Donnerstag, 28. Februar 2013

Pressemitteilung, 28.02.2013

Fanhilfe Hannover erzielt Erfolg gegen die Personalisierung von Eintrittskarten für Auswärtsspiele von Hannover 96

Hannover 96 hatte den Vorverkauf der Karten für die Auswärtspartie beim Bundesligisten Borussia Dortmund stark reglementiert. So war es für Fans nicht möglich, die Karten telefonisch oder über das Internet zu bestellen. Alle Fans mussten persönlich in den Vorverkaufsstellen erscheinen und erhielten nur gegen Abgabe ihrer persönlichen Daten die begehrten Eintrittskarten. Pro Person konnten nur zwei Tickets erworben werden. Hannover 96 begründete diese Maßnahme mit der Annahme, dass einige Fans im Vorverkaufszeitraum noch durch ein Stadionverbot hätten belegt werden können. In diesem Fall plante Hannover 96 die Tickets zu sperren. „Die gesamte Maßnahme war absolut unprofessionell und undurchdacht. Gemäß den Ticket AGBs von Borussia Dortmund ist es absolut legitim, die Karten zum gleichen Preis weiterzugeben oder sogar zu verschenken. Des Weiteren konnte jede Person zwei Tickets erwerben. Selbst wenn die Datenerfassung rechtlich zulässig gewesen wäre, wäre die Umsetzung der Folgemaßnahmen unmöglich gewesen.“ erklärt Florian Meyer, Sprecher der Fanhilfe Hannover.

Infolge der Maßnahme beauftragte ein betroffener Fan einen Rechtsbeistand der Fanhilfe. Dieser verwies auf die derzeitigen Richtlinien zum Datenschutz. Hannover 96 prüfte den Sachverhalt und nahm im Fall des Betroffenen Abstand von der Personalisierung der Tickets. Außerdem sicherte Hannover 96 zu, das "bemängelte Verfahren zwecks Vergabe der Eintrittskarten [...] für die Zukunft [zu] überdenken".

„Wir sind froh, für die Zukunft die Weichen richtig gestellt zu haben. Wir sind beruhigt, dass in der aktuell sehr unsachlich geführten Diskussion um Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in Stadien auch die Vereine und Verbände daran erinnert werden, dass Fanblöcke keine rechtsfreien Räume sind.“ fuhr Meyer fort. Nach Informationen der Fanhilfe Hannover sind derartige Maßnahmen der Vereine im Vorfeld von zahlreichen Partien ein neues Instrument, um bei etwaigen Geldstrafen durch die Verbände eine Strafmilderung zu erzielen. Die Fanhilfe Hannover betont mit aller Deutlichkeit, bei einer erneuten Personalisierung der Auswärtskarten rechtliche Schritte einzuleiten.

Samstag, 16. Februar 2013

Formulare bzgl. Datenlöschung Achim

Am Montag den 11.02.2013 fand im Niedersachsenstadion das Gespräch zwischen Bundespolizei, Hannover 96 und wenigen Betroffenen aus Achim bzw. deren Eltern statt.
Die Bundespolizei lies den Tag aus ihrer Sicht Revue passieren und musste sich zu Fragen aus dem Publikum rechtfertigen. Dies stellte den Großteil der Veranstaltung dar. Die Auswärtsspiele in naher Zukunft wurden nicht weiter besprochen.

Hier die wichtigsten Punkte:

Es wurde gegen alle 434 Betroffenen ein Ermittlungsverfahren (Verdacht auf Landfriedensbruch) eingeleitet.

Die Bundespolizei geht davon aus, dass 95% der Fälle wieder eingestellt wird. Unklar ist, ob die Bahn evtl. Regressforderungen aufgrund der Zugausfälle und Verspätungen stellt.

Hannover 96 wird keine Stadionverbote gegen die Betroffenen aussprechen, solange der es beim Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch bleibt (theoretisch wäre ein Stadionverbot dafür möglich). Sollten jedoch konkretere Vorwürfe gegen einen Betroffenen erhoben werden (z.B. Körperverletzung) wird Hannover 96 ein Stadionverbot prüfen.



Bzgl. der Datenerfassung sagt die Bundespolizei, dass die Daten gelöscht werden, sobald sie seitens der Staatsanwaltschaft nicht mehr benötigt werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Veranstaltung eher schwach war. Beide Seiten haben ihre Sichtweise sachlich dargestellt, mehr aber auch nicht. Für die Zukunft lässt sich wenig mitnehmen, vor allem, da die Bundespolizei sich nach wie vor keine Fehler eingesteht.


