Ein Mitglied der Fanhilfe Hannover wurde nach dem
Antreffen in der Nähe eines Baumarktes in Hildesheim im Vorfeld der
Begegnung von Eintracht Braunschweig und Hannover 96 durch den Vorstand
von Hannover 96 aus dem Verein ausgeschlossen.
Hannover 96 hatte den Vereinsausschluss mit einem – vermeintlichen - Verstoß gegen die Satzung des Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V. begründet.
Gegen den Fan wurde weder ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, noch wurde er in polizeiliches Gewahrsam genommen. Gleichwohl schloss Hannover 96 den Fan nach über zehn Jahren der Mitgliedschaft aus dem Verein aus. Hiergegen setzte sich der Fan mit Rechtsanwalt Dr. Andreas Hüttl juristisch zur Wehr.
In dem Verfahren wurde vorgetragen, dass die „Feststellungen" der Polizei keine Tatsachen darstellen, die es rechtfertigen davon auszugehen, dass der Kläger damals Straftaten begehen wollte. Irgendeinen Nachweis, dass der Kläger von –vermeintlichen – Planungen einer Auseinandersetzung wusste, oder gar in solche eingebunden gewesen ist, liegen nicht vor und konnten von Hannover 96 auch weder dargelegt, geschweige denn bewiesen werden. Weiterhin wurde ausgeführt, dass die Voraussetzungen zum Ausschluss auch nach der Satzung nicht vorliegen, da weder ein vereinsschädigendes Verhalten, noch ein Verstoß gegen das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung durch gewalttätige Bestrebungen vorliegen. Auch die Datenweitergabe aus dem polizeilichen Vorgang von der Polizei über den DFB, an die Hannover 96 GmbH & Co KGaA und dann an den e.V. war zu kritisieren. Letztlich wurde auch die satzungsgemäß vorzunehmende Anhörung im Ehrenrat von Hannover 96 nicht durchgeführt.
Der Vortrag von Hannover 96 beschränkt sich darauf auszuführen, dass man den Polizeibehörden Glauben schenken müsse.
Nachdem bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren erreicht werden konnte, dass das „ausgeschlossene Mitglied" an der Mitgliederversammlung im April 2018 teilnehmen konnte, wurde nach Durchführung der mündlichen Verhandlung heute das Urteil verkündet. Der Tenor lautet:
Hannover 96 hatte den Vereinsausschluss mit einem – vermeintlichen - Verstoß gegen die Satzung des Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V. begründet.
Gegen den Fan wurde weder ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, noch wurde er in polizeiliches Gewahrsam genommen. Gleichwohl schloss Hannover 96 den Fan nach über zehn Jahren der Mitgliedschaft aus dem Verein aus. Hiergegen setzte sich der Fan mit Rechtsanwalt Dr. Andreas Hüttl juristisch zur Wehr.
In dem Verfahren wurde vorgetragen, dass die „Feststellungen" der Polizei keine Tatsachen darstellen, die es rechtfertigen davon auszugehen, dass der Kläger damals Straftaten begehen wollte. Irgendeinen Nachweis, dass der Kläger von –vermeintlichen – Planungen einer Auseinandersetzung wusste, oder gar in solche eingebunden gewesen ist, liegen nicht vor und konnten von Hannover 96 auch weder dargelegt, geschweige denn bewiesen werden. Weiterhin wurde ausgeführt, dass die Voraussetzungen zum Ausschluss auch nach der Satzung nicht vorliegen, da weder ein vereinsschädigendes Verhalten, noch ein Verstoß gegen das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung durch gewalttätige Bestrebungen vorliegen. Auch die Datenweitergabe aus dem polizeilichen Vorgang von der Polizei über den DFB, an die Hannover 96 GmbH & Co KGaA und dann an den e.V. war zu kritisieren. Letztlich wurde auch die satzungsgemäß vorzunehmende Anhörung im Ehrenrat von Hannover 96 nicht durchgeführt.
Der Vortrag von Hannover 96 beschränkt sich darauf auszuführen, dass man den Polizeibehörden Glauben schenken müsse.
Nachdem bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren erreicht werden konnte, dass das „ausgeschlossene Mitglied" an der Mitgliederversammlung im April 2018 teilnehmen konnte, wurde nach Durchführung der mündlichen Verhandlung heute das Urteil verkündet. Der Tenor lautet:
"Es wird festgestellt, dass die Mitgliedschaft des Klägers bei der Beklagten fortbesteht und der diesbezügliche Beschluss des Vorstandes über den Ausschluss des Klägers bei dem Beklagten vom 04.12.2017 unwirksam ist."
Der Fall zeigt erneut deutlich, dass Hannover 96 e.V. keine Einzelfallprüfung vorgenommen hat, sondern sozusagen in Gutsherrenart mit der Gießkanne Vereinsausschlüsse ausgesprochen hat.
Die Fanhilfe Hannover bietet daher dem Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V. im Sinne des Vereinsfriedens an, alle der 36 ähnlich gelagerten Ausschlüsse umgehend bis spätestens zum 01.10.2018 aufzuheben und alle betroffenen Mitglieder darüber schriftlich in angemessener Form zu informieren. Die Fanhilfe Hannover wird im Falle von unterbleibenden Aufhebungen der Vereinsausschlüsse umgehend jedem einzelnen Betroffenen dazu raten, den Klageweg zu bestreiten, was mit einem erheblichen Kostenaufwand für den Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V. verbunden sein wird.
Darüber hinaus fordert die Fanhilfe Hannover die uneingeschränkte Rehabilitierung der Betroffenen im Rahmen der Kanäle, in denen Hannover 96 die widerrechtlichen Ausschlüsse verkündet und kommentiert hat, sowie die Anerkennung der Ausschlusszeiten als Vereinsmitgliedschaft. Etwaige Jubilare sind entsprechend nachträglich zu ehren.
„Die Fanhilfe Hannover möchte hiermit deutlich machen, dass sie sich sehr wohl der Brisanz der angespannten Kostensituation bei Hannover 96 bewusst ist und im Sinne des e.V. keine weiteren Kosten verursachen möchte. Sollte dieses Entgegenkommen als solches nicht erkannt werden, sehen wir uns leider in unserer Eigenschaft als Fanhilfe gezwungen, unsere Mitglieder mit allen Mitteln zu unterstützen." schließt ein Sprecher der Fanhilfe Hannover ab.