da diese Maßnahme in keinster Weise überzeugt hat bzw. kein belegbarer Beweis dafür geliefert werden kann, dass ein Stadionbesuch dadurch sicherer wird.
Nun aber wurde ein Papier geschaffen, das keine Verbesserungen für die Fans beinhaltet. Die Vereine werden genau so weitermachen wie bisher, und so werden auch in den kommenden Jahren viele Jugendliche, wohlgemerkt ohne rechtskräftig verurteilt worden zu sein, da sein müssen, wo es ihnen besonders weh tut – vor den Toren der Stadien. Und dies ist beabsichtigt, will man doch die Kurven nach und nach auflösen und durch Eventpublikum füllen, das sich kommentar- und kritiklos der Berieselung durch den Kommerz hingibt.
 
 
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Donnerstag, 31. Oktober 2013

Aktuelles in Sachen "Reisefreiheit für Fußballfans" - Demo am Sonntag in Bremen

Am gestrigen Mittwoch ging dem Anmelder der Demonstration die Verfügung der Beschränkungen schriftlich zu. Der eingeschaltete Anwalt hat direkt reagiert und am heutigen Donnerstag beim Verwaltungsgericht Bremen Klage und Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO eingereicht. Es wird mit einer Entscheidung am Nachmittag des morgigen Freitags gerechnet.

Die Fanhilfe Hannover ist sehr zuversichtlich, dass der Klage stattgegeben wird und ruft in diesem zu erwartenden Erfolgsfall alle Fans dazu auf, sich an der friedlichen Demonstration zu beteiligen und ihre demokratischen Grundrechte wahrzunehmen.

Die Demo startet dann am Sonntag um 13:45 Uhr vom Bhf. Seebaldsbrück.

Sonntag, 27. Oktober 2013

Pressemitteilung, 27.10.2013


Fanhilfe Hannover kritisiert Eingriff in die Versammlungsfreiheit


Beim letzten Auswärtsspiel von Hannover 96 in Bremen im Februar 2013 wurde eine Gruppe von über 400 hannoverschen Fans am Bahnhof Achim an der Weiterfahrt nach Bremen gehindert, gewaltsam von der Polizei in einen Zug zurück nach Hannover gedrängt und dort über Stunden festgehalten, um Personalien aufzunehmen und sämtliche Reisende erkennungsdienstlich zu behandeln. Dieses Vorgehen, das jeder rechtlichen Grundlage entbehrte, wurde damals sowohl von der Fanhilfe Hannover als auch von überregionalen Medien scharf kritisiert (siehe Linkliste im Anhang!). „Die Eingriffe der Polizei in die Grundrechte der informationellen Selbstbestimmung und der Reise- und Bewegungsfreiheit waren gravierend", so Florian Meyer von der Fanhilfe Hannover. Um diese Vorgänge in Erinnerung zu rufen hat Pro-Fans, eine Organisation, die sich bundesweit für die Rechte von Fußballfans engagiert, für das anstehende Auswärtsspiel von Hannover 96 am 3.11. eine Demonstration für 96-Fans vom Bremer Bahnhof Seebaldsbrück zum Weserstadion angemeldet. In dem zuvor stattfindenden Kooperationsgespräch mit der Bremer Ordnungsbehörde und der Polizei wurde dem Anmelder nun mitgeteilt, dass man plane die Demonstration in der geplanten Art und Weise zu verbieten. Als Grund wurden Sicherheitsbedenken genannt. „Wir halten den Vorgang, eine Demo für durch das Grundgesetz geschützte Grundrechte mit einem Verbot zu belegen und somit einen weiteren Grundrechtseingriff zu begehen, für sehr bedenklich," so Meyer. Die Fanhilfe Hannover hält die Sicherheitsbedenken für unbegründet. So demonstrierten im Dezember 2012 Fangruppen unterschiedlicher Vereine in der gesamten Bundesrepublik gemeinsam für die Rechte von Fußballfans. In Hannover gingen 96-Fans und leverkusener Fans gemeinsam auf die Straße. Zu Zwischenfällen kam es hierbei nicht. „Die Versammlungsfreiheit ist eines der höchsten Güter und nicht umsonst durch das Grundgesetz geschützt. Der Eingriff der Behörden in unsere Grundrechte ist mehr als inakzeptabel. Grundrechte gelten auch für Fußballfans – im Stadion, wie auch auf den An- und Abreisewegen", stellt Florian Meyer fest. Der Anmelder der Demonstration plant gegen das Verbot zu klagen und wird in diesem Fall von der Fanhilfe Hannover unterstützt. Ein Anwalt für Demonstrationsrecht wurde eingeschaltet.

Bei Rückfragen kontaktieren Sie uns bitte unter: fanhilfehannover@gmx.de 
Fanhilfe Hannover, 27.10.2013

Links:
Pressemitteilung Fanhilfe Hannover
TAZ: Aufmarsch in Achim
NP: Fans kritisieren Polizeieinsatz
Publikative: Aussage gegen Aussage Fußballfans unterwegs
kreiszeitung.de: "Völlig überzogene Eingriffe" in die Bewegungsfreiheit
fankultur.com: Fragwürdige Methoden von Polizei und Medien


Dienstag, 1. Oktober 2013

Reader zum Umgang mit Polizei und Justiz

Wir haben für euch einen Reader zusammengestellt, der euch das Wichtigste beim Umgang mit Polizei und Justiz näher bringen soll. Zum Download kommt ihr hier.