Das von Martin Kind angekündigte Vorgehen in Bezug auf die Vergabe von Stadionverboten irritiert uns stark, waren derartige Ausnahmen in jüngster Vergangenheit nach seiner eigenen Aussage in den Fanrunden nicht möglich. Es wäre schön, wenn nicht nur bei medialem Druck mit dem repressiven Mittel Stadionverbot vorsichtig umgegangen wird, sondern generell.
Der "vorsichtige" Umgang darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass gezielt einzelne Personen isoliert und ohne eine rechtskräftige Verurteilung von einem Gericht mit einem Stadionverbot belegt werden sollen.
Das angedachte Bewährungsmodell bei Stadionverboten erscheint uns hingegen sinnvoll, sollte es denn auch umgesetzt werden.

Dem Thema selbstständige Datenlöschung stehen wir sehr kritisch gegenüber, hat uns doch die Vergangenheit andere Sachen gelehrt. Daher möchten wir euch auch nochmals unsere Formulare an Herz legen. Inzwischen dürften auch alle Daten bearbeitet worden sein.
Da sowohl Bundes- als auch Landespolizei in Hannover beteiligt waren, solltet ihr beide Formulare abschicken. Außerdem gibt es ein Musterformular, falls ihr euch unsicher seid.

Adresse Bundespolizei:

Bundespolizeidirektion Hannover
Möckernstraße 30
30163 Hannover
Adresse Landespolizei:

Polizeidirektion Hannover
Waterloostraße 9
30169 Hannover


Datum der Kontrolle: 01/02.02.2013 (beide Tage angeben)

Frist: 18.03.2013

Vergesst nicht eine beidseitige Kopie eures Ausweises beizulegen.

Sonntag, 10. Februar 2013

Pressemitteilung, 10.02.2013

Die Fanhilfe Hannover hat die Einladung von Hannover 96 für die Betroffenen der polizeilichen Maßnahme im Rahmen der Begegnung zwischen dem SV Werder Bremen und Hannover 96 zur Kenntnis genommen und rät den Betroffenen, ihre Teilnahme zu überdenken bzw. ganz von ihr abzusehen.

Dies vor allem unter Berücksichtigung der Tatsache, dass alle Betroffenen potentiell Beschuldigte in einem Strafverfahren sind.
Auch wenn die Zusammenkunft am kommenden Montag keine Vernehmung, zu bisher ohnehin nicht konkretisierten Vorwürfen, ist, so findet sie doch nicht im luftleeren Raum statt.
Solange keine Transparenz für jeden Betroffenen durch die Ermittlungsbehörden geschaffen worden ist, ist die Teilnahme an einer derartigen Gesprächrunde mit äußerster Vorsicht zu betrachten.

Darüber hinaus stellt sich die Frage nach dem Sinn, immerhin sitzen die Verantwortlichen für diese Maßnahme nicht mit am Tisch. Dafür aber der Präsident von Hannover 96, der außer einer unreflektierten Meinung zu der Thematik bisher nichts beitragen konnte.
Weiter fragwürdig ist, warum keine offene Einladung erfolgte, sondern der Personenkreis strikt auf die Betroffenen beschränkt wird. Vor allem da auch zukünftige Spiele besprochen werden sollen, bei denen der Kreis der Betroffenen weitaus größer ist, wie beim Auswärtsspiel in Dortmund samt personalisierten Eintrittskarten.
Ansonsten gilt bzgl. der Anreise zu Auswärtsspielen generell, dass jeder sowohl Anreisemittel als auch Anreiseweg selbst wählen darf.

Die Fanhilfe wird mit zwei Vertretern als Zuhörer vor Ort sein und euch hinterher über die Veranstaltung informieren.

Dienstag, 5. Februar 2013

Ansprechpartner rund um das Heimspiel gegen Hoffenheim

Falls ihr Fragen zu den aktuellen Geschehnissen habt oder vielleicht sogar Mitglied werden wollt, solltet ihr entweder zum Fanhaus kommen oder im Stadion den Zwinger aufsuchen.
 
Das Fanhaus wird ab 10 Uhr von den Ultras Hannover geöffnet. Im Zwinger werden wir quasi ab Stadionöffnung zu finden sein.

Sonntag, 3. Februar 2013

Pressemitteilung, 03.02.2013

Fanhilfe Hannover wehrt sich gegen Falschdarstellung




Über 400 Fans, die zum Auswärtsspiel ihrer Mannschaft in Bremen anreisen wollten, wurden am Freitag den 01.02.2013 über Stunden in polizeilichem Gewahrsam gehalten. Eine Rechtsgrundlage bestand dafür nach Ansicht der Fanhilfe Hannover nicht.

Fakt ist, dass 434 Bahnreisende Fußballanhänger am Bahnhof Achim den überfüllten Regionalzug verließen um mit einem späteren Zug die Reise nach Bremen fortsetzen zu können. Die eingesetzten Polizeibeamten hinderten die Fans daran zunächst nicht, bildeten jedoch Sperren. Aus bisher ungeklärten Gründen fuhr der Anschlusszug wider Erwarten nicht in den Bahnhof Achim ein.

Aus den Reihen der Fans wurden auf dem Bahnsteig zwei Knallkörper gezündet. Die Fans wirkten daraufhin per Megaphon auf ihre Mitreisenden ein, dieses gefährliche Verhalten zu unterlassen. Darüber hinaus verhielten sich die Fans trotz der ungeklärten Situation absolut friedlich. Ein Seitengleis wurde lediglich von einzelnen Fans zum Verrichten der Notdurft überquert, da Beamte der Polizei einen Zugang zu einer Toilette während des kompletten Aufenthalts in Achim verhindert hatten.

Die Begehung von zwei Ordnungswidrigkeiten veranlasste die Polizei dazu gegen alle anwesenden Personen ein Betretungsverbot für die Stadt Bremen auszusprechen, sowie diese nach Hannover zurückzuführen.

Auch hier verhielten sich die Fans weiterhin friedlich und warteten mehrere Stunden auf dem zum Großteil unüberdachten Bahnsteig.

Beim Einsteigen in den bereitgestellten Regionalexpress kam es zu vereinzelten Rangeleien mit der Polizei, unter anderem da zu Beginn nicht alle Wagen freigegeben wurden weshalb es zu einer Überfüllung einzelner Wagen kam und ein weiteres Einsteigen nicht möglich war. Unter massiver Anwendung körperlicher Zwangsmaßnahmen verbrachten die Einsatzkräfte die Fans in den Zug. Im Hauptbahnhof Hannover wurden die Personalien aller 434 mitgereisten Fans aufgenommen. Diese Maßnahmen zogen sich bis in die frühen Morgenstunden des Sonnabends hin. Während der gesamten acht Stunden, die Fans befanden sich nun schon seit 18 Uhr in Gewahrsam der Polizei, bestand keine Möglichkeit sich mit Getränken oder Essen zu versorgen. Die Maßnahmen der Polizei wurden per Lautsprecher angekündigt, eine Rechtsgrundlage wurde dabei nicht genannt.

Aus Sicht der Fanhilfe Hannover ist das Einsatzverhalten der Polizei als überzogen und teilweise rechtswidrig anzusehen. Über 400 Fans wurden aufgrund von zwei Ordnungswidrigkeiten über Stunden festgehalten und in ihren Rechten jenseits jeglicher Verhältnismäßigkeit massiv eingeschränkt. Trotz fehlender Kommunikation über den Grund der Maßnahmen verhielt sich der überwältigend große Teil der Fans absolut friedlich. Erschwerend kommt aus Sicht der Fanhilfe Hannover hinzu, dass zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit bestanden hätte sich räumlich von dem Werfer der Knallkörper zu distanzieren, da dies in einem polizeilichen Kessel geschah.

Erschrocken zeigt sich die Fanhilfe Hannover über die Falschdarstellung in den Pressemitteilungen der Bundespolizei, über welche scheinbar versucht werden soll, die völlig überzogenen Eingriffe in die im Grundgesetz verankerte Bewegungsfreiheit im Nachhinein zu legitimieren.

Die Fanhilfe Hannover prüft nun rechtliche Schritte einzuleiten. Augenzeugen und Betroffene werden gebeten sich mit der Fanhilfe Hannover in Verbindung zu setzen.

Fanhilfe Hannover, 03.02.2013

Erkennungsdienstliche Behandlung am 01.02./02.02.2013

Alle Betroffenen sollten dieses Formular ausfüllen. (Warum?)

Adresse:

Bundespolizeidirektion Hannover
Möckernstraße 30
30163 Hannover

Frist:

Vier Wochen nach Versenden.

Legt außerdem eine beidseitige Kopie eures Personalausweises oder Reisepasses bei.

Wichtig:

Wartet mit dem Versenden noch 14 Tage. Es ist unwahrscheinlich, dass die Polizei schon alle Daten abgetippt hat. Würdet ihr jetzt schon das Formular verschicken, käme wahrscheinlich "Es liegen keine Daten vor" zurück. Die Frist muss entsprechend gewählt werden. Bringt ihr das Formular beispielsweise am 18.02. zur Post, tragt den 18.03. als Frist ein.

Donnerstag, 31. Januar 2013

Pressemitteilung 30.01.2013

Die Fanhilfe Hannover bezieht Stellung zum Interview des Vorsitzenden der GdP, Berhard Witthaut, in der Hannoverschen Neuen Presse zum Einsatz von V-Männern in niedersächsischen Fankurven.


Darin fordert Bernhard Witthaut die präventive Bespitzelung von Fußballfans durch den Einsatz von V-Männern aufgrund von zunehmender Gewalt in den Stadien. Die Fanhilfe lehnt dieses Vorgehen strikt ab und verweist dabei auf die Zahlen der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze. Diese dienen als Grundlage für die Pläne des Gewerkschaftsvorsitzenden. Wie bereits mehrfach berichtet wurde, sind diese Zahlen für ziel- und lösungsorientierte Maßnahmen im Zusammenhang mit Fußballspielen nicht geeignet. Neben dem Nachrichtenmagazin „Spiegel Online“(1) belegte auch der Kriminologe Thomas Feltes der Ruhr-Universität Bochum vor kurzem im ZDF(2) öffentlich, dass die Auswertungen der ZIS nicht verwendbar sind, um daraus Rückschlüsse auf eine eventuell steigende Gewalt in den Stadien zu ziehen. Währenddessen gab sogar die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze in einem Gerichtverfahren zu, dass die erhobenen Daten nach eigener Angabe auf „freier Meinungsäußerung“(3) beruhen. Eine klare Faktenlage für die Forderung von Herrn Witthaut ist somit nicht existent.


„Wir sind stark beunruhigt über die Pläne des Vorsitzenden der GdP. Herr Witthaut täte gut daran, primär für eine klare Faktenlage und Transparenz innerhalb den eigenen Reihen zu sorgen und weniger durch populistische Maßnahmen in der öffentlichen Wahrnehmung aufzufallen, sollte er ernsthaft an einer Optimierung der bereits vorhanden Sicherheit in den Stadien interessiert sein. Uns ist bewusst, dass eine derzeit fehlende Lobby für Fußballfans ein exzellentes Testfeld für neue polizeiliche Maßnahmen bietet. Allerdings ist die geplante Überwachung der Fanszenen durch V-Leute weder zielführend noch verhältnismäßig. Wenn Personen für Ordnungswidrigkeiten wie beispielsweise das Abbrennen von Pyrotechnik(4) kollektiv bespitzelt werden und dabei noch auf eine Stufe mit politischen oder religiösen Extremisten gestellt werden, wird dabei zweifelsohne mit Kanonen auf Spatzen geschossen.“ sagt Florian Meyer der Fanhilfe Hannover.



Fanhilfe Hannover, 30.01.2013
 



1) Spiegel Online „Fragen zum ZIS-Katalog vom 21.11.2012
http://www.spiegel.de/sport/fussball/spon-fragen-zum-zis-katalog-a-868425.html

2) ZDF Sportstudio vom 19.01.2013 Kriminologe Thomas Feltes zu den ZIS-Berichten
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1823548#/beitrag/video/1823548/Kriminologe-Zahlen-sind-unehrlich


3) Rot-Schwarze Hilfe Nürnberg „Klage gegen die ZIS: Behörde beruft sich auf Meinungsfreiheit“
http://www.rot-schwarze-hilfe.de/index.php/zusammen-fuer-andre/378-klage-gegen-zis-bericht-behoerde-beruft-sich-auf-meinungsfreiheit

4) Badische Zeitung vom 13.10.2011 Gerichtsverfahren Pyrotechnik AG Freiburg
http://www.badische-zeitung.de/freiburg/pyro-im-badenova-stadion-bayern-fan-kommt-davon